Sicherheitsdienstleistungen für das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung

Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für mehrere Standorte des AWI in Bremerhaven. Es handelt sich um Separatwachdienste, Botendienste, Revierkontrolldienste und Interventionsdienste.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Menge oder Umfang:
“Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für mehrere Standortedes AWI in Bremerhaven gemäß der Leistungsbeschreibung. Es...”    Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung
Postanschrift: Am Handelshafen 12
Postleitzahl: 27570
Postort: Bremerhaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.awi.de 🌏
E-Mail: philipp.von.bebern@awi.de 📧
Telefon: +49 0471/48311399 📞
Fax: +49 0471/48311580 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 076-134275
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen

“Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 076-134275 (2016-04-14)