Schülerbeförderung der Karl-König-Schule
In die Karl-König-Schule gGmbH, einem privaten, staatlich genehmigten Förderzentrum mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung in 90480 Nürnberg, müssen für die Schuljahre 2016/2017 bis einschließlich 2019/2020 bis zu 120 Kinder und Jugendliche von ihren Wohnorten im Großraum Nürnberg, Nürnberg Land, Fürth, Fürth Land, Erlangen und Erlangen Land morgens auf dem kürzest möglichen Weg in die Schule und nachmittags auf dem kürzest möglichen Weg wieder in Ihre Wohnorte (Wohnungen) befördert werden (Gesamtbesetztkilometer derzeit ca. 950 täglich).
Die Fahrten sind täglich von Montag bis Freitag durchzuführen, mit Ausnahme von Feiertagen und den bayerischen Schulferien. Dies ergibt ca. 190 Fahrtage im Schuljahr. Die Fahrten sind so einzurichten, dass die Schüler zwischen 8:00 Uhr und 8:15 Uhr in der Schule in Nürnberg ankommen. Abfahrt in Nürnberg ist nachmittags um ca. 15:50 Uhr. Zum Umfang der Ausschreibung gehört die sichere Übernahme der zu Befördernden daheim an der Haustür von den Erziehungsberechtigten und die sichere Übergabe an das Erziehungspersonal im Innenhof der Schule, auf der Rückfahrt entsprechend. Für die Übergabe der Kinder aus der Schulvorbereitenden Einrichtung (SVE/Kindergartenbereich) mit dem Standort Zerzabelshofer Hauptstraße 15 ist eine gesonderte Absprache mit der Einrichtung zu treffen.
Die Kinder/Jugendlichen im Alter von 3 bis 21 Jahre fallen unter den Begriff der sogenannten geistigen Behinderung, sind teilweise zusätzlich körperbehindert und/oder verhaltensauffällig und zeigen zum Teil Bereitschaft zu epileptischen Anfällen. Aus diesem Grund können für die Beförderung nur Busunternehmen eingesetzt werden, die eine individuelle Beförderung und Betreuung auch von Schülern mit schweren, schwersten und mehrfachen Behinderungen/Epilepsie, bzw. schweren Verhaltensauffäligkeiten mit dem nötigen pädagogischen Einfühlungsvermögen durchführen können. Zu beachten ist, dass deshalb für alle Linien zusätzlich Begleitpersonen gestellt werden müssen. Auch dieses Personal muss Erfahrung im Umgang mit zum Teil mehrfach behinderten Kindern/Jugendlichen und Epileptikerinnen haben. Das gesamte Buspersonal (Fahrer und Begleitpersonen) muss seine persönliche Eignung durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a BZRG ohne Eintrag nachweisen. Die Kosten hierfür trägt das Unternehmen.
Die notwendigen Sicherheitssitze, bei Bedarf Einstiegshilfe und sonstige behinderungsbedingte Sicherungsvorrichtungen sind durch den Anbieter auf eigene Kosten sicher zu stellen. Gegebenenfalls sind Betreute in Rollstühlen oder die Rollstühle zu befördern.
Verkehrssprache zwischen Busunternehmen, Busfahrern, Begleitpersonen und Auftraggeber ist Deutsch.
Als anthroposophische Einrichtung legt die Karl-König-Schule ein besonderer Wert auf Umweltschutz. Aus diesem Grund werden nur solche Angebote betrachtet, bei denen die für die Schülerbeförderung der Karl-König-Schule eingesetzten Busse mindestens Euro 5 Norm erfüllen und eine der folgenden Antriebsart aufweisen: Erdgas, Diesel-elektrisch, Benzin-elektrisch.
Die eingesetzten Busse müssen niederflurig sein und über Standheizung verfügen.
Der Anbieter garantiert, dass beim Ausfallen spätestens nach 90 Minuten ein Ersatzbus zur Verfügung gestellt wird.
Die hier ausgeschriebene Schülerbeförderung wird nur insgesamt an ein Unternehmen vergeben. Teilangebote sind unzulässig. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch Neuaufnahmen bzw. Umzüge auch während des laufenden Schuljahres Linien angepasst werden müssen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-03-29
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Auftragsbekanntmachung
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2016-06-09
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Ergänzende Angaben
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2016-08-02
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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