Stadtverkehr Idar-Oberstein

Stadtverwaltung Idar-Oberstein

Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307 und 309RT (jeweils inkl. Schülerverkehrsleistungen!) als Gesamtleistung (Gesamtumfang ca. 600 000 Fahrplankilometer). Die Fahrpläne (mit gesonderter Ausweisung der Schülerverkehrsleistungen) sind unter http://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren/ abrufbar.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2018-02-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-23 Auftragsbekanntmachung
2017-02-07 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-12-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Entfällt
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Verkehr (Straße) 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Idar-Oberstein
Postanschrift: Georg-Maus-Straße 1
Postleitzahl: 55743
Postort: Idar-Oberstein
Kontakt
Internetadresse: http://www.idar-oberstein.de 🌏
E-Mail: bauverwaltung@idar-oberstein.de 📧
Telefon: +49 678164622 📞
Fax: +49 678164448 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-23 📅
Einreichungsfrist: 2018-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 250-461645
ABl. S-Ausgabe: 250
Zusätzliche Informationen
Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig, muss dem Auftraggeber jedoch im Voraus schriftlich mitgeteilt und von diesem genehmigt werden. Entsprechend Art. 4 Abs. 7 der VO (EG) 1370/2007 ist ein bedeutender Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste durch den Aufragnehmer zu erbringen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtverkehr Idar-Oberstein.
Dienstleistungskategorie: 05
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Leistungen der Personenbeförderung im Linienverkehr auf den Linien 301, 302, 303, 304, 305, 306, 307 und 309RT (jeweils inkl. Schülerverkehrsleistungen!) als Gesamtleistung (Gesamtumfang ca. 600 000 Fahrplankilometer). Die Fahrpläne (mit gesonderter Ausweisung der Schülerverkehrsleistungen) sind unter http://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren/ abrufbar.
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Dauer: 43 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Idar-Oberstein.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Stefan Tatsch
Name: Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund
Postanschrift: Bahnhofstr. 2
Postort: Ingelheim
Postleitzahl: 55218
Kontaktperson: Herrn Hezinger
Telefon: +49 6132789615 📞
E-Mail: hezinger@rnn.info 📧
Fax: +49 6132789629 📠
URL für weitere Informationen: http://www.rnn.info 🌏
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
URL der Dokumente: http://www.rnn.info 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2019-01-01 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://www.mwkel.rlp.de 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Zusätzliche Informationen
A. Die Stadt Idar-Oberstein als zuständiger Aufgabenträger kommt mit dieser Information ihrer Veröffentlichungspflicht nach Art. 7 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 nach.
Die Angabe des unter Ziffer IV.3.3) genannten Datums als „Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge“ ist alleine aus technischen Gründen erfolgt, da die TED-Eingabevorrichtung hier eine Eingabe verlangt. Eine verbindliche Angebotsfrist wird hierdurch nicht festgelegt; vielmehr wird die Festlegung eines verbindlichen Termin für die Angebotsabgabe erst in dem beabsichtigten Vergabeverfahren erfolgen.
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B. Hinweis auf Frist für eigenwirtschaftliche Anträge
Gemäß § 8a Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG ist ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach dieser Vorabbekanntmachung beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland Pfalz, Postfach 20 13 65, 56013 Koblenz als zuständiger Genehmigungsbehörde zu stellen. Diese Anträge müssen die in dieser Vorinformation beschriebenen Anforderungen erfüllen. Andernfalls ist die Genehmigung zu versagen (§ 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG).
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C. Vergabe als Gesamtleistung
Die Vergabe der unter Abschnitt II.1.3 genannten Verkehre ist als Gesamtleistung beabsichtigt (vgl. § 8a Abs. 2 Satz 4 i. V. m. § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz). Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 Personenbeförderungsgesetz zu versagen.
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D. Vorgaben
Die von dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag erfassten Verkehrsleistungen haben die Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards zu beachten (§ 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG). Hierbei handelt es sich um wesentliche Anforderungen im Sinne von § 13 Abs. 2a Sätze 3 – 5 PBefG. Die Anforderungen gehen nicht über das bisherige Verkehrsangebot hinaus (vgl. § 13 Abs. 2a Satz 6 PBefG). Mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag als Gesamtleistung sind insbesondere die im Folgenden dargestellten Anforderungen im Sinne des § 8a Abs. 2 Satz 3 PBefG verbunden:
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Die im Rahmen des Nahverkehrsplans des Zweckverbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund und der Stadt Idar-Oberstein (insbesondere in Kapitel 3) aufgestellten Anforderungen sind einzuhalten, soweit nicht im Folgenden Abweichendes geregelt wird. Beide Nahverkehrspläne sind unter http://www.rnn.info/ueber-den-rnn/nahverkehrsplaene abrufbar.
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Die unter http://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren/ abrufbaren Fahrpläne mit dem gesamten Linienweg sind einzuhalten. In den kommenden Jahren können insbesondere zur Sicherstellung der Schülerbeförderung Leistungsänderungen z. B. auch aufgrund der Staffelung von Schulzeiten erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind. Dies kann auch zusätzliche Fahrten oder Verstärkerfahrten beinhalten.
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Die Fahrplanangebote des SPNV sind zu beachten, etwaige Änderungen sind in der Fahrplanerstellung umzusetzen. Die bisherige Vernetzung der Angebote muss mindestens erhalten bleiben. Dies gilt für Vernetzung zum SPNV, zu regionalen Bussen und zwischen den Stadtbussen insbesondere an den Knotenpunkten Bahnhof und Alexanderplatz.
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Änderungen der Fahrpläne sind mit dem Aufgabenträger abzustimmen.
zu Linie 309RT: Die Formulierung „Fahrten ab Idar-Oberstein Bahnhof, Oberstein Stadttheater und Idar Marktplatz zu allen Haltestellen in Stadtgebiet“ sowie „Fahrten ab allen Haltestellen in Idar-Oberstein zu den Haltestellen Idar-Oberstein Bahnhof, Oberstein Stadttheater und Idar Marktplatz“ umfasst alle Haltestellen in ausnahmslos allen Stadtteilen Idar-Obersteins.
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Die Tarifbestimmungen, Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des RNN sind anzuwenden.
Das gesamte Fahrkartensortiment des RNN mit Gültigkeit bis zu 1 Monat ist in allen Bussen zu vertreiben. Für Fahrkarten mit Gültigkeit über 1 Monat ist mindestens eine zentrale Verkaufsstelle in Idar-Oberstein vorzusehen.
Alle Fahrzeuge sind mit Entwertern auszustatten.
Fahrplandaten sind dem RNN zum Zwecke der Veröffentlichung in Fahrplanmedien und Internet mindestens 8 Wochen vor den Fahrplanwechselterminen zur Verfügung zu stellen.
Die Fahrzeuge sind mit einem RNN-Logo sowie mit einer Zielanzeige und Liniennummer (außen vorne und seitlich) zu kennzeichnen. Im Fahrzeug ist ebenfalls eine Anzeige und Ansage zur Information über die nächste(n) Haltestelle(n) vorzusehen.
Der Betreiber hat dem RNN beizutreten.
Einhaltung von Tariftreue:
Am 1.12.2010 wurde das „Landesgesetz zur Schaffung tariftreuerechtlicher Regelungen“ beschlossen.
Dieses hat auch Auswirkungen auf das Nahverkehrsgesetz (§ 8 Abs. 2 Nr. 11 NVG) und damit auf die Sozialstandards:
a) Für Vergaben von öffentlichen Aufträgen über Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs auf Straße und Schiene gilt das Landestariftreuegesetz vom 1.12.2010 (GVBI. S. 426ff.) in der jeweiligen Fassung,
b) Während der Laufzeit von Genehmigungen für Nahverkehrsleistungen im eigenwirtschaftlichen Verkehr verpflichtet sich der Betreiber im Anwendungsbereich des Nahverkehrsplans
— den Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung mindestens das in Rheinland-Pfalz für diese Leistung in einem einschlägigen und repräsentativen mit einer tariffähigen Gewerkschaft vereinbarten Tarifvertrag vorgesehene Entgelt nach den tarifvertraglich festgelegten Modalitäten zu zahlen und während der Ausführungslaufzeit Änderungen nachzuvollziehen,
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— Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis der anzuwendenden Lohn- und Gehaltstarife kalkuliert sein können,
— im Falle der Durchführung des Linienverkehrs durch Nachunternehmer oder Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des Nachunternehmers die Erfüllung der Tariftreueverpflichtung durch die Nachunternehmer bzw. Verleiher sicherzustellen,
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— vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese der Genehmigungsbehörde auf deren Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen hinzuweisen.
c) Der Betreiber ist auf der Grundlage von Artikel 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 dazu verpflichtet, den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die zuvor zur Erbringung der Dienste eingestellt wurden, ein Angebot zur Übernahme zu den bisherigen Arbeitsbedingungen zu unterbreiten. In einem repräsentativen Tarifvertrag im Sinne von § 4 Abs. 3 LTTG können Regelungen zu den Arbeitsbedingungen getroffen werden, auf die im Falle einer Übernahme der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf der Grundlage von Artikel 4 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 als vorrangig verwiesen werden kann.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 250-461645 (2016-12-23)
Ergänzende Angaben (2017-02-07)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 028-050469
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 250-461645
ABl. S-Ausgabe: 28
Quelle: OJS 2017/S 028-050469 (2017-02-07)
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