Die zu beschaffenden ?Roughing CWTs? (zu Deutsch: Kalt-Warm-Übergänge zum Anpumpen) sind spezielle Vakuumbauteile, die im zukünftigen SIS100 benötigt werden. Sie werden in den kryogenen Ringabschnitten des SIS100 installiert und dienen als Übergang (=Transition) zwischen den Tieftemperatur- und den Raumtemperatur-Vakuumbereich. Über 82 % der Strahlführungsstrecke vom SIS100 werden bei tiefen Temperaturen betrieben. Die Tieftemperatur-Vakuumstrecken können allerdings erst eingekühlt werden, wenn eine von außen, also bei Raumtemperatur betriebene Vakuumpumpe die Tieftemperatur-Strahlröhren auf hinreichend tiefe Startdrücke vorevakuiert (engl. Roughing = Anpumpen/ Vorevakuieren) hat. Dieses Anpumpen erfolgt über die Roughing CWTs. Es werden insgesamt 50 Stk. (mit Ersatzteile) für die zukünftige Anlage benötigt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Vakuumpumpen
Referenznummer: 06/50029043
Kurze Beschreibung:
Die zu beschaffenden ?Roughing CWTs? (zu Deutsch: Kalt-Warm-Übergänge zum Anpumpen) sind spezielle Vakuumbauteile, die im zukünftigen SIS100 benötigt werden. Sie werden in den kryogenen Ringabschnitten des SIS100 installiert und dienen als Übergang (=Transition) zwischen den Tieftemperatur- und den Raumtemperatur-Vakuumbereich. Über 82 % der Strahlführungsstrecke vom SIS100 werden bei tiefen Temperaturen betrieben. Die Tieftemperatur-Vakuumstrecken können allerdings erst eingekühlt werden, wenn eine von außen, also bei Raumtemperatur betriebene Vakuumpumpe die Tieftemperatur-Strahlröhren auf hinreichend tiefe Startdrücke vorevakuiert (engl. Roughing = Anpumpen/ Vorevakuieren) hat. Dieses Anpumpen erfolgt über die Roughing CWTs. Es werden insgesamt 50 Stk. (mit Ersatzteile) für die zukünftige Anlage benötigt.
Die zu beschaffenden ?Roughing CWTs? (zu Deutsch: Kalt-Warm-Übergänge zum Anpumpen) sind spezielle Vakuumbauteile, die im zukünftigen SIS100 benötigt werden. Sie werden in den kryogenen Ringabschnitten des SIS100 installiert und dienen als Übergang (=Transition) zwischen den Tieftemperatur- und den Raumtemperatur-Vakuumbereich. Über 82 % der Strahlführungsstrecke vom SIS100 werden bei tiefen Temperaturen betrieben. Die Tieftemperatur-Vakuumstrecken können allerdings erst eingekühlt werden, wenn eine von außen, also bei Raumtemperatur betriebene Vakuumpumpe die Tieftemperatur-Strahlröhren auf hinreichend tiefe Startdrücke vorevakuiert (engl. Roughing = Anpumpen/ Vorevakuieren) hat. Dieses Anpumpen erfolgt über die Roughing CWTs. Es werden insgesamt 50 Stk. (mit Ersatzteile) für die zukünftige Anlage benötigt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Vakuumpumpen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Niederdruckleitungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Die bei der Vergabestelle einzureichenden Angebotsunterlagen sind 2-fach in Papierform sowie 1-fach elektronisch auf CD/DVD einzureichen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYYZT.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dauer: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH; Planckstraße 1; 64291; Darmstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Vorzulegende Nachweise:
Unternehmensdarstellung; mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z. B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren, etc.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB; Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen – GSI Formblatt; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wir behalten uns vor, zum Zwecke einer Kreditprüfung, Bonitätsdaten einzuholen.
— Abfrage der Umsatzzahlen.
Hierzu gibt es ein Formblatt zum Ausfüllen.
Vorzulegende Nachweise:
Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz; Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre – auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz; Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre – auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung; Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Bonitätsprüfung; Wird von der GSI im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt.; Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorzulegende Nachweise:
Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung); Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 (oder vergleichbare Zertifizierung); Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung
Nachweis Leistungsfähigkeit und Fachkunde; Angabe der auf dem GSI Formblatt „Leistungsfähigkeit und Fachkunde“ abgefragten Daten sowie Belegung der Daten.; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Mindeststandards:
Nachweis über geprüftes Schweißpersonal nach (DIN) EN 287-1 bzw. (DIN EN) ISO 9606-1;
Formblatt Referenzen Erfahrungen in der Herstellung kundenspezifischer UHV Komponenten;
Angaben zur technischen Ausrüstung, Vakuumlöten, Ultraschallreinigung, Vakuummesstechnik und Heliumlecktester und – dichtheitsprüfung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Nachweis über geprüftes Schweißpersonal nach (DIN) EN 287-1 bzw. (DIN EN) ISO 9606-1
Kopie des Originals gefordert (eine Eigenerklärung ist nicht zugelassen.) Der Nachweis ist zwingend einzureichen, falls dieser Nachweis nicht eingereicht wird, wird die Teilnahme am Verfahren ausgeschlossen.
Beschreibung von Referenzprojekten (mindestens 3) in der Herstellung kundenspezifischer UHV Komponenten.
Angaben zur technischen Ausrüstung, Vakuumlöten, Ultraschallreinigung, Vakuummesstechnik und Heliumlecktester und – dichtheitsprüfung.
Vorzulegende Nachweise:
Mindestlohngesetz – MiLoG; Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz? MiLoG); Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— die Qualität der Referenzen hinsichtlich in der Herstellung kundenspezifischer UHV Komponenten;
— Angaben zur technischen Ausrüstung, Vakuumlöten, Ultraschallreinigung, Va-kuummesstechnik und Heliumlecktester und – dichtheitsprüfung;
— Nachweis über geprüftes Schweißpersonal nach (DIN) EN 287-1 bzw. (DIN EN) ISO 9606-1.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-10-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Englisch 🗣️
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 – 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 – 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die GSI dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 166-298655 (2016-08-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu beschaffenden „Roughing CWTs“ (zu Deutsch: Kalt-Warm-Übergänge zum Anpumpen) sind spezielle Vakuumbauteile, die im zukünftigen SIS100 benötigt werden. Sie werden in den kryogenen Ringabschnitten des SIS100 installiert und dienen als Übergang (=Transition) zwischen den Tieftemperatur- und den Raumtemperatur-Vakuumbereich. Über 82 % der Strahlführungsstrecke vom SIS100 werden bei tiefen Temperaturen betrieben. Die Tieftemperatur-Vakuumstrecken können allerdings erst eingekühlt werden, wenn eine von außen, also bei Raumtemperatur betriebene Vakuumpumpe die Tieftemperatur-Strahlröhren auf hinreichend tiefe Startdrücke vorevakuiert (engl. Roughing = Anpumpen/ Vorevakuieren) hat. Dieses Anpumpen erfolgt über die Roughing CWTs. Es werden insgesamt 50Stk. (mit Ersatzteile) für die zukünftige Anlage benötigt.
Die zu beschaffenden „Roughing CWTs“ (zu Deutsch: Kalt-Warm-Übergänge zum Anpumpen) sind spezielle Vakuumbauteile, die im zukünftigen SIS100 benötigt werden. Sie werden in den kryogenen Ringabschnitten des SIS100 installiert und dienen als Übergang (=Transition) zwischen den Tieftemperatur- und den Raumtemperatur-Vakuumbereich. Über 82 % der Strahlführungsstrecke vom SIS100 werden bei tiefen Temperaturen betrieben. Die Tieftemperatur-Vakuumstrecken können allerdings erst eingekühlt werden, wenn eine von außen, also bei Raumtemperatur betriebene Vakuumpumpe die Tieftemperatur-Strahlröhren auf hinreichend tiefe Startdrücke vorevakuiert (engl. Roughing = Anpumpen/ Vorevakuieren) hat. Dieses Anpumpen erfolgt über die Roughing CWTs. Es werden insgesamt 50Stk. (mit Ersatzteile) für die zukünftige Anlage benötigt.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Detaillierungsgrad des Fertigungskonzeptes und Beschreibung aller Produktionsschritten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sicherstellung der Einhaltung der technischen Präzisionsvorgaben und Qualitätsmerkmale
Einhaltung des Zeitplans und der vorgegebenen Produktionsrate
Technische Darstellung und Dokumentation
Gewichtung des Preises: 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-04-03 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Myriam Kahl
Internetadresse: www.gsi.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 068-128155 (2017-04-03)