Satzung zur Festsetzung und zum Ausgleich von Höchsttarifen im Ausbildungsverkehr im Gebiet des Landkreises Cloppenburg (Allgemeine Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates)
Internetlink zur aV auf Kreishomepage:
http://www.lkclp.de/uploads/files/satzung_zur_festsetzung_und_ausgleich_von_hoechsttarifen_im_ausbildungsverkehr_lkclp.pdf
Alternativ auffindbar über das Portal des Kreises Cloppenburg „Kreisrecht & Satzungen“ in der Rubrik „Satzungen (Kreistag)“:
http://www.lkclp.de/kreis-politik/kreisrecht-satzungen.php
Diese allgemeine Vorschrift nach Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates dient der Umsetzung des § 7a NNVG zur Gewährung von Ausgleichsmittel für die rabattierte Beförderung von Auszubildenden im Linienverkehr auf dem Gebiet des Landkreises Cloppenburg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-23.
Wer?
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Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-12-23
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Auftragsbekanntmachung
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