Sortierung und Verwertung von Sammelgemischen aus LVP / SNVP

USB Bochum GmbH

Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sammelgemischen aus LVP / SNVP der Stadt Bochum.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-07.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-07 Auftragsbekanntmachung
2016-10-19 Ergänzende Angaben
Ergänzende Angaben (2016-10-19)
Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: USB Bochum GmbH
Postanschrift: Hanielstraße 1
Postort: Bochum
Postleitzahl: 44801
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: F2 – Einkauf
E-Mail: einkauf@usb-bochum.de 📧
Fax: +49 2343336-158 📠
Region: Bochum, Kreisfreie Stadt 🏙️
URL: www.usb-bochum.de 🌏

Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sortierung und Verwertung von Sammelgemischen aus LVP / SNVP. EU/2016/002
Produkte/Dienstleistungen: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Kurze Beschreibung:
“Übernahme, Sortierung und Verwertung von Sammelgemischen aus LVP / SNVP der Stadt Bochum.”

Ergänzende Informationen
Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 196-353615

Änderungen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5
Alter Wert
Text: Die nachstehenden Kriterien Preis.
Neuer Wert
Text:
“Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot. Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Preis. Der Bewertungspreis pro Mg (netto) aus der Leistung für...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.7
Alter Wert
Text:
“Der Leistungszeitraum verlängert sich automatisch zweimal um jeweils 12 Monate (1.1.2018-31.12.2018 und 1.1.2019-31.12.2019), wenn der Auftraggeber...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Darüber hinaus ist eine zweimalige einseitige optionale Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber jeweils um 12 Monate (1.1.2018-31.12.2018 und...”    Mehr anzeigen
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: VI.4.3
Alter Wert
Text:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Frist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB wird hingewiesen. Danach ist der...”    Mehr anzeigen
Neuer Wert
Text:
“Rügen wegen behaupteter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB binnen einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2016/S 204-368904 (2016-10-19)