Es ist geplant, gemäß § 19 ASiG ab dem 1.1.2017 überbetriebliche Dienste von Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 ASiG zu verpflichten. Hierfür beabsichtigt die Polizei Berlin vorbehaltlich der Zustimmung durch die Beschäftigtenvertretungen sicherheitstechnische Betreuungsleistungen in einem Umfang von ca. 21 750 Stunden in zwei regional getrennten Losen (Los 1 und Los 2 mit jeweils ca. 10 875 Stunden) an einen externen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Für die Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 3 Jahren mit der Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vorgesehen. – genaue Beschreibung in den Vergabeunterlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Gefahrenschutz und -kontrolle
Menge oder Umfang:
Es ist geplant, gemäß § 19 ASiG ab dem 1.1.2017 überbetriebliche Dienste von Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 ASiG zu verpflichten. Hierfür beabsichtigt die Polizei Berlin vorbehaltlich der Zustimmung durch die Beschäftigtenvertretungen sicherheitstechnische Betreuungsleistungen in einem Umfang von ca. 21 750 Stunden in 2 regional getrennten Losen (Los 1 und Los 2 mit jeweils ca. 10 875 Stunden) an einen externen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Für die Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 3 Jahren mit der Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vorgesehen.
Es ist geplant, gemäß § 19 ASiG ab dem 1.1.2017 überbetriebliche Dienste von Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 ASiG zu verpflichten. Hierfür beabsichtigt die Polizei Berlin vorbehaltlich der Zustimmung durch die Beschäftigtenvertretungen sicherheitstechnische Betreuungsleistungen in einem Umfang von ca. 21 750 Stunden in 2 regional getrennten Losen (Los 1 und Los 2 mit jeweils ca. 10 875 Stunden) an einen externen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Für die Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 3 Jahren mit der Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bereich Gefahrenschutz und -kontrolle📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Polizeipräsident in Berlin, Serviceeinheit Personal, SE Pers C 4
Postanschrift: Keibelstr. 36
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: zsevergrev@polizei.berlin.de📧
Telefon: +49 304664-901215📞
Fax: +49 304664-82290100 📠
Es ist geplant, gemäß § 19 ASiG ab dem 1.1.2017 überbetriebliche Dienste von Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 ASiG zu verpflichten. Hierfür beabsichtigt die Polizei Berlin vorbehaltlich der Zustimmung durch die Beschäftigtenvertretungen sicherheitstechnische Betreuungsleistungen in einem Umfang von ca. 21 750 Stunden in zwei regional getrennten Losen (Los 1 und Los 2 mit jeweils ca. 10 875 Stunden) an einen externen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Für die Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 3 Jahren mit der Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vorgesehen. – genaue Beschreibung in den Vergabeunterlagen.
Es ist geplant, gemäß § 19 ASiG ab dem 1.1.2017 überbetriebliche Dienste von Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 ASiG zu verpflichten. Hierfür beabsichtigt die Polizei Berlin vorbehaltlich der Zustimmung durch die Beschäftigtenvertretungen sicherheitstechnische Betreuungsleistungen in einem Umfang von ca. 21 750 Stunden in zwei regional getrennten Losen (Los 1 und Los 2 mit jeweils ca. 10 875 Stunden) an einen externen Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. Für die Rahmenvereinbarung ist eine Laufzeit von 3 Jahren mit der Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr vorgesehen. – genaue Beschreibung in den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Region Nord
Kurze Beschreibung:
Es ist geplant, gemäß § 19 ASiG ab dem 1.1.2017 überbetriebliche Dienste von Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 ASiG zu verpflichten. Hierfür beabsichtigt die Polizei Berlin vorbehaltlich der Zustimmung durch die Beschäftigtenvertretungen sicherheitstechnische Betreuungsleistungen in einem regionalen Los (Los 1 ca. 10 875 Stunden) für die nördlichen Direktionen und das LKA an einen extern Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. – genaue Beschreibung in den Vergabeunterlagen.
Es ist geplant, gemäß § 19 ASiG ab dem 1.1.2017 überbetriebliche Dienste von Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 ASiG zu verpflichten. Hierfür beabsichtigt die Polizei Berlin vorbehaltlich der Zustimmung durch die Beschäftigtenvertretungen sicherheitstechnische Betreuungsleistungen in einem regionalen Los (Los 1 ca. 10 875 Stunden) für die nördlichen Direktionen und das LKA an einen extern Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. – genaue Beschreibung in den Vergabeunterlagen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Region Süd
Kurze Beschreibung:
Es ist geplant, gemäß § 19 ASiG ab dem 1.1.2017 überbetriebliche Dienste von Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 ASiG zu verpflichten. Hierfür beabsichtigt die Polizei Berlin vorbehaltlich der Zustimmung durch die Beschäftigtenvertretungen sicherheitstechnische Betreuungsleistungen in einem regionalen Los (Los 2 ca. 10 875 Stunden) für die südlichen Direktionen und die Direktion Einsatz an einen extern Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. – genaue Beschreibung in den Vergabeunterlagen.
Es ist geplant, gemäß § 19 ASiG ab dem 1.1.2017 überbetriebliche Dienste von Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 6 ASiG zu verpflichten. Hierfür beabsichtigt die Polizei Berlin vorbehaltlich der Zustimmung durch die Beschäftigtenvertretungen sicherheitstechnische Betreuungsleistungen in einem regionalen Los (Los 2 ca. 10 875 Stunden) für die südlichen Direktionen und die Direktion Einsatz an einen extern Wirtschaftsteilnehmer zu vergeben. – genaue Beschreibung in den Vergabeunterlagen.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: PPrBln 209/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt. Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der Zuverlässigkeit ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung bzw. der arbeitsmedizinischen Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen. Benennung von -10- (-5- je Los) Vollzeit-Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure/-ingenieurinnen, die zur Wahrung der Kontinuität und Vertrauensbildung für die Vertragsdauer als feste Ansprechpersonen dienen. Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall, für Sachschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensfall und Vermögensschäden in Höhe von 100 000 EUR je Schadensfall. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB (supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
Eine Erklärung des Unternehmens gemäß § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt. Eine Eigenerklärung des Unternehmens zu dessen Nachweis der Zuverlässigkeit ist vorzulegen. Angebote, die keine oder unvollständige Eigenerklärungen enthalten oder Unternehmen, die die Erklärung auf Anforderung nicht fristgemäß nachliefern, werden nicht berücksichtigt. Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o. ä., wie z. B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (als Kopie oder als elektronischer Auszug). Sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung bzw. der arbeitsmedizinischen Fachkunde nach § 3 DGUV Vorschrift 2 zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen. Benennung von -10- (-5- je Los) Vollzeit-Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure/-ingenieurinnen, die zur Wahrung der Kontinuität und Vertrauensbildung für die Vertragsdauer als feste Ansprechpersonen dienen. Nachweis bzw. Bescheinigung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung. Nachweis einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit Angabe der Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall, für Sachschäden in Höhe von 500 000 EUR je Schadensfall und Vermögensschäden in Höhe von 100 000 EUR je Schadensfall. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Beruft sich der Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Fähigkeit bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen bzw. sollen solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die genannten Erklärungen bzw. Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB (supranationale Verfahren) versichert der Unterzeichner mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Eigenerklärung über das Bestehen der für die Leistungserbringung notwendigen personellen Kapazitäten unter Benennung des Umfangs des nach § 4 DGUV Vorschrift 2 sicherheitstechnisch fachkundigen Personals. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Eigenerklärung über das Bestehen der für die Leistungserbringung notwendigen personellen Kapazitäten unter Benennung des Umfangs des nach § 4 DGUV Vorschrift 2 sicherheitstechnisch fachkundigen Personals. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre, die inhaltlich und umfänglich vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sind, mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Erklärung über die für die Leistungserbringung erforderlichen und zugelassenen Gerätschaften und Mittel für die sicherheitstechnische Betreuung. Nachweis über praktizierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. Zulassung nach DIN EN ISO 9000 ff.) Mit dem Angebot ist ein Muster (genaue Beschreibung) bei der Vergabestelle einzureichen. Vorlage eines Konzepts, wie die zu erbringenden Leistungen auch kurzfristig (innerhalb von -2- Werktagen) erbracht werden können und der Auftraggeber insbesondere in akuten Gefährdungslagen schnell beraten werden kann (Verfahren der Ad-hoc-Beauftragung). Vorlage eines Konzeptes, wie im Fall insbesondere von kurzfristigen Ausfällen (z. B. Erkrankung) es im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Personals umgegangen wird (Vertretungskonzept – Terminabsagen, Neuvereinbarungen). Vorlage eines Fortbildungskonzeptes für das im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Personal. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten drei Jahre, die inhaltlich und umfänglich vergleichbar mit den ausgeschriebenen Leistungen sind, mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, der Leistungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Erklärung über die für die Leistungserbringung erforderlichen und zugelassenen Gerätschaften und Mittel für die sicherheitstechnische Betreuung. Nachweis über praktizierte Qualitätsmanagementsysteme (z. B. Zulassung nach DIN EN ISO 9000 ff.) Mit dem Angebot ist ein Muster (genaue Beschreibung) bei der Vergabestelle einzureichen. Vorlage eines Konzepts, wie die zu erbringenden Leistungen auch kurzfristig (innerhalb von -2- Werktagen) erbracht werden können und der Auftraggeber insbesondere in akuten Gefährdungslagen schnell beraten werden kann (Verfahren der Ad-hoc-Beauftragung). Vorlage eines Konzeptes, wie im Fall insbesondere von kurzfristigen Ausfällen (z. B. Erkrankung) es im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Personals umgegangen wird (Vertretungskonzept – Terminabsagen, Neuvereinbarungen). Vorlage eines Fortbildungskonzeptes für das im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Personal. Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungen erfolgen in Euro, Bedingungen in den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: PPr St I 25
Herrn Kämpf
Name: Der Polizeipräsident in Berlin, Zentrale Serviceeinheit, Vergaberevision
Kontaktperson: ZSE VergRev
Vergaberevision – Vorgang 209/2016
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: PPrBln 209/2016
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 146-264367
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 309013-8316📞
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 185-333071 (2016-09-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 523 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-15 📅
Name: Thurm Sicherheitstechnik
Postanschrift: Lobeckstr. 36
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
3
Quelle: OJS 2016/S 245-448765 (2016-12-16)