Sanierungsplanungen an den Rheinhochwasserdämmen RHWD XXVII, XXV (RDK) und XXXIX – Ingenieurleistungen (Lph 1-4), Lose 1-3
Ingenieurleistungen Objektplanung zur Dammertüchtigung (Leistungsphasen 1-4 HOAI) in 3 Losen.
Die Rheinhochwasserdämme (RHWD):
Los 1: RHWD XXV am Rheindampfkraftwerk RDK 8, Karlsruhe (Länge 0,38 km);
Los 2: RHWD XXVII im Bereich der Raffinerie bei Karlsruhe (Länge 5,0 km);
Los 3: RHWD XXXIX bei Mannheim-Neckarau (Länge 3,5 km);
entsprechen nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik und sollen deshalb überplant
werden. Der geplante Ausbau und die Sanierung dienen der Sicherung der geschützten Landflächen gegen
Überschwemmungen bei Rheinhochwasser.
Die bestehenden Rheinhochwasserdämme sind im Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) als Schutzdämme
festgelegt und vollständig als klassifizierte Dämme geführt. Die Unterhaltungslast der Dämme liegt beim
Land Baden-Württemberg. Entsprechend § 60 WG obliegt dem Träger der Unterhaltungslast die Pflicht, die
Dämme zu erneuern, zu erhöhen, zu verstärken oder umzugestalten (Ausbau), soweit dies zum Schutz gegen
Hochwasser notwendig ist.
Träger des Vorhabens ist das Land Baden-Württemberg (Träger der Ausbau- und Unterhaltungslast),
vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe, Referat 53.1 „Gewässer I. Ordnung, Hochwasserschutz,
Planung“.
Die geplanten Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen bedürfen der Planfeststellung nach § 68
Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Die Beteiligung der Öffentlichkeit soll entsprechend der landesrechtlichen
Vorgaben Baden-Württembergs erfolgen.
Genehmigungsbehörden sind die Stadt Karlsruhe und die Stadt Mannheim.
Bei der Überplanung der Dammabschnitte sind folgende Aspekte von Bedeutung:
— Die Standsicherheit ist im Einzelnen gemäß DIN 19712 nachzuweisen. Die teilweise zu steilen land- und
wasserseitigen Böschungen sind abzuflachen und landseitig sind Auflastbermen vorzusehen;
— Bei beengten Verhältnissen können Sonderbauweisen erforderlich werden;
— Die Höhe des Freibords (Abstand zwischen dem Bemessungswasserstand und der Dammkrone) beträgt
streckenweise weniger als die zwischenstaatlich vereinbarten 80 cm;
— Aufgrund fehlender oder unzureichender Dammverteidigungswege ist im Falle des Einstaus die Zuwegung
nicht gewährleistet, so dass keine Dammverteidigung mit großem technischem Gerät möglich ist;
— Vorhabensvarianten: Im Zuge der Planung sind Varianten mit zu untersuchen;
— In den Planungsabschnitten sind verschiedene Schutzgebiete ausgewiesen. Der Berücksichtigung der Umweltplanung kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu.
Die Genehmigungsplanungen sollen bis Ende 2018 abgeschlossen sein.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-08-05
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Auftragsbekanntmachung
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2017-02-12
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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