Stadtwerke Wesel Klärschlammentsorgung im Wege der Monoverwertung mit Phosphatrückgewinnung

Stadtwerke Wesel GmbH

Die zu vergebende Leistung betrifft den auf der Kläranlage Wesel anfallenden Klärschlamm, der auch die Mengen der Kläranlagen Diersfordt/ Bislich/ Bergerfurth enthält. Die Leistungen werden für die Zeit vom 1.7.2016 bis zum 30.6.2031 vergeben. Hierzu gehört:
— Verladen des Klärschlammes;
— Verwiegung, Transport und Entsorgung des Klärschlammes in entsprechenden Verwertungsanlagen;
— Dokumentation der Entsorgung bzw. Verwertungen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen des erteilten Auftrags Eigentümer des zu entsorgenden Klärschlammes.
Der entwässerte Klärschlamm ist thermisch zu behandeln um organische Schadstoffe zu eliminieren.
Für die Auftraggeberin sind die frühzeitige und langfristig angelegte Sicherstellung der thermischen Klärschlammverwertung mit Herstellung eines vermarktungsfähigen Düngemittelzuschlagsstoffes gemäß DüMV sowie die Einhaltung und Pflege von Umweltschutzaspekten im Rahmen dieser Beauftragung von großer Bedeutung. Ziel ist es, die zu erwartenden Anforderungen der neuen AbKlärV (liegt im Referentenentwurf vor) vorzeitig zu erfüllen und eine Kostenkonstanz vor dem Hintergrund der zu erwartenden marktlichen Umwälzungen sicherzustellen. Die Auftraggeberin bekennt sich ausdrücklich zu den mit der neuen AbKlärV verbundenen Zielen des Umweltschutzes und der Phosphatrückgewinnung zur Schonung der Ressource Phosphor.
Nicht erwartet wird, dass direkt nach Vertragsbeginn die Anforderungen an die Herstellung eines nach DüMV zugelassenen Düngemittelzuschlagsstoffes vollständig erfüllt werden, weshalb sich die Auftraggeberin dazu entschlossen hat, aus Gründen der Angemessenheit eine zeitliche Staffelung im Hinblick auf die von ihr gesetzten Anforderungen an die Verwertung vorzusehen. So ist es im Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn (1.7.2016) und dem 31.12.2016 zugelassen, sämtliche Mengen konventionell zu entsorgen. Ab dem 1.1.2017 ist anzubieten, dass mindestens 50 % des entwässerten Klärschlamms gemäß den Anforderungen an die Herstellung eines nach DüMV zugelassenen Düngemittelzuschlagsstoffes verwertet werden. Die übrigen Mengen dürfen bis 31.12.2020 weiterhin über geeignete Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Spätestens zum 1.1.2021 müssen jedoch sämtliche anfallenden Klärschlammmengen gemäß den Anforderungen an die Herstellung eines nach DüMV zugelassenen Düngemittelzuschlagsstoffes verwertet werden. Dies gilt nicht im Ausnahmefall, wenn kurzzeitige, störungsbedingte Ausfälle eine vorübergehende Entsorgung der Gesamtmenge über eine Verbrennungsanlage erforderlich machen.
Der Düngermittelzuschlagsstoff muss zu den angegebenen Zeiten folgende Qualitätskriterien erfüllen:
Spezifikation:
Phosphat als P2O5: min. 10 % (davon mindestens 70 % ammoncitratlöslich)
Physikalische Parameter
Geruch: ohne
pH-Wert: 4 – 9
Trockensubstanzgehalt: min. 75 %
Verunreinigungen (Bezugsgröße Trockensubstanz)
Arsen: max. 40 mg/kg
Blei: max. 150 mg/kg
Cadmium: max. 50 mg pro kg P2O5
Chrom max. 300 mg/kg; kein Grenzwert
Kupfer: max. 900 mg/kg
Nickel: max. 80 mg/kg
Quecksilber: max. 1 mg/kg
Thallium: max. 1 mg/kg
Zink: max. 5000 mg/kg
PAK n. EPA: max. 1 mg/kg
Sonstige Eigenschaften:
Kein Gefahrstoff im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG des Rates.
Unterliegt nicht den Vorschriften der ADR.
Wassergefährdungsklasse 1, schwach wassergefährdend
Eine Ablagerung des behandelten Klärschlamms zur späteren Herstellung eines Düngemittelzuschlagstoffs gemäß den genannten Kriterien wird nicht gestattet. Der Verwerter hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist die gestellten Anforderungen zu erfüllen und späteren gesetzlichen Änderungen in diese Richtung nachkommen kann. Insoweit enthalten die Vergabeunterlagen entsprechende Formulare und Anforderungen die auszufüllen bzw. beizubringen sind. Auf Abschnitt III. wird verwiesen.
Der Auftragnehmer hat den Transport von der Kläranlage zu den von ihm angegebenen für die Klärschlammbehandlung zugelassenen Anlagen so zu organisieren und durchzuführen, dass im Klärschlammsilo jederzeit die angegebenen in der Kläranlage anfallenden Klärschlammmengen gelagert werden können. Der Auftragnehmer regelt alles Notwendige bezüglich des Transportes und der Verwertung selbstständig, einschließlich sämtlicher erforderlichen Nachweise.
Der kläranlagenspezifische Abfuhrrhythmus ist zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin abzustimmen. Eventuell auftretende Änderungen des Abfuhrrhythmus sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-29.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-29 Auftragsbekanntmachung
2016-09-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schlammentsorgung
Menge oder Umfang: Entwässerter Klärschlamm (ca. 6 000 t/a; ca. 25 % TS).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schlammentsorgung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Wesel GmbH
Postanschrift: Emmericher Straße 11-29
Postleitzahl: 48565
Postort: Wesel
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-wesel.de 🌏
E-Mail: stefan.mager@aulinger.eu 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-05-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 065-112990
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege des Offenen Verfahrens nach VOL/A-EG. 2. Erst auf Grundlage der übersandten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen fristgerecht einzureichen. 3. Gesonderter Hinweis zur Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen (Abschnitt III.2.2)) oder seiner technischen Leistungsfähigkeit (Abschnitt III.2.3)) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, ohne dass diese als Nachunternehmer benannt werden (sog. „Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter von diesen Unternehmen (Dritten) einerseits eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des Formulars Erklär Eignungsleihe einzuholen und seinem Angebot beizufügen. In der Verpflichtungserklärung erklärt der Dritte den Umfang seiner Eignungsleihe anhand Benennung der jeweiligen Ziffern des Abschnitts III.2.2) und/oder Abschnitts III.2.3) der EU-weiten Bekanntmachung. Damit zusammen hängt die verbindliche Bestätigung, dass der Dritte dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) seines Unternehmens für die Dauer der Vertragsdurchführung uneingeschränkt zur Verfügung steht. Im Falle der Eignungsleihe zur finanziellen / wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verpflichtet sich der Dritte auch zur gesamtschuldnerischen Haftung. Der Bieter hat andererseits neben der Verpflichtungserklärung des Dritten die unter Abschnitt III.2.2) und/oder III.2.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen/Nachweise für den Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen Leistungsfähigkeit beruft. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, zu jedem benannten Dritten die unter Abschnitt III.2.1) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen/Nachweise einzuholen. 4. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der Angebote sind ebenfalls nicht zulässig. Die Hinzufügung eigener Geschäftsbedingungen des Bieters führt zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, bei Bedarf technische Aufklärungsgespräche zu führen. 5. Nähere Hinweise zum Verfahrensgang werden in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben. Fragen der Bieter sind bis zum 18.5.2016 ausschließlich schriftlich an folgende E-Mail zu richten: stefan.mager@aulinger.eu. 6. Die Verfahrenssprache ist deutsch. 7. Die Verladeeinrichtung und der Platz der Kläranlage können am 4. und 5.5.2016 nach Voranmeldung unter folgender E-Mailadresse stefan.mager@aulinger.eu besichtigt werden (keine Pflicht). Die Voranmeldung muss bis 29.4.2016 erfolgen. Eine Teilnahme ist nur an einem Termin gestattet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung betrifft den auf der Kläranlage Wesel anfallenden Klärschlamm, der auch die Mengen der Kläranlagen Diersfordt/ Bislich/ Bergerfurth enthält. Die Leistungen werden für die Zeit vom 1.7.2016 bis zum 30.6.2031 vergeben. Hierzu gehört:
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— Verladen des Klärschlammes;
— Verwiegung, Transport und Entsorgung des Klärschlammes in entsprechenden Verwertungsanlagen;
— Dokumentation der Entsorgung bzw. Verwertungen.
Der Auftragnehmer wird im Rahmen des erteilten Auftrags Eigentümer des zu entsorgenden Klärschlammes.
Der entwässerte Klärschlamm ist thermisch zu behandeln um organische Schadstoffe zu eliminieren.
Für die Auftraggeberin sind die frühzeitige und langfristig angelegte Sicherstellung der thermischen Klärschlammverwertung mit Herstellung eines vermarktungsfähigen Düngemittelzuschlagsstoffes gemäß DüMV sowie die Einhaltung und Pflege von Umweltschutzaspekten im Rahmen dieser Beauftragung von großer Bedeutung. Ziel ist es, die zu erwartenden Anforderungen der neuen AbKlärV (liegt im Referentenentwurf vor) vorzeitig zu erfüllen und eine Kostenkonstanz vor dem Hintergrund der zu erwartenden marktlichen Umwälzungen sicherzustellen. Die Auftraggeberin bekennt sich ausdrücklich zu den mit der neuen AbKlärV verbundenen Zielen des Umweltschutzes und der Phosphatrückgewinnung zur Schonung der Ressource Phosphor.
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Nicht erwartet wird, dass direkt nach Vertragsbeginn die Anforderungen an die Herstellung eines nach DüMV zugelassenen Düngemittelzuschlagsstoffes vollständig erfüllt werden, weshalb sich die Auftraggeberin dazu entschlossen hat, aus Gründen der Angemessenheit eine zeitliche Staffelung im Hinblick auf die von ihr gesetzten Anforderungen an die Verwertung vorzusehen. So ist es im Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn (1.7.2016) und dem 31.12.2016 zugelassen, sämtliche Mengen konventionell zu entsorgen. Ab dem 1.1.2017 ist anzubieten, dass mindestens 50 % des entwässerten Klärschlamms gemäß den Anforderungen an die Herstellung eines nach DüMV zugelassenen Düngemittelzuschlagsstoffes verwertet werden. Die übrigen Mengen dürfen bis 31.12.2020 weiterhin über geeignete Verbrennungsanlagen entsorgt werden. Spätestens zum 1.1.2021 müssen jedoch sämtliche anfallenden Klärschlammmengen gemäß den Anforderungen an die Herstellung eines nach DüMV zugelassenen Düngemittelzuschlagsstoffes verwertet werden. Dies gilt nicht im Ausnahmefall, wenn kurzzeitige, störungsbedingte Ausfälle eine vorübergehende Entsorgung der Gesamtmenge über eine Verbrennungsanlage erforderlich machen.
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Der Düngermittelzuschlagsstoff muss zu den angegebenen Zeiten folgende Qualitätskriterien erfüllen:
Spezifikation:
Phosphat als P2O5: min. 10 % (davon mindestens 70 % ammoncitratlöslich)
Physikalische Parameter
Geruch: ohne
pH-Wert: 4 – 9
Trockensubstanzgehalt: min. 75 %
Verunreinigungen (Bezugsgröße Trockensubstanz)
Arsen: max. 40 mg/kg
Blei: max. 150 mg/kg
Cadmium: max. 50 mg pro kg P2O5
Chrom max. 300 mg/kg; kein Grenzwert
Kupfer: max. 900 mg/kg
Nickel: max. 80 mg/kg
Quecksilber: max. 1 mg/kg
Thallium: max. 1 mg/kg
Zink: max. 5000 mg/kg
PAK n. EPA: max. 1 mg/kg
Sonstige Eigenschaften:
Kein Gefahrstoff im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG des Rates.
Unterliegt nicht den Vorschriften der ADR.
Wassergefährdungsklasse 1, schwach wassergefährdend
Eine Ablagerung des behandelten Klärschlamms zur späteren Herstellung eines Düngemittelzuschlagstoffs gemäß den genannten Kriterien wird nicht gestattet. Der Verwerter hat nachzuweisen, dass er in der Lage ist die gestellten Anforderungen zu erfüllen und späteren gesetzlichen Änderungen in diese Richtung nachkommen kann. Insoweit enthalten die Vergabeunterlagen entsprechende Formulare und Anforderungen die auszufüllen bzw. beizubringen sind. Auf Abschnitt III. wird verwiesen.
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Der Auftragnehmer hat den Transport von der Kläranlage zu den von ihm angegebenen für die Klärschlammbehandlung zugelassenen Anlagen so zu organisieren und durchzuführen, dass im Klärschlammsilo jederzeit die angegebenen in der Kläranlage anfallenden Klärschlammmengen gelagert werden können. Der Auftragnehmer regelt alles Notwendige bezüglich des Transportes und der Verwertung selbstständig, einschließlich sämtlicher erforderlichen Nachweise.
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Der kläranlagenspezifische Abfuhrrhythmus ist zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin abzustimmen. Eventuell auftretende Änderungen des Abfuhrrhythmus sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Beschreibung der Optionen:
Gesellschaftsrechtliche Beteiligung an einer etwaigen Betriebsgesellschaft der für die Herstellung des Düngermittelzuschlagsstoffes verantwortlichen Verwertungsanlage in Höhe von bis zu 25,1 % der Geschäftsanteile. Insoweit wird ein entsprechender Gesellschaftsvertrag, der Minderheitenrechte im Falle einer Ziehung der Option sichert, vorgegeben.
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Dauer: 180 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Wesel.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter Ziffer III.2.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern einzeln vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dem Bieter der nach Abschluss der Wertung den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die eingereichten Eigenerklärungen und Kopien von Nachweisen wahrheitsgemäß erfolgt sind.
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Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des
Herkunftslandes.
2. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zu dem Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 VOL/A EG sowie § 6 Abs. 6 VOL/A EG und zu dem Nichtvorliegen von Ordnungswidrigkeiten, insbesondere wegen Verstößen gegen § 61 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bzw. § 69 Kreislaufwirtschaftsgesetz in den letzten fünf Jahren sowie zum Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 13 Abs. 1 TVgG – NRW enthält. Hierfür ist das Formular EVM (L) Erklär Zuverl zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die unter Ziffer III.2.2) geforderten Erklärungen
und Nachweise sind vom Bieter und bei Bietergemeinschaften entweder von der Bietergemeinschaft selbst oder von allen Mitgliedern einzeln vorzulegen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dem Bieter der nach Abschluss der Verhandlungen den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die eingereichten Eigenerklärungen und Kopien von Nachweisen wahrheitsgemäß erfolgt sind.
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Geforderte Erklärungen/Nachweise sind:
1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, für jedes Jahr einzeln. Hierfür ist das Formular Erklär Umsatz zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
2. Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur. Hierfür ist das Formular Erklär Untern zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie einer Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 5 000 000 EUR für Personenschäden und 10 000 000 EUR für Sach- und Vermögensschäden oder entsprechende Absichtserklärung. Hierfür ist das Formular Erklär Vers zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
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Mindeststandards:
Alle in Ziffer III.2 in den geforderten Erklärungen,
Eigenerklärungen und Eignungsnachweise genannten
Anforderungen sind Mindestanforderungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die unter III.2.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind vom Bieter bzw. einer Bietergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied beizubringen. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/ Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Eine Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend. Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, von dem Bieter der nach Abschluss der Verhandlungen den Zuschlag erhalten soll, Nachweise zu verlangen, die belegen, dass die eingereichten Eigenerklärungen und Kopien von Nachweisen wahrheitsgemäß erfolgt sind.
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Geforderte Erklärungen/ Nachweise sind:
1. Nennung von mindestens einer Referenz mit vergleichbarer Größenordnung und Aufgabenstellung (Aufladung, Transport und Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm) inklusive jeweils einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts. Der Referenzauftrag bzw. die Abwicklung darf nicht mehr als drei Kalenderjahre zurückliegen. Maßgeblich für die Rückrechnung ist der Tag der Angebotsfrist. Hierfür ist das Formular Erklär Ref zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
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2. Nachweis über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis. Gefordert ist entweder eine Zertifizierung des Gesamtbetriebes des Bieters (§ 2 Abs. 1 der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe – Entsorgungsfachbetriebeverordnung – EfbV) oder eine
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Zertifizierung der mit der Durchführung des Auftrages beauftragten Niederlassung des Bieters (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 EfbV). Bei Bietergemeinschaften muss der Nachweis für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln hinsichtlich seines Gesamtbetriebs oder hinsichtlich seiner mit der Durchführung des Auftrags beauftragten Niederlassungen erbracht werden. Die Zulassung muss sich beziehen auf die Abfallschlüsselnummer: Schlämme aus der Behandlung von kommunalen Abwasser (Abfallschlüsselnummer 19 08 05).
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3. Soweit sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft für den Nachweis seiner/ihrer technischen Leistungsfähigkeit auf Nachweise von Subunternehmen beruft, sind die entsprechenden Teilleistungen und die Subunternehmen zu benennen. Hierfür ist das Formular Erklär Sub zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Zusätzlich ist für den jeweiligen Subunternehmer in diesem Fall gesondert das Formular Erklär Ref bezogen auf seine Teilleistung auszufüllen. Subunternehmer, die eine Beseitigungsleistung ausführen sollen, müssen zusätzlich als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG bzw. § 2 EfbV zertifiziert sein. Subunternehmer, die ausschließlich eine Transportleistung erbringen, müssen nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert sein. Sie müssen aber zu jeder Zeit gemäß § 53 und § 54 KrWG zum Transport von Abfällen und ggfs. gefährlichen Abfällen berechtigt sein. In diesen Fällen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, die Nachweise gemäß § 56 bzw. § 53 und § 54 KrWG vom betreffenden Subunternehmer nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich im Übrigen das Recht vor, auch die unter Ziffer III.2.1 geforderten Erklärungen bzw. Nachweise vom jeweiligen Subunternehmer
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nachzufordern.
4. Zur Eignungsleihe ohne Benennung von Subunternehmern verhält sich Ziffer VI.3.3 dieser Bekanntmachung.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen wird eine Sicherheit i. H. v. 3 % der Netto-Auftragssumme,
bezogen auf die Vertragslaufzeit gefordert, die spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss vorzulegen ist.
Bürgschaftsbeibringung ist möglich.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Auftraggeberin erwartet einen Festpreis über die Vertragslaufzeit in Euro/Mg. Der Preis unterliegt einer Indizierung über die Vertragslaufzeit.
Die Abrechnung erfolgt auf Basis der Daten einer amtlich geeichten LKW-Waage oder einer geeichten
Messeinrichtung am Verladefahrzeug. Die Kosten für die Wiegung trägt der Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin die erbrachte Leistung in Rechnung. Die Rechnungsstellung erfolgt
monatlich nach der tatsächlich transportierten und thermisch entsorgten Mengen zeitnah zu den durchgeführten
Transporten. Rechnungen werden entsprechend VOL/B vom Auftragnehmer erstellt und für Leistungen,
spätestens bis zum 3. Wochentag (Mo-Fr) eines Monats für den Vormonat der Auftraggeberin zugesandt.
Die Zahlungen zu den Rechnungen erfolgen gemäß VOL/B. Vorauszahlungen erfolgen nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das
Formular Erklär BiGe zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Sonstige besondere Bedingungen:
1. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW). Hierfür ist das Formular EVM (L) Erklär TVgG zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
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2. Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgV-NRW).
Hierfür ist das Formular Erklär TVgG zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
3. Verpflichtungserklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW). Hierfür ist das Formular Erklär
TVgG zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
4. Verpflichtungserklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG.
5. Verwertungs-, Entsorgungs- und Ausfallkonzept: Ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung des Auftrags beginnend bei der Annahme des Klärschlamms bis zur letztendlichen Verwertung, Entsorgung und ausführliche Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption, wie bei Anlagenstillständen (z. B. bei Revision) die weitere kontinuierliche Abnahme des Klärschlamms gewährleistet bleibt (vom Bieter bzw. Bietergemeinschaft als solcher beizubringen). Mindestanforderung: Benennung der Anlage/Anlagentechnologie, die vorliegend für die Herstellung des Düngemittelzuschlagsstoffes nach DüMV zum Einsatz kommen soll.
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6. Nachweis über bereits bestehenden ordnungsgemäßen Betrieb einer Anlage (schlussabgenommen und in Betrieb, d.h. nicht lediglich Pilot- oder Versuchsanlage), die gemäß Verwertungs-, Entsorgungs- und Ausfallkonzept vorliegend für die Herstellung des Düngermittelzuschlagsstoffes nach DüMV zum Einsatz kommen soll. Hierfür ist das Formular Erklär Tech zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
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7. Soweit eine solche Anlage nicht schon beim Bieter/bei einer Bietergemeinschafft in Betrieb ist, Letter of Intent mit dem Lieferanten, der die zum Einsatz kommende Anlage bzw. deren Hauptkomponente zur Herstellung des Düngemittelzuschlagsstoffes gemäß Verwertungs-, Entsorgungs- und Ausfallkonzept errichten soll.
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8. Verwertungsvertrag oder Letter of Intent mit einem Unternehmen, das den gewonnenen Düngemittelzuschlagsstoff nach DüMV in die Vermarktung bringt.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Aulinger Rechtsanwälte
Dr. Stefan Mager
Name: Aulinger Rechtsanwälte | Notare
Postanschrift: Frankenstraße 348
Postort: Essen
Postleitzahl: 45133
Kontaktperson: Rechtsanwalt Dr. Stefan Mager
Telefon: +49 201-95986-0 📞
Fax: +49 201-95986-99 📠
URL für weitere Informationen: www.aulinger.eu 🌏
URL der Dokumente: www.aulinger.eu 🌏
URL der Teilnahme: www.aulinger.eu 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Der Auftraggeber vergibt den Auftrag im Wege des Offenen Verfahrens nach VOL/A-EG.
2. Erst auf Grundlage der übersandten Vergabeunterlagen haben die Bieter ihre Angebote zu erstellen
und gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Unterlagen, Nachweisen und Erklärungen
fristgerecht einzureichen.
3. Gesonderter Hinweis zur Eignungsleihe: Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen (Abschnitt III.2.2)) oder seiner technischen Leistungsfähigkeit (Abschnitt III.2.3)) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, ohne dass diese als Nachunternehmer benannt werden (sog. „Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter von diesen Unternehmen (Dritten) einerseits eine Verpflichtungserklärung unter Verwendung des Formulars Erklär Eignungsleihe einzuholen und seinem Angebot beizufügen. In der Verpflichtungserklärung erklärt der Dritte den Umfang seiner Eignungsleihe anhand Benennung der jeweiligen Ziffern des Abschnitts III.2.2) und/oder Abschnitts III.2.3) der EU-weiten Bekanntmachung. Damit zusammen hängt die verbindliche Bestätigung, dass der Dritte dem Bieter mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) seines Unternehmens für die Dauer der Vertragsdurchführung uneingeschränkt zur Verfügung steht. Im Falle der Eignungsleihe zur finanziellen / wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verpflichtet sich der Dritte auch zur gesamtschuldnerischen Haftung. Der Bieter hat andererseits neben der Verpflichtungserklärung des Dritten die unter Abschnitt III.2.2) und/oder III.2.3) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen/Nachweise für den Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Kapazitäten des Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen Leistungsfähigkeit beruft. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, zu jedem benannten Dritten die unter Abschnitt III.2.1) der EU-weiten Bekanntmachung bezeichneten Unterlagen/Nachweise einzuholen.
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4. Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass Verhandlungen über den Preis und/oder die
Angebotsbedingungen verfahrensbedingt nicht geführt werden dürfen. Nachträgliche Änderungen der
Angebote sind ebenfalls nicht zulässig. Die Hinzufügung eigener Geschäftsbedingungen des Bieters führt zum Ausschluss. Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, bei Bedarf technische Aufklärungsgespräche zu führen.
5. Nähere Hinweise zum Verfahrensgang werden in den Vergabeunterlagen bekanntgegeben.
Fragen der Bieter sind bis zum 18.5.2016 ausschließlich schriftlich an folgende E-Mail zu richten: stefan.mager@aulinger.eu.
6. Die Verfahrenssprache ist deutsch.
7. Die Verladeeinrichtung und der Platz der Kläranlage können am 4. und 5.5.2016 nach Voranmeldung unter folgender E-Mailadresse stefan.mager@aulinger.eu besichtigt werden (keine Pflicht). Die Voranmeldung muss bis 29.4.2016 erfolgen. Eine Teilnahme ist nur an einem Termin gestattet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 02211473055 📞
Fax: +49 02211472891 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 107 (3) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2.
§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 065-112990 (2016-03-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-01)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 171-308368
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 065-112990
ABl. S-Ausgabe: 171

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (60)
2. Angabe der zu erwartenden Ammoncitratlöslichkeit der Phosphorverbindungen im erzeugten Düngemittelzuschlagstoff (30)
3. Angebot der Beteiligung mit Minderheitenrechten von bis zu 25,1 % der Geschäftsanteile an der Gesellschaft, die die vorgesehene Verwertungsanlage über die Vertragslaufzeit betreibt (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-01 📅
Name: Gelsenwasser 4. Projektbeteiligungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Willy-Brandt-Allee 26
Postort: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45891
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2016/S 171-308368 (2016-09-01)