Städtebauliches Sanierungsgebiet „Ortskern Leeste“ in Weyhe, VOF-Vergabeverfahren zur Beschaffung eines treuhänderischen Sanierungsträgers gem. §§ 157 BauGB

Gemeinde Weyhe

1) Vorhaben:
Städtebauliche Maßnahmen für das Sanierungsgebiet „Ortskern Leeste“ in Weyhe.
2) Beschreibung:
Gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie vom 17.11.2015 wird die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche gefördert, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Die Gemeinde Weyhe hat sich um Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beworben. Mit Mitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 10.8.2015 wurde die von der Gemeinde Weyhe angemeldete städtebauliche Erneuerungsmaßnahme bei der Fortschreibung des Förderungsprogramms für das Programmjahr 2015 erstmals aufgenommen.
Eine vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB hat für den Ortskern Leeste ergeben, dass das gesamte Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 BauGB aufweist und dass es Lösungsansätze gibt, wie diese beseitigt werden können. Die Sanierungssatzung wurde am 16.3.2016 beschlossen.
Das Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 42 ha und beinhaltet 3 wesentliche Entwicklungsschwerpunkte: „Bahnhof Leeste und Umfeld“, „Leister Platz“ und „Henry-Wetjen-Platz“.
Ein großer Teil der umzusetzenden Maßnahmen sind öffentliche Maßnahmen.
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
3) Zu vergebende Leistung:
Der zu beauftragende Sanierungsträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierungsmaßnahme. Er koordiniert und steuert den Sanierungsprozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen sein:
— Antragstellung für Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung);
— Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB;
— jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Maßnahmen, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel;
— Erstellung von Zwischenabrechnungen und Verwendungsnachweisen;
— Verwaltung des Treuhandvermögens;
— Vorbereitung, Planung und Organisation der Sanierungsdurchführung;
— Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-12.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-04-12 Auftragsbekanntmachung