Schülerbeförderung Individual
Vergabestelle Stadt Oldenburg
Tägliche Individuelle Schülerbeförderung von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit vom Wohnhaus zu Grund- und Förderschulen und allgemein bildenden Schulen und zurück für zwei, optional bis zu vier Schuljahren. Abweichende Laufzeiten sind ggf. in den einzelnen Losen angegeben.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-10.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
- • 24o24 Oldenburger Taxizentrale
- • Auto Siemenroth
- • Auto-Gehring city taxen GmbH
- • Birgit Brieger Schülerbeförderung
- • Erich Brieger Schülerbeförderung und Kurierdienste
- • Hatter Autoruf
- • Horst Eispert, Transportunternehmen, Taxen-Mietwagen e. K.
- • Kernke Schülerbeförderung
- • Kneter Taxiruf
- • Malteser Hilfsdienste GmbH
- • Taxen Estermann
- • Taxi Carstens
- • Taxi Looschen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-03-10 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-07-21 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle Stadt Oldenburg
Postanschrift: Industriestr. 1, Eingang C
Postleitzahl: 26121
Postort: Oldenburg
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@stadt-oldenburg.de 📧
Telefon: +441 235-2419 📞
Fax: +441 235-2189 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 052-087211
ABl. S-Ausgabe: 52
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Schule Borchersweg
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schule an der Kleiststraße
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Schule Sandkruger Straße
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Heilpädagogischer Zweig der freien Waldorfschule
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Helene-Lange-Schule
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Gymnasium Eversten
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: IGS Flötenteich und GS Ohmstede
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Herbartgymnasium
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Grundschule Bürgeresch
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Grundschule Drielake
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Haltepunkt Nordmoslesfehn
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Grundschule Staakenweg
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Grundschule Nadorst und Grundschule Röwekamp
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Grundschule Klingenbergstraße, Grundschule Kreyenbrück und Grundschule Unterm Regenbogen
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Grundschule Dietrichsfeld
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 006/16-S
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe 2.1.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe 2.1.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-09-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-28 📅
Öffnungsort (Organisation): Vergabestelle Stadt Oldenburg
Öffnungsort (Stadt): Oldenburg
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Industriestr. 1, Gebäude C
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Schreich, Elke
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-04 📅
Datum des Endes: 2020-07-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 006/16-S
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Quelle: OJS 2016/S 052-087211 (2016-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport) 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vergabestelle Stadt Oldenburg
Postanschrift: Industriestr. 1, Eingang C
Postleitzahl: 26121
Postort: Oldenburg
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@stadt-oldenburg.de 📧
Telefon: +441 235-2419 📞
Fax: +441 235-2189 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 052-087211
ABl. S-Ausgabe: 52
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Tägliche Individuelle Schülerbeförderung von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern während der Schulzeit vom Wohnhaus zu Grund- und Förderschulen und allgemein bildenden Schulen und zurück für zwei, optional bis zu vier Schuljahren. Abweichende Laufzeiten sind ggf. in den einzelnen Losen angegeben.
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Bezeichnung des Loses: Schule Borchersweg
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Schule an der Kleiststraße
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Schule Sandkruger Straße
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Heilpädagogischer Zweig der freien Waldorfschule
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Helene-Lange-Schule
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Gymnasium Eversten
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: IGS Flötenteich und GS Ohmstede
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Herbartgymnasium
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Grundschule Bürgeresch
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Grundschule Drielake
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Haltepunkt Nordmoslesfehn
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Grundschule Staakenweg
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Grundschule Nadorst und Grundschule Röwekamp
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Grundschule Klingenbergstraße, Grundschule Kreyenbrück und Grundschule Unterm Regenbogen
Losnummer: 16
Bezeichnung des Loses: Grundschule Dietrichsfeld
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 24 Monate
Referenznummer: 006/16-S
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Erklärung Insolvenz;
2. Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben;
3. Erklärung zum AEntG und MiLoG;
4. 2 Referenzen;
5. Erklärung des Bieters.
Allgemeines:
Bei den durchzuführenden Beförderungen handelt es sich um Fahrten nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (Freistellungs-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in der jeweils gültigen Fassung gem. § 1 BOKraft entsprechend Anwendung findet.
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Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass er die im Los angegebene Anzahl zu befördernder Personen befördern kann.
Zu befördern sind die vom Auftraggeber während der Vertragslaufzeit im Los benannten Schülerinnen und Schüler, sowie ggfs. Begleitpersonen i.S.d. Ziffer 4.6.
Der Auftraggeber bestimmt ausschließlich, welche Personen zu befördern sind. Er stellt dem Auftragnehmer die für die Beförderung erforderlichen Informationen zur Verfügung.
Es kann vorkommen, dass ein zu befördernde Schülerin oder Schüler auf einen Rollstuhl angewiesen ist. Die einzelnen Lose enthalten Angaben darüber, welche der derzeit zu befördernden Schülerinnen und Schüler auf einen Rollstuhl angewiesen sind und um welche Art Rollstuhl es sich jeweils handelt (Faltrollstuhl, fester Rollstuhl oder Elektrorollstuhl). Sofern dem Auftraggeber bekannt, enthalten die einzelnen Lose zudem Angaben zu den Abmessungen der derzeit genutzten Rollstühle (B = Breite; H = Höhe; L = Länge; Angaben jeweils in Zentimetern).
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Es kann bei einzelnen Schülerinnen und Schüler erforderlich sein, dass eine Begleitperson mitfährt. Begleitpersonen im Sinne dieser Vorschrift sind nur solche Personen, die vom zuständigen Sozialleistungsträger bewilligt worden sind. Die Plätze für Begleitpersonen sind in den Fahrzeugen bereitzustellen. Welche Kinder derzeit eine Begleitperson benötigen, ist den einzelnen Losen zu entnehmen.
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Die ausgeschriebene Leistung umfasst zudem den Transport der persönlichen Gegenstände der Schülerinnen und Schülern, die für den Schulweg, den Schultag, für die Teilnahme am Unterricht und für die übrigen Schulveranstaltungen benötigt werden.
Die Beförderung erfolgt grundsätzlich von der vom Auftraggeber benannten Wohnanschrift zu der Schule, die von den Schülerinnen und Schülern besucht wird oder zu einem Sammelpunkt und von dort wieder zurück zum Sammelpunkt.
Der Auftragnehmer hat die Erziehungsberechtigten der zu befördernden Schülerinnen und Schüler über Abholzeiten (sowohl für Hin- als auch Rückfahrt) rechtzeitig vor Beginn der Beförderung zu informieren. Gleiches gilt bei Änderungen im Laufe des Schuljahres.
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Die Schülerbeförderung findet – vorbehaltlich Änderungen durch den Auftraggeber – schultäglich (siehe Ferienregelung in Niedersachsen) zu den vom Auftraggeber genannten Ankunfts- und Abfahrtzeiten statt.
In Einzelfällen kann es Abweichungen zu den oben genannten Regelungen geben. Hierzu sind unbedingt die Angaben im jeweiligen Los zu beachten. Es kann vorkommen, dass Schulen sich nicht an die o. g. Nds. Ferienordnung halten. In diesem Fall hat der Auftragnehmer die Ferienzeiten direkt bei der Schule zu erfragen und zu berücksichtigen. Beförderungsnotwendigkeiten bei kurzfristigem Unterrichtsausfall an den Schulen oder akuter Erkrankung eines Kindes, bzw. einer Schülerin oder eines Schülers während des Unterrichts sind keine Schülerbeförderungsfahrten im oben genannten Sinn.
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In den einzelnen Losen sind lediglich die generellen Anfangs- und Schlusszeiten der jeweiligen Schule angegeben, die vom Auftragnehmer bedient werden müssen. Die genauen Schulanfangs- und Schulschlusszeiten für die jeweils zu befördernden Personen sind vom Auftragnehmer rechtzeitig vor Beginn der Beförderung bei der entsprechenden Schule bzw. bei den Erziehungsberechtigten der zu befördernden Person zu erfragen.
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Am letzten Schultag vor den Schulferien kann an einzelnen Schulen ein verkürzter Unterricht stattfinden. Die sich daraus ergebenden geänderten Fahrzeiten sind im Rahmen dieses Vertrages zu bedienen. Es obliegt dem Auftragnehmer, sich rechtzeitig bei der jeweiligen Schule über die geänderten Fahrzeiten zu informieren.
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Abweichende Regelungen insbesondere hinsichtlich der Beförderungszeiten und des Beförderungsortes etc. ergeben sich aus den jeweiligen Losen (z.B. Beförderung zu Praktikumsstellen).
Die Tourenplanung obliegt dem Auftragnehmer. Die Tourenpläne müssen stets aktuell gehalten werden und mindestens die folgenden Angaben enthalten:
——Angabe der Schule oder der Zubringerhaltestelle zu der befördert wird;
——die Losnummer;
——Namen und Vornamen der zu befördernden Personen;
——Anschriften der zu befördernden Personen;
——Namen der Erziehungsberechtigten;
——Telefonnummern der Erziehungsberechtigten;
——Abhol- und Ankunftszeit bei der Wohnanschrift bzw. bei dem Haltepunkt;
——Angaben zu Besonderheiten (z.B. Kindersitz erforderlich);
——Angabe zur Art des eingesetzten Fahrzeugs.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Tourenplanungen bis zum Ablauf von 6 Monaten nach Ende der Vertragslaufzeit aufzubewahren. Er hat auf Verlangen dem Auftraggeber diese jederzeit vorzulegen.
Die Touren sind so zu organisieren, dass die jeweils zulässige Gesamtfahrdauer i. S. d. Ziffer 7.4 eingehalten wird.
Unverhältnismäßige Umwege für die Beförderten sind zu vermeiden. Es ist stets die für die Schülerinnen und Schüler zeitlich günstigste, d. h. in der Regel die schnellste Fahrstrecke zu wählen. Die zum Schuljahresbeginn festgesetzten Abhol-/Bringzeiten und die Reihenfolge sind hierbei einzuhalten, solange keine Änderungen vorliegen.
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Bei grundsätzlichen Streckenänderungen (z. B. Umzug eines Kindes) während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer die neue Streckenlänge unverzüglich dem Auftraggeber mitzuteilen.
Vorübergehende Streckenänderungen (z. B. durch Krankheit eines Kindes, Klassenfahrten, Umleitung) führen zu keiner inhaltlichen Änderung des Auftrages. Er ist entsprechend anzupassen. Bei Schulschließungen, Schulausfall, Krankheit des Kindes bei Einzeltransport oder ähnliches erfolgt keine Vergütung.
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Das Führen von monatlichen Nachweisen, die von den Schulen bestätigt werden müssen, ist erforderlich (siehe § 11 Besondere Vertragsbedingungen).
Die Schülerbeförderung kann über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegen, auf die der Auftraggeber ggf. keinen Einfluss hat. Mögliche Veränderungen sind zum Beispiel (keine abschließende Aufzählung):
——Erhöhung oder Verringerung der Anzahl der zu befördernden Personen aus folgenden beispielhaften Gründen: Wegzug/Zuzug von Personen, Begründung eines neuen Anspruchs auf Schülerbeförderung;
——Veränderung der Wohnanschriften der zu befördernden Schülerinnen und Schüler;
——Veränderung der Behinderung der zu befördernden Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Leistungserbringung auswirkt (Beförderung im Rollstuhl, Notwendigkeit des Einsatzes einer Begleitperson etc.);
——Rechtsänderungen aufgrund derer sich Beförderungsansprüche ändern;
——Veränderungen der im Losblatt genannten Schulbeginn- und Schulanfangszeiten (Uhrzeiten).
Es darf nur Fahrpersonal eingesetzt werden, das eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) in der jeweils gültigen Fassung oder alternativ einen gültigen Führerschein der Klasse D besitzt.
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Da es sich bei dem zu befördernden Personenkreis um Schülerinnen und Schüler handelt, die oftmals Behinderungen aufweisen, werden an das Beförderungspersonal hohe Anforderungen gestellt. Es muss daher eine unvoreingenommene Grundeinstellung gegenüber Kindern und insbesondere behinderten Menschen vorhanden sein und rücksichtsvoll mit den zu befördernden Personen umgegangen werden.
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Da das vom Auftragnehmer zur Leistungserbringung eingesetzte Fahrpersonal in unmittelbarem Kontakt mit minderjährigen Schülerinnen und Schülern steht, die zum Teil Behinderungen aufweisen, hat der Auftragnehmer eine besondere Verpflichtung, bei der Auswahl des zur vertragsgemäßen Erfüllung seiner ihm obliegenden Leistungspflichten eingesetzten Fahrpersonals sorgfältig vorzugehen. Der Auftragnehmer hat sich daher ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30 a des Bundeszentralregistergesetzes in der jeweils gültigen Fassung vorlegen zu lassen.
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Der Auftragnehmer hat das eingesetzte Fahrpersonal auf den vom Auftraggeber entwickelten Verhaltenskodex, der Bestandteil dieses Vertrages ist, hinzuweisen und ihn zur Einhaltung der dort aufgeführten Regelungen anzuhalten. Er hat jeder bzw. jedem zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen eingesetzten Fahrerin/Fahrer ein Exemplar des Verhaltenskodexes rechtzeitig vor Antritt der ersten Fahrt auszuhändigen.
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Bestehen Zweifel an der Geeignetheit und/oder Zuverlässigkeit des eingesetzten Fahrpersonals, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, das insoweit betroffene Personal bis zu einer endgültigen Klärung der Zweifel an der Geeignetheit und/oder Zuverlässigkeit durch den Auftraggeber nicht mehr zur Erbringung von Beförderungsleistungen im Rahmen des Leistungsverhältnisses zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einzusetzen. Zweifel an der Geeignetheit und/oder Zuverlässigkeit bestehen insbesondere auch bei Verdacht auf Straftaten oder bei wiederholten Verstößen gegen den Verhaltenskodex. Der Auftragnehmer hat bis zur Klärung der Zweifel Ersatzpersonal einzusetzen.
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Das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal muss über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um sich mit allen an der Beförderung beteiligten Personen eindeutig verständigen zu können.
Häufiger Personalwechsel bei den Fahrerinnen und Fahrern ist zu vermeiden.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass sich das Fahrpersonal vor Beginn des Beförderungsauftrages mit den Erziehungsberechtigten der jeweils von ihm zu befördernden Schülerinnen und Schüler in Verbindung setzt.
Das Fahrpersonal muss grundsätzlich körperlich in der Lage sein, Hilfestellungen zu geben und ggf. die entsprechend behinderten Schülerinnen und Schüler in das bzw. aus dem Fahrzeug zu heben. Das Heben/Umsetzen von diesen Personen findet darin seine Beschränkung, wenn es nach allgemeinem Verständnis aufgrund des Körpergewichtes der/des zu Hebenden nicht mehr zumutbar ist.
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Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne deutsche Staatsbürgerschaft (oder nicht EU-Bürger) sind, sofern gesetzlich erforderlich, nur mit gültigen Arbeitsgenehmigungen zu beschäftigen. Auf Verlangen ist dies dem Auftraggeber nachzuweisen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, in besonderen Fällen vom Auftragnehmer zu verlangen, einzelne zur Beförderung eingesetzte Fahrerinnen bzw. Fahrer nicht mehr auf bestimmten Fahrten einzusetzen. Ein besonderer Fall liegt insbesondere dann vor, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen dem betreffenden Fahrpersonal und einer oder mehreren zu befördernden Person/Personen ernsthaft gestört ist und Vermittlungsversuche gescheitert sind.
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Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die zur Leistungserbringung notwendigen Fahrzeuge in seiner dauerhaften Verfügungsgewalt stehen.
Bei dem Einsatz von Fahrzeugen sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und, sofern einschlägig, der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft) in den jeweils gültigen Fassungen zu beachten.
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Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Fahrzeuge einmal jährlich einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Hauptuntersuchung bzw. Sicherheitsprüfung vorgeführt werden. Bescheinigungen über die jeweils erfolgreiche Abnahme sind auf Verlangen dem Auftraggeber unverzüglich vorzulegen. Etwaige festgestellte Mängel sind jeweils unverzüglich abzustellen. Unabhängig von den Überprüfungsterminen sind in regelmäßigen Abständen Bremsen, Reifen sowie alle anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen der Fahrzeuge zu kontrollieren. Die Fahrzeuge müssen sich in einem gepflegten Zustand befinden (außen und innen).
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Es dürfen nur Fahrzeuge eingesetzt werden, deren Erstzulassung am Einsatztag maximal 10 Jahre zurückliegt.
In den Fahrzeugen muss für jede zu befördernde Person der jeweils vorgeschriebene Sicherheitsgurt vorhanden sein und genutzt werden. Sofern für die Beförderung Retraktoren in Bodenschienen genutzt werden, sind diese bei Nichtnutzung aus den Bodenschienen zu entfernen und sicher zu verstauen.
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Die eingesetzten Fahrzeuge müssen mit einem mobilen Kommunikationsgerät für Notfälle ausgestattet sein (Handy, Funk o. ä.). Die Erreichbarkeit der sich im Einsatz befindlichen Fahrer muss jederzeit gewährleistet sein.
In jedem Fahrzeug muss eine Anschriftenliste (inklusive der Telefonnummern der Erziehungsberechtigten und der Schulen) aller in diesem Fahrzeug zu befördernden Personen vorhanden sein.
Der Auftragnehmer darf nur Fahrzeuge einsetzen, in denen generell das Rauchen – auch außerhalb der für die Schülerbeförderung genutzten Zeiträume – verboten ist. Das Rauchverbot erstreckt sich auch auf die Benutzung so genannter E-Zigaretten.
In den Fällen, in welchen eine Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Rollstuhl notwendig ist, müssen die Rollstuhl- und Personenrückhaltesysteme, sowie die notwendigen Verankerungspunkte der DIN 75078-2 (entweder der Fassung von Oktober 1999 oder der Fassung von April 2015) entsprechen.
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Das bedeutet insbesondere, dass die Rollstuhlplätze mit Schulterschräg-gurteinrichtungen, befestigt an der Fahrzeugwand, ausgestattet sind. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Rollstuhlfahrer/innen sicher befördert werden. Die Erfüllung der DIN 75078-2 (in der Fassung von Oktober 1999 oder April 2015) muss durch Eintragung im Fahrzeugschein dokumentiert werden.
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Bei Einsatz von Rollstuhlfahrzeugen sind die für den Rollstuhltransport vorgesehenen Schülerinnen und Schüler mittels Auffahrschiene, einer Auffahrrampe oder Hebebühne in das Fahrzeug zu befördern und die Rollstühle an vier Punkten am Fahrzeugboden mittels Abspanngurten zu befestigen.
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Auffahrschienen und Auffahrrampen sind während der Fahrt und bei Benutzung so zu befestigen, dass eine Verletzung der Fahrzeuginsassen ausgeschlossen werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe 2.1.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Versand der Vergabeunterlagen in Papierform:
Höhe 14 EUR;
Stadtkasse Oldenburg (Oldb);
Landessparkasse zu Oldenburg;
Konto-Nr. 000 400 168, BLZ 280 501 00;
IBAN DE49280501000000400168, BIC-Code SLZODE22;
Maßnahme: 2016 OL;
Maßnahme: 2016 OL 000078 (006/16−S);
Kassenzeichen: 01.06345.16.00005.5.
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-28 📅
Öffnungsort (Organisation): Vergabestelle Stadt Oldenburg
Öffnungsort (Stadt): Oldenburg
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Industriestr. 1, Gebäude C
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Schreich, Elke
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-04 📅
Datum des Endes: 2020-07-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 006/16-S
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Quelle: OJS 2016/S 052-087211 (2016-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 005 327,70 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oldenburg (Oldb)
Postanschrift: Industriestraße 1
Kontakt
Telefon: +49 4412352419 📞
Fax: +49 4412352189 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 141-256013
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 052-087211
ABl. S-Ausgabe: 141
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016OL000078
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-13 📅
Name: Birgit Brieger Schülerbeförderung
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Kernke Schülerbeförderung
3️⃣
Name: Erich Brieger Schülerbeförderung und Kurierdienste
4️⃣
Name: Auto Siemenroth
5️⃣
Name: Hatter Autoruf
6️⃣
7️⃣
Name: Kneter Taxiruf
8️⃣
Name: 24o24 Oldenburger Taxizentrale
9️⃣
Name: Taxi Carstens
1️⃣0️⃣
Name: Malteser Hilfsdienste GmbH
1️⃣1️⃣
1️⃣2️⃣
Name: Taxen Estermann
1️⃣3️⃣
Name: Horst Eispert, Transportunternehmen, Taxen-Mietwagen e. K.
1️⃣4️⃣
Name: Auto-Gehring city taxen GmbH
1️⃣5️⃣
1️⃣6️⃣
Name: Taxi Looschen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
9
7
4
5
3
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 034030000
Quelle: OJS 2016/S 141-256013 (2016-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 005 327,70 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oldenburg (Oldb)
Postanschrift: Industriestraße 1
Kontakt
Telefon: +49 4412352419 📞
Fax: +49 4412352189 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 141-256013
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 052-087211
ABl. S-Ausgabe: 141
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016OL000078
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-13 📅
Name: Birgit Brieger Schülerbeförderung
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Kernke Schülerbeförderung
3️⃣
Name: Erich Brieger Schülerbeförderung und Kurierdienste
4️⃣
Name: Auto Siemenroth
5️⃣
Name: Hatter Autoruf
6️⃣
7️⃣
Name: Kneter Taxiruf
8️⃣
Name: 24o24 Oldenburger Taxizentrale
9️⃣
Name: Taxi Carstens
1️⃣0️⃣
Name: Malteser Hilfsdienste GmbH
1️⃣1️⃣
1️⃣2️⃣
Name: Taxen Estermann
1️⃣3️⃣
Name: Horst Eispert, Transportunternehmen, Taxen-Mietwagen e. K.
1️⃣4️⃣
Name: Auto-Gehring city taxen GmbH
1️⃣5️⃣
1️⃣6️⃣
Name: Taxi Looschen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
9
7
4
5
3
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: 034030000
Quelle: OJS 2016/S 141-256013 (2016-07-21)
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