Satzung zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Ausbildungsverkehr im Gebiet der Stadt Vechta (Allgemeine Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007)

Landkreis Vechta

Internetlink zur aV auf Kreishomepage: https://www.landkreis-vechta.de/fileadmin/dokumente/pdf/aktuelles/bekanntmachungen/12-2016/Stadtverkehr.pdf
Diese allgemeine Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 dient der Umsetzung des § 7a NNVG zur Gewährung von Ausgleichsmittel für die rabattierte Beförderung von Auszubildenden im Linienverkehr auf dem Gebiet der Stadt Vechta.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-23.

Wer?

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Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-23 Auftragsbekanntmachung