Der Auftragnehmer besitzt in Bezug auf die Telekommunikationsanlage (TK-Anlage) der Branddirektion München die notwendigen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse um den Service an der Anlage durchführen zu können. Ziel und zu unterstützender Zweck ist das Betreiben eines insgesamt hochverfügbaren Systems welches 24 Stunden an 365 Tagen zur Verfügung stehen muss. Der Auftragnehmer hat das Gesamtsystem der Branddirektion (Komponenten, ausgenommen der dazugehörigen Endgeräte, und Einzelsysteme) instand zusetzen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlage erhalten bleibt. Der Auftragnehmer hat eine ständig besetzte Hotline für 24 Stunden, 365 Tage sicher zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Kommunikationssystemen
Referenznummer: BFM 15-V9-11081
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer besitzt in Bezug auf die Telekommunikationsanlage (TK-Anlage) der Branddirektion München die notwendigen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse um den Service an der Anlage durchführen zu können.
Ziel und zu unterstützender Zweck ist das Betreiben eines insgesamt hochverfügbaren Systems welches 24 Stunden an 365 Tagen zur Verfügung stehen muss. Der Auftragnehmer hat das Gesamtsystem der Branddirektion (Komponenten, ausgenommen der dazugehörigen Endgeräte, und Einzelsysteme) instand zusetzen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlage erhalten bleibt. Der Auftragnehmer hat eine ständig besetzte Hotline für 24 Stunden, 365 Tage sicher zu stellen.
Der Auftragnehmer besitzt in Bezug auf die Telekommunikationsanlage (TK-Anlage) der Branddirektion München die notwendigen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse um den Service an der Anlage durchführen zu können.
Ziel und zu unterstützender Zweck ist das Betreiben eines insgesamt hochverfügbaren Systems welches 24 Stunden an 365 Tagen zur Verfügung stehen muss. Der Auftragnehmer hat das Gesamtsystem der Branddirektion (Komponenten, ausgenommen der dazugehörigen Endgeräte, und Einzelsysteme) instand zusetzen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlage erhalten bleibt. Der Auftragnehmer hat eine ständig besetzte Hotline für 24 Stunden, 365 Tage sicher zu stellen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Kommunikationssystemen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Nach gesonderter Aufforderung sind die in den Eigenerklärungen genannten Angaben nachzuweisen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail (bfm.vergabestelle-9.kvr@muenchen.de) oder per Fax (089 / 2353 – 82099) an die Vergabestelle 9 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten.
Verbindliche Antworten werden als Konkretisierung zur Leistungsbeschrreibung bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen. Diese wird Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen.
Nach gesonderter Aufforderung sind die in den Eigenerklärungen genannten Angaben nachzuweisen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail (bfm.vergabestelle-9.kvr@muenchen.de) oder per Fax (089 / 2353 – 82099) an die Vergabestelle 9 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten.
Verbindliche Antworten werden als Konkretisierung zur Leistungsbeschrreibung bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen. Diese wird Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer besitzt in Bezug auf die Telekommunikationsanlage (TK-Anlage) der Branddirektion München die notwendigen theoretischen und praktischen Fachkenntnisse um den Service an der Anlage durchführen zu können.
Ziel und zu unterstützender Zweck ist das Betreiben eines insgesamt hochverfügbaren Systems welches 24 Stunden an 365 Tagen zur Verfügung stehen muss. Der Auftragnehmer hat das Gesamtsystem der Branddirektion (Komponenten, ausgenommen der dazugehörigen Endgeräte, und Einzelsysteme) instand zusetzen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlage erhalten bleibt. Der Auftragnehmer hat eine ständig besetzte Hotline für 24 Stunden, 365 Tage sicher zu stellen.
Ziel und zu unterstützender Zweck ist das Betreiben eines insgesamt hochverfügbaren Systems welches 24 Stunden an 365 Tagen zur Verfügung stehen muss. Der Auftragnehmer hat das Gesamtsystem der Branddirektion (Komponenten, ausgenommen der dazugehörigen Endgeräte, und Einzelsysteme) instand zusetzen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlage erhalten bleibt. Der Auftragnehmer hat eine ständig besetzte Hotline für 24 Stunden, 365 Tage sicher zu stellen.
Rahmenvertrag (Servicevertrag) zur Wartung und Instandsetzung der gesamten Telekommunikationsanlage der Branddirektion München.
Die Instandsetzung, d. h. der Auftragnehmer hat sämtliche Störungen und Mängel, während der gesamten Laufzeit des Servicevertrages gemäß den Regelungen zur Hotline und zum Bereitschaftsdienst zu beseitigen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlage erhalten bleibt. Ersatzmaterialien sind so bereitzuhalten, dass die geforderten Servicezeiten eingehalten werden. Die Ersatzteile sind in den Instandsetzungsdienst mit einzubeziehen und auf aktuellem Stand zu halten.
Die Instandsetzung, d. h. der Auftragnehmer hat sämtliche Störungen und Mängel, während der gesamten Laufzeit des Servicevertrages gemäß den Regelungen zur Hotline und zum Bereitschaftsdienst zu beseitigen. Die Leistungen sind so auszuführen, dass die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlage erhalten bleibt. Ersatzmaterialien sind so bereitzuhalten, dass die geforderten Servicezeiten eingehalten werden. Die Ersatzteile sind in den Instandsetzungsdienst mit einzubeziehen und auf aktuellem Stand zu halten.
Beratung des Auftraggebers zu Fragen der Anlagen und Systeme, seiner Einzelkomponenten und Funktionen. Austausch der unbrauchbar gewordenen Hardwarekomponenten. Dokumentation durchgeführter Serviceleistungen in deutscher Sprache. Übernahme der jährlichen Wartungsarbeiten an den Batterien der Telekommunikationsanlage (TK-Anlage).
Beratung des Auftraggebers zu Fragen der Anlagen und Systeme, seiner Einzelkomponenten und Funktionen. Austausch der unbrauchbar gewordenen Hardwarekomponenten. Dokumentation durchgeführter Serviceleistungen in deutscher Sprache. Übernahme der jährlichen Wartungsarbeiten an den Batterien der Telekommunikationsanlage (TK-Anlage).
Eine Hotline nach gesonderter Maßgabe einrichten. Die Software durch vorbeugende Instandsetzung in Form von regelmäßigen Software-Updates, vorbeugend zu pflegen und zu Entstören, wobei sicherzustellen ist, dass bei Softwareupdates die Software auf der bestehenden Hardware weiter betrieben werden kann. Ausgewechselte Hardware ist ordnungsgemäß und umweltgerecht zu entsorgen oder zu verwerten.
Eine Hotline nach gesonderter Maßgabe einrichten. Die Software durch vorbeugende Instandsetzung in Form von regelmäßigen Software-Updates, vorbeugend zu pflegen und zu Entstören, wobei sicherzustellen ist, dass bei Softwareupdates die Software auf der bestehenden Hardware weiter betrieben werden kann. Ausgewechselte Hardware ist ordnungsgemäß und umweltgerecht zu entsorgen oder zu verwerten.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Optional ist die Verlängerung der Rahmenvereinbarung um ein weiteres Jahr möglich.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen abzugeben:
Eigenerklärung zur Eignung, Umsätze und Referenzen.
Der Bewerber muss als Referenz mindestens eine zufriedenstellend erbrachte vergleichbare Leistung vorweisen. Leistungen für die Auftraggeberin können auch ohne Angabe als Referenz berücksichtigt werden.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegenden Fall die Erbringung von Serviceleistungen im Bereich der Telekommunikation bei Sicherheits- oder Rettungsdienstorganisationen.
Referenzen dürfen nur angegeben werden, wenn sie nicht älter als 3 Jahre sind.
Referenzen zu Wartungen von Kommunikationssysten einer Berufsfeuerwehr werden allerdings auch berücksichtigt, wenn sie mehr als drei Jahre zurückliegen.
— Vorlage einer Mitel- platinium integrator partner“ Zertifizierung;
— Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Ziel und zu unterstützender Zweck ist das Betreiben eines insgesamt hochverfügbaren Systems welches 24 Stunden an 365 Tagen zur Verfügung stehen muss.
Verfahren
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Nach gesonderter Aufforderung sind die in den Eigenerklärungen genannten Angaben nachzuweisen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind schriftlich, per E-Mail (bfm.vergabestelle-9.kvr@muenchen.de) oder per Fax (089 / 2353 – 82099) an die Vergabestelle 9 bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu richten.
Verbindliche Antworten werden als Konkretisierung zur Leistungsbeschrreibung bis 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist vorgenommen. Diese wird Teil der Vergabeunterlagen und ist diesen zwingend beizulegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern, Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahes zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahes zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammerr Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Quelle: OJS 2016/S 195-351215 (2016-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BFM-15-V9-11081
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Instandsetzung, d. h. der Auftragnehmer hat sämtliche Störungen und Mängel, während der gesamten Laufzeit des Servicevertrages gemäß den Regelungen zur Hotline und zum Bereitschaftsdienst zu beseitigen.
Die Leistungen sind so auszuführen, dass die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlage erhalten bleibt. Ersatzmaterialien sind so bereitzuhalten, dass die geforderten Servicezeiten eingehalten werden. Die
Ersatzteile sind in den Instandsetzungsdienst mit einzubeziehen und auf aktuellem Stand zu halten.
Beratung des Auftraggebers zu Fragen der Anlagen und Systeme, seiner Einzelkomponenten und Funktionen. Austausch der unbrauchbar gewordenen Hardwarekomponenten. Dokumentation durchgeführter
Serviceleistungen in deutscher Sprache. Übernahme der jährlichen Wartungsarbeiten an den Batterien der Telekommunikationsanlage (TK-Anlage).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-23 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der
Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.