1) Vorhaben: Städtebauliche Maßnahmen für das Sanierungsgebiet „Ortskern Leeste“ in Weyhe. 2) Beschreibung: Gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie vom 17.11.2015 wird die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche gefördert, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Die Gemeinde Weyhe hat sich um Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beworben. Mit Mitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 10.8.2015 wurde die von der Gemeinde Weyhe angemeldete städtebauliche Erneuerungsmaßnahme bei der Fortschreibung des Förderungsprogramms für das Programmjahr 2015 erstmals aufgenommen. Eine vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB hat für den Ortskern Leeste ergeben, dass das gesamte Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 BauGB aufweist und dass es Lösungsansätze gibt, wie diese beseitigt werden können. Die Sanierungssatzung wurde am 16.3.2016 beschlossen. Das Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 42 ha und beinhaltet 3 wesentliche Entwicklungsschwerpunkte: „Bahnhof Leeste und Umfeld“, „Leister Platz“ und „Henry-Wetjen-Platz“. Ein großer Teil der umzusetzenden Maßnahmen sind öffentliche Maßnahmen. Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung. 3) Zu vergebende Leistung: Der zu beauftragende Sanierungsträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierungsmaßnahme. Er koordiniert und steuert den Sanierungsprozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen sein: — Antragstellung für Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung); — Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB; — jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Maßnahmen, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel; — Erstellung von Zwischenabrechnungen und Verwendungsnachweisen; — Verwaltung des Treuhandvermögens; — Vorbereitung, Planung und Organisation der Sanierungsdurchführung; — Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-12.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Der zu beauftragende Sanierungsträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierungsmaßnahme. Er koordiniert und steuert den Sanierungsprozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen sein:— Antragstellung für Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung);— Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB;— jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Maßnahmen, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel;— Erstellung von Zwischenabrechnungen und Verwendungsnachweisen;— Verwaltung des Treuhandvermögens;— Vorbereitung, Planung und Organisation der Sanierungsdurchführung;— Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung.
Der zu beauftragende Sanierungsträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierungsmaßnahme. Er koordiniert und steuert den Sanierungsprozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen sein:— Antragstellung für Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung);— Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB;— jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Maßnahmen, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel;— Erstellung von Zwischenabrechnungen und Verwendungsnachweisen;— Verwaltung des Treuhandvermögens;— Vorbereitung, Planung und Organisation der Sanierungsdurchführung;— Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Weyhe
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 28844
Postort: Weyhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.weyhe.de🌏
E-Mail: silberhorn@weyhe.de📧
Telefon: +49 4203/71-101📞
Fax: +49 4203/718-101 📠
— Für die Ausschreibung gibt es keine weiteren ergänzenden Unterlagen. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten.
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.
— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform einzureichen (A4-Ordner mit Register). (Bitte die Unterlagen nicht in gebundener Form einreichen. Bitte keine Heftklammern verwenden).
— Der Teilnahmeantrag wird nicht zurückgesandt.
— Den Teilnahmeantrag bitte mit folgendem Hinweis versehen: „Städtebauliches Sanierungsgebiet ‚Ortskern Leeste‘, VOF-Vergabe Sanierungsträger: Nicht vor dem 17.5.2016 12:00 Uhr öffnen.“
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.Die Angebote sind dann bis zum 6.7.2016 bei der Vergabestelle einzureichen.
— Für die Ausschreibung gibt es keine weiteren ergänzenden Unterlagen. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten.
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.
— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform einzureichen (A4-Ordner mit Register). (Bitte die Unterlagen nicht in gebundener Form einreichen. Bitte keine Heftklammern verwenden).
— Der Teilnahmeantrag wird nicht zurückgesandt.
— Den Teilnahmeantrag bitte mit folgendem Hinweis versehen: „Städtebauliches Sanierungsgebiet ‚Ortskern Leeste‘, VOF-Vergabe Sanierungsträger: Nicht vor dem 17.5.2016 12:00 Uhr öffnen.“
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.Die Angebote sind dann bis zum 6.7.2016 bei der Vergabestelle einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
1) Vorhaben:
Städtebauliche Maßnahmen für das Sanierungsgebiet „Ortskern Leeste“ in Weyhe.
2) Beschreibung:
Gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie vom 17.11.2015 wird die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche gefördert, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Die Gemeinde Weyhe hat sich um Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beworben. Mit Mitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 10.8.2015 wurde die von der Gemeinde Weyhe angemeldete städtebauliche Erneuerungsmaßnahme bei der Fortschreibung des Förderungsprogramms für das Programmjahr 2015 erstmals aufgenommen.
Gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie vom 17.11.2015 wird die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche gefördert, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Die Gemeinde Weyhe hat sich um Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beworben. Mit Mitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 10.8.2015 wurde die von der Gemeinde Weyhe angemeldete städtebauliche Erneuerungsmaßnahme bei der Fortschreibung des Förderungsprogramms für das Programmjahr 2015 erstmals aufgenommen.
Eine vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB hat für den Ortskern Leeste ergeben, dass das gesamte Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 BauGB aufweist und dass es Lösungsansätze gibt, wie diese beseitigt werden können. Die Sanierungssatzung wurde am 16.3.2016 beschlossen.
Eine vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB hat für den Ortskern Leeste ergeben, dass das gesamte Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 BauGB aufweist und dass es Lösungsansätze gibt, wie diese beseitigt werden können. Die Sanierungssatzung wurde am 16.3.2016 beschlossen.
Das Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 42 ha und beinhaltet 3 wesentliche Entwicklungsschwerpunkte: „Bahnhof Leeste und Umfeld“, „Leister Platz“ und „Henry-Wetjen-Platz“.
Ein großer Teil der umzusetzenden Maßnahmen sind öffentliche Maßnahmen.
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.
3) Zu vergebende Leistung:
Der zu beauftragende Sanierungsträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierungsmaßnahme. Er koordiniert und steuert den Sanierungsprozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen sein:
Der zu beauftragende Sanierungsträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierungsmaßnahme. Er koordiniert und steuert den Sanierungsprozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen sein:
— Antragstellung für Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung);
— Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB;
— jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Maßnahmen, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel;
— Erstellung von Zwischenabrechnungen und Verwendungsnachweisen;
— Verwaltung des Treuhandvermögens;
— Vorbereitung, Planung und Organisation der Sanierungsdurchführung;
— Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung.
Menge oder Umfang:
Der zu beauftragende Sanierungsträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierungsmaßnahme. Er koordiniert und steuert den Sanierungsprozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen sein:
Der zu beauftragende Sanierungsträger übernimmt Maßnahmen zur weiteren Vorbereitung und Durchführung der Stadtsanierungsmaßnahme. Er koordiniert und steuert den Sanierungsprozess in enger Abstimmung mit der Auftraggeberin. Es werden insbesondere folgende Maßnahmen durchzuführen sein:
— Antragstellung für Gewährung von Fördermitteln (insbesondere jährliche Programmanmeldung);
— Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten gem. § 149 BauGB;
— jährliche Aufstellung eines Wirtschaftsplans über die zu treffenden Maßnahmen, die zu erwartenden Kosten und die Finanzierungsmittel;
— Erstellung von Zwischenabrechnungen und Verwendungsnachweisen;
— Verwaltung des Treuhandvermögens;
— Vorbereitung, Planung und Organisation der Sanierungsdurchführung;
— Organisation der Beteiligungs- und Moderationsprozesse, der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftrag wird zunächst für 8 Jahre befristet und verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr sofern er durch die Auftraggeberin nicht fristgerecht gekündigt wurde. Die Beauftragung endet spätestens mit Abschluss der Maßnahme.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Weyhe, Ortsteil Leeste.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Erklärungen und Nachweise (Punkte III.2.1) bis III.2.3) der Bekanntmachung) sind in der aufgeführten Reihenfolge vorzulegen. Die Vorlage von Eigenerklärungen ist ausreichend. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaftvorzulegen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind vom Nachunternehmer ebenfalls sämtliche nachfolgend aufgeführten Punkte den Unterlagen beizufügen.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Unterlagen von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaftvorzulegen. Für den Fall, dass für die Erbringung der Leistungen Nachunternehmer vorgesehen werden, sind vom Nachunternehmer ebenfalls sämtliche nachfolgend aufgeführten Punkte den Unterlagen beizufügen.
Für Bewerbergemeinschaften: Die Unterlagen des Teilnahmeantrages sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer hinterlegt sind.
Für Bewerbergemeinschaften: Die Unterlagen des Teilnahmeantrages sind so zusammenzustellen, dass unter jedem der aufgeführten Punkte (geforderte Unterlagen) die Unterlagen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer hinterlegt sind.
Der Teilnahmeantrag ist in einem DIN A4-Ordner einzureichen (keine gebundenen Seiten). Bitte verwenden Sie keine Heftklammern.
1.) Erklärung über das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 158 Nr. 1-4 BauGB;
2.) Erklärung nach § 4 (2) VOF. Von dem Bewerber sind Auskünfte zu erteilen, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen bestehen.
3.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 (6) a)-g) VOF sowie § 4 (9) a)-d) VOF.
4.) Juristische Personen haben einen aktuellen Handelsregisterauszug bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des Herkunftslandes, nicht älter als 3 Monate, beizubringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5.) Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und gültig) oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme nach Nummer III.1.1) (der Bekanntmachung) abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
5.) Bescheinigung über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 12 Monate und gültig) oder Erklärung, dass im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung mit der Mindestdeckungssumme nach Nummer III.1.1) (der Bekanntmachung) abgeschlossen wird.
6.) Nachweise nach § 5 (4) c) VOF: Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen als anerkannter Sanierungsträger nach §158 BauGB in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013-2015).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7.) Nachweise nach § 5 (5) a) VOF: Berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen (Urkunden).
8.) Nachweise nach § 5 (5) b) VOF: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte seit 2006 (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Ziele der Stadtentwicklung/Sanierungsmaßnahme, Fördermittelprogramm, Leistungsumfang, Rechnungswert (Honorar), Leistungszeitraum) Vergleichbare Referenzen = Sanierungsträgertätigkeiten/Koordination von städtebaulichen Maßnahmen für Ortskerne/Dorfgebiete. Erfahrungen mit städtebaulichen Maßnahmen in den Bereichen historische Gebäude, Infrastruktur und Freiraumplanung/Platzgestaltung sind wünschenswert.
8.) Nachweise nach § 5 (5) b) VOF: Angaben des Bewerbers über vergleichbare Referenzprojekte (Nachweis der besonderen Kompetenz/Erfahrungen des Bewerbers in der Erbringung vergleichbarer Leistungen unter Angabe entsprechender Referenzprojekte seit 2006 (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Ziele der Stadtentwicklung/Sanierungsmaßnahme, Fördermittelprogramm, Leistungsumfang, Rechnungswert (Honorar), Leistungszeitraum) Vergleichbare Referenzen = Sanierungsträgertätigkeiten/Koordination von städtebaulichen Maßnahmen für Ortskerne/Dorfgebiete. Erfahrungen mit städtebaulichen Maßnahmen in den Bereichen historische Gebäude, Infrastruktur und Freiraumplanung/Platzgestaltung sind wünschenswert.
9.) Nachweise nach § 5 (5) c) VOF: Angabe technische Leitung.
10.) Nachweise nach § 5 (5) d) VOF: Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gesamt) und Anzahl der Beschäftigten im Bereich der geforderten Leistung.
12.) Nachweise nach § 5 (5) f) VOF: Angaben zur Gewährleistung der Qualität.
13.) Nachweise nach § 5 (5) h) VOF: Angaben anderer Unternehmen (Unterauftrag).
14.) Benennung der Personen gem. § 4 Abs. 3 VOF, die die Leistungen tatsächlich erbringen inkl. Angabe über Funktion im Team und Angabe der vorgesehenen zu erbringenden Leistung(en) des jeweiligen Bearbeiters (Organigramm).
15.) Nachweis der Qualifikation der gemäß § 4 Abs. 3 VOF anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen seit 2013 im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Ziele der Stadtentwicklung/Sanierungsmaßnahme, Fördermittelprogramm, Leistungsumfang, Rechnungswert (Honorar), Leistungszeitraum); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden Personen vorzulegen:
15.) Nachweis der Qualifikation der gemäß § 4 Abs. 3 VOF anzugebenden Person(en), insbesondere deren persönliche vergleichbare Referenzen seit 2013 im Bereich der ausgeschriebenen Leistungen (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: (für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Informationen anzugeben: Ziele der Stadtentwicklung/Sanierungsmaßnahme, Fördermittelprogramm, Leistungsumfang, Rechnungswert (Honorar), Leistungszeitraum); dabei sind insbesondere die Nachweise zu folgenden Personen vorzulegen:
Projektleiter (Hauptansprechpartner für den AG, der an sämtlichen Besprechungen teilnimmt), stellv. Projektleiter.
Hinweis: Die Nachweise der Qualifikation insb. Referenzen sind von allen vorgesehenen Bearbeitern vorzulegen.
Vergleichbare Referenzen = Sanierungsträgertätigkeiten/Koordination von städtebaulichen Maßnahmen für Ortskerne/Dorfgebiete. Erfahrungen mit städtebaulichen Maßnahmen in den Bereichen historische Gebäude, Infrastruktur und Freiraumplanung/Platzgestaltung sind wünschenswert.
Vergleichbare Referenzen = Sanierungsträgertätigkeiten/Koordination von städtebaulichen Maßnahmen für Ortskerne/Dorfgebiete. Erfahrungen mit städtebaulichen Maßnahmen in den Bereichen historische Gebäude, Infrastruktur und Freiraumplanung/Platzgestaltung sind wünschenswert.
16.) Konzept zur Sicherstellung der örtl. Verfügbarkeit / Anwesenheit vor Ort, Vertretungsregelungen und Reaktionszeiten auf z.B. interne Nachfragen / interne Kommunikation.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von mind. 3 000 000 EUR (pro Schadensfall) und für sonstige Schäden in Höhe von 1 500 000 EUR (pro Schadensfall).
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt nachzuweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlagszahlungen werden gemäß Projektfortschritt bis zu einer Höhe von 95 v. H. der Auftragssummeausgezahlt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
— Referenzen des Bewerbers(Unternehmen): 30 %; – Referenzen des Projektleiters (Hauptansprechpartner): 30 %; – Referenzen des stellv.Projektleiters/2. Architekten: 20 %; – Umsatz vergleichbarer Dienstleistung als Sanierungsträger gem. § 158 BauGB im Mittel der letzten drei Jahre: 5 %; – Konzept zur Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit, Vertretungsregelungen und Reaktionszeiten: 10 %. – Gesamteindruck der Bewerbung: 5 %.
— Referenzen des Bewerbers(Unternehmen): 30 %; – Referenzen des Projektleiters (Hauptansprechpartner): 30 %; – Referenzen des stellv.Projektleiters/2. Architekten: 20 %; – Umsatz vergleichbarer Dienstleistung als Sanierungsträger gem. § 158 BauGB im Mittel der letzten drei Jahre: 5 %; – Konzept zur Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit, Vertretungsregelungen und Reaktionszeiten: 10 %. – Gesamteindruck der Bewerbung: 5 %.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Gemeinde Weyhe
Christian Silberhorn
Referenz Zusätzliche Informationen
— Für die Ausschreibung gibt es keine weiteren ergänzenden Unterlagen. Alle notwendigen Angaben zur Erstellung des Teilnahmeantrages sind in der Bekanntmachung enthalten.
— Anfragen zum Verfahren bitte nur per E-Mail.
— Der Teilnahmeantrag ist in Papierform einzureichen (A4-Ordner mit Register). (Bitte die Unterlagen nicht in gebundener Form einreichen. Bitte keine Heftklammern verwenden).
— Der Teilnahmeantrag wird nicht zurückgesandt.
— Den Teilnahmeantrag bitte mit folgendem Hinweis versehen: „Städtebauliches Sanierungsgebiet ‚Ortskern Leeste‘, VOF-Vergabe Sanierungsträger: Nicht vor dem 17.5.2016 12:00 Uhr öffnen.“
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.Die Angebote sind dann bis zum 6.7.2016 bei der Vergabestelle einzureichen.
— Nach Eingangsschluss erfolgt die Auswertung der Teilnahmeanträge. Gemäß Punkt IV.1.2) werden 3 bis maximal 5 Teilnehmer/Bewerber zur Verhandlung/Angebotsabgabe aufgefordert.Die Angebote sind dann bis zum 6.7.2016 bei der Vergabestelle einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen des § 107 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Kontaktstelle unter Punkt I.1) der Bekanntmachung
Quelle: OJS 2016/S 075-131836 (2016-04-12)