Stadtwerke Wesel Klärschlammentsorgung im Wege der Monoverwertung mit Phosphatrückgewinnung
Die zu vergebende Leistung betrifft den auf der Kläranlage Wesel anfallenden Klärschlamm, der auch die Mengen der Kläranlagen Diersfordt/ Bislich/ Bergerfurth enthält. Die Leistungen werden für die Zeit vom 1.7.2016 bis zum 30.6.2031 vergeben. Hierzu gehört:
— Verladen des Klärschlammes;
— Verwiegung, Transport und Entsorgung des Klärschlammes in entsprechenden Verwertungsanlagen;
— Dokumentation der Entsorgung bzw. Verwertungen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen des erteilten Auftrags Eigentümer des zu entsorgenden Klärschlammes.
Der entwässerte Klärschlamm ist thermisch zu behandeln um organische Schadstoffe zu eliminieren.
Für die Auftraggeberin sind die frühzeitige und langfristig angelegte Sicherstellung der thermischen Klärschlammverwertung mit Herstellung eines vermarktungsfähigen Düngemittelzuschlagsstoffes gemäß DüMV sowie die Einhaltung und Pflege von Umweltschutzaspekten im Rahmen dieser Beauftragung von großer Bedeutung. Ziel ist es, die zu erwartenden Anforderungen der neuen AbKlärV (liegt im Referentenentwurf vor) vorzeitig zu erfüllen und eine Kostenkonstanz vor dem Hintergrund der zu erwartenden marktlichen Umwälzungen sicherzustellen. Die Auftraggeberin bekennt sich ausdrücklich zu den mit der neuen AbKlärV verbundenen Zielen des Umweltschutzes und der Phosphatrückgewinnung zur Schonung der Ressource Phosphor.
Nicht erwartet wird, dass direkt nach Vertragsbeginn die Anforderungen an die Herstellung eines nach DüMV zugelassenen Düngemittelzuschlagsstoffes vollständig erfüllt werden, weshalb sich die Auftraggeberin dazu entschlossen hat, aus Gründen der Angemessenheit eine zeitliche Staffelung im Hinblick auf die von ihr gesetzten Anforderungen an die Verwertung vorzusehen. So ist es im Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn (1.7.2016) und dem 31.12.2016 zugelassen, sämtliche Mengen konventionell zu entsorgen. Ab dem 1.1.2017 ist anzubieten, dass mindestens 50 % des entwässerten Klärschlamms gemäß den Anforderungen an die Herstellung eines nach DüMV zugelassenen Düngemittelzuschlagsstoffes verwertet werden. Die übrigen Mengen dürfen bis 31.12.2020 weiterhin über geeignete Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Spätestens zum 1.1.2021 müssen jedoch sämtliche anfallenden Klärschlammmengen gemäß den Anforderungen an die Herstellung eines nach DüMV zugelassenen Düngemittelzuschlagsstoffes verwertet werden. Dies gilt nicht im Ausnahmefall, wenn kurzzeitige, störungsbedingte Ausfälle eine vorübergehende Entsorgung der Gesamtmenge über eine Verbrennungsanlage erforderlich machen.
Der Düngermittelzuschlagsstoff muss zu den angegebenen Zeiten folgende Qualitätskriterien erfüllen:
Spezifikation:
Phosphat als P2O5: min. 10 % (davon mindestens 70 % ammoncitratlöslich)
Physikalische Parameter
Geruch: ohne
pH-Wert: 4 – 9
Trockensubstanzgehalt: min. 75 %
Verunreinigungen (Bezugsgröße Trockensubstanz)
Arsen: max. 40 mg/kg
Blei: max. 150 mg/kg
Cadmium: max. 50 mg pro kg P2O5
Chrom max. 300 mg/kg; kein Grenzwert
Kupfer: max. 900 mg/kg
Nickel: max. 80 mg/kg
Quecksilber: max. 1 mg/kg
Thallium: max. 1 mg/kg
Zink: max. 5000 mg/kg
PAK n. EPA: max. 1 mg/kg
Sonstige Eigenschaften:
Kein Gefahrstoff im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG des Rates.
Unterliegt nicht den Vorschriften der ADR.
Wassergefährdungsklasse 1, schwach wassergefährdend
Eine Ablagerung des behandelten Klärschlamms zur späteren Herstellung eines Düngemittelzuschlagstoffs gemäß den genannten Kriterien wird nicht gestattet. Der Verwerter hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist die gestellten Anforderungen zu erfüllen und späteren gesetzlichen Änderungen in diese Richtung nachkommen kann. Insoweit enthalten die Vergabeunterlagen entsprechende Formulare und Anforderungen die auszufüllen bzw. beizubringen sind. Auf Abschnitt III. wird verwiesen.
Der Auftragnehmer hat den Transport von der Kläranlage zu den von ihm angegebenen für die Klärschlammbehandlung zugelassenen Anlagen so zu organisieren und durchzuführen, dass im Klärschlammsilo jederzeit die angegebenen in der Kläranlage anfallenden Klärschlammmengen gelagert werden können. Der Auftragnehmer regelt alles Notwendige bezüglich des Transportes und der Verwertung selbstständig, einschließlich sämtlicher erforderlichen Nachweise.
Der kläranlagenspezifische Abfuhrrhythmus ist zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin abzustimmen. Eventuell auftretende Änderungen des Abfuhrrhythmus sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang:
“Entwässerter Klärschlamm (ca. 6 000 t/a; ca. 25 % TS).”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch
🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code:
Schlammentsorgung
📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland
🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Wesel GmbH
Postanschrift: Emmericher Straße 11-29
Postleitzahl: 48565
Postort: Wesel
Kontakt
Internetadresse:
http://www.stadtwerke-wesel.de 🌏
E-Mail:
stefan.mager@aulinger.eu 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 065-112990
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
“1. Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege des Offenen Verfahrens nach VOL/A-EG.”
Quelle: OJS 2016/S 065-112990 (2016-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 171-308368
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 065-112990
ABl. S-Ausgabe: 171
Quelle: OJS 2016/S 171-308368 (2016-09-01)