Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprolelin im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über den genannten Wirkstoff angeboten. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.8.2016. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-04-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Arzneimittel
Referenznummer: 2016-06-15-NW-Open House
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprolelin im Rahmen eines...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprolelin im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über den genannten Wirkstoff angeboten.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.8.2016. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordrhein-Westfalen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-06-15 📅
Einreichungsfrist: 2018-04-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-18 📅
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 117-207679
ABl. S-Ausgabe: 117
Zusätzliche Informationen
“1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs- Richtlinie...”
Zusätzliche Informationen
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs- Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
2) Die unter II.1.4) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des Pflichtfeldes auszufüllen.
3) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1) genannte E-Mailadresse die Teilnahmeunterlagen (Rabattvereinbarung und das unter III.2.1) genannte Formular) anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.8.2016. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse behält sich vor, während der Vertragslaufzeit der open-house-Verträge, exklusive Rabattvereinbarungen über den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination im Wege des offenen Verfahrens abzuschließen. Sollte die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse während der Vertragslaufzeit einen solchen exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der AOK Nordwest nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis 10 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprolelin im Rahmen eines...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprolelin im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über den genannten Wirkstoff angeboten.
“Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.8.2016. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.” Mehr anzeigen (1) “Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen...”
Kurze Beschreibung
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über den genannten Wirkstoff angeboten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
“(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB”
“(2) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister oder im Handelsregister (Auszug aus dem Register) oder in der Handwerksrolle oder im...”
Befähigung zur Berufsausübung
(2) Aktueller Nachweis (Kopie) über Eintragungen im Gewerberegister oder im Handelsregister (Auszug aus dem Register) oder in der Handwerksrolle oder im Vereinsregister, nicht älter als 12 Monate vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet. Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
“Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis des Bieters über eine...”
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis des Bieters über eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe. Wird eine Kopie des Versicherungsvertrages als Nachweis eingereicht und beinhaltet der Vertrag eine Befristung sowie eine automatische Verlängerungsklausel, ist zusätzlich nachzuweisen, dass die Versicherung nicht gekündigt wurde. Kann der Bieter keinen solchen Nachweis erbringen, hat der Bieter zu erklären, dass er innerhalb von 8 Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe abschließen und den Nachweis vorlegen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
“(1) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
(1) Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank, des Arzneimittelinformationssystems des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), für die Arzneimittel der ausgeschriebenen Wirkstoffe, die der pharmazeutische Unternehmer im Zeitpunkt der Angebotsabgabe in Vertrieb hat; dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
“a) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,” Mehr anzeigen (6) “b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
b) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehr-Bringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung),
“Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a) bis e)...”
Technische und berufliche Fähigkeiten
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation im Hinblick auf die gemäß Buchstaben a) bis e) erforderlichen Informationen von dem im öffentlichen Teil der AMIS-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank alle gemäß Buchstaben a bis e erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung etc.) zusammen mit dem Auszug aus dem Öffentlichen Teil (AJ 29) der AMIS-Datenbank glaubhaft zu machen.
“(2) Eigenerklärung zu eigenen und fremden Lieferkapazitäten.” Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V können Rabattverträge nur mit pharmazeutischen Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG abgeschlossen werden, wobei sich die Eigenschaft der Vertragspartner als pharmazeutische Unternehmer auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht.
Verfahren
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 99
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
“1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs- Richtlinie...”
Zusätzliche Informationen
1) Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs- Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.
“2) Die unter II.1.4) angegebene Zahl ist nicht als Höchstzahl zu verstehen. Sie dient fiktiv dazu, einen Wert des Pflichtfeldes auszufüllen.” Mehr anzeigen (3) “3) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1) genannte E-Mailadresse die Teilnahmeunterlagen (Rabattvereinbarung und das unter...”
Zusätzliche Informationen
3) Interessierte pharmazeutische Unternehmen können über die unter I.1) genannte E-Mailadresse die Teilnahmeunterlagen (Rabattvereinbarung und das unter III.2.1) genannte Formular) anfordern. Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist, dass das interessierte pharmazeutische Unternehmen die angeforderten Teilnahmeunterlagen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorlegt. Jedes pharmazeutische Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und dies durch die Unterzeichnung der Erklärungen und des Rabattvertrages dokumentiert, kann dem Rabattvertrag beitreten. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Beitritt bzw. der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht durchgeführt.
“4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.8.2016. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse...”
Zusätzliche Informationen
4) Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.8.2016. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate. Die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse behält sich vor, während der Vertragslaufzeit der open-house-Verträge, exklusive Rabattvereinbarungen über den/die Wirkstoff/Wirkstoffkombination im Wege des offenen Verfahrens abzuschließen. Sollte die AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse während der Vertragslaufzeit einen solchen exklusiven Zuschlag erteilen, ruhen die im Rahmen dieser Veröffentlichung geschlossenen Verträge entsprechend den vertraglichen Regelungen. Den Erfahrungen der AOK Nordwest nach treten exklusive Rabattverträge in der Regel acht bis 10 Monate nach der Veröffentlichung der entsprechenden Ausschreibungsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die künftigen Vertragspartner werden gebeten, sich bezüglich dieser Ausschreibungsbekanntmachungen regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 02289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
“Nach Auffassung der AOK NORDWEST stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Auffassung der AOK NORDWEST stellt der Abschluss der Verträge keine Vergabe öffentlicher Aufträge im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU dar, so dass die Richtlinie bzw. das GWB-Vergaberecht (§§ 97ff GWB) nicht anwendbar sind.
“Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Rein vorsorglich für den Fall, dass das Kartellvergaberecht für anwendbar gehalten wird, wird hingewiesen auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB):
“(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
“(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
“(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
“(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.”
“(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
“1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
“2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung benannten Frist zur...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
“4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.”
“Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2, § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.”
“§ 168 GWB:”
“(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu...”
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Ergänzende Angaben (2016-07-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprorelin im Rahmen eines...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprorelin im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens.
Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über den genannten Wirkstoff angeboten.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.8.2016. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprorelin im Rahmen eines...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprorelin im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens.
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Quelle: OJS 2016/S 139-251336 (2016-07-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016-08-03-BüvA-Open house-NW-SAW
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Nordwest bietet allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V zu verschiedenen...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Nordwest bietet allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen – hier Somatropin – im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“ an. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2016. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie (2014/24/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union mit den dort zur Verfügung stehenden Formularen. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union mit den dort zur Verfügung stehenden Formularen.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Arzneimittel📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest – Die Gesundheitskasse
“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie des Europäischen Parlaments und...”
Zusätzliche Informationen
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die AOK Nordwest bietet allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V zu verschiedenen...”
Kurze Beschreibung
Die AOK Nordwest bietet allen geeigneten pharmazeutischen Unternehmen den Abschluss von Rabattverträgen nach § 130a Absatz 8 SGB V zu verschiedenen Wirkstoffen – hier Somatropin – im Rahmen eines sogenannten „Open-House-Verfahrens“ an. Frühester Vertragsbeginn ist der 1.8.2016. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
“Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie (2014/24/EG) des Europäischen Parlaments und...”
Kurze Beschreibung
Es handelt sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungs-Richtlinie (2014/24/EG) des Europäischen Parlaments und des Rates bzw. des Vergaberechts. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union mit den dort zur Verfügung stehenden Formularen. Um ein weitestgehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union mit den dort zur Verfügung stehenden Formularen.
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Bezeichnung des Loses: Somatropin
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
“Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Somatropin innerhalb eines Zeitraumes vom 1.8.2016 bis...”
Kurze Beschreibung
Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Somatropin innerhalb eines Zeitraumes vom 1.8.2016 bis zum 30.7.2018 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Vertrag).
“Vertragsbeginn mit diesem pharmazeutischen Unternehmen ist der 1.8.2016.”
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
“Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Somatropin innerhalb eines Zeitraumes vom 1.8.2016 bis...”
Kurze Beschreibung
Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Somatropin innerhalb eines Zeitraumes vom 1.8.2016 bis zum 30.7.2018 mit jederzeitiger Möglichkeit des Vertragsabschlusses (open-house-Vertrag). Vertragsbeginn mit diesem pharmazeutischen Unternehmen ist der 1.8.2016.
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Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
“Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem WirkstoffSomatropin innerhalb eines Zeitraumes vom 1.8.2016 bis...”
Kurze Beschreibung
Abschluss nicht-exklusiver Rabattverträge nach § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln mit dem WirkstoffSomatropin innerhalb eines Zeitraumes vom 1.8.2016 bis zum 30.7.2018 mit jederzeitiger Möglichkeit desVertragsabschlusses (open-house-Vertrag).Vertragsbeginn mit diesem pharmazeutischen Unternehmen ist der 1.9.2016.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-01 📅
2016-07-26 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie des Europäischen Parlaments und...”
Zusätzliche Informationen
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (2014/24/EG) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA-2016-11-24-Open House-Vertrag-NW-SAW
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprorelin im Rahmen eines...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprorelin im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über den/die genannten Wirkstoffe angeboten.
Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.8.2016. Davon ausgehend beträgt die Vertragslaufzeit maximal 24 Monate.
“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie des Europäischen Parlaments und...”
Zusätzliche Informationen
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprorelin im Rahmen eines...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Verträgen nach § 130a Abs. 8 SGB V über die Wirkstoffe Somatropin und Leuprorelin im Rahmen eines sogenannten Open-House-Verfahrens. Unter Vorgabe einheitlicher Vertragskonditionen sowie eines einheitlichen Zugangsverfahrens wird allen geeigneten und interessierten pharmazeutischen Unternehmen oder Gemeinschaften pharmazeutischer Unternehmen der Abschluss bzw. Beitritt zu einem Rabattvertrag nach § 130a Abs. 8 SGB V über den/die genannten Wirkstoffe angeboten.
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Bezeichnung des Loses: Leuprorelin
Kurze Beschreibung:
“Wirkstoff Leuprorelin.”
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-04 📅
2016-09-05 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
“Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie des Europäischen Parlaments und...”
Zusätzliche Informationen
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberechtsrichtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) bzw. des Kartellvergaberechts. Die Angaben unter Ziffer VI.4.1) erfolgen hilfsweise und begründen keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen, deren Geltung kraft Gesetzes nicht verpflichtend vorgegeben ist.