Stadt Hildesheim – Archäologische Untersuchung

Stadt Hildesheim

Auftragsgegenstand sind die bauvorbereitenden archäologischen Maßnahmen im Gewerbegebiet „Lerchenkamp Ost“.
Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-21 Auftragsbekanntmachung
2017-08-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-11-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Archäologische Untersuchungen
Referenznummer: CXP4Y6JY5CJ
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind die bauvorbereitenden archäologischen Maßnahmen im Gewerbegebiet „Lerchenkamp Ost“. Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Archäologische Untersuchungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Archäologische Untersuchungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hildesheim 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Hildesheim
Postanschrift: Markt 1
Postleitzahl: 31134
Postort: Hildesheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.hildesheim.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bbt-kanzlei.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y6JY5CJ%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-21 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-26 📅
Datum des Beginns: 2017-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 229-417499
ABl. S-Ausgabe: 229
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6JY5CJ.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind die bauvorbereitenden archäologischen Maßnahmen im Gewerbegebiet „Lerchenkamp Ost“.
Weitere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Die Stadt Hildesheim plant die Vermarktung des Gewerbegebietes „Lerchenkamp Ost“ im Norden von Hildesheim. Anfang 2013 ließen sich bei Kanalbauarbeiten entlang der östlichen Grenze des Gewerbegebietes früh- und mittelneolithische Befunde beobachten, die auf eine größere prähistorische Siedlung (Hildesheim FStNr. 2015) in diesem Bereich verweisen. Um die Ausdehnung des Bodendenkmals als auch die Erhaltungsgüte der Befunde zu klären, wurden Ende 2013 im Bereich der Fundstelle zusätzliche Suchschnitte angelegt. Im Ergebnis ließen sich innerhalb des Gewerbegebietes die Grenzen der prähistorischen Siedlung im Norden, Nordwesten und Westen erfassen. Insgesamt nimmt das Bodendenkmal eine Fläche von mindestens 4 ha ein. Eine rund 8 000 m
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Aufgrund der bisherigen Untersuchungen ist im Bereich der Fundstelle Hildesheim FStNr. 215 von einer überwiegend mittleren, in einigen Teilbereichen auch erhöhten Befunddichte bzw. von Befundclustern auszugehen. Daneben ist kleinräumig immer wieder mit komplett befundfreien Bereichen zu rechnen. Bei den Befunden handelt es sich überwiegend um fundführende Siedlungsgruben bzw. großflächige Grubenkomplexe; Pfostengruben konnten bislang nur vereinzelt nachgewiesen werden. Während der Ausgrabung 2014 wurde am Nordwestrand der Fundstelle ein mutmaßlicher Brunnen bzw. eine Wasserentnahmestelle erfasst; der Befund wurde jedoch nur im Planum dokumentiert und danach abgedeckt. Im Rahmen der jetzt geplanten Untersuchung ist dieser Befund noch einmal freizulegen und im Profil zu dokumentieren. Mit weiteren Brunnen/Wasserentnahmestellen ist zu rechnen. Zudem wurden am Nordrand der Fundstelle zwei auffällige Grubenbefunde freigelegt, bei denen es sich evtl. um Gräber handelt, wobei die darin Bestatteten restlos vergangen sind (eine geplante Phosphatkartierung zur Verifizierung dieser Annahme steht noch aus). Da sich im Hildesheimer Land auf Siedlungsfundstellen vergleichbarer Zeitstellung immer wieder vereinzelte Siedlungsbestattungen finden (z. B. Itzum FStNr. 16, Hildesheim FStNr. 210) ist auch hier mit dem Auftreten ähnlicher Befunde zu rechnen. Die Befunderhaltung ist mit 0,3 m bis über 1 m unter Planum 1 als gut bis sehr gut zu bewerten. Zudem enthielten die untersuchten Befunde regelmäßig ungewöhnlich viel Fundmaterial, insbesondere Keramik, die als mächtige Scherbenpackungen auf den Befundsohlen eingebracht waren. Das aus den untersuchten Befunden geborgene Fundmaterial erlaubt eine Datierung der Fundstelle in das Früh- und Mittelneolithikum.
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Die Fundstelle Hildesheim FStNr. 2015 liegt in der Hildesheimer Lössbörde, welche durch eine bis zu 2 m mächtige Lössauflage geprägt ist. Die hiesigen Böden setzen sich überwiegend aus Schwarzerden und deren Übergangsformen zusammen. Die Mächtigkeit des Oberbodens liegt im Bereich der Fundstelle bei durchschnittlich 0,7 m.
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Es ist eine Fläche von bis zu 35 000 m
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Hildesheim; 31134; Hildesheim.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise abzugeben:
1.1 Angabe des Bewerbers (Einzelbewerbung) mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer, E-Mailadresse und Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer.
1.2 Angabe, im Falle der Bewerbung als Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft (nachfolgend – BG/ARGE), sämtlicher Mitglieder der BG/ARGE mit Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefon-/Faxnummer, E-Mailadresse und Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer.
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1.3 Im Falle der Bewerbung als BG/ARGE ist mit dem Teilnahmeantrag eine von sämtlichen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen:
a. in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
b. in der alle Mitglieder aufgeführt sind und in der die/der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter/in bezeichnet ist,
c. dass die/der bevollmächtigte Vertreter/in die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d. dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1.4 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Nachunternehmereinsatz zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen.
1.5 Im Falle der Einbindung von Nachunternehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers vorzulegen, dem Bewerber im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen.
1.6 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 123 GWB.
1.7 Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien gemäß § 124 GWB.
1.8 Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
2.1 Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):
— mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden;
— mindestens 2 000 000 EUR für Sachschäden;
— mindestens 2 000 000 EUR für Vermögensschäden.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Nachweis durch verbindliche Deckungsbestätigung oder rechtsverbindliche Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Erklärung im Auftragsfall. Bei BG/ARGE muss der Versicherungsschutz für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Erklärung oder der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.
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2.2 Erklärung, dass der Gesamtumsatz des Bewerbers im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (2015) mindestens das Zweifache der geschätzten Auftragssumme übersteigt (mindestens 500 000 EUR).
Mindeststandards:
Zum Nachweis der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit und Fachkunde (Mindestanforderungen unter VIII. der Vergabeunterlagen) sind formlose Eigenerklärungen ausreichend. Die Auftragserteilung kann von der Vorlage weiterer Nachweise abhängig gemacht werden.
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Im beigefügten Vordruck für den Teilnahmeantrag sowie dessen Anlagen sind die entsprechenden Eigenerklärungen enthalten. Die Eigenerklärungen können auch mit Hilfe der eEEE „elektronische Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ abgegeben werden (https://ec.europa.eu/tools/espd).
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Hinweise zum Ausfüllen der eEEE finden Sie unter:
Bei Bietergemeinschaften/Arbeitsgemeinschaften (=BG/ARGE) sind die entsprechenden Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der BG/ARGE beizubringen. Bei Einbindung von Nachunternehmern sind die entsprechenden Eigenerklärungen – insbesondere Nr. 1.5 – 1.8 der Mindestanforderungen – auch von den Nachunternehmern beizubringen.
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Bei Einbindung von Nachunternehmern können die entsprechenden Erklärungen zu der Leistungsfähigkeit auch von den Nachunternehmern beigebracht werden, wenn sich der Bewerber die Leistungsfähigkeit zurechnen lassen möchte.
Für die Referenzprojekte ist das Formular „Referenzübersicht“ zu verwenden. Im Rahmen der Benennung der Referenzprojekte sind die unter 3.2 und 3.3 der Mindestanforderungen aufgelisteten notwendigen Angaben zu beachten.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers folgende Erklärungen/Unterlagen beizufügen:
3.1 Benennung:
a) des/der für die örtliche Grabungsleitung verantwortlichen Archäologen/Archäologin für den Auftragsfall mit:
— Nachweis der Qualifikation;
— Angaben zur Berufserfahrung in Jahren.
Der/die mit der örtlichen Grabungsleitung betraute Archäologe/Archäologin muss:
— einen fachspezifischen Hochschulabschluss (M.A. oder höher – Hauptfach Ur- und Frühgeschichte, Vor- und Frühgeschichte oder prähistorischer Archäologie, mit Schwerpunkt Vorgeschichte) haben, und
— über mindestens zwölfmonatige Berufserfahrung nach Erlangen des berufsqualifizierenden Abschlusses (M.A.) verfügen.
b) des/der für die örtliche Grabung verantwortlichen Grabungstechniker/Grabungstechnikerin für den Auftragsfall mit:
Der/die verantwortliche Grabungstechniker/in muss:
— einen Abschluss gemäß RGK-Richtlinien oder Fachhochschulabschluss Grabungstechnik und
— über mindestens zwölfmonatige Berufserfahrung nach Erlangen des berufsqualifizierenden Abschlusses verfügen.
3.2 Erfahrungsnachweis:
a) des/der für die örtliche Grabungsleitung verantwortlichen:
Archäologen/Archäologin für den Auftragsfall in Form der Benennung von jeweils mindestens einem und maximal drei abgeschlossenen Referenzprojekt, bei dem die Dokumentation und Funde abgegeben sind, innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2013) mit nachfolgenden Anforderungen:
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— mindestens 6 Monate Grabungsleitung auf neolithischen Fundplatz;
— Großprojekt (> 1 ha, vorgeschichtlicher Fundplatz, mehr als 200 in Planum und Profil dokumentierte Befunde) als Grabungsleitung.
b) des/der für die örtliche Grabung verantwortlichen Grabungstechniker/Grabungstechnikerin für den Auftragsfall in Form der Benennung von jeweils mindestens einem und maximal 3 abgeschlossenen Referenzprojekt, bei dem die Dokumentation und Funde abgegeben sind, innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2013) mit nachfolgenden Anforderungen:
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— mindestens 6 Monate als verantwortliche/r Grabungstechniker/in auf neolithischen Fundplatz;
— Großprojekt (> 1 ha, vorgeschichtlicher Fundplatz, mehr als 200 in Planum und Profil dokumentierte Befunde) als verantwortliche/r Grabungstechniker/in.
3.3 Erfahrungsnachweis des Bewerbers (Büro/Unternehmen) in Form der Benennung von jeweils mindestens 3 und maximal sechs abgeschlossenen Referenzprojekten, bei denen die Dokumentation und Funde abgegeben sind, innerhalb der letzten 3 Jahre (ab 1.1.2013) mit nachfolgenden Anforderungen:
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— Großprojekte (> 1 ha, vorgeschichtlicher Fundplatz, mehr als 200 in Planum und Profil dokumentierte Befunde);
— davon mindestens ein Projekt Neolithikum.
Im Rahmen der Benennung der/des Referenzprojekte(s) für die Projektverantwortlichen (Archäologen/Archäologin bzw. Grabungstechniker/Grabungstechnikerin) sowie den Bewerber (Büro/Unternehmen) sind folgende Angaben notwendig:
— Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Zuständige Denkmalschutzbehörde (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer);
— Kurze Beschreibung des Projekts;
— Projektzeitraum (Beginn und Abschluss der Grabungen, Abgabe der Dokumentation und Funde);
— Größe der tatsächlich dokumentierten Fläche in ha;
— Bodenverhältnisse;
— Zeitstellung der dokumentierten Befunde;
— Anzahl der in Planum und Profil dokumentierten Befunde;
— Angewandte Grabungsmethodik;
— Angewandte Dokumentationsmethodik;
— Referenzschreiben des Auftraggebers und/oder zuständige Denkmalschutzbehörde, das die Untersuchungen beauftragt hat.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Archäologe/ Archäologin und Grabungstechniker/ Grabungstechnikerin berechtigt sind.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem 3-stufigen Verfahren:
1. Zunächst wird geprüft, ob die Bewerbungen form- und fristgerecht eingereicht wurden.
2. Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber/Bietergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Unterlagen grundsätzlich geeignet sind, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen, d. h. die geforderten Mindestanforderungen erfüllen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben aus den vorgelegten Referenzen durch eine telefonische Abfrage zu überprüfen. Bei falschen Angaben wird die Referenz von der Wertung ausgeschlossen.
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3. Schließlich wird anhand der zur Prüfung der Eignung des Bewerbers vorgelegten Erklärung/Unterlagen der als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern beurteilt, welche Bewerber besonders geeignet erscheinen und daher im weiteren Verfahren beteiligt werden sollen. Sollten mehr als 3 geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, behält sich der Auftraggeber das Recht vor den Bewerberkreis zu beschränken.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4Y6JY5CJ%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: bbt Rechts- und Steuerkanzlei
Postanschrift: Theaterstraße 16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30159
Telefon: +49 5112200740 📞
Fax: +49 511220074-99 📠
Land: Hannover 🏙️
Internetadresse: http://www.bbt-kanzlei.de/ 🌏
E-Mail: anfrage@stadt-hildesheim.de 📧
Land: Hildesheim 🏙️
Internetadresse: http://hildesheim.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft-, Arbeit- und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152340 📞
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 229-417499 (2016-11-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 256 400 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.hildesheim.de/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 164-338448
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 229-417499
ABl. S-Ausgabe: 164

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Projektumsetzung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Projekteinschätzung
Gewichtung des Preises: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-27 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Stadt Hildesheim

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerum für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Telefon: +49 4131151331 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nach den §§ 160 ff. GWB zulässig.
Auf die Rügeverpflichtung nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 4131152943 📠
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2017/S 164-338448 (2017-08-24)