Sicherheits- und Ordnungsdienst

BäderBetriebe Frankfurt am Main GmbH

Gegenstand des Auftrags ist die Überwachung des Rebstockbades und der Titus Thermen durch die
Einrichtung eines Pförtner- und Sicherheitsdienstes. Die Überwachung des Rebstockbades hat in
Starklastzeiten täglich – außer an den öffnungsreduzierten Montagen und Sonntagen – von 9:00 Uhr – 22:30
Uhr zu erfolgen, die Überwachung der Titus Thermen täglich 24 Stunden; dies gilt jeweils auch für Sonn- und
Feiertage. Zusätzlich hat eine mobile Sicherheitsgewährleistung zu erfolgen, insbesondere durch Bestreifung
der Liegenschaften und der Räumlichkeiten.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer auf Abruf für Sonderveranstaltungen/Notfälle einen Wachund
Ordnungsdienst für das Panoramabad Bornheim, das Riedbad, das Hallenbad Höchst und das
Textorbad, sowie in der Freibadsaison für die Freibäder Stadion, Silo, Hausen, Bergen-Enkheim, Nieder-
Eschbach, Brentano und Eschersheim sicherzustellen. Je nach Sachlage sind Besucher, Feuerwehr, Polizei
und Rettungsdienste vor Ort einzuweisen und weiterzuleiten, ist Präventions- und Kontrollpräsenz zu
zeigen, sind die zugehörigen Bereiche zu bestreifen und ist die Einhaltung der Haus- und Badeordnung
durchzusetzen. Für Sonderveranstaltungen/Notfälle kann der Auftraggeber auch zusätzliches Überwachungsund
Ordnungspersonal für das Rebstockbad und die Titus Thermen abrufen.
Pünktliches und ordnungsgemäßes Erscheinen der Sicherheitsmitarbeiter ist von besonderer Wichtigkeit für
den Auftraggeber. Dementsprechend werden bei Verstößen sowohl Vertragsstrafen angewandt als auch das
vertragliche Entgelt mittels eines Malussystems reduziert.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-11-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Menge oder Umfang:
(Einschließlich aller Lose, Verlängerungen und Optionen, falls zutreffend).340 000
Gesamtwert des Auftrags: 340 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: BäderBetriebe Frankfurt am Main GmbH
Postanschrift: Am Hauptbahnhof 16
Postleitzahl: 60329
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.vgcochem.de/ 🌏
E-Mail: t.wargowski@bbf-frankfurt.de 📧
Telefon: +49 69271089-1022 📞
Fax: +49 69271089-1009 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 224-409195
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Abrufung der Vergabeunterlagen: Homepage http://ax-rechtsanwaelte.de/ AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax; Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre), Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd. Tel.: 06223 86886-13; Fax.: 06223 86886-14; Mobil: 0151 461 976 84; t.ax@ax-rechtsanwaelte.de
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist die Überwachung des Rebstockbades und der Titus Thermen durch die
Einrichtung eines Pförtner- und Sicherheitsdienstes. Die Überwachung des Rebstockbades hat in
Starklastzeiten täglich – außer an den öffnungsreduzierten Montagen und Sonntagen – von 9:00 Uhr – 22:30
Uhr zu erfolgen, die Überwachung der Titus Thermen täglich 24 Stunden; dies gilt jeweils auch für Sonn- und
Feiertage. Zusätzlich hat eine mobile Sicherheitsgewährleistung zu erfolgen, insbesondere durch Bestreifung
der Liegenschaften und der Räumlichkeiten.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer auf Abruf für Sonderveranstaltungen/Notfälle einen Wachund
Ordnungsdienst für das Panoramabad Bornheim, das Riedbad, das Hallenbad Höchst und das
Textorbad, sowie in der Freibadsaison für die Freibäder Stadion, Silo, Hausen, Bergen-Enkheim, Nieder-
Eschbach, Brentano und Eschersheim sicherzustellen. Je nach Sachlage sind Besucher, Feuerwehr, Polizei
und Rettungsdienste vor Ort einzuweisen und weiterzuleiten, ist Präventions- und Kontrollpräsenz zu
zeigen, sind die zugehörigen Bereiche zu bestreifen und ist die Einhaltung der Haus- und Badeordnung
durchzusetzen. Für Sonderveranstaltungen/Notfälle kann der Auftraggeber auch zusätzliches Überwachungsund
Ordnungspersonal für das Rebstockbad und die Titus Thermen abrufen.
Pünktliches und ordnungsgemäßes Erscheinen der Sicherheitsmitarbeiter ist von besonderer Wichtigkeit für
den Auftraggeber. Dementsprechend werden bei Verstößen sowohl Vertragsstrafen angewandt als auch das
vertragliche Entgelt mittels eines Malussystems reduziert.
Die Leistung wird in 2 Losen vergeben.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Verbund 1 und 4
Kurze Beschreibung: Konzept zur Sicherheit und Deeskalation in den Erlebnisbädern.
Menge oder Umfang: Kostenschätzung 160 000 EUR.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Los Nummer 1 beinhaltet Verbund 1 und 4.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los Nummer 2 beinhaltet Verbund 2 und 3
Menge oder Umfang: Kostenschätzung ca. 180 000 EUR.
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Los Nummer 2 beinhaltet Verbund 2 und 3.
Menge oder Umfang: (Einschließlich aller Lose, Verlängerungen und Optionen, falls zutreffend).
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind jeweils für Los 1 und Los 2 einzureichen:
1. Kopie der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung sowie Eintragsbescheinigungen der Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes.
2. Eigenerklärung Nicht-Vorliegen zwingender Ausschlussgründe (1) Nicht-Vorliegen einer Straftat:
BBF schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie
Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig
verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten
rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung
terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder
wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel
ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2
Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union
oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
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6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung
mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs
(Förderung des Menschenhandels).
Einer Verurteilung oder Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer
Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person
als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der
Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
3. Eigenerklärung Nicht-Vorliegen zwingender Ausschlussgründe (2) Erfüllung Verpflichtungen zur Zahlung von
Steuern etc.:
BBF schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem
Vergabeverfahren aus, wenn:
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur
Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige
Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer
1 nachweisen können.
Satz 1 wird nicht angewendet, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen
ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur
Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
4. Eigenerklärung Nicht-Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe:
BBF können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem
Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn:
1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren
oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine
Tätigkeit eingestellt hat,
3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat,durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
4. BBF über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen
Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken,
5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und
Unabhängigkeit einer für die BBF tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen
könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des
Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger
einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags
oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen
Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung
begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu
übermitteln, oder
9. das Unternehmen:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung der BBF in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung der BBF erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeweils für Los 1 und Los 2 sind erforderlich:
1) Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf Geschäftsberichts aus den letzten 3 Geschäftsjahren nachzufordern.
2) Deckungsbestätigung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden, 2 500 000 EUR für Vermögensschäden, 250 000 EUR für Bearbeitungsschäden, 250 000 EUR für den Verlust von Schlüsseln für Schließanlagen, 5 000 000 EUR Umwelthaftpflicht-Basisversicherung für Personen- und Sachschäden (für die einzelne Person begrenzt auf 2 000 000 EUR); dieser Nachweis ist spätestens mit Leistungsbeginn unaufgefordert vorzulegen.
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Mindeststandards:
Jeweils für Los 1 und Los 2 sind erforderlich:
Zu 1) In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich mindestens 1 000 000 EUR Gesamtumsatz je Geschäftsjahr;
Zu 2) Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden, 2 500 000 EUR für Vermögensschäden, 250 000 EUR für Bearbeitungsschäden, 250 000 EUR für den Verlust von Schlüsseln für Schließanlagen, 5 000 000 EUR Umwelthaftpflicht-Basisversicherung für Personen- und Sachschäden (für die einzelne Person begrenzt auf 2 000 000 EUR).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeweils für Los 1 und Los 2 sind erforderlich:
Mit dem Angebot einzureichen sind:
1) Angaben zur Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte;
2) Vergleichbare Referenzprojekte innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe von Sitz, Rechtsform, Ansprechpartner mit Telefonnummer und abgerechnetem Auftragswert;
3) Einhaltung von Qualitätsmerkmalen: Nachweis von externen Anbietern über Schulungen der Sicherheitsmitarbeiter zu bspw. Deeskalation, Kundenbetreuung;
4) Benennung des Objektleiters und Stellvertreters sowie Lebensläufe;
5) Erklärung, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Es ist anzugeben, an wen der Unterauftrag weitergegeben werden soll;
6) Zertifizierung DIN EN 9001.
Mindeststandards:
Zu 1) mindestens 50 Mitarbeiter im Durchschnitt der letzten 3 Jahre;
Zu 2) mindestens 3 Projekte im Bereich von Bewachungs- und Ordnungsdienst, vorteilhaft davon eines in Bädern mit einem Auftragswert von jeweils mindestens 50 000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Zu 3) jeder Mitarbeiter hat mittels Schulung/Unterweisung innerhalb der letzten 2 Jahre Qualitätsbewusstsein des SOD vermittelt bekommen;
Zu 4) Objektleiter und Stellvertreter: IHK-geprüfte Werkschutzfachkraft, IHK-geprüfter Werkschutzmeister oder vergleichbarer Nachweis, sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Gemäß § 18 VOL/B: 5 v. H. der Auftragssumme für Vertragserfüllung (Bürgschaft), 5 v. H. der Auftragssumme einschließlich. Nachträge für Mängelansprüche (Bürgschaft).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: § 17 VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend, mit Benennung eines die Bietergemeinschaft vertretenden Mitglieds der Bietergemeinschaft.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-01-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-16 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (75)
2. Konzept zur Sicherheit und Deeskalation in den Erlebnisbädern (10)
3. Konzept zur SIcherheit und Deeskalation in den Freibädern (10)
4. Konzept zum Empfangs- und Pförtnerdienst im Rebstockbad und Titus Thermen (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Wargowski
Name: AX Rechtsanwälte
Postanschrift: Bahnhofstraße 54
Postort: Neckargemünd
Postleitzahl: 69151
Kontaktperson: Dr. jur. Thomas Ax
Telefon: +49 15146197684 📞
E-Mail: t.ax@ax-rechtsanwaelte.de 📧
Fax: +49 62238688614 📠

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2019-01-31 📅
Zusätzliche Informationen
Abrufung der Vergabeunterlagen:
AX Rechtsanwälte, Neues Rathaus der Stadt Neckargemünd, Rechtsanwalt Dr. jur. Thomas Ax;
Maîtrise en Droit International Public (Paris X-Nanterre), Bahnhofstraße 54, 69151 Neckargemünd.
Tel.: 06223 86886-13;
Fax.: 06223 86886-14;
Mobil: 0151 461 976 84;

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126601 📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Bezüglich der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gilt:
Der ggf zu stellende spätere Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 224-409195 (2016-11-16)