Sanitäts- und Betreuungdienstleistungen

Flughafen Köln/Bonn GmbH

Betreuung einer Sanitätsstation (First-Responder-Tätigkeit), Begleitung von PRMs in und aus Flugzeugen, inkl. Stellung von Fahrzeugen und Geräten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-10 Auftragsbekanntmachung
2017-09-07 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen
Menge oder Umfang:
First-Responder Tätigkeiten im Rettungsdienst innerhalb der Terminals. Betreuung von ca. 48.000 Fluggästen durch den PRM-Service. Unterstützung in Notfällen, z. B. Flugabsturz oder in Sondersituationen z. B. bei einem Ascheregen. Für die Leistungserbringung benötigt der Dienstleister BTWs und Krankenhubtransporter (Hubhöhe mindestens bis 5.700 mm ohne ausfahrbare Stützen). Die Investitionshöhe für den Dienstleister übersteigt 1.100.000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Diverse Dienstleistungen im Gesundheitswesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Köln/Bonn GmbH
Postanschrift: Heinrich-Steinmann-Str. 12
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Telefon: +49 2203404120 📞
Fax: +49 2203402736 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 052-087855
ABl. S-Ausgabe: 52
Zusätzliche Informationen
A) Zum Auftraggeber: Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB. Es wird ein Verhandlungsverfahren nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO) durchgeführt. b) Zu Kooperationsformen: ba) Bewerbergemeinschaften: Für Bewerbergemeinschaften gelten die Anforderungen nach Ziffer VI.3 der vorliegenden Bekanntmachung. bb) Rückgriff auf Ressourcen Dritter: Beabsichtigt der Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte zu berufen, muss er mit seiner Bewerbung die entsprechende Verpflichtungserklärung des Dritten vorlegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird. Die unter Ziffer III.2.2 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit müssen für die Dritten insoweit vorgelegt werden, als sich ein Bewerber (Einzelbewerber oder Bewerbergemeinschaft) oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis der Eignung auf diese Ressourcen des Dritten beruft. bc) Subunternehmer: Beabsichtigt der Bewerber im Auftragsfall die Hinzuziehung von Subunternehmern und möchte sich der Bewerber zum Nachweis der eigenen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit dieser Subunternehmer berufen (vgl. Ziffer VI.3 b) bb) der vorliegenden Bekanntmachung), so hat er bereits in seinem Teilnahmeantrag anzugeben, welche Leistungsbereiche von diesen Subunternehmern übernommen werden sollen; ferner sind die vorgesehenen Subunternehmer zu benennen und für diese die Eignungsnachweise entsprechend oben Ziffer VI.3. b), bb), bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Vorzulegen ist ferner die rechtsverbindliche Erklärung der benannten Subunternehmer über deren Zusicherung, im Fall der Beauftragung des Bewerbers die erklärten Subunternehmerleistungen als Subunternehmer zu erbringen. c) Für den Teilnahmeantrag ist eine Kommunikation per E-Mail nicht zulässig. d) Eventuelle Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmeantrag müssen bis spätestens 10 Tage vor dem Schlusstermin für die Einreichung von Teilnahmeanträgen, 11.00 Uhr, als Fax bei der Kontaktstelle gemäß Ziffer I.1 vorliegen. e) Die in Ziffer II.3 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Allgemeine Hinweise zur Einreichung der Teilnahmeanträge: Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1 bis III.2.3) vollständig und geordnet nach der Nummerierung beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige bei früheren Bewerbungen beim Auftraggeber eingereichte Eignungsnachweise ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Die Vergabestelle verlangt kein von der Vergabestelle anzuforderndes Teilnahmeantrags-Formular) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen, bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe „Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag“ und dem „Aktenzeichen beim Auftraggeber“ (siehe IV.3.1) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Die vom Bewerber erstellten Bewerbungsunterlagen sind zusätzlich zur Papierfassung in digitaler Form als pdf-Files auf CD-ROM abzugeben. Für die Wertung des Teilnahmeantrages ist gleichwohl ausschließlich die schriftlich eingereichte Version gültig und maßgebend. g) Besondere Hinweise zur persönlichen Abgabe der Teilnahmeanträge: Der Firmensitz des Auftraggebers befindet sich im sensiblen Sicherheitsbereich des Flughafens. Der Bewerber kann seinen Teilnahmeantrag auch persönlich abgeben. Dabei muss er beachten, dass Mitarbeiter des Bewerbers, die den Sicherheitsbereich betreten möchten, mindestens 48 Stunden (Montag bis Freitag, ohne Wochenende) vorher das Formular „Antrag auf Ausstellung eines Tages-/ Besucherausweises“ unter www.koeln-bonn-airport.de/b2b/zugang-zum-sicherheitsbereich.html heruntergeladen, ausgefüllt und per Fax an die Nummer gemäß Punkt I.1 „Kontaktstelle“ gesendet haben müssen. In der Registration an der Zentralen Kontrollstelle erhält dann der Mitarbeiter des Bewerbers bei Vorlage seines gültigen Personalausweises einen Tages-/ Besucherausweis und wird zur Abgabestelle H2B035 begleitet. Als Zeitraum zwischen dem Betreten der Zentralen Kontrollstelle und dem Eintreffen bei der Abgabestelle sind 20 bis 60 Minuten einzuplanen. Dies wird nicht als Grund für die verspätete Abgabe des Teilnahmeantrags akzeptiert. Der Teilnahmeantrag ist nur dann rechtzeitig zugegangen, wenn er spätestens bis zur angegebenen Frist (IV.3.4) an der Adresse der Kontaktstelle (I.1) in Raum H2B035 angekommen ist. Ein Ankommen bzw. eine Abgabe irgendwo auf dem Gelände reicht nicht um die Frist einzuhalten. h) Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs: ha) Formelle Prüfung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Eignung (Eignungsvoraussetzungen) zunächst auf Vollständigkeit prüfen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. hb) Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der inhaltlichen Mindestvorgaben sowie auf Nachweis der grundsätzlichen Eignung: Der Auftraggeber wird die vollständigen Teilnahmeanträge (ggf. nach Nachforderung fehlender Erklärungen und Angaben, s.o.) inhaltlich darauf prüfen, ob die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung enthaltenen Mindestvorgaben eingehalten werden. Auf Ziffer VI.3 b) der vorliegenden Bekanntmachung wird verwiesen. Alle in III.2 aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Die „a“ Eignungskriterien müssen zu 100 % und bei den „b“ Eignungskriterien müssen die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein, ansonsten wird der Bieter nicht weiter berücksichtigt. Die Nachweise zu „c“ Eignungskriterien müssen erst nach Aufforderung durch den Auftraggeber nachgereicht werden. Hinweis: Da bei III.2.1 kein „b“ Eignungskriterien verlangt wird, ist „ca“ keine Schreibfehler. Teilnahmeanträge, die ggf. benannte Mindestanforderungen nicht einhalten, werden nicht berücksichtigt. Dies gilt auch für Teilnahmeanträge, bei denen – ohne dass für die jeweiligen Nachweise und Erklärungen Mindestbedingungen formuliert wurden – die grundsätzliche Eignung aufgrund der jeweiligen Erklärungsinhalte nicht bejaht werden kann. hc) Bewertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird bei einer größeren Anzahl gleichwertiger Bewerber den Kreis der zur Angebotsabgabe einzuladenden Bewerber auf höchstens sechs beschränken. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich die vorliegend geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, als vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die zur Abgabe eines Angebots einzuladenden Bewerber auswählen, welche die maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber die maßgeblichen und nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen bewerten und gewichten. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix verwenden, bei der ein Bewerber maximal 1.000 Punkte erreichen kann. Von diesen 1.000 Punkten entfallen: — maximal 500 Punkte auf die Bewertung der Eignungsnachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.2 ba — maximal 500 Punkte auf die Bewertung der Eignungsnachweise und Erklärungen nach Ziffer III.2.3 ba. Im Rahmen der vorgenannten Gewichtung werden die für die Bewertung nach voranstehender Vorgabe maßgeblichen Eignungsvoraussetzungen bewertet. hd) Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt mittels Bewertungsmaßstab: hda) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben III.2.2ba nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 10 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt >=300, 8 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt 200 bis 299, 6 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt 150 bis 199, 4 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt 125 bis 149, 2 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt 110 bis 124, 1 Punkt: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt 100 bis 109, 0,0 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt weniger als 100 Mitarbeiter, oder die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punktergebnisses erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit Punkten die jeweilige maximale Punktzahl entsprechend der prozentualen Gewichtung „hc“ erzielt werden kann. Beispielrechnung: 10 x 50 = 500 Punkte. hdb) Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Aspekte der zu bewertenden Angaben III.2.3ba nach ihrer Bedeutung mit unterschiedlichem Gewicht zu bewerten. Diese Bewertung wird anhand des nachfolgenden Bewertungsmaßstabes erfolgen: 10 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt >=100, 8 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt 75 bis 99, 6 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt 50 bis 74, 4 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt 35 bis 49, 2 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt 30 bis 34, 1 Punkt: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt 25 bis 29, 0,0 Punkte: Die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers beträgt weniger als 24 Mitarbeiter, oder die Erklärungen und Angaben des Bewerbers enthalten zum Merkmal keine wertungsfähigen Angaben. Die Ermittlung des Punktergebnisses erfolgt durch die Verwendung eines Gewichtungsfaktors, mit dem bei einer Bewertung mit Punkten die jeweilige maximale Punktzahl entsprechend der prozentualen Gewichtung „hc“ erzielt werden kann. Beispielrechnung: 10 x 50 = 500 Punkte. hdc) Ein Bewerber, der weniger als die Mindestpunktzahl von 200 Punkten erzielt, gilt als nicht ausreichend fachkundig und leistungsfähig und bleibt daher von vornherein unberücksichtigt. hdd) Sollte nach durchgeführter Bewertung der Teilnahmeanträge der Platz sechs mehrfach belegt sein, erhält der Bewerber mit der besten Platzierung in Ziffer III.2.3ba die Vergabeunterlagen und die anderen eine Absage. i) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: ia) Der Auftraggeber wird den ausgewählten Bewerber zeitgleich die Vergabeunterlagen zusenden und zur Abgabe eines Angebots auffordern. ib) Nach Öffnung der Angebote führt der Auftraggeber auf Grundlage der Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI.3j) eine Zwischenbewertung durch. Nur die (vier) führenden Bieter werden zu Verhandlungen eingeladen. Nach dem Vorliegen der Angebote der letzten Preisrunde wird der Auftraggeber die Angebote und die Ergebnisse der Verhandlungen gemäß den Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI. 3j) bewerten und eine Vergabeentscheidung treffen. Hierzu wird der Auftraggeber eine Bewertungsmatrix gemäß den Zuschlagskriterien (IV.2.1 und VI. 3j) verwenden, bei der der Bieter maximal 1.000 Punkte erreichen kann. j) Das Hauptzuschlagkriterium (IV.2.1) „Qualität“ untergliedert sich in Unterzuschlagskriterien, die in Summe wieder 100 % ergeben. Das Zuschlagskriteriums „Qualität“ gliedert sich auf in „Übergangskonzept /-planung“ zu 20 %, „Schulungskonzept“ zu 10 %, „Personaleinsatzkonzept (Standard/Sonderereignisse)“ zu 35 % und „Dokumentationskonzept (Einsätze/Beschwerdemanagement)“ zu 35 % auf. k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 25
Kurze Beschreibung:
Betreuung einer Sanitätsstation (First-Responder-Tätigkeit), Begleitung von PRMs in und aus Flugzeugen, inkl. Stellung von Fahrzeugen und Geräten.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich eine zweimalige optionale Verlängerung des Vertrages um jeweils ein Jahr nach dem Ende der anfänglichen Laufzeit vor. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die Ausübung der Option spätestens sechs Monate vor dem Ende der anfänglichen Laufzeit schriftlich mitteilen. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf einen Abruf der optionalen Leistungen und kann bei einer nicht erfolgten Weiterbeauftragung auch keine weitergehenden Ansprüche geltend machen.
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Der Auftraggeber behält sich optional vor, Teile des technischen Equipments und des Personals beizustellen. Die Anzahl des optional beigestellten Personals bleibt kleiner 25 % der Gesamtanzahl des zur Erbringung der Leistung nötigen Personals.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Referenznummer: PRM 17/23
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aa) Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) keine unzutreffenden Erklärungen abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt erteilt (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO).
ab) Eigenerklärung des Bewerbers, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vorliegen.
ca) Aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 4 für die juristische Person oder Personenvereinigung nach § 150 GewO) als Fotokopie (nicht älter als sechs Monate). Sollte die Auskunft einen Eintrag von einer Verfehlung gemäß § 21, Abs. 4, Punkt 3, SektVO oder § 16, TVgG beinhalten, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Aa) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen oder Vermögen eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO, des Weiteren keine Liquidation gegen den Bewerber oder gegen ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingeleitet ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO.
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ab) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien nicht älter als sechs Monate ausreichend) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien nicht älter als sechs Monate ausreichend) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall: 2.000.000 EUR für Sachschäden, 2.000.000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person). Die vorgenannten Versicherungssummen müssen in einem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen.
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Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangten Deckungshöhen zusagt (Kopie nicht älter als drei Monate ausreichend).
ac) Nachweis, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100.000.000 EUR abgeschlossen hat, oder dass ihm seine Versicherung bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall eine Deckungszusage für 100.000.000 EUR pro Fahrzeug bei der KFZ-Haftpflicht zusagt (Kopien nicht älter als sechs Monate).
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ad) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft für das Jahr 2015 oder 2016 (Kopie ausreichend).
ae) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt.
af) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt.
ag) Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers (netto, exklusive Umsatzsteuer) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt.
Mindestbedingung: Der Jahresumsatz muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 3.000.000,00 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) je Geschäftsjahr betragen.
ba) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt.
Mindestbedingung: Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 100 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.
ca) Nachweise von mindestens zwei Krankenkassen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr erfüllt hat (Kopien nicht älter als sechs Monate).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aa) Der Bewerber muss nachweisen, dass er mindestens eine Erste-Hilfe-Station mit First-Responder-Funktion sowie gleichzeitig die Dienstleistung der PRM-Begleitung jeweils über einen 24-stündigen Zeitraum erbringen kann.
ba) Der Bewerber muss belegen, dass er innerhalb von 90 Minuten nach Alarmierung (z. B. Flugzeugabsturz) auf dem Köln Bonn Airport zusätzliche Mitarbeiter mit sanitätsdienstlicher Ausbildung (Rettungsassistenten, Rettungssanitäter, Sanitätshelfer oder vergleichbar) bereitstellen kann und innerhalb von sechs Stunden 100 Feldbetten liefern und aufstellen kann. Mindestbedingung: 25 zusätzliche Mitarbeiter in der verlangten Qualifikation und Zeit.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
A) Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft
einreichen.
b) Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit folgendem Inhalt einzureichen:
ba) Benennung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
bb) Benennung eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft, das die Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt
bc) Darstellung der Aufgabenbereiche, die jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall übernimmt
bd) Ausdrückliche Erklärung, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sich verpflichten, sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, deren Mitglieder im Auftragsfall für die Vertragserfüllung dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.
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be) Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
c) Die unter Ziffer III.2.1 bis III.2.2 der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3 der vorliegenden Bekanntmachung genannte Eignungsvoraussetzung ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird.
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d) Eine Nichtvorlage/Nichtabgabe oder unvollständige Abgabe der genannten Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag führt für die Bietergemeinschaft automatisch zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
A) Folgende Verpflichtungserklärungen zum TVgG-NRW werden in der Angebotsphase mittels Vordrucken abgefragt:
aa) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestlohn für Dienst- und Bauleistungen nach Vorgaben des § 4 TVgG-NRW.
ab) Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien nach Vorgaben des § 18 TVgG-NRW.
ac) Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung oder Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Vorgaben des § 19 TVgG-NRW (VOL).
b) Bei Leistungsbeginn und während der Vertragsdauer muss jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der das Gelände des Auftraggebers betritt, sicherheitsüberprüft (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) sein.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (51)
2. Preis (49)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rogge

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln·Spruchkörper Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Telefon: +49 221-147-3116 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 221-147-2889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 107 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
— 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen bitte an das Faxgerät der Kontaktstelle (I.1) senden.
Quelle: OJS 2016/S 052-087855 (2016-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-09-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: ralf.rogge@koeln-bonn-airport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-09-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 174-357603
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 052-087855
ABl. S-Ausgabe: 174

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de 📧
Quelle: OJS 2017/S 174-357603 (2017-09-07)