Das Vergabeverfahren Notarztdienst betrifft eine „besondere Dienstleistung“ im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB,§§ 64 ff. VgV und unterliegt erleichterten Verfahrensbedingungen.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Oberhausen durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von insgesamt 3 NEF „rundum die Uhr“ auf der Grundlage von insgesamt 9 Einbindungsvereinbarungen nach § 13 RettG NRW (je 3 Vereinbarungen bezogen auf ein NEF) für eine Laufzeit von 4 Jahren. Hierbei bilden jeweils 3 Teillose bezogen auf ein NEF, das an einer bestimmten Rettungswache für ein bestimmtes primäres Einsatzgebiet stationiert ist, einen Anteil der insgesamt zur notärztlichen Besetzung „rund um die Uhr“ benötigten 28 bis 31 24 Stunden-Dienste ab. Nähere Angaben sind den Anlagen Leistungsbeschreibung und Einbindungsvereinbarung zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rettungsdienste
Referenznummer: 003/2016
Kurze Beschreibung:
“Das Vergabeverfahren Notarztdienst betrifft eine „besondere Dienstleistung“ im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB,§§ 64 ff. VgV und unterliegt erleichterten...”
Kurze Beschreibung
Das Vergabeverfahren Notarztdienst betrifft eine „besondere Dienstleistung“ im Sinne von § 130 Abs. 1 GWB,§§ 64 ff. VgV und unterliegt erleichterten Verfahrensbedingungen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rettungsdienste📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rettungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Oberhausen, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-12 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-09 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2021-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 216-393466
ABl. S-Ausgabe: 216
Zusätzliche Informationen
“Es können für eines, mehrere oder alle Teillose Angebote eingereicht werden. Ein Bieter kann jedoch nur für maximal 4 Teillose den Zuschlag erhalten...”
Es können für eines, mehrere oder alle Teillose Angebote eingereicht werden. Ein Bieter kann jedoch nur für maximal 4 Teillose den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Für den Fall, dass der Gesamtbedarf zur Besetzung der drei NEF „rund um die Uhr“ bei Anwendung der Zuschlagslimitierung nicht abgedeckt werden kann, behält sich der Auftraggeber die Aufhebung der Zuschlagslimitierung vor.
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Quelle: OJS 2016/S 216-393466 (2016-11-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens war die Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Oberhausen durch die entsprechend qualifizierte...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens war die Sicherstellung des Notarztdienstes im gesamten Stadtgebiet Oberhausen durch die entsprechend qualifizierte notärztliche Besetzung von insgesamt drei NEF „rundum die Uhr“ auf der Grundlage von insgesamt 9 Einbindungsvereinbarungen nach § 13 RettG NRW (je 3 Vereinbarungen bezogen auf ein NEF) für eine Laufzeit von 4 Jahren. Hierbei bilden jeweils 3 Teillose bezogen auf ein NEF, das an einer bestimmten Rettungswache für ein bestimmtes primäres Einsatzgebiet stationiert ist, einen Anteil der insgesamt zur notärztlichen Besetzung „rund um die Uhr“ benötigten 28 bis 31 24 Stunden-Dienste ab. Nähere Angaben sind den Anlagen Leistungsbeschreibung und Einbindungsvereinbarung zu entnehmen.
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Gesamtwert des Auftrags: 6 244 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Von der Veröffentlichung der Angabe der losbezogenen Auftragswerte wird abgesehen, da dies den berechtigten geschäftlichen Interessen der Auftragnehmer...”
Von der Veröffentlichung der Angabe der losbezogenen Auftragswerte wird abgesehen, da dies den berechtigten geschäftlichen Interessen der Auftragnehmer schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen den Unternehmen nachhaltig beeinträchtigen würde.
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Quelle: OJS 2017/S 077-149314 (2017-04-19)