Software Maintenance für panagenda Marvel Client und GreenLight

BWI Systeme GmbH

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Bereitstellung von Software-Pflegeleistungen zur für die panagenda-Produkte MarvelClient und GreenLight.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-06-21 Auftragsbekanntmachung
2016-07-21 Ergänzende Angaben
2016-10-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-06-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Bereitstellung von Software-Pflegeleistungen zur für die panagenda-Produkte MarvelClient und GreenLight.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Systeme GmbH
Postanschrift: Auf dem Steinbüchel 22
Postleitzahl: 53340
Postort: Meckenheim
Kontakt
Internetadresse: http://bwi-systeme.de 🌏
E-Mail: bwi-systeme.vergabestelle@bwi-systeme.de 📧
URL der Dokumente: https://www.bwi-it.de/ausschreibungen-bwi-systeme-gmbh/beschaffung-von-software-maintenance-fuer-panagenda-marvel-client-und-greenlight-tiq-2016-002/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 121-215286
ABl. S-Ausgabe: 121

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 494 800 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen Software-Pflegeleistungen für die panagenda Produkte MarvelClient und GreenLight beschafft werden, um die nachfolgend aufgeführten Lizenzen von der panagenda Software, die von der BWI betrieben werden, in einem lauffähigen Zustand zu halten.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 494 800 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann optional drei mal je 12 Monate verlängert werden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot ist die Anlage 4 „Erklärung gem. §§ 42, 48 VgV“ und Anlage 3 „Erklärung Mindestlohn“ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen. Insbesondere erklärt der Bieter mit der Anlage 3 „ErklärungMindestlohn“, dass das Unternehmen nicht gegen das Mindestlohngesetz (§21 MiLoG) verstößt.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtungserklärung zur Unterauftragnehmerleistung; Bietergemeinschaftserklärung.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Ppp
Kontakt
Dokumente URL: https://www.bwi-it.de/ausschreibungen-bwi-systeme-gmbh/beschaffung-von-software-maintenance-fuer-panagenda-marvel-client-und-greenlight-tiq-2016-002/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fa. AIOS GmbH
Postanschrift: Schönhauser Allee 10 – 11
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10119
Kontaktperson: Fa. AIOS GmbH
E-Mail: ausschreibung-bwi@aios.de 📧
Land: Berlin 🏙️
Internetadresse: www.aios.de 🌏
E-Mail: ausschreibung-bwi@aios.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist nach dem Gesetzt gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beachten:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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§ 161 Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
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(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Weitere Ausführungen gem. Anlage 1 zur EU-Bekanntmachung.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 121-215286 (2016-06-21)
Ergänzende Angaben (2016-07-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 140-253123
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 121-215286
ABl. S-Ausgabe: 140
Zusätzliche Informationen
Anstelle der im EVB-IT-Vertrag zunächst vorgesehenen Zahlungsweise jährlich nachträglich bis zum 01.01. des Folgejahres ist nun eine Zahlungsweise quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals vorgesehen.
Quelle: OJS 2016/S 140-253123 (2016-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 561 200 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 203-367079
ABl. S-Ausgabe: 203

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-07 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postort: D-53123
Postleitzahl: Bonn
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gem. § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die Bieter bzw. Bewerber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2016/S 203-367079 (2016-10-17)