Sicherheitsdienstleistungen für das Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung

Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für mehrere Standorte des AWI in Bremerhaven. Es handelt sich um Separatwachdienste, Botendienste, Revierkontrolldienste und Interventionsdienste.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Menge oder Umfang:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für mehrere Standortedes AWI in Bremerhaven gemäß der Leistungsbeschreibung. Es handelt sich um Separatwachdienste, Botendienste, Revierkontrolldienste und Interventionsdienste.Jahresstundenvolumina:Separatwachdienste ca. 24.215Botendienste ca. 2.270Revierkontrolldienste ca. 245Interventionsdienste ca. 30.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung
Postanschrift: Am Handelshafen 12
Postleitzahl: 27570
Postort: Bremerhaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.awi.de 🌏
E-Mail: philipp.von.bebern@awi.de 📧
Telefon: +49 0471/48311399 📞
Fax: +49 0471/48311580 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 076-134275
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A die Bestimmungen des § 8 EGVOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird entgegen der Angabe unter IV.1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind nur bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de nach kostenfreier Registrierung unter der Nummer (ELViS ID) E96611561 kostenlos herunterladbar. Unter Ziffer II.3) dieser Bekanntmachung sind 48 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausführungszeit zunächst 24 Monate beträgt. Der Vertrag kann mittels einseitigem Optionsrecht des Auftraggebers jeweils um jeweils 12 Monate verlängert werden; die Option ist jeweils 4 Monate vor dem jährlichen Vertragsende auszuüben; eine Zustimmung des Auftragnehmers zur Fortsetzung des Auftrages bedarf es nicht. Die maximale Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Optionsabrufe beläuft sich auf 48 Monate.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für mehrere Standorte des AWI in Bremerhaven. Es handelt sich um Separatwachdienste, Botendienste, Revierkontrolldienste und Interventionsdienste.
Menge oder Umfang:
Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für mehrere Standorte
des AWI in Bremerhaven gemäß der Leistungsbeschreibung. Es handelt sich um Separatwachdienste, Botendienste, Revierkontrolldienste und Interventionsdienste.
Jahresstundenvolumina:
Separatwachdienste ca. 24.215
Botendienste ca. 2.270
Revierkontrolldienste ca. 245
Interventionsdienste ca. 30.
Beschreibung der Optionen:
Unter Ziffer II.3) dieser Bekanntmachung sind 48 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausführungszeit zunächst 24 Monate beträgt. Der Vertrag kann mittels einseitigem Optionsrecht des Auftraggebers jeweils um 12 Monate verlängert werden; die Option ist jeweils 4 Monate vor dem jährlichen Vertragsende auszuüben; eine Zustimmung des Auftragnehmers zur Fortsetzung des Auftrages bedarf es nicht. Die maximale Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Optionsabrufe beläuft sich auf 48 Monate.
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: E96611561
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Alfred-Wegener-Institut,
Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung,
Am Handelshafen 12,
27570 Bremerhaven.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Für III.2) 2.1)-2.3) gilt:
Zum Nachweis seiner Eignung muss der Bieter die nachfolgend in 2.1 bis 2.3 genannten Nachweise, Erläuterungen und Eigenerklärungen wie darin gefordert einreichen.
Geforderte Eigenerklärungen zur persönlichen Lage sind von den jeweiligen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. den Unterauftragnehmern jeweils zu den von ihnen zu erbringenden Teilleistungen beizufügen. Auch diese Eigenerklärungen sind wie vom Bieter gefordert einzureichen, soweit es Unterauftragnehmer betrifft, sind diese auf gesonderte Aufforderung vor Zuschlagserteilung einzureichen.
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Bei der Bewertung der Zuverlässigkeit müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
Die jeweils erst auf Verlangen der Vergabestelle genannten Bestätigungen der Eigenerklärungen müssen innerhalb von fünf Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle vorgelegt werden.
Der Nachweis der Eignung kann mittels der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis ULV, PQ-VOL einer Auftragsberatungsstelle oder einer anderen anerkannten Stelle geführt werden; in diesem Fall ist mit Angebotsabgabe die Registernummer mitzuteilen. Aus dem Register müssen sich die geforderten Erklärungen/Nachweise ergeben. Die Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen bzw. aus der Bekanntmachung.
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Bei nichtdeutschen Nachweisen und Belegen ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Diese ist die für die Beurteilung des Inhalts einer abgegebenen Erklärung maßgeblich.
2.1.1 Eintrag im Berufs- oder Handelsregister:
— Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Der Bieter hat zu erklären, dass er in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist, sofern dies gesetzlich vorgesehen ist.
— Handelsregisterauszug (nach separater Aufforderung):
Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen amtlichen Auszug aus dem Handelsregister zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein und kann als Kopie vorgelegt werden.
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2.1.2 Erklärungen zur persönlichen Lage und Gesetzestreue:
Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes zu erklären, dass gemäß § 6 Abs. 5 a), b), c), e) VOL/A:
— über sein Vermögen weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist,
— sich sein Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt,
— er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes zu erklären, dass er bislang nicht nach § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG bzw. der in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelung mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und dass kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen das AEntG bzw. die in seinem Mitgliedstaat geltenden vergleichbaren gesetzlichen Regelungen anhängig ist und ihm kein derartiges Bußgeldverfahren droht.
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2.1.3 Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß § 6 Abs. 5 d) VOL/A:
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes zu erklären, dass er seine Verpflichtung zur Zahlung der Abgaben und Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat.
— Unbedenklichkeitsbescheinigung (nach separater Aufforderung):
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Finanzbehörde zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen. Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf der Bescheinigung vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit hat.
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2.1.4 Zahlung von Sozialbeiträgen gemäß § 6 Abs. 5 d) VOL/A
Der Bieter hat mit Abgabe des Angebotes zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse vorzulegen, sofern das Unternehmen beitragspflichtig ist.
Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als drei Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorgelegt werden, selbst wenn auf den Bescheinigungen vermerkt ist, dass sie nur im Original Gültigkeit haben.
2.1.5 Zahlung der Berufsgenossenschaftsbeiträge:
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass die Beiträge zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß entrichtet wurden, sofern er dieser untersteht.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.
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Die Bescheinigung darf zum Zeitpunkt der Einreichung, nicht älter als drei Monate sein. Die Bescheinigung kann als Kopie vorlegt werden.
2.1.6 Keine Eintragung im Gewerbezentralregister:
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe zu erklären, dass keine Eintragungen im Gewerbezentralregister vorliegen, welche belegen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 23 Absatz 1 AEntG vorliegen bzw. in dem ggf. in seinem Mitgliedsstaat geführten vergleichbaren Register gegen ihn vorliegen und ihm eine solche Eintragung auch nicht droht.
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— Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nach separater Aufforderung):
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf für den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, eine Kopie eines Auszuges über rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1 oder 2 AEntG beim Gewerbezentralregister zu verlangen, um die inhaltliche Richtigkeit der vorgenannten Erklärung zu prüfen.
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Der Auftraggeber ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR dazu verpflichtet, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Abs. 1 Nr. 1 lit. b) GewO anzufordern, vgl. § 19 Abs. 4 MiLoG.
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2.1.7 Gewerbeerlaubnis:
Mit Angebotsabgabe ist zu erklären, dass er über eine gültige Gewerbeerlaubnisurkunde gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung/einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes verfügt. Für ausländische Bewerber zusätzlich: Erklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
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— Auf Anforderung ist eine Kopie der Gewerbeerlaubnisurkunde einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
III. 2.2.1 Umsatz des Bieters:
— Eigenerklärungen (mit Angebotsabgabe):
Mit dem Angebot sind vom Bieter der Gesamtumsatz des Unternehmens sowie der Umsatz bzgl. der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Geschäftsjahre 2015, 2014, 2013 bzw., sofern die Umsätze für das Jahr 2015 noch nicht festgestellt sind, für die Geschäftsjahre 2014, 2013, 2012) unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen anzugeben, wobei der Anteil der Eigenleistung ausgewiesen werden muss.
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Unter vergleichbaren Leistungen sind zu verstehen: Boten-, Interventions-, Pforten-, Empfangs-, Streifen- und Revierkontrolldienste bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen
2.2.2 Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mittels einer Eigenerklärung zu erklären, dass er über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall abschließen wird. Es wird hinsichtlich des Inhalts auf Punkt III.1.1) dieser Bekanntmachung (Geforderte Kautionen und Sicherheiten) bzw. verwiesen.
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Den Versicherungsnachweis hat der Bieter spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss sowie einmal jährlich nachzuweisen.
Weiter erklärt der Bieter, dass die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres mind. auf das jeweils Zweifache der dort je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssummen begrenzt ist.
— Versicherungsnachweis (nach separater Aufforderung):
Die Vergabestelle behält sich vor, den Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, aufzufordern, einen Versicherungsnachweis in der Form einer Bestätigung oder einer Absichtserklärung des Versicherungsunternehmens oder Versicherungsmaklers des Bieters über den Vertragsschluss mit mindestens den zuvor genannten Versicherungssummen und den weiteren Bestimmungen gem. der Leistungsbeschreibung zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste vergleichbarer Leistungen:
Der Bieter hat mit Angebotsabgabe eine Referenzliste (als Eigenerklärung auf gesonderter Anlage) der wesentlichen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Projekte des Gesamtunternehmens bzgl. vergleichbarer Leistungen mit Angabe der ausgeführten Leistungen, Ausführungsdauer, Umsatz, jeweiliger Ansprechpartner des Kunden mit Name, Funktion und Telefonnummer anzugeben.
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Unter vergleichbaren Leistungen sind zu verstehen, jeweils bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen:
— Empfangsdienste
— Pfortendienste
— Streifendienste
— Revierkontrolldienste
— Boten- und Interventionsdienste
Dabei kommt es hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Leistung auf die Art der Leistung und nicht die Anzahl der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter an.
Die Vergabestelle behält sich vor, die angegebenen Referenzen telefonisch zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben.
Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben innerhalb der Referenzliste zu achten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bieter haftet für Schäden, die durch sein eigenes Verschulden (leichte und grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz) und durch das Verschulden der eingesetzten Mitarbeiter, Nachunternehmen oder beauftragten Dritten (grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz, insbesondere durch strafbare Handlungen) bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen entstehen.
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Der Bieter hat mit Angebotsabgabe mittels einer Eigenerklärung zu erklären, dass er über eine ausreichende Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder diese im Auftragsfall abschließen wird. Der Bieter hat dem Auftraggeber den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit nachfolgenden Konditionen spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss, sowie einmal jährlich, nachzuweisen:
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Betriebsbeschreibung:
Versichert gelten Bewachungsaufträge aller Art, insbesondere gelten vereinbart:
— Objekt- und Streifendienste
— Empfangs- und Pförtnerdienste
— Revierkontrolldienste
— Boten- und Kurierdienste
— Überwachung von Anlagen der Haustechnik und sonstiger Anlagen
Der Umfang dieser Versicherung erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 34a Gewerbeordnung sowie § 6 der Bewachungsverordnung.
Die Mindestversicherungssummen je Schadenfall betragen:
— für Sachschäden 5.000.000,00 EUR
— für Personenschäden 2.500.000,00 EUR
— für reine Vermögensschäden 1.000.000,00 EUR
— für das Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten 250 000 EUR
— für das Abhandenkommen bewachter Sachen 1 000 000 EUR
— für Schäden aus Verletzung des Datenschutzes 650 000 EUR
— für Bearbeitungs- bzw. Tätigkeitsschäden 250 000 EUR
— für Umwelthaftpflichtschäden 5 000 000 EUR
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist mind. auf das jeweils Zweifache der vorstehend je Versicherungsfall vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes erfolgt durch eine vom Versicherer oder Versicherungsmakler des Bieters ausgestellte Versicherungsbestätigung, in welcher die vorgenannten Inhalte enthalten sind.
Der Auftraggeber ist berechtigt, bei Entstehen von Forderungen aus den vorstehenden Sachverhalten durch einfache Erklärung nach § 387 ff. BGB gegen Forderungen des Bieters aufzurechnen.
Der Auftragnehmer hat die Haftpflichtversicherung für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrecht zu halten und den Auftraggeber von Veränderungen der o. g. Inhalte durch die Vorlage einer neuen und gleichwertigen Versicherungsbestätigung unverzüglich, spätestens ab Wirksamkeit der Veränderungen, zu informieren. Werden Dritte durch den Bieter geschädigt, ist der Bieter als Gesamtschuldner verpflichtet, den Auftraggeber von etwaigen, durch den Bieter schuldhaft verursachten, Schadenersatzansprüchen Dritter, gleich welcher Art, freizuhalten.
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Unfälle sind unverzüglich zu melden.
Der Auftraggeber haftet nicht für die Folgen von Unfällen, die der Bieter oder seine Erfüllungsgehilfen bei der Ausführung ihrer Tätigkeiten erleiden. Ebenso haftet der Auftraggeber nicht für Gesundheitsschäden (Unfall, Krankheit, Infektionen, usw.), die sich der Bieter oder seine Gehilfen bei der Ausführung der Arbeiten zuziehen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von entsprechenden Entschädigungsansprüchen einschließlich von Regressansprüchen jeglicher Art freizuhalten. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.
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Der Auftraggeber übernimmt keine Haftung für Schäden und Verluste an vom Auftragnehmer oder seinen Arbeitskräften eingebrachten Sachen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Auftraggebers oder dessen Erfüllungsgehilfen.
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Der Auftragnehmer übernimmt die Haftung für nachweisbare Mangelfolgeschäden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B, Vertragsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1. Bietergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
a) Es ist aufzuzeigen, wer an dieser Bietergemeinschaft beteiligt ist.
b) Der Vergabestelle ist ein verantwortlicher bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft zu benennen.
2. Bei der Bewertung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit kommt es auf die der Bietergemeinschaft insgesamt zur Verfügung stehende Kapazität an; hinsichtlich der Zuverlässigkeit und Fachkunde müssen die geforderten Voraussetzungen bei jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen.
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3. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-05-31 📅
Öffnungsort: Bremerhaven.
Ort des Eröffnungstermins: Bremerhaven.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Alfred-Wegener-Institut, Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, Abteilung Einkauf
Philipp von Bebern
Name: subreport Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Telefon: +49 221985780 📞
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de 🌏
: http://www.subreport.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: E96611561
Zusätzliche Informationen
Sofern sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (es gelten von der VOL/A die Bestimmungen des § 8 EGVOL/A, § 15 EG Absatz 10 VOL/A und § 23 EG VOL/A sowie die Bestimmungen des ersten Abschnitts der VOL/A mit Ausnahme von § 7 VOL/A). Die Bekanntmachung im Amtsblatt der EU erfolgt aus Gründen der Transparenz, es wird entgegen der Angabe unter IV.1.1) eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt.
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Die Vergabeunterlagen sind nur bei der Vergabeplattform subreport ELViS http://www.subreport.de nach kostenfreier Registrierung unter der Nummer (ELViS ID) E96611561 kostenlos herunterladbar.
Unter Ziffer II.3) dieser Bekanntmachung sind 48 Monate eingetragen. Wir weisen darauf hin, dass die Ausführungszeit zunächst 24 Monate beträgt. Der Vertrag kann mittels einseitigem Optionsrecht des Auftraggebers jeweils um jeweils 12 Monate verlängert werden; die Option ist jeweils 4 Monate vor dem jährlichen Vertragsende auszuüben; eine Zustimmung des Auftragnehmers zur Fortsetzung des Auftrages bedarf es nicht. Die maximale Vertragsdauer einschließlich ggf. erfolgender Optionsabrufe beläuft sich auf 48 Monate.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 2289499-0 📞
Fax: +49 2289499-163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Rechtsschutzsystem nach den §§ 107 ff. GWB sieht grundsätzlich keine bestimmte Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor. Eine Antragsfrist besteht jedoch nach Eingang einer Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB muss der Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung über die Nichtabhilfe eingeleitet sein. Auf diese Frist ist zu verweisen. Siehe oben Ziffer VI.3).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe unter VI.4.I)
Quelle: OJS 2016/S 076-134275 (2016-04-14)