Standort- und Facility-Management der Standorte des BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern
In der Bundesrepublik Deutschland ist für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) das bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für BOS in der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS) eingeführt worden.
Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Digitalfunks BOS wird von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) verantwortet. Der Digitalfunk BOS steht neben den BOS des Bundes auch den BOS des Freistaates Bayern zur Verfügung.
Zum Zwecke des Betriebs des BOS-Digitalfunknetzes wurden Basisstationsstandorte für digitale TETRA-Funkanlagen („Standorte“) deutschlandweit in der jeweiligen Verantwortung der Bundesländer errichtet bzw. ertüchtigt und betrieben.
Die Aufteilung bei der Errichtung und Inbetriebnahme der Standorte erfolgt in geografischen Abschnitten, im Folgenden Netzabschnitte (NA) genannt. Das BOS-Digitalfunknetz im Freistaat Bayern ist in 6 NA – die NA 33 bis 38 gemäß der Funknetzgliederung der BDBOS – unterteilt.
Ausschreibungsgegenstand ist die Erbringung von Leistungen des Standort- und Facility-Managements für die Standorte des BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern. Nach derzeitigem Stand sind die ausgeschriebenen Leistungen für ca. 822 Standorte im Freistaat Bayern zu erbringen. Aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen können ca. 70 weitere Standorte hinzukommen. Der Auftraggeber (Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit jeweils einem Generalunternehmer als Auftragnehmer i.S.v. § 14 Abs. 3 VSVgV über den Abruf von standortbezogenen Leistungen des Standort- und Facility-Managements, die in den Bereich der technischen und infrastrukturellen Dienstleistungen fallen, für die Funkinfrastruktur des Freistaats Bayern. Dabei hat der jeweilige Auftragnehmer u. a. die Funktionstüchtigkeit und den störungsfreien Betrieb der Standorte zu gewährleisten, indem er insbesondere die Technik und die Bauwerke des Standorts instand hält, auftretende Störungen vor Ort beseitigt und die gesetzlichen Verpflichtungen des Standorteigentümers, soweit vom Auftraggeber übertragen, wahrnimmt. Davon ausgenommen ist die Funkinfrastruktur des Bundes, insbesondere das Kernnetz und die Systemtechnik des BOS-Digitalfunknetzes, sowie die gesamte Technik des Zugangsnetzes im Freistaat Bayern zum BOS-Digitalfunknetz des Bundes (Accessnetz). Weiterhin haben die Auftragnehmer Dokumentations- und Datenbankpflegeleistungen zu erbringen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-25.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-07-25
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Auftragsbekanntmachung
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2017-06-29
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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