Die Lieferleistung umfasst die Herstellung und Lieferung von Möbeln im Schulungsraum, sowie die Herstellung und Lieferung von Sitzwürfeln in der Sonderausstellung energie.wenden im Deutschen Museum. Die Verbringung der Möbel an den Einsatzort, und die Entsorgung der Verpackungsmaterialien sind Bestandteil der Leistung. Die Lieferleistung umfasst im Einzelnen: – 14 Stück Sitzwürfel im Ausstellungsbereich (gepolstert) – 40 Stück Stapelstühle im Schulungsraum – 20 Stück Tischböcke im Schulungsraum – 10 Stück Tischplatten im Schulungsraum.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-27.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel
Menge oder Umfang:
Siehe Ziffer II.1.5 Produktion und Bestellung unverzüglich ab Auftragsvergabe Lieferung und Montage 23.1.2017 bis 27.1.2017.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Museum von Meisterwerken der Naturwissenschaften und Technik, vertreten durch Herrn Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang M. Heckl
Postanschrift: Museumsinsel 1
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsches-museum.de🌏
E-Mail: vergabe@deutsches-museum.de📧
Telefon: +49 892179385📞
Fax: +49 89217999427 📠
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch erhältlich. 2. Die Angebotsabgabe ist möglich: · elektronisch über www.evergabe-online.de oder · schriftlich im verschlossenen Umschlag an die Adresse der genannten Kontaktstelle 3. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
1. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch erhältlich. 2. Die Angebotsabgabe ist möglich: · elektronisch über www.evergabe-online.de oder · schriftlich im verschlossenen Umschlag an die Adresse der genannten Kontaktstelle 3. Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV): Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Lieferleistung umfasst die Herstellung und Lieferung von Möbeln im Schulungsraum, sowie die Herstellung und Lieferung von Sitzwürfeln in der Sonderausstellung energie.wenden im Deutschen Museum. Die Verbringung der Möbel an den Einsatzort, und die Entsorgung der Verpackungsmaterialien sind Bestandteil der Leistung. Die Lieferleistung umfasst im Einzelnen: – 14 Stück Sitzwürfel im Ausstellungsbereich (gepolstert) – 40 Stück Stapelstühle im Schulungsraum – 20 Stück Tischböcke im Schulungsraum – 10 Stück Tischplatten im Schulungsraum.
Die Lieferleistung umfasst die Herstellung und Lieferung von Möbeln im Schulungsraum, sowie die Herstellung und Lieferung von Sitzwürfeln in der Sonderausstellung energie.wenden im Deutschen Museum. Die Verbringung der Möbel an den Einsatzort, und die Entsorgung der Verpackungsmaterialien sind Bestandteil der Leistung. Die Lieferleistung umfasst im Einzelnen: – 14 Stück Sitzwürfel im Ausstellungsbereich (gepolstert) – 40 Stück Stapelstühle im Schulungsraum – 20 Stück Tischböcke im Schulungsraum – 10 Stück Tischplatten im Schulungsraum.
Referenznummer: 16.121.00
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Museumsinsel 1, 80538 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1) Erklärung des Bieters, – dass über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Anftrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich dessen Unternehmen nicht in Liquidation befinde; – dass für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen; – dass der Bieter in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht gemäß §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. §19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden ist; (2) Handelsregisterauszug bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
(1) Erklärung des Bieters, – dass über das Vermögen des Bieters ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Anftrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich dessen Unternehmen nicht in Liquidation befinde; – dass für sein Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen; – dass der Bieter in eigener Person bzw. durch einen verantwortlich Handelnden im Rahmen der wirtschaftlichen Betätigung nicht gemäß §21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. §19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 EUR belegt worden ist; (2) Handelsregisterauszug bzw. entsprechende Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Kopie genügt). Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre, netto; (2) Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter in den letzten drei Jahren und heute, aufgegliedert nach Berufsgruppen; (3) Eintragung über Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters; (4) Gründungsdatum des Bieterunternehmens; (5) Name des Geschäftsführers; (6) Nachweis (Kopie) über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall: Sachschäden: Personenschäden 2.000.000 EUR, Sachschäden 1.000.000 EUR, Vermögensschäden 500.000 EUR Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(1) Erklärung über den Umsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre, netto; (2) Angabe der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter in den letzten drei Jahren und heute, aufgegliedert nach Berufsgruppen; (3) Eintragung über Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters; (4) Gründungsdatum des Bieterunternehmens; (5) Name des Geschäftsführers; (6) Nachweis (Kopie) über eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadensfall: Sachschäden: Personenschäden 2.000.000 EUR, Sachschäden 1.000.000 EUR, Vermögensschäden 500.000 EUR Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft für den von ihm zu erbringenden Teil der Leistung die entsprechenden Erklärungen abzugeben. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Mindeststandards:
Der Nachweis über die Haftpflichtversicherung wie beschrieben. Alternativ genügt eine schriftliche Bestätigung des Versicherungsunternehmens (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter hat erbrachte Leistungen (d.h. abgeschlossene im Zeitraum 2013 bis Angebotsabgabe) anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers). Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Der Bieter hat erbrachte Leistungen (d.h. abgeschlossene im Zeitraum 2013 bis Angebotsabgabe) anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Bezeichnung der Leistung und Angabe des Auftraggebers). Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er/es die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen, oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen. Es wird empfohlen, die Formblätter des Auftraggebers zu verwenden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlung nach VOL/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so muss diese die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter annehmen. Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot ihre Mitglieder und deren jeweilige Aufgaben innerhalb des Leistungsumfangs zu beschreiben. Eine Änderung der Person der Bieter oder der Bietergemeinschaft ist nach Ende der Bewerbungsfrist nicht mehr zulässig und hat den Ausschluss der betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft vom weiteren Verfahren zur Folge. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften und Einzelbieter, sofern sie nicht bereits mit dem Angebot nachweisen, dass sie durch organisatorische oder personelle Maßnahmen sichergestellt haben, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb ausgeschlossen ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Verkehrssprache auf der Baustelle zwischen Auftraggeber bzw. dessen Beauftragten, den Vertretern der Firmen und den Behörden ist Deutsch.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-10-27 📅
Öffnungsort: Deutsches Museum, Raum 2126
Ort des Eröffnungstermins: Deutsches Museum, Raum 2126
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Michael Haider
Internetadresse: www.deutsches-museum.de🌏
Name: Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch zur Verfügung
Postanschrift: Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes www.evergabe-online.de heruntergeladen werden
Postort: www.evergabe-online.de
Name: Die Angebotsabgabe ist sowohl elektronisch über die Vergabeplattform des Bundesbeschaffungsamtes www.evergabe-online.de als auch schriftlich unter Verwendung des Rücksendeaufklebers/Kennzettels an die genannte Kontaktstelle möglich
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-23 📅
Datum des Endes: 2017-01-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 16.121.00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Deutschen Museums zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2016/S 190-341927 (2016-09-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 18 191,53 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Museumsinsel 1, 80538 München NUTS-Code:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-23 📅
Name: Unternehmen Form GmbH & Co. KG
Postanschrift: Nesenbachstraße 48
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2016/S 234-427379 (2016-12-01)