Stadt Burgdorf

Stadt Burgdorf

Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung) für bestimmte Gebäude in der Stadt Burgdorf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-10 Auftragsbekanntmachung
2017-04-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung
Kurze Beschreibung:
Gebäudereinigungsdienstleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung und Glasreinigung) für bestimmte Gebäude in der Stadt Burgdorf.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büro-, Schul- und Büroausstattungsreinigung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reinigung von Schulen 📦
Fensterreinigung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Region Hannover 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Burgdorf
Postanschrift: Vor dem Hannoverschen Tor 1
Postleitzahl: 31303
Postort: Burgdorf
Kontakt
Internetadresse: https://www.burgdorf.de/ 🌏
E-Mail: m.dueerkop@burgdorf.de 📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E87632187 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-10 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-12 📅
Datum des Beginns: 2017-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 219-399177
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Die Objektbesichtigungen finden am 29. + 30.11.2016 statt. Sie ist nicht verpflichtend. Bieter die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 25.11.2016 nur für einen der beiden Termine per Fax oder per e-Mail anmelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen / Einwändungenzu den Unterlagen müssen bis 8.12.2016 10:00 Uhr beim subreport eingehen. Siehe auch Bewerbungungsbedingungen.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Unterhalts und Grundreinigung in bestimmten Objekten
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Unterhalts und Grundreinigung in bestimmten Objekten mit ca. 7 200 m
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalig um 12 Monate.
Zusätzliche Informationen:
Die Objektbesichtigungen finden am 29. + 30.11.2016 statt. Sie ist nicht verpflichtend.
Bieter die teilnehmen wollen, müssen sich bis zum 25.11.2016 nur für einen der beiden Termine per Fax oder per e-Mail anmelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Fragen / Einwändungenzu den Unterlagen müssen bis 8.12.2016 10:00 Uhr beim subreport eingehen.
Mehr anzeigen
Siehe auch Bewerbungungsbedingungen.
Bezeichnung des Loses: Glas- und Rahmenreinigung in diversen Objekten
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Glas- und Rahmenreinigung in diversen Objekten mit ca. 1 600 m
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimalig um je 12 Monate.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Burgdorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter, jedes andere Unternehmen, auf das verwiesen wurde und bei Bietergemeinschaften jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, muss einen maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder den hierzu in der „Liste der geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis vorlegen.
Mehr anzeigen
Gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen EU-Mitgliedstaaten oder Vertragsstaaten des EWR Abkommens werden anerkannt und müssen mit einer beglaubigten Übersetzung in die deutsche Sprache eingereicht werden.
siehe auch Vergabeunterlagen! Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei der Auftragsausführung sind die besonderen Ausführungsbedingungen des Niedersächsisches Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (insbes. Mindestlohnvorgaben nach § 4 NTVergG) und die Berücksichtigung sozialer Kriterien nach § 2 der Niedersächsischen Kernarbeitsnormenverordnung (NKernVO) einzuhalten. Hinsichtlich ihrer konkreten Ausgestaltung wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter bei der Öffnung der Angebote zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Melanie Düerkop
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E87632187 🌏
Kontaktperson: Poststelle – Zimmer 14
Land: Region Hannover 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen sind bei der Vergabeplattform subreport ELViS https://www.subreport.de – unter der ELViS ID E87632187 im PDF-, bzw. - Excel-Format kostenlos herunterladbar. Zuvor muss sich der Bewerber kostenfrei bei der Firma subreport https://www.subreport-elvis.de/elvis/secure/anmeldung/ registrieren lassen.
Mehr anzeigen
Bei Weitergabe der Vergabeunterlagen und -dateien an Dritte, ist der Anfordernde der Vergabeunterlagen dafür verantwortlich, dass die Vergabeunterlagen und alle weiteren Informationen, die die Vergabestelle bereitstellt,
rechtzeitig, vollständig und unverändert an die Bewerber weitergegeben werden.
Wir empfehlen die Vergabeunterlagen frühzeitig von vorgenannter Plattform herunterzuladen und durchzulesen.
Bewerber, die die Vergabeunterlagen spät herunterladen und bearbeiten, müssen damit rechnen, dass sie keine Antworten mehr zu Fragen bezüglich der Vergabeunterlagen erhalten und dass die Auftraggeberin auf ihre Hinweise z. B. zu Unrichtigkeiten nicht reagiert, wenn keine ausreichende Zeit für die Bearbeitung der Fragen bleibt und die rechtzeitige Information der Bewerber nicht mehr erfolgen kann..
Mehr anzeigen
Die Angebote sind in Papierform per Post an die Adresse der Auftraggeberin zu senden oder dort abzugeben.
Die ausschreibende Stelle vergütet den Aufwand der Angebotserstellung und Angebotsversendung den Bietern nicht.
Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern (§ 56 Abs. 2 VgV). Die Nachforderung gilt nicht für das Angebotsformular, die Blätter „Preisblatt“ der Exceldatei „Gebäudereinigung“,
es sei denn, es handelt sich hinsichtlich der fehlenden Preise um unwesentliche Einzelpositionen, derenEinzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nichtbeeinträchtigen.
Weiterhin behält sich die Auftraggeberin vor, die Angaben der Referenzen im Rahmen der Aufklärungzu überprüfen. Auf entsprechende Aufforderung im Rahmen der Aufklärung ist vom Auftragnehmer eineentsprechende Bestätigung eines Referenzgebers mit den geforderten Angaben innerhalb der Frist von 6 Tagenvorzulegen. Das beigefügte Formblatt hierzu ist zu verwenden.
Mehr anzeigen
Die Frist für Nachreichungen und Aufklärungen beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch die Auftraggeberin und endet mit Ablauf einer Frist von 6 Tagen. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang dernachgeforderten Unterlagen bei der Auftraggeberin maßgeblich. Für die fristgerechte Einreichung ist der Bieter verantwortlich.
Mehr anzeigen
Verstöße gegen diese Vorgabe führen zum Ausschluss des Angebotes.
Enthalten die Vergabeunterlagen Fehler oder Unklarheiten, die der Bewerber erkennt oder erkennen kann,so hat er die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattformsubreport ELVIS https://www.subreport.de – unter vorgenannten ELViS ID NR. darauf hinzuweisen, auchwenn er den Hinweis schon vorher in anderer Form gegeben hat. Diese Fragen oder Einwände müssenunverzüglich, spätestens bis zum 8.12.2016 10:00 Uhr bei der zuvor genannten Plattform eingegangen sein.Die Beantwortung erfolgt von der ausschreibenden Stelle schriftlich (nicht telefonisch) auf zuvor genannterPlattform.
Mehr anzeigen
Unternehmen, die in den Präqualifizierungsdatenbanken www.pq-vol.de oder www.pq-verein.de registriert sind,haben dies bei Abgabe des Angebotes durch Angabe der Registrierungsnummer anzugeben. Folgende Nachweise werden von der Auftraggeberin bei Präqualifikation anerkannt:
Mehr anzeigen
— Erklärungen zu Zahlung von Steuern, Zahlung zur gesetzlichen Sozialversicherung, Gewerbeanmeldung,
Gewerbeerlaubnis, Insolvenzverfahren;
— maximal 12 Monate alten Handelsregisterauszug oder Berufsregistereintrag oder den hierzu in der „Liste der
geforderten Erklärungen, Eigenerklärungen und Eignungsnachweise“ geforderten anderen Nachweis – Gewerbezentralregisterauszug
Siehe auch Bewerbungsbedingungen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 160 (3) Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhab einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr anzeigen
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 134 Abs. 1 Satz 2.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 219-399177 (2016-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: https://www.burgdorf.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 076-147398
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 219-399177
ABl. S-Ausgabe: 76

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Unterhalts und Grundreinigung in bestimmten Objekten.
Bezeichnung des Loses: Glasreinigung in bestimmten Objekten
Kurze Beschreibung: Glasreinigung in bestimmten Objekten.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Flächenleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 32 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umweltschutz
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Gewichtung des Preises: 58 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 28 %
Gewichtung des Preises: 62 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-27 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 160 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2017/S 076-147398 (2017-04-18)