Auftragsbekanntmachung (2016-02-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Straßenbahnlinien
Menge oder Umfang:
“ca. 2 100 m Kettenwerksfahrleitung;ca. 600 m Einfachfahrleitung;36 Stahl-Achtkantmaste,6 HE-M-Profilmaste3 Mastschalter mit elektrischem Antrieb.” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Straßenbahnlinien📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hallesche Verkehrs-Aktiengesellschaft
Postanschrift: Freiimfelder Straße 74
Postleitzahl: 06112
Postort: Halle (Saale)
Kontakt
Internetadresse: http://www.havag.com🌏
E-Mail: vergabe@havag.com📧
Telefon: +49 3455815115📞
Fax: +49 3455815129 📠
“Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung von Fördermitteln.”
Quelle: OJS 2016/S 042-068692 (2016-02-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 470 495,01 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung von Fördermitteln. D. h. eine Beauftragung kann nur erfolgen,...”
Gegenständliche Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Bewilligung von Fördermitteln. D. h. eine Beauftragung kann nur erfolgen, soweit die für die Finanzierung der beschriebenen Leistungen erforderlichen Fördermittel bewilligt werden. Im Falle der fehlenden Bewilligung von Fördermitteln ist der Auftraggeber berechtigt, die Ausschreibung aufzuheben. Bietern steht insoweit kein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen bzw. Schadensersatzansprüche zu. Der Auftraggeber betrachtet sich als Sektorenauftraggeber.
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Quelle: OJS 2016/S 155-280863 (2016-08-10)