Städtebaulicher Vertrag zur Erschließung des Baugebietes Jugendstilpark sowie zur Herstellung der für das Baugebiet erforderlichen naturschutz- und waldrechtlichen Ausgleichsflächen

Gemeinde Haar

Die Gemeinde Haar beabsichtigt, für das im Ortsteil Eglfing liegende Gelände des ehemaligen Bezirkskrankenhauses in Haar westlich der Vockestraße den Bebauungsplan Nr. 190 „Jugendstilpark“ aufzustellen, um in diesem Gebiet – unter Erhalt des vorhandenen Jugendstilensembles – eine Neubebauung mit überwiegender Wohnnutzung zu ermöglichen. Die Gemeinde beabsichtigt, die Erschließung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB durch einen Erschließungsträger durchführen lassen. Der Erschließungsträger soll die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen und die naturschutz- und waldrechtlich erforderlichen Ausgleichsflächen herstellen. Eine Vergütung der vom Erschließungsträger zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen durch die Gemeinde Haar ist nicht vorgesehen, die Gemeinde vergütet lediglich die Verwaltungsleistungen des Erschließungsträgers. Sofern und soweit der Erschließungsträger nicht selbst Eigentümer der zu erschließenden Grundstücke ist bzw. wird, muss er sich über Kostenerstattungsverträge refinanzieren, die er mit den gegenwärtigen und künftigen Eigentümern der Grundstücke im Umgriff des Bebauungsplans (Plangebiet) abschließt.
Die außerhalb des Plangebiets liegenden Flächen zur Durchführung der naturschutz- und waldrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden dem Erschließungsträger zur Verfügung gestellt. Die Erlaubnis zur Durchführung der Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet muss der Erschließungsträger, sofern und soweit die Flächen nicht in seinem Eigentum bzw. in seinem Besitz stehen, selbst von den jeweils Berechtigten einholen. Für die Grundstücke der Gemeinde im Plangebiet wird die Erlaubnis mit Erteilung des Auftrags erteilt werden.
Mit Ausnahme der Abwasserentsorgung ist die leitungsgebundene Erschließung nicht Teil der vom Erschließungsträger zu erbringenden Leistungen. Die für die Wasserversorgung, die Stromversorgung, die Versorgung mit Gas und/oder Fernwärme sowie mit Telekommunikationsmedien erforderlichen Anlagen und Einrichtungen werden durch die entsprechenden Versorger erstellt. Mit ihnen hat sich der Erschließungsträger jedoch zu koordinieren, um eine gleichzeitige Herstellung zu ermöglichen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-04. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-28.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-28 Auftragsbekanntmachung
2016-07-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-01-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baulanderschließung
Menge oder Umfang: 14 600 000
Gesamtwert des Auftrags: 14 600 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baulanderschließung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Haar
Postanschrift: Bahnhofstraße 7
Postleitzahl: 85540
Postort: Haar
Kontakt
E-Mail: schartel@gemeinde-haar.de 📧
Telefon: +49 8946002320 📞
Fax: +49 8946002333 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 021-032554
ABl. S-Ausgabe: 21

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Haar beabsichtigt, für das im Ortsteil Eglfing liegende Gelände des ehemaligen Bezirkskrankenhauses in Haar westlich der Vockestraße den Bebauungsplan Nr. 190 „Jugendstilpark“ aufzustellen, um in diesem Gebiet – unter Erhalt des vorhandenen Jugendstilensembles – eine Neubebauung mit überwiegender Wohnnutzung zu ermöglichen. Die Gemeinde beabsichtigt, die Erschließung gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 BauGB durch einen Erschließungsträger durchführen lassen. Der Erschließungsträger soll die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durchführen und die naturschutz- und waldrechtlich erforderlichen Ausgleichsflächen herstellen. Eine Vergütung der vom Erschließungsträger zu erbringenden Planungs- und Bauleistungen durch die Gemeinde Haar ist nicht vorgesehen, die Gemeinde vergütet lediglich die Verwaltungsleistungen des Erschließungsträgers. Sofern und soweit der Erschließungsträger nicht selbst Eigentümer der zu erschließenden Grundstücke ist bzw. wird, muss er sich über Kostenerstattungsverträge refinanzieren, die er mit den gegenwärtigen und künftigen Eigentümern der Grundstücke im Umgriff des Bebauungsplans (Plangebiet) abschließt.
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Die außerhalb des Plangebiets liegenden Flächen zur Durchführung der naturschutz- und waldrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen werden dem Erschließungsträger zur Verfügung gestellt. Die Erlaubnis zur Durchführung der Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet muss der Erschließungsträger, sofern und soweit die Flächen nicht in seinem Eigentum bzw. in seinem Besitz stehen, selbst von den jeweils Berechtigten einholen. Für die Grundstücke der Gemeinde im Plangebiet wird die Erlaubnis mit Erteilung des Auftrags erteilt werden.
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Mit Ausnahme der Abwasserentsorgung ist die leitungsgebundene Erschließung nicht Teil der vom Erschließungsträger zu erbringenden Leistungen. Die für die Wasserversorgung, die Stromversorgung, die Versorgung mit Gas und/oder Fernwärme sowie mit Telekommunikationsmedien erforderlichen Anlagen und Einrichtungen werden durch die entsprechenden Versorger erstellt. Mit ihnen hat sich der Erschließungsträger jedoch zu koordinieren, um eine gleichzeitige Herstellung zu ermöglichen.
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 6102-190-02
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 85540 Haar, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Eigenerklärung gemäß Formblatt VHB 124.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbare Leistungen betrifft.
Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit durch:
— Vorlage einer Bestätigung eines in der EU ansässigen Finanzierungsinstituts über die Stellung der vom Erschließungsträger geschuldeten Erfüllungssicherheit und
— Vorlage von Kostenerstattungsvereinbarungen mit den gegenwärtigen oder künftigen privaten Grundstückseigentümern im Bebauungsplangebiet (ggf. aufschiebend bedingt durch die Auftragserteilung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Benennung von Referenzaufträgen aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind. Die Leistungen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftragsvolumens, der Leistungszeit, der Art der jeweiligen Leistung sowie des jeweiligen Auftraggebers (unter Benennung eines Ansprechpartners) dargestellt werden. Die Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen!
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen!
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Nachweis der Befugnis, die Erschließungsmaßnahmen auf den betroffenen Flächen der privaten Grundstückseigentümer im Plangebiet durchführen zu dürfen durch Vorlage rechtsverbindlicher schriftlicher Gestattungen der Eigentümer bzw. Besitzer.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Überweisung auf Gemeindekonto: Kreissparkasse München-Starnberg, IBAN DE38 7025 0150 0080 3200 21, SWIFT-BIC: BYLADEM1KMS
unter Angabe des Verwendungszwecks: Vergabeunterlagen Erschließungsvertrag Jugendstilpark.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-04-04 📅
Öffnungsort: 85540 Haar, Bahnhofstr. 7, Raum C210.
Ort des Eröffnungstermins: 85540 Haar, Bahnhofstr. 7, Raum C210.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Gesetzlicher Vertreter oder Bevollmächtigter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bauverwaltung
Josef Schartel
URL der Dokumente: www.staatsanzeiger-eservices.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 6102-190-02

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@vg-m.bayern.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Siehe §107 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 021-032554 (2016-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 14 600 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.gemeinde-haar.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 144-260345
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 021-032554
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Sämtliche mit dem Erschließungsvertrag verbundenen Tiefbaumaßnahmen sowie Baumaßnahmen zur Erstellung der ökologischen und waldrechtlichen Ausgleichsflächen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-07 📅
Name: Bayerngrund Grundstücksbeschaffungs- und erschließungsgesellschaft mit beschränkter Haftung
Postanschrift: Giesinger Bahnhofsplatz 2
Postort: München
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bayerngrund.de 📧
Internetadresse: www.bayerngrund.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Siehe § 107 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 144-260345 (2016-07-25)