Es sind applikationsbezogene Unterstützungsleistungen für den Eigenbetrieb des SAP Systems der BWI in den Fachbereichen Rechnungs-/Investitionswesen und Controlling/Projekte, Einkauf/SRM, Vertrieb und Material-/Lagerwirtschaft und Personalmanagement, Personalabrechnung und HR Compliance, einschließlich der in diesen Bereichen genutzten Eigenentwicklungen zu erbringen: — Unterstützung beim Second Level Support; — Unterstützung beim Lösungsmanagement. Es sind technische Unterstützungsleistungen für den Eigenbetrieb des SAP Systems der BWI zu erbringen: — Unterstützung beim Second Level Support; — Unterstützung bei der Architektur- und Fachberatung; — Unterstützung beim Lösungsmanagement und der Systemadministration; — Unterstützung bei der Datenschnittstellenentwicklung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang: Bis zu 2415 Personentage.2 100 0002 500 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Systeme GmbH
Postanschrift: Auf dem Steinbüchel 22
Postleitzahl: 53340
Postort: Meckenheim
Kontakt
Internetadresse: http://bwi-systeme.de🌏
E-Mail: bwi-systeme.vergabestelle@bwi-systeme.de📧
Teilnahmeanträge sind auf dem Postweg und von außen als solche gekennzeichnet "("Teilnahmeantrag im Verfahren SAP Eigenbetrieb, SAP Services nicht vor Ablauf der Frist öffnen").
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 100 000 💰
2 500 000 💰
Kurze Beschreibung:
Es sind applikationsbezogene Unterstützungsleistungen für den Eigenbetrieb des SAP Systems der BWI in den Fachbereichen Rechnungs-/Investitionswesen und Controlling/Projekte, Einkauf/SRM, Vertrieb und Material-/Lagerwirtschaft und Personalmanagement, Personalabrechnung und HR Compliance, einschließlich der in diesen Bereichen genutzten Eigenentwicklungen zu erbringen:
Es sind applikationsbezogene Unterstützungsleistungen für den Eigenbetrieb des SAP Systems der BWI in den Fachbereichen Rechnungs-/Investitionswesen und Controlling/Projekte, Einkauf/SRM, Vertrieb und Material-/Lagerwirtschaft und Personalmanagement, Personalabrechnung und HR Compliance, einschließlich der in diesen Bereichen genutzten Eigenentwicklungen zu erbringen:
— Unterstützung beim Second Level Support;
— Unterstützung beim Lösungsmanagement.
Es sind technische Unterstützungsleistungen für den Eigenbetrieb des SAP Systems der BWI zu erbringen:
— Unterstützung bei der Architektur- und Fachberatung;
— Unterstützung beim Lösungsmanagement und der Systemadministration;
— Unterstützung bei der Datenschnittstellenentwicklung.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: SAP Services in den Fachgebieten Rechnungs-/Investitionswesen und Controlling/Projekte
Kurze Beschreibung:
SAP Services in den Fachgebieten Rechnungs-/Investitionswesen und Controlling/Projekte.
Menge oder Umfang: Bis zu 605 Personentage.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: SAP Services in den Fachgebieten Einkauf/SRM, Vertrieb und Material-/Lagerwirtschaft
Kurze Beschreibung:
SAP Services in den Fachgebieten Einkauf/SRM, Vertrieb und Material-/Lagerwirtschaft.
Menge oder Umfang: Bis zu 590 Personentage.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: SAP Services in den Fachgebieten Personalmanagement, Personalabrechnung und HR Compliance
Kurze Beschreibung:
SAP Services in den Fachgebieten Personalmanagement, Personalabrechnung und HR Compliance.
Menge oder Umfang: Bis zu 770 Personentage.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Technische-, SAP Basis-, SAP RoBe- und SAP Programmierungs-/Schnittstellenmanagement-Services
Kurze Beschreibung:
Technische-, SAP Basis-, SAP RoBe- und SAP Programmierungs-/Schnittstellenmanagement-Services.
Menge oder Umfang: Bis zu 450 Personentage.
Bis zu 2415 Personentage.
Beschreibung der Optionen: Eine maximal viermalige Verlängerung des Vertrages ist möglich.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 9 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Referenznummer: TID-2016-010
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bonn-Meckenheim.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können
Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden,
1. er/es keinen Ausschlussgrund des § 6 Abs. 6 VOL/A EG erfüllt, insbesondere er/es kein Bewerber ist,
1.1. über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
1.2. der sich in Liquidation befinden,
1.3. der nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, der seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt,
1.4. der seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht ordnungsgemäß erfüllt hat,
1.5. der im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Eignung abgegeben hat.
2. und ferner, dass keine Person, deren Verhalten dem oben eingetragenen Bewerber (bzw. dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft) zuzuordnen ist, wegen einer der in § 6 Abs. 4 VOL/A EG genannten Straftaten
2.1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
2.2. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
2.3. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
2.4. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
2.5. § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,,
2.5. § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,,
2.6. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
2.7. § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden rechtskräftig verurteilt worden ist.
2.7. § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden rechtskräftig verurteilt worden ist.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt.
3. er/es keinen Ausschlussgrund des § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) erfüllt, insbesondere er/es kein Bewerber ist, der vorsätzlich oder fahrlässig:
3.1. entgegen § 15 Satz 1 MiLoG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine Prüfung nicht duldet oder bei einer Prüfung nicht mitwirkt,
3.2. entgegen § 15 Satz 1 MiLoG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Satz 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes das Betreten eines Grundstücks oder Geschäftsraums nicht duldet,
3.3. entgegen § 15 Satz 1 MiLoG in Verbindung mit § 5 Absatz 3 Satz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt,
3.4. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 MiLoG eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zuleitet,
3.4. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 3 Satz 1 MiLoG eine Anmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zuleitet,
3.5. entgegen § 16 Absatz 1 Satz 3 MiLoG, auch in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2, eine Änderungsmeldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig macht,
3.6. entgegen § 16 Absatz 2 oder 4 MiLoG eine Versicherung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beifügt,
3.7. entgegen § 17 Absatz 1 Satz 1 MiLoG, auch in Verbindung mit Satz 2, eine Aufzeichnung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt oder nicht oder nicht mindestens zwei Jahre aufbewahrt,
3.8. entgegen § 17 Absatz 2 MiLoG eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise bereithält oder
3.9. entgegen § 20 MiLoG das dort genannte Arbeitsentgelt nicht oder nicht rechtzeitig zahlt und infolgedessen mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
rechtskräftig verurteilt worden ist.
Für die vorstehenden Ziffern ist eine Eigenerklärung vorzulegen.
Sicherheitsanforderungen:
Gegenstand des auszuschreibenden Auftrags sind Lieferungen und Leistungen, die entweder ganz oder teilweise der Geheimhaltung unterliegen oder Lieferungen und Leistungen, die als solche keiner Geheimhaltung bedürfen, bei denen aber die Möglichkeit besteht, dass Beschäftigte des Auftragnehmers in Einrichtungen des Auftraggebers oder auf andere Weise Kenntnis von Verschlusssachen (VS) erhalten.
Gegenstand des auszuschreibenden Auftrags sind Lieferungen und Leistungen, die entweder ganz oder teilweise der Geheimhaltung unterliegen oder Lieferungen und Leistungen, die als solche keiner Geheimhaltung bedürfen, bei denen aber die Möglichkeit besteht, dass Beschäftigte des Auftragnehmers in Einrichtungen des Auftraggebers oder auf andere Weise Kenntnis von Verschlusssachen (VS) erhalten.
Darum muss sich der Auftraggeber Gewissheit darüber verschaffen, dass der Auftragnehmer bereit und in der Lage ist, ausschließlich Personal zu stellen, das bereit ist, dass in der anschließenden Angebotsphase vorzulegende VS-NfD-Merkblatt zu unterzeichnen.
Darum muss sich der Auftraggeber Gewissheit darüber verschaffen, dass der Auftragnehmer bereit und in der Lage ist, ausschließlich Personal zu stellen, das bereit ist, dass in der anschließenden Angebotsphase vorzulegende VS-NfD-Merkblatt zu unterzeichnen.
Für die Ausführung des Auftrags kommen darum nur solche Unternehmen in Betracht, deren Personal bereit ist das vorgenannte Merkblatt zu unterzeichnen.
Bezüglich der Sicherheitsanforderungen ist ebenfalls eine Eigenerklärung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eine Selbstauskunft zur Firmenstruktur (Standorte,
Tätigkeitsschwerpunkte, Erklärung über den Umsatz in
den letzten 3 Jahren etc.) sind dem Teilnahmewettbewerb
beizufügen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist gewährleistet, wenn der Bewerber darstellt,
dass er mit der vorhandenen Firmenstruktur,
seinen bisherigen Tätigkeitschwerpunkten und
seinem Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für
vergleichbare Dienstleistungen die ordnungsgemäße
Durchführung des Auftrages gewährleisten kann.
Mindeststandards:
Eine Selbstauskunft zur Firmenstruktur (Standorte,
Tätigkeitsschwerpunkte, Erklärung über den Umsatz in
den letzten 3 Jahren etc.) sind dem Teilnahmewettbewerb
beizufügen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist gewährleistet, wenn der Bewerber darstellt,
dass er mit der vorhandenen Firmenstruktur,
seinen bisherigen Tätigkeitschwerpunkten und
seinem Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren für
Auftragsausführung
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 3
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-06-02 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualitätsanforderungen an das einzusetzende Personal (60)
2. Preis (40)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-10-04 📅
Datum des Endes: 2016-12-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TID-2016-010
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beachten:
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 Form, Inhalt:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 085-151036 (2016-04-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sind applikationsbezogene Unterstützungsleistungen für den Eigenbetrieb des SAP Systems der BWI in den Fachbereichen Rechnungs-/Investitionswesen und Controlling/Projekte, Einkauf/SRM, Vertrieb und Material-/Lagerwirtschaft und Personalmanagement, Personalabrechnung und HR Compliance, einschließlich der in diesen Bereichen genutzten Eigenentwicklungen zu erbringen:
— Unterstützung beim Second Level Support;
— Unterstützung beim Lösungsmanagement.
Es sind technische Unterstützungsleistungen für den Eigenbetrieb des SAP Systems der BWI zu erbringen:
— Unterstützung beim Second Level Support;
— Unterstützung bei der Architektur- und Fachberatung;
— Unterstützung beim Lösungsmanagement und der Systemadministration;
— Unterstützung bei der Datenschnittstellenentwicklung.
Es sind applikationsbezogene Unterstützungsleistungen für den Eigenbetrieb des SAP Systems der BWI in den Fachbereichen Rechnungs-/Investitionswesen und Controlling/Projekte, Einkauf/SRM, Vertrieb und Material-/Lagerwirtschaft und Personalmanagement, Personalabrechnung und HR Compliance, einschließlich der in diesen Bereichen genutzten Eigenentwicklungen zu erbringen:
— Unterstützung beim Second Level Support;
— Unterstützung beim Lösungsmanagement.
Es sind technische Unterstützungsleistungen für den Eigenbetrieb des SAP Systems der BWI zu erbringen:
— Unterstützung beim Second Level Support;
— Unterstützung bei der Architektur- und Fachberatung;
— Unterstützung beim Lösungsmanagement und der Systemadministration;
— Unterstützung bei der Datenschnittstellenentwicklung.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkenntnis in den SAP Modulen SAP FI (Debitoren, Kreditoren, Hauptbuch), SAP FI-AA, sowie der rechnungswesenrelevanten Integration zu den SAP-Modulen SAP MM/SD/SAP HCM in der Rolle Experte, Rollenfa
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkenntnis in den SAP Modulen SAP CO (Abbildung komplexer Kalkulationsschemata), EC.SAP IM (Finanzplanung, Cashmanagement), SAP PS (kaufmännische Abwicklung), CATS sowie der rechnungswesenrelevanten
Fachkenntnis in Nutzung von IT-Werkzeugen zur Unterstützung der IT-Servicemanagement-Prozesse (Incident-, Change-, Problem- und Knowledge- Management) in der Rolle Kenner, Rollenfamilie Prozess- und
Fachkenntnis in der Nutzung des SAP Solution Managers in der Rolle Kenner, Rollenfamilie Prozess- und Anwendungsspezialist (PA)
Fachkenntnis in den SAP Modulen SAP PS, CO, EC, CATS sowie der rechnungswesenrelevanten Integration zu den SAP-Modulen SAP MM/SD/SAP HCM in der Rolle Experte, Rollenfamilie Prozess und Anwendungsspezi
Fachkenntnis in den SAP Modulen.SAP IM (Finanzplanung, Cashmanagement), SAP PS (kaufmännische Abwicklung), CATS sowie der rechnungswesenrelevanten Integration zu den SAP-Modulen SAP MM/SD/SAP HCM in d
Gewichtung des Preises: 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkenntnis in den in den SAP Modulen SAP MM, SAP MM PUR, SAP SRM sowie der rechnungswesenrelevanten Integration zu den Modulen des SAP in der Rolle Experte, Rollenfamilie Prozess und Anwendungsspezi
Fachkenntnis in den SAP Modulen SAP FI/CO zu den SAP-Modulen SAP MM/SD/SAP HCM in der Rolle Praktiker, Rollenfamilie Prozess und Anwendungsspezialist (PA)
Fachkenntnis in den SAP Modulen SAP PA, OM, SAP PT, PD, sowie der rechnungswesenrelevanten Integration zu den SAP-Modulen SAP FI/CO in der Rolle Experte, Rollenfamilie Prozess und Anwendungsspezialis
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,33 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkenntnis in der Zusatzentwicklungen/Programmierung, Reporting in SAP HCM, Pflege und Änderung von Infotypen/ Subtypen, SAP Formularwesen (SAPscript/Smartforms/SAP Interactive Forms by Adobe), in d
Fachkenntnisse im Datenschutz/Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bei der Durchführung von SAP HCM-Projekten in der Rolle Kenner, Rollenfamilie Prozess und Anwendungsspezialist (PA).
Fachkenntnis in den SAP Modulen SAP PY, PA, CATS, ESS, sowie der rechnungswesenrelevanten Integration zu den SAP-Modulen SAP FI/CO in der Rolle Experte, Rollenfamilie Prozess und Anwendungsspezialist
Fachkenntnis in der Abbildung von Geschäftsprozessen im Bereich SAP HR PY, insbesondere Schemen, Zyklen und Regeln, Customizing/Modifikationen, in der Rolle Experte, Rollenfamilie Prozess und Anwendun
Fachkenntnis in der Anbindung von Reisekostentools in der Rolle Kenner, Rollenfamilie Prozess und Anwendungsspezialist (PA)
Fachkenntnis in der Anwendung und Nutzung von Compliance add ons SAP HCM sowie SAP CA Werkzeugen im Bereich Auditing in der Rolle Praktiker, Rollenfamilie Prozess und Anwendungsspezialist (PA)
Fachkenntnisse (Analyse und Lösung von Berechtigungsproblemen) im Bereich Rollen und Berechtigungen/Berechtigungen in SAP HCM (strukturelle Berechtigungen) sowie logistischer/rechnungswesenrelevanter
Fachkenntnisse im SAP GRC in der Rolle Kenner, Rollenfamilie Prozess und Anwendungsspezialist (PA).
Fachkenntnisse bei Implementierung, Steuerung sowie in Betrieb und Support von integrierten SAP Systemlandschaften, die mehrere SAP-Systemschienen sowie Non-SAP-Systemlandschaften umfassen in der Roll
Qualitätskriterium (Gewichtung): 3,16 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachkenntnisse im Bereich SAP User Management&SAP Identity Management in der Rolle Experte; Rollenfamilie Technologiespezialist (TE).
Fachkenntnis in Nutzung von IT-Werkzeugen zur Unterstützung der IT-Servicemanagement-Prozesse (Incident-, Change-, Problem- und Knowledge- Management) in der Rolle Kenner, Rollenfamilie Technologiesp
Fachkenntnis in der Nutzung des SAP Solution Managers in der Rolle Kenner, Rollenfamilie Technologiespezialist (TE)
Fachkenntnis im Bereich IT Sicherheit in der Rolle Kenner, Rollenfamilie Technologiespezialist (TE)
Systemtechnische Fachkenntnisse in Migrationsprojekten und in der Mitwirkung bei der Konzeption / Architektur von Schnittstellen und Datenübernahmen und Datenbereitstellung in der Rolle Experte; Roll
Integrationskenntnisse von Anwendungen auf unterschiedlichen Plattformen unter technologischen Aspekten in der Rolle Experte; Rollenfamilie Technologiespezialist (TE)
Fachkenntnis in Nutzung von IT-Werkzeugen zur Unterstützung der IT-Servicemanagement-Prozesse (Incident-, Change-, Problem- und Knowledge- Management) in der Rolle Praktiker, Rollenfamilie Technologi
Fachkenntnis in der Nutzung des SAP Solution Managers in der Rolle Praktiker, Rollenfamilie Technologiespezialist (TE)
Fachkenntnisse Administration und Konfiguration von SAP GRC in der Rolle Praktiker, Rollenfamilie Prozess und Anwendungsspezialist (PA).
Fachkenntnis in Nutzung von IT-Werkzeugen zur Unterstützung der IT-Servicemanagement-Prozesse (Incident-, Change-, Problem- und Knowledge- Management) in der Rolle Praktiker, Rollenfamilie Prozess un
Fachkenntnis in der Nutzung des SAP Solution Managers in der Rolle Praktiker, Rollenfamilie Prozess und Anwendungsspezialist (PA).
Fachkenntnisse in der ABAP-Programmierung in SAP HCM sowie im Umfeld logistischer/rechnungswesenrelevanter SAP Module in der Rolle Experte; Rollenfamilie Entwicklungsspezialist (ES).
Fachkenntnis in Nutzung von IT-Werkzeugen zur Unterstützung der IT-Servicemanagement-Prozesse (Incident-, Change-, Problem- und Knowledge- Management) in der Rolle Praktiker, Rollenfamilie Entwicklun
Fachkenntnis in der Nutzung von IBM MAXIMO in der Rolle Kenner Rollenfamilie Entwicklungsspezialist (ES).
Fachkenntnis in der Nutzung des SAP Solution Managers in der Rolle Praktiker, Rollenfamilie Entwicklungsspezialist (ES).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-23 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Ppp
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gem. § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die Bieter bzw. Bewerber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gem. § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die Bieter bzw. Bewerber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Quelle: OJS 2016/S 193-347599 (2016-10-04)