Satzung zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Ausbildungsverkehr im Gebiet der Stadt Vechta (Allgemeine Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)
Internetlink zur aV auf Kreishomepage:
https://www.landkreis-vechta.de/fileadmin/dokumente/pdf/aktuelles/bekanntmachungen/12-2016/Stadtverkehr.pdf
Diese allgemeine Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 dient der Umsetzung des § 7a NNVG zur Gewährung von Ausgleichsmittel für die rabattierte Beförderung von Auszubildenden im Linienverkehr auf dem Gebiet der Stadt Vechta.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-23.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-12-23
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Auftragsbekanntmachung
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