Schachtanlage Asse II – Fachgebietsbezogene Arbeiten zum Betrieb und zur Stilllegung
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat zum 1.1.2009 die Aufgabe des Betreibers der Schachtanlage Asse II übernommen. Das BfS ist Betreiber und Genehmigungsinhaber im berg- und atomrechtlichen Sinn. Gemäß der Vorgabe des § 57b Atomgesetz (AtG) ist die Schachtanlage Asse II unverzüglich stillzulegen. Das BfS kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben nach § 9a Abs. 3 Satz 3 AtG eines Dritten bedienen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-18.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-11-18
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Auftragsbekanntmachung
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