Ergänzende Angaben (2017-01-06) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 8
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Sylvia Ohrt
Telefon: +49 6921326799📞
E-Mail: s.ohrt@vgf-ffm.de📧
Fax: +49 6921323336 📠
Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.vgf-ffm.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Schienenersatzverkehr für den Umbau der Straßenbahnhaltestelle Bleiweißstraße.
VGF/Stadt-EU 251/16”
Produkte/Dienstleistungen: Straßentransport/-beförderung📦
Kurze Beschreibung: Bereitstellen eines Schienenersatzverkehrs.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 243-444035
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.6
Ort des zu ändernden Textes: Geforderte Kautionen oder Sicherheiten
Alter Wert
Text:
“Der Auftraggeber behält sich vor eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer in Deutschland zugelassenen Großbank, öffentlich-rechtlichen Bankanstalt oder eines...”
Text
Der Auftraggeber behält sich vor eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer in Deutschland zugelassenen Großbank, öffentlich-rechtlichen Bankanstalt oder eines Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) in Höhe von mindestens 10 % der Bruttoauftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft. Die Vorlage der Vertragserfüllungsbürgschaft erfolgt im Auftragsfall in Höhe von 5 % der Bruttoschlussrechnungssumme, unverzinslich. Die Vorlage dieser Bürgschaft erfolgt nach der durchgeführten Abnahme der Leistungen.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Der Auftraggeber behält sich vor eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer in Deutschland zugelassenen Großbank, öffentlich-rechtlichen Bankanstalt, oder...”
Text
Der Auftraggeber behält sich vor eine Vertragserfüllungsbürgschaft einer in Deutschland zugelassenen Großbank, öffentlich-rechtlichen Bankanstalt, oder eines Kreditversicherers unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage (§§ 770, 771 BGB) in Höhe von 5 % der Bruttoauftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft zu verlangen. Die Vorlage der Vertragserfüllungsbürgschaft erfolgt im Auftragsfall. Eine Konzernbürgschaft wird gem. den Zusätzliche Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ZVB(VOL)-StB nicht anerkannt.
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Quelle: OJS 2017/S 005-007435 (2017-01-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-10)
Objekt
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Vermietung von Bussen und Reisebussen mit Fahrer📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt am Main, Offenbacher Landstraße.
Beschreibung der Beschaffung:
“Bereitstellen eines Schienenersatzverkehres
Die Ausschreibung erfolgt durch die Stadtweke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) für:
— 30 % der...”
Beschreibung der Beschaffung
Bereitstellen eines Schienenersatzverkehres
Die Ausschreibung erfolgt durch die Stadtweke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) für:
— 30 % der Leistung für die
Stadtwerke Verkehrsgesellschaft
Frankfurt am Main mbH
Kurt-Schumacher-Str. 8
60311 Frankfurt am Main
— 70 % der Leistung durch die VGF
im Namen und auf Rechnung der
Stadt Frankfurt am Main
Amt für Straßenbau und Erschließung
Adam-Riese-Straße 25
60327 Frankfurt am Main.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 243-444035
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: Bereitstellung eines Schienenersatzverkehrs
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 0
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: VBN Verkehrsbetriebe Nagoldtal GmbH
Postanschrift: Robert-Bosch-Str. 15
Postort: Calw-Stammheim
Postleitzahl: 75365
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7051162620📞
Fax: +49 7051162676 📠
Region: Calw🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
“1) Bei der Abgabe des Angebotes in schriftlicher Form ist dies vom Bewerber 2-fach schriftlich einschließlich aller geforderten Erklärungen und Dokumente...”
1) Bei der Abgabe des Angebotes in schriftlicher Form ist dies vom Bewerber 2-fach schriftlich einschließlich aller geforderten Erklärungen und Dokumente (Kopien reichen aus) zu erfolgen.
Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten,die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizulegen. Angebote sind eigenhändig und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Im Falle von Bietergemeinschaften sind Angebote von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen.
2) Die in den Ziffer III.1.2 bis III.1.4 der Bekanntmachung benannten Erklärungen und Nachweise sind mit dem Angebot vollständig einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Angebote (Ziffer IV.2.2 der Bekanntmachung) nicht vorgelegt wurden, bis zum Ablauf einer von ihm zu bestimmenden Nachfrist anzufordern. Fehlen die Erklärungen und Nachweise nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist noch immer, wird der Bewerber zwingend ausgeschlossen.
3) lm Falle einer Beauftragung ist der Bieter verpflichtet, die von ihm zu erbringende Betriebsleitung gemäß PBefG unter Einhaltung des Fahrplans oder der besonderen Anordnung durch den Auftraggeber durchzuführen. im Übrigen hat der Auftragnehmer alle sachlichen und personellenMittel für die ihm beauftragt Betriebsleistung zu stellen. Eine Übertragung der Leistung oder Teile der Leistung durch den Auftragnehmer'auf Dritte ist ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht gestattet. Für die Erlangung dieser Zustimmung haben Sub- bzw. Drittunternehmen sowohl die Bedingungen aus Punkt Ill.2.2 als auch die notwednigen technischen und gesetzlichen Voraussetzungen zur Erbringung der Leistung zu erfüllen. Diese Nachweise sind mit der Angebotsabgabe miteinzureichen.
4) Im Faller einer Beauftragung ist der Bieter für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten verantwortlich. Unbeschadet dieser Verpflichtung des beauftragten Bieters hat der Auftraggeber das Recht, die Einhaltung dieser Vorschriften durch Kontrollen der Fahrerkarten gemäß 55 Fahrpersonalverordnung (FpersV), soweit das Fahrpersonal darüber verfügt, jederzeit zu überprüfen.
Alle Fragen, die mit der vorliegenden Vergabe in Zusammenhang stehen, sind ausschließlich schriftlich oder per E-Mail – bis zum 18.1.2017 an die vorstehend genannte Adresse zu richten. Die Vergabestelle wird entscheiden, ob Rückfragen gegebenenfalls für alle Bewerber relevant sind und in diesem Fall sämtliche Bewerber entsprechend informieren.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“§ 107 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 107 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dazulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung angegebenen Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834 📠
Quelle: OJS 2017/S 154-320536 (2017-08-10)