Die Sonderausstellung „energie.wenden“ wird ab Februar 2017 im Deutschen Museum München für ca. 18 Monate zu sehen sein. Im Anschluss wird die Ausstellung auf Wanderschaft gehen und an verschiedenen internationalen Orten zu sehen sein. Die Ausstellung teilt sich in 10 Themengebiete, welche sich mit der Bereitstellung und den Einsatzgebieten von Energie befassen. Anhand von über 160 Exponaten wird dem Besucher ein Einblick in die Gegenwart und die mögliche Zukunft einer bevorstehenden Energiewende gegeben. Die gezeigte Bandbreite der Objekte reicht von robusten Großexponaten wie Heizkesseln und Bohrköpfen über zahlreiche Materialproben und anschauliche Modelle bis hin zu filigranen Exponaten neuer Technologien.Die Lieferleistung dieser Bekanntmachung umfassen die Herstellung, Lieferung und Montage für den Ausstellungsbau der Sonderausstellung energie.wenden im Deutschen Museum. Die Maßnahme besteht aus drei Losen. Produktion und Fertigung: ca. 29.8.2016 – 21.10.2016 Montage vor Ort: ca. 24.10.2016 – 25.11.2016.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Museumsausstellungen
Menge oder Umfang:
Siehe Beschreibung der Lose. Die Montage vor Ort verläuft im laufenden Museumbetrieb. Parallel finden zudem Sanierungsarbeiten am Gebäude statt. Ab September 2016 wird hier mit der Baustelleneinrichtung begonnen. Alle Bauteile sind soweit vorzuproduzieren, dass vor Ort lediglich der Zusammenbau/ die Montage stattfindet.
Siehe Beschreibung der Lose. Die Montage vor Ort verläuft im laufenden Museumbetrieb. Parallel finden zudem Sanierungsarbeiten am Gebäude statt. Ab September 2016 wird hier mit der Baustelleneinrichtung begonnen. Alle Bauteile sind soweit vorzuproduzieren, dass vor Ort lediglich der Zusammenbau/ die Montage stattfindet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Museumsausstellungen📦
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaften und Technik, vertreten durch Herrn Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang M. Heckl
Postanschrift: Museumsinsel 1
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsches-museum.de🌏
E-Mail: vergabe@deutsches-museum.de📧
Telefon: +49 892179385📞
Fax: +49 892179549 📠
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch erhältlich. Die Angebotsabgabe ist möglich ·elektronisch über www.evergabe-online.de oder ·schriftlich im verschlossenen Umschlag an die Adresse der genannten Kontaktstelle 2. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe einen Projektleiter und einen Stellvertreter zu benennen. Hierzu ist die entsprechende Bietererklärung auszufüllen. Der Projektleiter muss während der gesamten Laufzeit des Auftrags als Ansprechperson auf Seiten des Auftragnehmers zur Verfügung stehen und hat bei allen Arbeiten auf dem Gelände des Deutschen Museums immer vor Ort zu sein. 3. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch erhältlich. Die Angebotsabgabe ist möglich ·elektronisch über www.evergabe-online.de oder ·schriftlich im verschlossenen Umschlag an die Adresse der genannten Kontaktstelle 2. Der Bieter hat bei Angebotsabgabe einen Projektleiter und einen Stellvertreter zu benennen. Hierzu ist die entsprechende Bietererklärung auszufüllen. Der Projektleiter muss während der gesamten Laufzeit des Auftrags als Ansprechperson auf Seiten des Auftragnehmers zur Verfügung stehen und hat bei allen Arbeiten auf dem Gelände des Deutschen Museums immer vor Ort zu sein. 3. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Sonderausstellung „energie.wenden“ wird ab Februar 2017 im Deutschen Museum München für ca. 18 Monate zu sehen sein. Im Anschluss wird die Ausstellung auf Wanderschaft gehen und an verschiedenen internationalen Orten zu sehen sein. Die Ausstellung teilt sich in 10 Themengebiete, welche sich mit der Bereitstellung und den Einsatzgebieten von Energie befassen. Anhand von über 160 Exponaten wird dem Besucher ein Einblick in die Gegenwart und die mögliche Zukunft einer bevorstehenden Energiewende gegeben. Die gezeigte Bandbreite der Objekte reicht von robusten Großexponaten wie Heizkesseln und Bohrköpfen über zahlreiche Materialproben und anschauliche Modelle bis hin zu filigranen Exponaten neuer Technologien.Die Lieferleistung dieser Bekanntmachung umfassen die Herstellung, Lieferung und Montage für den Ausstellungsbau der Sonderausstellung energie.wenden im Deutschen Museum. Die Maßnahme besteht aus drei Losen. Produktion und Fertigung: ca. 29.8.2016 – 21.10.2016 Montage vor Ort: ca. 24.10.2016 – 25.11.2016.
Die Sonderausstellung „energie.wenden“ wird ab Februar 2017 im Deutschen Museum München für ca. 18 Monate zu sehen sein. Im Anschluss wird die Ausstellung auf Wanderschaft gehen und an verschiedenen internationalen Orten zu sehen sein. Die Ausstellung teilt sich in 10 Themengebiete, welche sich mit der Bereitstellung und den Einsatzgebieten von Energie befassen. Anhand von über 160 Exponaten wird dem Besucher ein Einblick in die Gegenwart und die mögliche Zukunft einer bevorstehenden Energiewende gegeben. Die gezeigte Bandbreite der Objekte reicht von robusten Großexponaten wie Heizkesseln und Bohrköpfen über zahlreiche Materialproben und anschauliche Modelle bis hin zu filigranen Exponaten neuer Technologien.Die Lieferleistung dieser Bekanntmachung umfassen die Herstellung, Lieferung und Montage für den Ausstellungsbau der Sonderausstellung energie.wenden im Deutschen Museum. Die Maßnahme besteht aus drei Losen. Produktion und Fertigung: ca. 29.8.2016 – 21.10.2016 Montage vor Ort: ca. 24.10.2016 – 25.11.2016.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ausstellungsbau – Wände
Kurze Beschreibung:
Auftaktwände inkl. Grafik und Licht / Prologwand inkl. Grafik / Wand Endzone inkl. Grafik / Einführungswand inkl. Grafik.
Menge oder Umfang: Titel 1 umfasst alle raumbildenden Maßnahmen, deren Grundkonstruktion aus Schwerlast-Regalsystemen besteht. Titel 2 beschreibt die Bekleidungen der Grundkonstruktion, die Sichtflächen in der Ausstellung. Titel 3 beinhaltet die integrierte Beleuchtung in/ an den Grundkonstruktionen. Titel 4 umfasst Sonderelemente, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder der Aufbauzeiträume und notwendigen Baustelleneinrichtung diesem Gewerk zugeordnet werden. Titel 5 beschreibt den Musterbau und Stundenlöhne.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Ausstellungsbau – Themenrahmen
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Titel 1 beschreibt die Grundkonstruktion der Themenfeldrahmen sowie Vorrichtungen an dieser zum Anschluss reversibler Bauteile. Titel 2 umfasst eingestellte Wandscheiben mit Oberflächengrafik. Titel 3 beinhaltet die integrierte Beleuchtung. Titel 4, 5 und 6 umfassen reversible Elemente wie Vitrinen, Gehäuse für bauseitige Medientechnik sowie Sonderteile für zum Beispiel bauseitige Grafik oder didaktische Objekte und den Musterbau.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ausstellungsmöbel
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Titel 1 beschreibt unterschiedliche Ausstellungsmöbel, die aber einem Konstruktionsprinzip folgen. Titel 2 umfasst weitere Möblierungen wie Podeste. Titel 3 beinhaltet Hands-On Einheiten.
Referenznummer: 16.114.00
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Museumsinsel 1, 80538 München.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung des Bieters, – dass über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Anftrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich dessen Unternehmen nicht in Liquidation befinde; – dass für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen; – dass der Bieter in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht gemäß §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. §19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist; (2) Handelsregisterauszug bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
(1) Erklärung des Bieters, – dass über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Anftrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich dessen Unternehmen nicht in Liquidation befinde; – dass für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen; – dass der Bieter in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht gemäß §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. §19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist; (2) Handelsregisterauszug bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre, netto; (2) Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren und heute, aufgegliedert nach Berufsgruppen; (3) Eintragung über Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters; (4) Gründungsdatum des Bieterunternehmens; (5) Name des Geschäftsführers; (6) Nachweis (Kopie) über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall: Sachschäden: Personenschäden 2 000 000 EUR, Sachschäden 1 000 000 EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre, netto; (2) Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren und heute, aufgegliedert nach Berufsgruppen; (3) Eintragung über Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters; (4) Gründungsdatum des Bieterunternehmens; (5) Name des Geschäftsführers; (6) Nachweis (Kopie) über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall: Sachschäden: Personenschäden 2 000 000 EUR, Sachschäden 1 000 000 EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Mindeststandards:
Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung wie beschrieben. Alternativ genügt eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat erbrachte Leistungen (d. h. abgeschlossene im Zeitraum 2012 bis Abgabe anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers). Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Der Bieter hat erbrachte Leistungen (d. h. abgeschlossene im Zeitraum 2012 bis Abgabe anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers). Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bürgschaft für Vertragserfüllung und Mängelansprüche nach VOL/A, 5 % der Bruttoauftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung nach Leistungsfortschritt, VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Verkehrssprache auf der Baustelle zwischen Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten, den Vertretern der Firmen und den Behörden ist Deutsch.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-19 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-12 📅
Öffnungsort: Deutsches Museum.
Ort des Eröffnungstermins: Deutsches Museum.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Herrn Haider
Internetadresse: www.deutsches-museum.de🌏
Name: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch zur Verfügung
Postanschrift: Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes www.evergabe-online.de heruntergeladen werden
Postort: www.evergabe-online.de
Name: Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes www.evergabe-online.de als auch schriftlich
Postanschrift: unter Verwendung des Kennzettels an die genannte Kontaktstelle möglich
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-08-29 📅
Datum des Endes: 2016-11-25 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 16.114.00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2016/S 114-203184 (2016-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 909 812,22 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-29 📅
Name: C.O.P Messe & Display GmbH Marc Walde
Postanschrift: Schmellerstraße 11
Postort: München
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
Name: Museumstechnik GmbH
Postanschrift: Kärntener Straße 23
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10827