Das Berufsförderungswerk München mit Hauptsitz in Kirchseeon erfüllt als gemeinnützige Bildungseinrichtung seit 1974 im Verbund von derzeit 27 Berufsförderungswerken in der Bundesrepublik Deutschland einen sozialen und politischen Auftrag. Das Berufsförderungswerk München ist ein Partner der Wirtschaft und vieler öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Bereich der Ausbildung, Weiterbildung und beruflichen Rehabilitation. Als Ausbildungspartner für die verschiedensten Branchen und Wirtschaftszweige bietet das Berufsförderungswerk München Firmenseminare, Fachqualifizierungen und Lehrgänge zu am Arbeitsmarkt nachgefragten Fachthemen an. Gegenstand der Beschaffung sind Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen für Gebäude des Auftraggebers, gelegen in der Moosacher Strasse 31 in 85614 Kirchseeon. Die vertragsgegenständlichen Gebäude sind in der Liegenschaftsbeschreibung bezeichnet. Eine Übersicht über die Liegenschaft ergibt sich aus dem Geländeplan und den Raumplänen zu den einzelnen Gebäuden. Nachfolgende Sicherheitsdienstleistungen sollen vergeben werden: — Empfangsdienst und — Revierdienst. Die Empfangsbesetzung erfolgt grundsätzlich durchgehend, d.h. 24 Stunden pro Kalendertag, durch eine Empfangskraft im Dreischichtbetrieb mit einer Stunde Überlappung. Der Empfang ist nicht zu besetzen, wenn das Haus geschlossen ist. Ein Plan über die Schließzeiten des Hauses wird im Voraus eines Kalenderjahres für jedes Kalenderjahr neu erstellt. Der Revierdienst ist zu erbringen, wenn das Haus geschlossen und folglich der Empfang unbesetzt ist. In diesem Fall ist ausschließlich nachts eine Revierfahrt erforderlich. Es besteht die Möglichkeit, eine Ortsbesichtigung der vertragsgegenständlichen Gebäude durchzuführen bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Interessierte Bieter werden gebeten, sich zwecks Terminabstimmung mit der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle in Verbindung zu setzen. Es ist beabsichtigt, dass am 17.10.2016 der Arbeitsausschuss des Auftraggebers über den Vergabevorschlag intern berät. Der Verwaltungsrat des Auftraggebers beschließt sodann in seiner ordentlichen Sitzung am 21.11.2016 über die Vergabe, sodass frühestens am 21.11.2016 die Informationsschreiben gem. § 134 GWB versendet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Menge oder Umfang:
Nachfolgende Sicherheitsdienstleistungen sollen vergeben werden: Empfangsdienst und Revierdienst.Inhaltliche Einzelheiten zu den zu erbringenden Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2017 und wird auf die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2019 abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2020.
Nachfolgende Sicherheitsdienstleistungen sollen vergeben werden: Empfangsdienst und Revierdienst.Inhaltliche Einzelheiten zu den zu erbringenden Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2017 und wird auf die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2019 abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2020.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH
Postanschrift: Moosacher Str. 31
Postleitzahl: 85614
Postort: Kirchseeon
Kontakt
Internetadresse: http://www.bfw-muenchen.de🌏
E-Mail: c.rieger@bfw-muenchen.de📧
Telefon: +49 8091511025📞
Fax: +49 8091512035 📠
Das Berufsförderungswerk München mit Hauptsitz in Kirchseeon erfüllt als gemeinnützige Bildungseinrichtung seit 1974 im Verbund von derzeit 27 Berufsförderungswerken in der Bundesrepublik Deutschland einen sozialen und politischen Auftrag. Das Berufsförderungswerk München ist ein Partner der Wirtschaft und vieler öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Bereich der Ausbildung, Weiterbildung und beruflichen Rehabilitation. Als Ausbildungspartner für die verschiedensten Branchen und Wirtschaftszweige bietet das Berufsförderungswerk München Firmenseminare, Fachqualifizierungen und Lehrgänge zu am Arbeitsmarkt nachgefragten Fachthemen an.
Das Berufsförderungswerk München mit Hauptsitz in Kirchseeon erfüllt als gemeinnützige Bildungseinrichtung seit 1974 im Verbund von derzeit 27 Berufsförderungswerken in der Bundesrepublik Deutschland einen sozialen und politischen Auftrag. Das Berufsförderungswerk München ist ein Partner der Wirtschaft und vieler öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Bereich der Ausbildung, Weiterbildung und beruflichen Rehabilitation. Als Ausbildungspartner für die verschiedensten Branchen und Wirtschaftszweige bietet das Berufsförderungswerk München Firmenseminare, Fachqualifizierungen und Lehrgänge zu am Arbeitsmarkt nachgefragten Fachthemen an.
Gegenstand der Beschaffung sind Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen für Gebäude des Auftraggebers, gelegen in der Moosacher Strasse 31 in 85614 Kirchseeon. Die vertragsgegenständlichen Gebäude sind in der Liegenschaftsbeschreibung bezeichnet. Eine Übersicht über die Liegenschaft ergibt sich aus dem Geländeplan und den Raumplänen zu den einzelnen Gebäuden. Nachfolgende Sicherheitsdienstleistungen sollen vergeben werden:
Gegenstand der Beschaffung sind Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen für Gebäude des Auftraggebers, gelegen in der Moosacher Strasse 31 in 85614 Kirchseeon. Die vertragsgegenständlichen Gebäude sind in der Liegenschaftsbeschreibung bezeichnet. Eine Übersicht über die Liegenschaft ergibt sich aus dem Geländeplan und den Raumplänen zu den einzelnen Gebäuden. Nachfolgende Sicherheitsdienstleistungen sollen vergeben werden:
— Empfangsdienst und
— Revierdienst.
Die Empfangsbesetzung erfolgt grundsätzlich durchgehend, d.h. 24 Stunden pro Kalendertag, durch eine Empfangskraft im Dreischichtbetrieb mit einer Stunde Überlappung. Der Empfang ist nicht zu besetzen, wenn das Haus geschlossen ist. Ein Plan über die Schließzeiten des Hauses wird im Voraus eines Kalenderjahres für jedes Kalenderjahr neu erstellt. Der Revierdienst ist zu erbringen, wenn das Haus geschlossen und folglich der Empfang unbesetzt ist. In diesem Fall ist ausschließlich nachts eine Revierfahrt erforderlich.
Die Empfangsbesetzung erfolgt grundsätzlich durchgehend, d.h. 24 Stunden pro Kalendertag, durch eine Empfangskraft im Dreischichtbetrieb mit einer Stunde Überlappung. Der Empfang ist nicht zu besetzen, wenn das Haus geschlossen ist. Ein Plan über die Schließzeiten des Hauses wird im Voraus eines Kalenderjahres für jedes Kalenderjahr neu erstellt. Der Revierdienst ist zu erbringen, wenn das Haus geschlossen und folglich der Empfang unbesetzt ist. In diesem Fall ist ausschließlich nachts eine Revierfahrt erforderlich.
Es besteht die Möglichkeit, eine Ortsbesichtigung der vertragsgegenständlichen Gebäude durchzuführen bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Interessierte Bieter werden gebeten, sich zwecks Terminabstimmung mit der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle in Verbindung zu setzen.
Es besteht die Möglichkeit, eine Ortsbesichtigung der vertragsgegenständlichen Gebäude durchzuführen bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Interessierte Bieter werden gebeten, sich zwecks Terminabstimmung mit der unter Ziff. I.1) benannten Kontaktstelle in Verbindung zu setzen.
Es ist beabsichtigt, dass am 17.10.2016 der Arbeitsausschuss des Auftraggebers über den Vergabevorschlag intern berät. Der Verwaltungsrat des Auftraggebers beschließt sodann in seiner ordentlichen Sitzung am 21.11.2016 über die Vergabe, sodass frühestens am 21.11.2016 die Informationsschreiben gem. § 134 GWB versendet werden.
Es ist beabsichtigt, dass am 17.10.2016 der Arbeitsausschuss des Auftraggebers über den Vergabevorschlag intern berät. Der Verwaltungsrat des Auftraggebers beschließt sodann in seiner ordentlichen Sitzung am 21.11.2016 über die Vergabe, sodass frühestens am 21.11.2016 die Informationsschreiben gem. § 134 GWB versendet werden.
Menge oder Umfang:
Nachfolgende Sicherheitsdienstleistungen sollen vergeben werden: Empfangsdienst und Revierdienst.
Inhaltliche Einzelheiten zu den zu erbringenden Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2017 und wird auf die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2019 abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2020.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 01.01.2017 und wird auf die Dauer von drei Jahren bis zum 31.12.2019 abgeschlossen. Wird der Vertrag nicht vom Auftraggeber drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert er sich einmalig um ein weiteres Jahr bis zum 31.12.2020.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 080386-2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 85614 Kirchseeon.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1)Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
(2)gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamts;
(3)Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend) oder gleichwertig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
(1)Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Sicherungsdienstleistungen) gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (2013, 2014 und 2015).
(2)Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2)Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 4 Nr. 2 VgV bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall:
— EUR 1.500.000,00 bei Personenschäden
— EUR 1.000.000,00 bei Sachschäden
— EUR 250.000,00 bei Verlust bewachter Sachen
— EUR 250.000,00 bei Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz und
— EUR 250.000,00 bei Verlust von Schlüsseln.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bieters, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bieters, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Vertragslaufzeit, z.B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bietergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bieters als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
(1)Erklärung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2013, 2014 und 2015) ersichtlich ist.
(2)Angabe gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
(3)Nachweise nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, dass das für den Empfangsdienst eingesetzte Personal über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügt. Die Erste-Hilfe-Ausbildung kann beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern oder der Berufsgenossenschaft absolviert werden. Gleichwertige Erste-Hilfe-Ausbildungen EU-ausländischer Einrichtungen werden anerkannt. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
(3)Nachweise nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, dass das für den Empfangsdienst eingesetzte Personal über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügt. Die Erste-Hilfe-Ausbildung kann beispielsweise beim Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern oder der Berufsgenossenschaft absolviert werden. Gleichwertige Erste-Hilfe-Ausbildungen EU-ausländischer Einrichtungen werden anerkannt. Der Bieter hat die Gleichwertigkeit mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
(4)Angabe nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, dass das eingesetzte Personal über fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Empfangsdienst) bzw. in Wort (Revierdienst) verfügt. Eine Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend.
(5)Angabe nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, dass das für den Empfangsdienst eingesetzte Personal über englische Sprachkenntnisse mind. des Niveaus B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder vergleichbar verfügt. Eine Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend.
(5)Angabe nach Maßgabe von § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, dass das für den Empfangsdienst eingesetzte Personal über englische Sprachkenntnisse mind. des Niveaus B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder vergleichbar verfügt. Eine Eigenerklärung des Bieters ist ausreichend.
Mindeststandards:
Mindestens zwei Referenzen des Unternehmens gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren (2013, 2014 und 2015) erbrachten wesentlichen Dienstleistungen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie haben mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung der Leistungen des Empfangsdienstes darf der Bieter nur Personal einsetzen nach Maßgabe von § 128 Abs. 2 S. 1 GWB, das über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügt. Weiter darf der Bieter nur Personal einsetzen nach Maßgabe von § 128 Abs. 2 S. 1 GWB, das über fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Empfangsdienst) bzw. in Wort (Revierdienst) verfügt. Das für den Empfangsdienst eingesetzte Personal muss nach Maßgabe von § 128 Abs. 2 S. 1 GWB über englische Sprachkenntnisse mind. des Niveaus B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder vergleichbar verfügen. Das für die Ausführung dieser Leistungen eingesetzte Personal darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden. Das in diesen Bereichen eingesetzte Personal hat ständigen Außenkontakt mit Besuchern, weshalb der Auftraggeber hier sicherstellen will, dass nur ihm bekanntes Personal eingesetzt wird.
Für die Ausführung der Leistungen des Empfangsdienstes darf der Bieter nur Personal einsetzen nach Maßgabe von § 128 Abs. 2 S. 1 GWB, das über eine Erste-Hilfe-Ausbildung verfügt. Weiter darf der Bieter nur Personal einsetzen nach Maßgabe von § 128 Abs. 2 S. 1 GWB, das über fließende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift (Empfangsdienst) bzw. in Wort (Revierdienst) verfügt. Das für den Empfangsdienst eingesetzte Personal muss nach Maßgabe von § 128 Abs. 2 S. 1 GWB über englische Sprachkenntnisse mind. des Niveaus B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder vergleichbar verfügen. Das für die Ausführung dieser Leistungen eingesetzte Personal darf nur mit Zustimmung des Auftraggebers ausgewechselt werden. Das in diesen Bereichen eingesetzte Personal hat ständigen Außenkontakt mit Besuchern, weshalb der Auftraggeber hier sicherstellen will, dass nur ihm bekanntes Personal eingesetzt wird.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-15 📅
Öffnungsort:
Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH, Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon.
Ort des Eröffnungstermins: Berufsförderungswerk München gemeinnützige Gesellschaft mbH, Moosacher Straße 31, 85614 Kirchseeon.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Darstellung des Einweisungskonzepts für neue Mitarbeiter (15)
2. Darstellung der Personaleinsatzplanung (15)
3. Darstellung der Vorgehensweise bei unvorhersehbaren Ereignissen (10)
4. Darstellung der Vorgehensweise zum Umgang mit Kritik (10)
5. Preis (50)
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 080386-2016
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird verwiesen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 156-283908 (2016-08-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Berufsförderungswerk München mit Hauptsitz in Kirchseeon erfüllt als gemeinnützige Bildungseinrichtung seit 1974 im Verbund von derzeit 27 Berufsförderungswerken in der Bundesrepublik Deutschland einen sozialen und politischen Auftrag. Das Berufsförderungswerk München ist ein Partner der Wirtschaft und vieler öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Bereich der Ausbildung, Weiterbildung und beruflichen Rehabilitation. Als Ausbildungspartner für die verschiedensten Branchen und Wirtschaftszweige bietet das Berufsförderungswerk München Firmenseminare, Fachqualifizierungen und Lehrgänge zu am Arbeitsmarkt nachgefragten Fachthemen an.
Das Berufsförderungswerk München beabsichtigt, Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen für seine Gebäude in Kirchseeon zu beauftragen. Die Leistungen umfassen Empfangsdienste sowie Revierdienste.
Das Berufsförderungswerk München mit Hauptsitz in Kirchseeon erfüllt als gemeinnützige Bildungseinrichtung seit 1974 im Verbund von derzeit 27 Berufsförderungswerken in der Bundesrepublik Deutschland einen sozialen und politischen Auftrag. Das Berufsförderungswerk München ist ein Partner der Wirtschaft und vieler öffentlich-rechtlicher Einrichtungen im Bereich der Ausbildung, Weiterbildung und beruflichen Rehabilitation. Als Ausbildungspartner für die verschiedensten Branchen und Wirtschaftszweige bietet das Berufsförderungswerk München Firmenseminare, Fachqualifizierungen und Lehrgänge zu am Arbeitsmarkt nachgefragten Fachthemen an.
Das Berufsförderungswerk München beabsichtigt, Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen für seine Gebäude in Kirchseeon zu beauftragen. Die Leistungen umfassen Empfangsdienste sowie Revierdienste.
Gesamtwert des Auftrags: 750 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Empfangsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Ebersberg
🏙️
Das Berufsförderungswerk München beabsichtigt, Sicherheits- und Empfangsdienstleistungen für seine Gebäude in Kirchseeon zu beauftragen. Die Leistungen umfassen Empfangsdienste sowie Revierdienste.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung des Einweisungskonzepts für neue Mitarbeiter bei Mitarbeiterwechsel, insb. Schulungs-, Trainings- und Fortbildungsangebote
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Personaleinsatzplanung und der Vorgehensweise bei kurzfristigem Mitarbeiterausfall und Verhinderung von Qualitätseinbußen infolge des Ausfalls
Darstellung der Vorgehensweise bei unvorhersehbaren Ereignissen und benötigten Sonderanforderungen des Auftraggebers sowie Reaktionszeiten hierauf
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Vorgehensweise zum Umgang mit Kritik und Beschwerden seitens des Auftraggebers und Besuchern
Gewichtung des Preises: 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-02 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: juristische Person des Privatrechts
Kontakt
Kontaktperson: Herr Christopher Rieger
Quelle: OJS 2016/S 243-443826 (2016-12-14)