Städtebaulicher Vertrag zur Erschließung des Baugebietes Jugendstilpark sowie zur Herstellung der für das Baugebiet erforderlichen naturschutz- und waldrechtlichen Ausgleichsflächen

Gemeinde Haar

Die Gemeinde Haar beabsichtigt, für das im Ortsteil Eglfing liegende Gelände des ehemaligen Bezirkskrankenhauses in Haar westlich der Vockestraße den Bebauungsplan Nr. 190 „Jugendstilpark“ aufzustellen, um in diesem Gebiet – unter Erhalt des vorhandenen Jugendstilensembles – eine Neubebauung mit überwiegender Wohnnutzung zu ermöglichen. Die Gemeinde beabsichtigt, die Erschließung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB durch einen Erschließungsträger durchführen lassen. Der Erschließungsträger soll die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen und die naturschutz- und waldrechtlich erforderlichen Ausgleichsflächen herstellen. Eine Vergütung der vom Erschließungsträger zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen durch die Gemeinde Haar ist nicht vorgesehen, die Gemeinde vergütet lediglich die Verwaltungsleistungen des Erschließungsträgers. Sofern und soweit der Erschließungsträger nicht selbst Eigentümer der zu erschließenden Grundstücke ist bzw. wird, muss er sich über Kostenerstattungsverträge refinanzieren, die er mit den gegenwärtigen und künftigen Eigentümern der Grundstücke im Umgriff des Bebauungsplans (Plangebiet) abschließt.
Die außerhalb des Plangebiets liegenden Flächen zur Durchführung der naturschutz- und waldrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden dem Erschließungsträger zur Verfügung gestellt. Die Erlaubnis zur Durchführung der Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet muss der Erschließungsträger, sofern und soweit die Flächen nicht in seinem Eigentum bzw. in seinem Besitz stehen, selbst von den jeweils Berechtigten einholen. Für die Grundstücke der Gemeinde im Plangebiet wird die Erlaubnis mit Erteilung des Auftrags erteilt werden.
Mit Ausnahme der Abwasserentsorgung ist die leitungsgebundene Erschließung nicht Teil der vom Erschließungsträger zu erbringenden Leistungen. Die für die Wasserversorgung, die Stromversorgung, die Versorgung mit Gas und/oder Fernwärme sowie mit Telekommunikationsmedien erforderlichen Anlagen und Einrichtungen werden durch die entsprechenden Versorger erstellt. Mit ihnen hat sich der Erschließungsträger jedoch zu koordinieren, um eine gleichzeitige Herstellung zu ermöglichen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-28.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-28 Auftragsbekanntmachung
2016-07-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge