Scannen und Digitalisieren von Bohrloch-Geophysikalischen-Logs

Bayerisches Landesamt für Umwelt

Scannen und Digitalisieren von Bohrloch-Geophysikalischen-Logs.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-10-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Mit Bohrlöchern verbundene Dienstleistungen
Kurze Beschreibung: Scannen und Digitalisieren von Bohrloch-Geophysikalischen-Logs.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Mit Bohrlöchern verbundene Dienstleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Mit Bohrlöchern verbundene Dienstleistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Postanschrift: Bürgermeister-Ulrich-Straße 160
Postleitzahl: 86179
Postort: Augsburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lfu.bayern.de 🌏
E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de 📧
URL der Dokumente: https://www.auftraege.bayern.de 🌏
URL der Teilnahme: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-29 📅
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 210-381479
ABl. S-Ausgabe: 210

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 218 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Scannen und Digitalisieren von Bohrloch-Geophysikalischen Logs.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 218 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Augsburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Abgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Erklärungen (Eigenerklärung Gesetzestreue, Gewerbezentralregister) – auch für Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. Unterauftragnehmer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Leistungsfähiges, fachlich geeignetes Unternehmen (Nachweis durch Vorlage eines Firmenprofils);
Erfolgreicher Abschluss mindestens eines Referenzprojekts, das in Art und Umfang der zu vergebenden Leistung vergleichbar ist innerhalb der letzten 5 Jahre.
In den Vergabeunterlagen sind jeweils entsprechende Vordrucke mit den geforderten Mindestangaben enthalten.
Mindeststandards: Benennung von mindestens einem Referenzprojekt (siehe oben).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einsatz von geeignetem Personal. Zum Nachweis sind Mitarbeiterprofile für jeden Mitarbeiter sowie den Projektleiter vorzulegen.
Benennung von mindestens einem in Art und Umfang vergleichbaren Referenzprojekt innerhalb der letzten 5 Jahre, das mit der für den Auftrag vorgesehenen Software bearbeitet wurde.
Einsatz von geeigneter Hard- und Software für die Durchführung der Vektorisierung bzw. Validierung und Umsetzung in das LAS-Format 2.0. Die zur Leistungserfüllung eingesetzte Hard- und Software ist zu benennen und zu beschreiben.
Hierfür sind in den Vergabeunterlagen zum Teil Vordrucke mit den geforderten Mindestangaben enthalten.
Mindeststandards:
Die Projektleitung ist einem/r Dipl. Geophysiker/in zu übertragen, der/die innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens ein Projekt in der Bohrloch-Digitalisierung durchgeführt hat.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Hof.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Ziegelmayer, Elke
Dokumente URL: https://www.auftraege.bayern.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z8, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: vergabeservicezentrum@lfu.bayern.de, zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
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Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
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Quelle: OJS 2016/S 210-381479 (2016-10-27)