Stadt Oberhausen - Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG); Architektenleistungen nach VOF Leistungsphasen 1-9 im Rahmen KInvFG
Zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet unterstützt der Bund finanzschwache Kommunen in den Flächenländern und strukturschwache Gebiete in den Stadtstaaten mit einem Investitionsprogramm. Die so aus dem Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" für Investitionen der Stadt Oberhausen gewährten Mittel in Höhe von 26 700 000 (inklusive Eigenanteil der Stadt Oberhausen) sollen zur erforderlichen Instandhaltung, Sanierung und des Umbaus der örtlichen Infrastruktur verwandt werden.
Die Oberhausener Gebäudemanagement mbH, OGM wird für die Stadt Oberhausen sämtliche - im Einzelnen noch durch den Rat der Stadt Oberhausen zu beschließende- Investitionsvorhaben aus Mitteln des KInvFG über die Laufzeit des Förderzeitraums gemäß § 5 Absätze 1 und 2 KInvFG durchführen und übernimmt hierfür die Projektsteuerungsund Projektleitungsfunktion. Die zur Durchführung dieser Aufgaben erforderlichen Architektenleistungen sind Gegenstand dieses Verfahrens.
Der Auftrag umfasst Architektenleistungen der Leistungsphasen 1-9 der HOAI, Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung und Objektbetreuung für die Umsetzung von Instandhaltungs- und Sanierungsvorhaben in der Stadt Oberhausen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG). Schwerpunkte der Instandhaltungs- und Sanierungsvorhaben betreffen die Infrastruktur (energetische Sanierung öffentlicher Gebäude) und Bildungsinfrastruktur (Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur -Kindertagesstätten-, energetische Sanierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur, energetische Sanierung kommunaler oder gemeinnütziger Einrichtungen der Weiterbildung, Modernisierung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten) gemäß § 3 KInvFG.
Der Auftraggeber und spätere Vertragspartner der Maßnahmen ist die Stadt Oberhausen vertreten durch die OGM.
Der Gesamtbedarf der Architektenleistungen ergibt sich aus der Summe der durch den Rat der Stadt Oberhausen noch zu beschließenden Investitionsprojekte - Bau (Neubau/energetische Sanierung/Modernisierung) im Rahmen der zugewiesenen Fördermittel aus dem KInvFG.
Die Vergabe der Architektenleistungen, Leistungsphasen 1-9 HOAI, erfolgt zu jeweils 1/3 des Gesamtbedarfes in 3 Losen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-27.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2016-01-27
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Auftragsbekanntmachung
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