SPNV-Fahrzeugbeschaffung 2016 I

Abellio Rail Südwest GmbH

Der Auftraggeber beabsichtigt, sich an laufenden SPNV-Vergabeverfahren zu beteiligen und benötigt dafür elektrisch angetriebene Schienenfahrzeuge (ein- und/oder doppelstöckig) sowie ggf. dazugehörige Dienstleistungen gemäß den Vorgaben der Aufgabenträger. Von den Aufgabenträgern angebotene Finanzierungsmodelle können hierbei zur Anwendung gelangen.
Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, welche den geeigneten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-08.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-08 Auftragsbekanntmachung
2017-02-08 Wettbewerbsergebnisse
Auftragsbekanntmachung (2016-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Eisenbahnpersonenwagen
Menge oder Umfang:
Bis zu 50 elektrisch angetriebene Schienenfahrzeuge, ggf. in verschiedenen Kapazitätsklassen, für die Erbringung von SPNV-Leistungen gemäß den jeweiligen Vorgaben der SPNV-Aufgabenträger und dem Lieferplan des Auftraggebers. Die Fahrzeuge müssen spätestens bei Lieferung über eine uneingeschränkte behördliche Zulassung und Inbetriebnahmegenehmigung nach TEIV des Eisenbahnbundesamtes (EBA) verfügen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Eisenbahnpersonenwagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rail Südwest GmbH
Postanschrift: Friedrichstraße 69
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.abellio.de 🌏
E-Mail: rail@abellio.de 📧
Telefon: +49 302130013-72 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 072-126649
ABl. S-Ausgabe: 72
Zusätzliche Informationen
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) benannten zum Nachweis der Eignung abzugebenden Nachweise, Unterlagen und Eigenerklärungen sowie ein selbst erstelltes und unterschriebenes Teilnahmeantragsschreiben (insgesamt der Teilnahmeantrag) in einfacher schriftlicher Ausfertigung im Original bis spätestens zu dem unter Abschnitt IV.3.4) benannten Schlusstermin für die Teilnahmeanträge bei der unter Abschnitt I.1 benannten Kontaktstelle in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist auf dem Umschlag als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag SPNV-Fahrzeugbeschaffung 2016 I- Nicht öffnen!“ oder ähnlich). Nicht gekennzeichnete, nicht fest verschlossene sowie verspätete eingegangene Teilnahmeanträge werden vom Verfahren ausgeschlossen. Rückfragen können ausschließlich per Email an die unter Abschnitt I.1) benannte Kontaktstelle (E-Mailadresse) gerichtet werden. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, sich an laufenden SPNV-Vergabeverfahren zu beteiligen und benötigt dafür elektrisch angetriebene Schienenfahrzeuge (ein- und/oder doppelstöckig) sowie ggf. dazugehörige Dienstleistungen gemäß den Vorgaben der Aufgabenträger. Von den Aufgabenträgern angebotene Finanzierungsmodelle können hierbei zur Anwendung gelangen.
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Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, welche den geeigneten Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt werden.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1
Kurze Beschreibung:
Bis zu 20 elektrisch angetriebene Schienenfahrzeuge (ein- und/oder doppelstöckig), ggf. in verschiedenen Kapazitätsklassen, für die Erbringung von SPNVLeistungen
gemäß den jeweiligen Vorgaben der SPNV-Aufgabenträger und dem Lieferplan des
Auftraggebers. Die Fahrzeuge müssen spätestens bei Lieferung über eine uneingeschränkte behördliche
Zulassung und Inbetriebnahmegenehmigung nach TEIV des Eisenbahnbundesamtes (EBA) verfügen.
Menge oder Umfang:
Bis zu 20 elektrisch angetriebene Schienenfahrzeuge (ein- und/oder doppelstöckig), ggf. in verschiedenen Kapazitätsklassen.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bis zu 30 elektrisch angetriebene Schienenfahrzeuge (ein- und/oder doppelstöckig), ggf. in verschiedenen Kapazitätsklassen, für die Erbringung von SPNVLeistungen
Menge oder Umfang:
Bis zu 30 elektrisch angetriebene Schienenfahrzeuge (ein- und/oder doppelstöckig), ggf. in verschiedenen Kapazitätsklassen.
Referenznummer: SPNV-Fahrzeugbeschaffung 2016 I

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mehrere Bewerber können sich unter Beachtung der Ausführungen unter Abschnitt III.1.3) zu einer
Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags
(i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen,
(ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen,
(iii) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären sowie
(iv) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer selbst erstellten
Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Abschnitt III.2.2) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1) im Einzelnen:
(1) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate alt sein.
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(2) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens, dass gemäß § 21 Abs. 1 SektVO keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
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— §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches,
— §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004(BGBl.I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.3.2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
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— § 299 des Strafgesetzbuches,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
— § 108e des Strafgesetzbuches,
— § 264 des Strafgesetzbuches,
— § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer
Staaten gleich.
(3) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens gemäß § 21 Abs. 4 SektVO, dass
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet
worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
— es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet,
— es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt
oder verletzt hat,
— es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder
Zuverlässigkeit(Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt und
— nachweislich keine schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer
Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach
dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist,
sowie Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz bezüglich der
besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Mindeststandards:
Der Bewerber hat durch das Einreichen von Referenzen seine technische Leistungsfähigkeit und
Fachkunde nachzuweisen. Die eingereichten Referenzen müssen insgesamt die
folgenden Kriterien erfüllen:
— Der Bewerber hat in den letzten fünf Kalenderjahren (2011 – 2016) mindestens 10 Elektrotriebzüge
gleicher oder ähnlicher Bauart hergestellt und ausgeliefert, und
— mindestens ein Fahrzeug der vom Bewerber hergestellten Elektrotriebzüge wurde in den letzten
fünf Kalenderjahren für die Nutzung in Deutschland zugelassen oder befindet sich in einem laufenden
Zulassungsverfahren für die Nutzung in Deutschland.
Bewerber, die nicht über diese Referenzen verfügen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
(i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer
und E-Mail-Adresse,
(ii) Bezeichnung des Referenzprojektes/ -vertrages,
(iii) Lieferzeitraum (von – bis),
(iv) Beschreibung des Umfangs und des Inhaltes der Referenzleistung,
(v) Angaben zur Zulassung zur Nutzung in Deutschland.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenz-Auftraggebers ist nicht erforderlich. Für die erteilten
oder beantragten Zulassungen zur Nutzung in Deutschland sind entsprechende Nachweise (in
Kopie) einzureichen. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-
Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO
auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm
und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“).
In diesem Fall hat der Bewerber dieses andere Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag
zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in
dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit beruft.
Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen
benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Anzahlungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft. Genaue Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftende Gemeinschaft mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit ihre Bildung nach den Maßgaben der Rechtsprechung im
Einzelfall rechtmäßig ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.10.2013; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 9.11.2011 – VIIVerg
35/11). Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftende
Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) fortzuführen. Hierzu ist eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern zu unterzeichnen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu beachten sind. Die Vergabestelle behält sich vor, mit der späteren
Angebotsabgabe – nicht jedoch mit dem Teilnahmeantrag – gemäß den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung (§ 1 BerlAVG),
Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (§ 8 BerlAVG) sowie Verpflichtungserklärung
zur Frauenförderung (§ 13 BerlAVG) von den Bietern abzufordern. Zudem gelten die besonderen vertraglichen
Nebenbedingungen zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards
durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. Die entsprechenden Vordrucke werden den Bietern mit Aufforderung
zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Brodehl
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-10-16 📅
Datum des Endes: 2019-12-15 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 309013-8316 📞
Internetadresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/ 🌏
Fax: +49 309013-7613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es
gelten die Regelungen von §101a, § 101 b, § 107 und § 114 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB). Diese Vorschriftenlauten wie folgt:
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am
Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in
einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.
§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,
dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten
Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit
des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch
Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger
Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen
hat. § 113 Abs. 1 gilt in diesem Fall nicht.
(3) Die Entscheidung der Vergabekammer ergeht durch Verwaltungsakt. Die Vollstreckung richtet sich, auch
gegen einen Hoheitsträger, nach den Verwaltungsvollstreckungsgesetzen des Bundes und der Länder. Die
§§61 und 86a Satz 2 gelten entsprechend.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 072-126649 (2016-04-08)
Wettbewerbsergebnisse (2017-02-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 072-126649
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Wettbewerbsergebnisse
Art des Auftrags: Dienstleistungen

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Sonstiges

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Str. 23
Postleitzahl: 70174
Postort: Stuttgart

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 029-052645
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 072-126649
ABl. S-Ausgabe: 29
Zusätzliche Informationen
Die Abellio Rail Baden-Württemberg GmbH hat für das zugrunde liegende Verkehrsprojekt nicht den Zuschlag erhalten, somit entfällt der Beschaffungsgrund.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt, sich an laufenden SPNV-Vergabeverfahren zu beteiligen und benötigtdafür elektrisch angetriebene Schienenfahrzeuge (ein- und/oder doppelstöckig) sowie ggf. dazugehörige Dienstleistungen gemäß den Vorgaben der Aufgabenträger.
Mehr anzeigen

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abellio GmbH z. Hd. Andreas Brodehl

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstr. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2017/S 029-052645 (2017-02-08)