Standort- und Facility-Management der Standorte des BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern

Bayerisches Landeskriminalamt

In der Bundesrepublik Deutschland ist für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) das bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für BOS in der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS) eingeführt worden.
Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Digitalfunks BOS wird von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) verantwortet. Der Digitalfunk BOS steht neben den BOS des Bundes auch den BOS des Freistaates Bayern zur Verfügung.
Zum Zwecke des Betriebs des BOS-Digitalfunknetzes wurden Basisstationsstandorte für digitale TETRA-Funkanlagen („Standorte“) deutschlandweit in der jeweiligen Verantwortung der Bundesländer errichtet bzw. ertüchtigt und betrieben.
Die Aufteilung bei der Errichtung und Inbetriebnahme der Standorte erfolgt in geografischen Abschnitten, im Folgenden Netzabschnitte (NA) genannt. Das BOS-Digitalfunknetz im Freistaat Bayern ist in 6 NA – die NA 33 bis 38 gemäß der Funknetzgliederung der BDBOS – unterteilt.
Ausschreibungsgegenstand ist die Erbringung von Leistungen des Standort- und Facility-Managements für die Standorte des BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern. Nach derzeitigem Stand sind die ausgeschriebenen Leistungen für ca. 822 Standorte im Freistaat Bayern zu erbringen. Aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen können ca. 70 weitere Standorte hinzukommen. Der Auftraggeber (Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit jeweils einem Generalunternehmer als Auftragnehmer i.S.v. § 14 Abs. 3 VSVgV über den Abruf von standortbezogenen Leistungen des Standort- und Facility-Managements, die in den Bereich der technischen und infrastrukturellen Dienstleistungen fallen, für die Funkinfrastruktur des Freistaats Bayern. Dabei hat der jeweilige Auftragnehmer u. a. die Funktionstüchtigkeit und den störungsfreien Betrieb der Standorte zu gewährleisten, indem er insbesondere die Technik und die Bauwerke des Standorts instand hält, auftretende Störungen vor Ort beseitigt und die gesetzlichen Verpflichtungen des Standorteigentümers, soweit vom Auftraggeber übertragen, wahrnimmt. Davon ausgenommen ist die Funkinfrastruktur des Bundes, insbesondere das Kernnetz und die Systemtechnik des BOS-Digitalfunknetzes, sowie die gesamte Technik des Zugangsnetzes im Freistaat Bayern zum BOS-Digitalfunknetz des Bundes (Accessnetz). Weiterhin haben die Auftragnehmer Dokumentations- und Datenbankpflegeleistungen zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-25.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-25 Auftragsbekanntmachung
2017-06-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Wartung von Funkverbindungseinrichtungen
Menge oder Umfang: Vgl. II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Wartung von Funkverbindungseinrichtungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerisches Landeskriminalamt
Postanschrift: Maillingerstraße 15
Postleitzahl: 80636
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.bayern.de 🌏
E-Mail: blka.sg124.funk@polizei.bayern.de 📧
Fax: +49 891212306125 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-265270
ABl. S-Ausgabe: 146
Zusätzliche Informationen
(1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag nach § 111 Abs. 3 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) insgesamt um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4 GWB handelt. Eine Gesamtvergabe der sicherheitsspezifischen sowie der nicht-sicherheitsspezifischen Teilleistungen innerhalb eines einheitlichen Auftrags nach den Bestimmungen der VSVgV ist hier objektiv gerechtfertigt, da die Vergabeunterlagen bereits zum einen als „VS-NfD“ eingestuft werden. Dies ist u.a. erforderlich, um die Standortlisten, welche für die Durchführung von Leistungen benötigt werden, vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Insbesondere ist es hier zur Aufrechterhaltung des reibungslosen Funktionierens des sicherheitsrelevanten BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern erforderlich, dass zwischen den einzelnen (sicherheitsspezifischen und nicht-sicherheitsspezifischen) Teilleistungen und damit ggf. verschiedenen Auftragnehmern keine Reibungsverluste oder Schnittstellenrisiken, durch die Informationen oder Daten verloren gehen können, entstehen. (2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst im Hauptgegenstand Dienstleistungen gem. § 5 Abs. 1 VSVgV sowie daneben Bauleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 110 Abs. 1 Satz 1 GWB). (3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV, § 146 Satz 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. (4) Der ausgeschriebene Auftrag wird in der Menge aufgeteilt in 8 Losen (Teillose) vergeben. Einer weiteren Aufteilung in zusätzliche Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 VSVgV, § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und einheitlichen (Daten-)Pflege der Standorte des BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern. (5) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, das kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 23 Abs. 1 VSVgV i.V.m. §§ 147, 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegt einzureichen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 3, Abs. 4 VSVgV durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen hat (§ 23 Abs. 2 VSVgV). (6) Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) der vom Bewerber benannten anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer, das kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 23 Abs. 1 VSVgV i.V.m. §§ 147, 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegt, einzureichen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 3, Abs. 4 VSVgV durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Unternehmen bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen hat (§ 23 Abs. 2 VSVgV). (7) Mit dem Teilnahmeantrag ist weiterhin eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 24 Abs. 1 VSVgV i.V.m. §§ 147, 124 Abs. 1 GWB vorliegt einzureichen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines entsprechenden Beleges oder einer förmlichen Erklärung nachzuweisen. (8) Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) der vom Bewerber benannten anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 24 Abs. 1 VSVgV i.V.m. §§ 147, 124 Abs. 1 GWB vorliegt, einzureichen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines entsprechenden Beleges oder einer förmlichen Erklärung nachzuweisen. (9) Teilnahmebedingungen: Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die oben unter VI.3) Nr. (5) bis Nr. (8) und unter III.1.4) Nr. (1) bis Nr. (5) sowie unter III.2.1) bis III.2.3) angegebenen Nachweise (Bescheinigungen von dritter Seite), Eigenerklärungen (§ 22 Abs. 2 VSVgV) und Angaben (Auskünfte des Bewerbers) – zusammen „Unterlagen“ – gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen vollständig beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle kostenfrei zur Verfügung gestellten und bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle per Weblink (http://www.twobirds.com/de/More-information/Ausschreibungen/som_standorte) abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, nachträgliche Änderungen oder Erläuterungen bezüglich der Vordrucke für den Teilnahmeantrag über diesen Weblink einzustellen. Die Vordrucke zum Teilnahmeantrag sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan oder Fax) einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und nach Möglichkeit in nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in elektronischer Kopie (CD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload, etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist als solcher mit dem zur Verfügung gestellten und ebenfalls bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle per Weblink (http://www.twobirds.com/de/More-information/Ausschreibungen/som_standorte) abrufbaren Kennzettel zu kennzeichnen und bis zu der unter IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle (Bayerisches Landeskriminalamt, SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf – Vergabestelle, Maillingerstraße 15, 80636 München) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist geforderte und nicht vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder Zweifelsfragen aufzuklären. Werden die nachgeforderten Unterlagen oder Informationen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 VSVgV). Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen. Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer von allen Mitgliedern unterschriebenen Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) insbesondere sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen zu benennen, die rechtliche Zulässigkeit der Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu erklären, die gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemeinschaft im Falle der Zuschlagserteilung zu erklären und einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die unter III.2.1), unter III.1.4) Nr. (1), Nr. (3) und Nr. (4) sowie unter VI.3) Nr. (5) und Nr. (7) für Bewerber aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht darauf hin, dass nach der überwiegenden Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/ Bietergemeinschaften begründen. Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Teilnehmer an dem Vergabeverfahren (Bewerber/Bieter) die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten. Ein Bewerber (ebenso eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.2) nach § 26 Abs. 3 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis (in Form einer Verpflichtungserklärung) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) zu erbringen. Ein Bewerber (ebenso eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) nach § 27 Abs. 4 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass diese anderen Unternehmen ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Der Nachweis (in Form einer Verpflichtungserklärung) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) durch die Vorlage einer schriftlichen Zusage der anderen Unternehmen, die dem Bewerber die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen, zu erbringen (§ 27 Abs. 4 Satz 3 VSVgV). In dem Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV und/oder § 27 Abs. 4 VSVgV hat der Bewerber diese anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit dieser anderen Unternehmen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 26 Abs. 3 VSVgV bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 27 Abs. 4 VSVgV beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1), unter III.1.4) Nr. (2) und Nr. (5) sowie unter VI.3) Nr. (6) und Nr. (8) für andere Unternehmen/Unterauftragnehmer aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten anderen Unternehmen im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. §§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV nicht nur ein Unterauftragnehmer, auf dessen Leistungsfähigkeit sich der Bewerber für die Durchführung eines bestimmten Auftrags beruft, sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges (sog. verbundenes) Unternehmen nach der Vergaberechtsprechung zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit er sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 26 Abs. 3 VSVgV bzw. seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 27 Abs. 4 VSVgV berufen hat, bei der Auftragsausführung (als Unterauftragnehmer i.S.v. § 9 Abs. 1 VSVgV) einzusetzen bzw. die nachgewiesenen, für die Auftragsausführung erforderlichen sowie zur Verfügung gestellten Mittel der anderen Unternehmen einzusetzen. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen – welche nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV angegeben worden sind –, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für die Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Eigene Untersuchungen und Ermittlungen des Auftraggebers bzw. dessen Behörden sowie auf Veranlassung des Auftraggebers vorgenommene Untersuchungen oder Ermittlungen anderer Behörden in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit gem. §§ 147, 122 Abs. 1 und 2 GWB) sowie das Vorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen (gem. §§ 23, 24 VSVgV, §§ 147, 123, 124 GWB) bei Bewerbern, Bewerbergemeinschaften, anderen Unternehmen (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) oder Unterauftragnehmern sowie zur Sicherstellung des Schutzes von Verschlusssachen bleiben vorbehalten. Im Übrigen kann ein Unternehmen gem. §§ 147, 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. (10) Etwaige Fragen sind ausschließlich über die in unter I.1) angegebene E-Mail-Adresse (blka.sg124.funk@polizei.bayern.de) der Kontaktstelle (Bayerisches Landeskriminalamt, SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf – Vergabestelle) in Form von E-Mails zu stellen. Fragen und Antworten zum Teilnahmewettbewerb werden auf der Seite http://www.twobirds.com/de/More-information/Ausschreibungen/som_standorte zur Einsicht für alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber in anonymisierter Form bereitgestellt. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten. (11) Es liegt in der Verantwortung interessierter Unternehmen, die Einstellung von aktualisierten Informationen und Dokumenten bis zum Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Teilnahmefrist auf der Seite http://www.twobirds.com/de/More-information/Ausschreibungen/som_standorte zur Kenntnis zu nehmen und bei der Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen; eine Benachrichtigung über eine solche Einstellung erfolgt nicht. (12) Interessierte Unternehmen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl im Teilnahmewettbewerb oder auf Zugang zu den Vergabeunterlagen oder auf Aufforderung zur Angebotsabgabe. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen, und zwar in verschlüsselter Form (Verschlüsselungssoftware Chiasmus®). Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber haben der Vergabestelle auf erstes Anfordern zu bestätigen, dass sie in Besitz von Lizenzen für die Nutzung der Verschlüsselungssoftware Chiasmus® sind bzw. diese unverzüglich bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter Einhaltung der betreffenden Anforderungen und Lizenzbedingungen des BSI bestellen werden. In letzterem Fall hat der Bewerber nach Erhalt der Lizenz der Vergabestelle unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen, dass er in Besitz der Lizenz ist. (13) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder eine Vergütung für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. (14) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Bundesrepublik Deutschland ist für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) das bundesweit einheitliche digitale Sprech- und Datenfunksystem für BOS in der Bundesrepublik Deutschland (Digitalfunk BOS) eingeführt worden.
Aufbau, Betrieb und Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Digitalfunks BOS wird von der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) verantwortet. Der Digitalfunk BOS steht neben den BOS des Bundes auch den BOS des Freistaates Bayern zur Verfügung.
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Zum Zwecke des Betriebs des BOS-Digitalfunknetzes wurden Basisstationsstandorte für digitale TETRA-Funkanlagen („Standorte“) deutschlandweit in der jeweiligen Verantwortung der Bundesländer errichtet bzw. ertüchtigt und betrieben.
Die Aufteilung bei der Errichtung und Inbetriebnahme der Standorte erfolgt in geografischen Abschnitten, im Folgenden Netzabschnitte (NA) genannt. Das BOS-Digitalfunknetz im Freistaat Bayern ist in 6 NA – die NA 33 bis 38 gemäß der Funknetzgliederung der BDBOS – unterteilt.
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Ausschreibungsgegenstand ist die Erbringung von Leistungen des Standort- und Facility-Managements für die Standorte des BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern. Nach derzeitigem Stand sind die ausgeschriebenen Leistungen für ca. 822 Standorte im Freistaat Bayern zu erbringen. Aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen können ca. 70 weitere Standorte hinzukommen. Der Auftraggeber (Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dieses vertreten durch das Bayerische Landeskriminalamt) beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit jeweils einem Generalunternehmer als Auftragnehmer i.S.v. § 14 Abs. 3 VSVgV über den Abruf von standortbezogenen Leistungen des Standort- und Facility-Managements, die in den Bereich der technischen und infrastrukturellen Dienstleistungen fallen, für die Funkinfrastruktur des Freistaats Bayern. Dabei hat der jeweilige Auftragnehmer u. a. die Funktionstüchtigkeit und den störungsfreien Betrieb der Standorte zu gewährleisten, indem er insbesondere die Technik und die Bauwerke des Standorts instand hält, auftretende Störungen vor Ort beseitigt und die gesetzlichen Verpflichtungen des Standorteigentümers, soweit vom Auftraggeber übertragen, wahrnimmt. Davon ausgenommen ist die Funkinfrastruktur des Bundes, insbesondere das Kernnetz und die Systemtechnik des BOS-Digitalfunknetzes, sowie die gesamte Technik des Zugangsnetzes im Freistaat Bayern zum BOS-Digitalfunknetz des Bundes (Accessnetz). Weiterhin haben die Auftragnehmer Dokumentations- und Datenbankpflegeleistungen zu erbringen.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: NA 33-1 Oberbayern Nord
Kurze Beschreibung:
Standort- und Facility-Management der Standorte des BOS-Digitalfunks im Netzabschnitt 33-1 Oberbayern Nord.
Menge oder Umfang: Ca. 87 Standorte. Weitere Standorte können aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen hinzukommen.Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zuschlagsfalle zum Abruf von Leistungen für mindestens 87 Standorte (Mindestabnahmemenge). Für den Fall, dass während der Vertragsdauer weitere Standorte hinzukommen, hat der Auftraggeber das einseitige Recht, die vertraglichen Leistungen auch für diese Standorte bei dem Auftragnehmer abzurufen, der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistungserbringung verpflichtet. Es wird keine Höchstabnahmemenge vereinbart.
Ca. 87 Standorte. Weitere Standorte können aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen hinzukommen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zuschlagsfalle zum Abruf von Leistungen für mindestens 87 Standorte (Mindestabnahmemenge). Für den Fall, dass während der Vertragsdauer weitere Standorte hinzukommen, hat der Auftraggeber das einseitige Recht, die vertraglichen Leistungen auch für diese Standorte bei dem Auftragnehmer abzurufen, der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistungserbringung verpflichtet. Es wird keine Höchstabnahmemenge vereinbart.
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Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind für alle Lose abzugeben. Ein Bieter/Auftragnehmer kann grundsätzlich nur auf maximal drei Lose den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern keine ausreichende Anzahl an zuschlagsfähigen Angeboten vor Zuschlagserteilung vorliegen sollte, behält sich der Auftraggeber vor, auch mehr als drei Lose an einen oder mehrere Bieter zu vergeben, sofern der Bieter im Angebot erklärt, die Auftragsausführung auch für mehr als drei Lose zu erbringen. Der Bieter hat mit seinem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) eine Präferenzliste einzureichen. Mit dieser Liste hat er anzugeben, in welcher Reihenfolge er die Zuschlagserteilung auf bestimmte Lose untereinander präferiert. Die Vergabe der Lose erfolgt dann nach der Reihenfolge der Präferenzliste des wirtschaftlichsten Angebotes. Die verbleibenden Lose werden an den nächstwirtschaftlichen Bieter nach dessen Präferenzliste und so fort vergeben.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: NA 33-2 Oberbayern Süd und NA 34 Region München
Kurze Beschreibung:
Standort- und Facility-Management der Standorte des BOS-Digitalfunks in den Netzabschnitten 33-2 Oberbayern Süd und 34 Region München.
Menge oder Umfang: Ca. 99 Standorte. Weitere Standorte können aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen hinzukommen.Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zuschlagsfalle zum Abruf von Leistungen für mindestens 99 Standorte (Mindestabnahmemenge). Für den Fall, dass während der Vertragsdauer weitere Standorte hinzukommen, hat der Auftraggeber das einseitige Recht, die vertraglichen Leistungen auch für diese Standorte bei dem Auftragnehmer abzurufen, der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistungserbringung verpflichtet. Es wird keine Höchstabnahmemenge vereinbart.
Ca. 99 Standorte. Weitere Standorte können aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen hinzukommen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zuschlagsfalle zum Abruf von Leistungen für mindestens 99 Standorte (Mindestabnahmemenge). Für den Fall, dass während der Vertragsdauer weitere Standorte hinzukommen, hat der Auftraggeber das einseitige Recht, die vertraglichen Leistungen auch für diese Standorte bei dem Auftragnehmer abzurufen, der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistungserbringung verpflichtet. Es wird keine Höchstabnahmemenge vereinbart.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3: NA 35-1 Schwaben Nord und NA 35-3 Schwaben Südwest
Kurze Beschreibung:
Standort- und Facility-Management der Standorte des BOS-Digitalfunks in den Netzabschnitten 35-1 Schwaben Nord und 35-3 Schwaben Südwest.
Menge oder Umfang: Ca. 98 Standorte. Weitere Standorte können aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen hinzukommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zuschlagsfalle zum Abruf von Leistungen für mindestens 98 Standorte (Mindestabnahmemenge). Für den Fall, dass während der Vertragsdauer weitere Standorte hinzukommen, hat der Auftraggeber das einseitige Recht, die vertraglichen Leistungen auch für diese Standorte bei dem Auftragnehmer abzurufen, der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistungserbringung verpflichtet. Es wird keine Höchstabnahmemenge vereinbart.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Angebote sind für alle Lose abzugeben. Ein Bieter/Auftragnehmer kann grundsätzlich nur auf maximal 3 Lose den Zuschlag erhalten (Zuschlagslimitierung). Sofern keine ausreichende Anzahl an zuschlagsfähigen Angeboten vor Zuschlagserteilung vorliegen sollte, behält sich der Auftraggeber vor, auch mehr als 3 Lose an einen oder mehrere Bieter zu vergeben, sofern der Bieter im Angebot erklärt, die Auftragsausführung auch für mehr als 3 Lose zu erbringen. Der Bieter hat mit seinem Angebot (nicht mit dem Teilnahmeantrag) eine Präferenzliste einzureichen. Mit dieser Liste hat er anzugeben, in welcher Reihenfolge er die Zuschlagserteilung auf bestimmte Lose untereinander präferiert. Die Vergabe der Lose erfolgt dann nach der Reihenfolge der Präferenzliste des wirtschaftlichsten Angebotes. Die verbleibenden Lose werden an den nächstwirtschaftlichen Bieter nach dessen Präferenzliste und so fort vergeben.
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Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4: NA 35-2 Niederbayern
Kurze Beschreibung:
Standort- und Facility-Management der Standorte des BOS-Digitalfunks im Netzabschnitt 35-2 Niederbayern.
Menge oder Umfang: Ca. 112 Standorte. Weitere Standorte können aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen hinzukommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zuschlagsfalle zum Abruf von Leistungen für mindestens 112 Standorte (Mindestabnahmemenge). Für den Fall, dass während der Vertragsdauer weitere Standorte hinzukommen, hat der Auftraggeber das einseitige Recht, die vertraglichen Leistungen auch für diese Standorte bei dem Auftragnehmer abzurufen, der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistungserbringung verpflichtet. Es wird keine Höchstabnahmemenge vereinbart.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5: NA 36-1 Oberfranken
Kurze Beschreibung:
Standort- und Facility-Management der Standorte des BOS-Digitalfunks im Netzabschnitt 36-1 Oberfranken.
Menge oder Umfang: Ca. 109 Standorte. Weitere Standorte können aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen hinzukommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zuschlagsfalle zum Abruf von Leistungen für mindestens 109 Standorte (Mindestabnahmemenge). Für den Fall, dass während der Vertragsdauer weitere Standorte hinzukommen, hat der Auftraggeber das einseitige Recht, die vertraglichen Leistungen auch für diese Standorte bei dem Auftragnehmer abzurufen, der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistungserbringung verpflichtet. Es wird keine Höchstabnahmemenge vereinbart.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Los 6: NA 36-2 Oberpfalz
Kurze Beschreibung:
Standort- und Facility-Management der Standorte des BOS-Digitalfunks im Netzabschnitt 36-2 Oberpfalz.
Menge oder Umfang: Ca. 102 Standorte. Weitere Standorte können aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen hinzukommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zuschlagsfalle zum Abruf von Leistungen für mindestens 102 Standorte (Mindestabnahmemenge). Für den Fall, dass während der Vertragsdauer weitere Standorte hinzukommen, hat der Auftraggeber das einseitige Recht, die vertraglichen Leistungen auch für diese Standorte bei dem Auftragnehmer abzurufen, der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistungserbringung verpflichtet. Es wird keine Höchstabnahmemenge vereinbart.
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Los 7: NA 37 Mittelfranken
Kurze Beschreibung:
Standort- und Facility-Management der Standorte des BOS-Digitalfunks im Netzabschnitt 37 Mittelfranken.
Menge oder Umfang: Ca. 91 Standorte. Weitere Standorte können aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen hinzukommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zuschlagsfalle zum Abruf von Leistungen für mindestens 91 Standorte (Mindestabnahmemenge). Für den Fall, dass während der Vertragsdauer weitere Standorte hinzukommen, hat der Auftraggeber das einseitige Recht, die vertraglichen Leistungen auch für diese Standorte bei dem Auftragnehmer abzurufen, der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistungserbringung verpflichtet. Es wird keine Höchstabnahmemenge vereinbart.
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Los 8: NA 38 Unterfranken
Kurze Beschreibung:
Standort- und Facility-Management der Standorte des BOS-Digitalfunks im Netzabschnitt 38 Unterfranken.
Menge oder Umfang: Ca. 124 Standorte. Weitere Standorte können aufgrund von Netzhärtungsmaßnahmen hinzukommen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zuschlagsfalle zum Abruf von Leistungen für mindestens 124 Standorte (Mindestabnahmemenge). Für den Fall, dass während der Vertragsdauer weitere Standorte hinzukommen, hat der Auftraggeber das einseitige Recht, die vertraglichen Leistungen auch für diese Standorte bei dem Auftragnehmer abzurufen, der Auftragnehmer ist in diesem Fall zur Leistungserbringung verpflichtet. Es wird keine Höchstabnahmemenge vereinbart.
Dauer: 84 Monate
Referenznummer: 124-8010-46/16
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bayern.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2017-02-15 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
(A1) Auszug (in nicht beglaubigter Kopie) eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG, nicht älter als 6 Monate (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist).
Es gelten die gleichen Anforderungen wie für Bewerber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(B1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern entsprechende Angaben verfügbar sind – den Umsatz für den durch den Auftragsgenstand vorausgesetzten Tätigkeitsbereich, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Vordruck).
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(B2) Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 2 000 000 EUR für Personenschäden und Sachschäden je Schadensfall und Versicherungsjahr besteht (Vordruck).
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Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer unterschriebenen Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nicht beglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist. Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Bestehen der unter III.2.2) Nr. (B2) geforderten Versicherung auf erstes Anfordern durch entsprechende Verträge oder Dokumente/ Bescheinigungen des Versicherers bis zur Zuschlagserteilung nachzuweisen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
(C1) Angabe (Vordruck) der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
(C2) Angabe (Vordruck) der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens mit IPMA- (International Project Management Association) oder PMI- (Project Management Institute) oder ITIL- (IT-Infrastructure Library) Zertifizierung oder vergleichbarer Qualifikation; Mindestanzahl: 1.
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(C3) Angabe (Vordruck) der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens mit Ausbildung zur/zum Schweissfachfrau/-mann; Mindestanzahl: 1.
(C4) Angabe (Vordruck) der Anzahl der beschäftigten Prüfsachverständigen oder Prüftechniker/innen des Fachbereiches Elektrotechnik des Unternehmens: Mindestanzahl: 1.
(C5) Angabe (Vordruck) der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, die die Aufgabe des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators übernehmen können (SiGeKo); Mindestanzahl: 1.
(C6) Angabe (Vordruck) der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens, die die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten (SiBe) übernehmen können; Mindestanzahl: 1.
Die Darstellung der Angaben zu Nr. (C1) bis (C6) muss auf dem Vordruck der Vergabestelle erfolgen.
(D1) Darstellung (Vordruck) mindestens eines Referenzprojekts über mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand nach Art, Inhalt und Umfang vergleichbare Leistungen in den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) mit mindestens folgenden (i bis iii) kumulativ zu erfüllenden Kriterien: (i) die Referenz muss sich auf Projekte beziehen, welche umfangreiche Leistungen im Bereich des technischen und infrastrukturellen Standort- bzw. Facility-Managements für Standorte von Funkanlagen öffentlicher oder privater Auftraggeber zum Inhalt haben und (ii) das Referenzprojekt muss mindestens 80 Standorte zum Auftragsgegenstand haben (iii) das Referenzprojekt muss im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist einen bereits erfüllten Vertragszeitraum von mindestens einem Jahr aufweisen.
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Der Nachweis der Erfüllung der unter Nr. (D1) geforderten Kriterien muss durch Vorlage mindestens eines entsprechenden Referenzprojekts erfolgen; die Vorlage mehrerer Referenzprojekte, die lediglich zusammengenommen die Kriterien (i) bis (iii) erfüllen, ist nicht ausreichend.
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Die Referenz muss eindeutig demjenigen Unternehmen als Leistungsverantwortlichem (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft.
Die Darstellung der Referenz hat grundsätzlich unter Nutzung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks, welcher neben den Mindestangaben nach § 27 Abs. 3 VSVgV (Name der Auskunftsperson, Wert der Leistung, Zeit der Leistungserbringung und Angabe, ob die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde) weitere, sachlich gerechtfertigte Angaben enthält, zu erfolgen. Zusätzlich ist dem Teilnahmeantrag grundsätzlich eine von dem jeweiligen öffentlichen bzw. privaten Referenzauftraggeber i.S.v. § 27 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 VSVgV ausgestellte schriftliche Bescheinigung (nicht beglaubigte Kopie ist ausreichend) über die erbrachte Leistung beizufügen, welche mindestens die Angaben nach § 27 Abs. 3 VSVgV zu enthalten hat; eine Beglaubigung dieser Bescheinigung ist nicht erforderlich. Alternativ zu dieser schriftlichen Bescheinigung ist es gleichfalls zulässig, wenn mit dem Teilnahmeantrag der vom Unternehmen mit der Darstellung der Referenz ausgefüllte Vordruck von dem jeweiligen öffentlichen bzw. privaten Referenzauftraggeber unterzeichnet eingereicht wird.
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Sollten die Unternehmen die vorgenannten Formen der Bescheinigung i. S. v. § 27 Abs. 2 VSVgV aus berechtigten Gründen (i.S.v. § 27 Abs. 5 VSVgV) nicht oder nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorlegen können (bspw. weil der Referenzauftraggeber verhindert ist oder er mit Verweis auf Geheimhaltungserfordernisse, Sicherheitsinteressen o.ä. die Ausstellung und Abgabe der Bescheinigung verweigert oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht fristgemäß vornimmt), sind die Unternehmen berechtigt, mit dem Teilnahmeantrag unter Angabe des berechtigten Grundes i.S.v. § 27 Abs. 5 VSVgV nur den von ihnen selbst ausgefüllten Vordruck über die jeweilige Referenz einzureichen. Die Vergabestelle behält sich vor, eine nicht oder nicht rechtzeitig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorgelegte Bescheinigung i.S.v. § 27 Abs. 2 VSVgV in diesen Fällen gem. § 22 Abs. 6 S. 1 VSVgV – soweit dies möglich und verhältnismäßig ist – nachzufordern oder, soweit die Einholung einer ausgestellten Bescheinigung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand oder Zeitdauer möglich ist, auf die Vorlage einer Bescheinigung i. S. v. § 27 Abs. 2 VSVgV nach § 27 Abs. 5 VSVgV zu verzichten.
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Für den Fall, dass eine nachträgliche Vorlage einer Bescheinigung i. S. v. § 27 Abs. 2 VSVgV möglich und verhältnismäßig ist und trotz Nachforderung der Vergabestelle gem. § 22 Abs. 6 S. 1 VSVgV nicht
rechtzeitig bis zu der gesetzten Nachfrist vorgelegt wird, werden die betroffenen Unternehmen nach § 22 Abs. 6 S. 2 VSVgV vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Für den Fall, dass eine nachträgliche Vorlage einer Bescheinigung i. S. v. § 27 Abs. 2 VSVgV nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, lässt die Vergabestelle den entsprechenden vom Unternehmen ausgefüllten Referenzvordruck als geeigneten Nachweis über die Referenz gem. § 27 Abs. 5 VSVgV zu; ein Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen Nichtvorlage der Bescheinigung i. S. v. § 27 Abs. 2 VSVgV im Rahmen der formellen Eignungsprüfung erfolgt in diesem Fall nicht.
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Für den Fall, dass die Unternehmen auch den Referenzvordruck aus berechtigten Gründen i. S. v. § 27 Abs. 5 VSVgV nicht ausfüllen dürfen (insbesondere weil der Referenzauftraggeber dies aus Geheimhaltungserfordernissen oder wegen Sicherheitsinteressen untersagt), haben die Unternehmen in dem Referenzvordruck zumindest den Auftraggeber mit einem Ansprechpartner anzugeben, bei dem die Vergabestelle die verlangten Angaben abfragen und überprüfen kann. Sollte der Vergabestelle daraufhin die Abfrage oder Überprüfung bei dem Referenzauftraggeber nicht möglich sein, ist die eingereichte Referenz des Unternehmens kein tauglicher Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit.
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Die Unternehmen sind darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände und berechtigten Gründe i. S. v. § 27 Abs. 5 VSVgV, die die (rechtzeitige) Vorlage der Bescheinigung i. S. v. § 27 Abs. 2 VSVgV verhindern; die Vergabestelle behält sich die Überprüfung dieser Angaben vor.
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Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen werden können, wenn sie in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten haben oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 24 Abs. 1 VSVgV i. V. m. §§ 147, 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB).
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Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Überprüfung der Darstellung der Unternehmen im Referenzvordruck bei dem angegebenen Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung vor.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
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Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4 GWB handelt, müssen die Bewerber, Bieter und Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG (Bayerisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV). Insbesondere ist das unterschriebene Merkblatt über die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt, Anlage 7 zur Verschlusssachenanweisung (VSA) für die Behörden des Freistaates Bayern vom 14.3.1995) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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Die Vergabeunterlagen enthalten Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NfD (Art. 7 Abs. 2 Nr. 4 BaySÜG) und werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber abgegeben, die dieses VS-NfD-Merkblatt unterschrieben eingereicht haben. Weitere Anforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen des Vergabeverfahrens.
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Aufgrund des erforderlichen Zugangs zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Vertraulich gem. Art. 7 Abs. 2 Nr. 3 BaySÜG sowie deren Verwendung zur Auftragsausführung muss aus Gründen des Geheimschutzes eine einfache Sicherheitsüberprüfung gem. Art. 10 Abs. 1 Nr. 1 BaySÜG oder einer inhaltlich gleichwertigen Bestimmung des Bundes oder eines anderen Bundeslandes oder einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als gleichwertig anerkannt ist bzw. wird, für die Personen, welche eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit i. S. v. Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 BaySÜG wahrnehmen sollen, vorliegen und die entsprechende Sicherheitsermächtigung dem Auftraggeber gegenüber nachgewiesen werden. Nach § 7 Abs. 6 VSVgV gewährt der Auftraggeber den Bewerbern, Bietern oder Unterauftragnehmern, deren Personal noch nicht entsprechend sicherheitsüberprüft und -ermächtigt ist, zusätzliche Zeit (bis zum 15.2.2017), um diese Anforderung zu erfüllen. Die Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls deren Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes und -ermächtigtes Personal verfügen und dieses zur Auftragsausführung einsetzen. Anderenfalls ist der Auftraggeber zur Beendigung der Rahmenvereinbarung sowie aller Einzelaufträge berechtigt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und sonstigen Rechtsansprüchen und -mitteln bleibt vorbehalten.
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Der Teilnahmeantrag muss folgende unterschriebene Verpflichtungs-/Eigenerklärungen (gemäß den zur Verfügung gestellten Vordrucken) des Bewerbers bzw. der benannten anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer enthalten:
(1) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während des Vergabeverfahrens und der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt, Anlage 7 zur Verschlusssachenanweisung (VSA) für die Behörden des Freistaates Bayern vom 14.3.1995) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(2) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) der benannten anderen Unternehmen/ Unterauftragnehmer nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während des Vergabeverfahrens und der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat das jeweilige Unternehmen das von ihm unterschriebene Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt, Anlage 7 zur Verschlusssachenanweisung (VSA) für die Behörden des Freistaates Bayern vom 14.3.1995) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(3) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
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(4) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
(5) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) der benannten anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer, dass die Lehren und Technologien des L. Ron Hubbard während der Vertragsdauer im Unternehmen weder angewandt, gelehrt oder verbreitet werden (Scientology-Schutzerklärung).
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 84
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2016-09-05 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Qualität (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf – Vergabestelle
Name: Bird & bird llp
Postanschrift: Carl-Theodor-Straße 6
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Kontaktperson: RA Guido Bormann
Telefon: +49 21120056224 📞
E-Mail: guido.bormann@twobirds.com 📧
Fax: +49 21120056000 📠
URL der Dokumente: http://www.twobirds.com/de/More-information/Ausschreibungen/som_standorte 🌏
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
(1) Das Bayerische Landeskriminalamt führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für den Freistaat Bayern als öffentlicher Auftraggeber nach den Vorschriften der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag nach § 111 Abs. 3 Nr. 2 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) insgesamt um einen sicherheitsspezifischen Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 104 Abs. 3, Abs. 1 Nr. 4 GWB handelt. Eine Gesamtvergabe der sicherheitsspezifischen sowie der nicht-sicherheitsspezifischen Teilleistungen innerhalb eines einheitlichen Auftrags nach den Bestimmungen der VSVgV ist hier objektiv gerechtfertigt, da die Vergabeunterlagen bereits zum einen als „VS-NfD“ eingestuft werden. Dies ist u.a. erforderlich, um die Standortlisten, welche für die Durchführung von Leistungen benötigt werden, vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Insbesondere ist es hier zur Aufrechterhaltung des reibungslosen Funktionierens des sicherheitsrelevanten BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern erforderlich, dass zwischen den einzelnen (sicherheitsspezifischen und nicht-sicherheitsspezifischen) Teilleistungen und damit ggf. verschiedenen Auftragnehmern keine Reibungsverluste oder Schnittstellenrisiken, durch die Informationen oder Daten verloren gehen können, entstehen.
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(2) Der ausgeschriebene Auftrag umfasst im Hauptgegenstand Dienstleistungen gem. § 5 Abs. 1 VSVgV sowie daneben Bauleistungen, die im Verhältnis zum Hauptgegenstand Nebenarbeiten sind (§ 110 Abs. 1 Satz 1 GWB).
(3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 VSVgV, § 146 Satz 1 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
(4) Der ausgeschriebene Auftrag wird in der Menge aufgeteilt in 8 Losen (Teillose) vergeben. Einer weiteren Aufteilung in zusätzliche Fach- oder Teillose stehen wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 10 Abs. 1 Satz 2 VSVgV, § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und einheitlichen (Daten-)Pflege der Standorte des BOS-Digitalfunks im Freistaat Bayern.
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(5) Mit dem Teilnahmeantrag ist eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, das kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 23 Abs. 1 VSVgV i.V.m. §§ 147, 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegt einzureichen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 3, Abs. 4 VSVgV durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage des Bewerbers bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen hat (§ 23 Abs. 2 VSVgV).
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(6) Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) der vom Bewerber benannten anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer, das kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 23 Abs. 1 VSVgV i.V.m. §§ 147, 123 Abs. 1 bis 4 GWB vorliegt, einzureichen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 3, Abs. 4 VSVgV durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Unternehmen bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen hat (§ 23 Abs. 2 VSVgV).
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(7) Mit dem Teilnahmeantrag ist weiterhin eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 24 Abs. 1 VSVgV i.V.m. §§ 147, 124 Abs. 1 GWB vorliegt einzureichen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines entsprechenden Beleges oder einer förmlichen Erklärung nachzuweisen.
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(8) Mit dem Teilnahmeantrag ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) der vom Bewerber benannten anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 24 Abs. 1 VSVgV i.V.m. §§ 147, 124 Abs. 1 GWB vorliegt, einzureichen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines entsprechenden Beleges oder einer förmlichen Erklärung nachzuweisen.
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(9) Teilnahmebedingungen:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die oben unter VI.3) Nr. (5) bis Nr. (8) und unter III.1.4) Nr. (1) bis Nr. (5) sowie unter III.2.1) bis III.2.3) angegebenen Nachweise (Bescheinigungen von dritter Seite), Eigenerklärungen (§ 22 Abs. 2 VSVgV) und Angaben (Auskünfte des Bewerbers) – zusammen „Unterlagen“ – gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen vollständig beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle kostenfrei zur Verfügung gestellten und bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle per Weblink (http://www.twobirds.com/de/More-information/Ausschreibungen/som_standorte) abrufbaren Vordrucke zu verwenden. Die Vergabestelle behält sich vor, nachträgliche Änderungen oder Erläuterungen bezüglich der Vordrucke für den Teilnahmeantrag über diesen Weblink einzustellen. Die Vordrucke zum Teilnahmeantrag sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan oder Fax) einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und nach Möglichkeit in nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in elektronischer Kopie (CD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form (E-Mail, Upload, etc.) ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist als solcher mit dem zur Verfügung gestellten und ebenfalls bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle per Weblink (http://www.twobirds.com/de/More-information/Ausschreibungen/som_standorte) abrufbaren Kennzettel zu kennzeichnen und bis zu der unter IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle (Bayerisches Landeskriminalamt, SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf – Vergabestelle, Maillingerstraße 15, 80636 München) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen. Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
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Die Vergabestelle behält sich vor, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist geforderte und nicht vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder Zweifelsfragen aufzuklären. Werden die nachgeforderten Unterlagen oder Informationen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 VSVgV). Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer von allen Mitgliedern unterschriebenen Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) insbesondere sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen zu benennen, die rechtliche Zulässigkeit der Bildung einer Bewerbergemeinschaft zu erklären, die gesamtschuldnerische Haftung der Bewerbergemeinschaft im Falle der Zuschlagserteilung zu erklären und einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind die unter III.2.1), unter III.1.4) Nr. (1), Nr. (3) und Nr. (4) sowie unter VI.3) Nr. (5) und Nr. (7) für Bewerber aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die unter III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Vergabestelle weist vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht darauf hin, dass nach der überwiegenden Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/ Bietergemeinschaften begründen.
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Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Teilnehmer an dem Vergabeverfahren (Bewerber/Bieter) die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten.
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Ein Bewerber (ebenso eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.2) nach § 26 Abs. 3 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis (in Form einer Verpflichtungserklärung) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) zu erbringen.
technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) nach § 27 Abs. 4 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass diese anderen Unternehmen ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Der Nachweis (in Form einer Verpflichtungserklärung) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) durch die Vorlage einer schriftlichen Zusage der anderen Unternehmen, die dem Bewerber die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen, zu erbringen (§ 27 Abs. 4 Satz 3 VSVgV).
In dem Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV und/oder § 27 Abs. 4 VSVgV hat der Bewerber diese anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit dieser anderen Unternehmen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 26 Abs. 3 VSVgV bzw. technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 27 Abs. 4 VSVgV beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1), unter III.1.4) Nr. (2) und Nr. (5) sowie unter VI.3) Nr. (6) und Nr. (8) für andere Unternehmen/Unterauftragnehmer aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten anderen Unternehmen im Teilnahmeantrag beizubringen.
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Es wird vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. §§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV nicht nur ein Unterauftragnehmer, auf dessen Leistungsfähigkeit sich der Bewerber für die Durchführung eines bestimmten Auftrags beruft, sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges (sog. verbundenes) Unternehmen nach der Vergaberechtsprechung zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit er sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 26 Abs. 3 VSVgV bzw. seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 27 Abs. 4 VSVgV berufen hat, bei der Auftragsausführung (als Unterauftragnehmer i.S.v. § 9 Abs. 1 VSVgV) einzusetzen bzw. die nachgewiesenen, für die Auftragsausführung erforderlichen sowie zur Verfügung gestellten Mittel der anderen Unternehmen einzusetzen.
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Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen – welche nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV angegeben worden sind –, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für die Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.
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Eigene Untersuchungen und Ermittlungen des Auftraggebers bzw. dessen Behörden sowie auf Veranlassung des Auftraggebers vorgenommene Untersuchungen oder Ermittlungen anderer Behörden in Bezug auf die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit gem. §§ 147, 122 Abs. 1 und 2 GWB) sowie das Vorliegen von zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründen (gem. §§ 23, 24 VSVgV, §§ 147, 123, 124 GWB) bei Bewerbern, Bewerbergemeinschaften, anderen Unternehmen (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) oder Unterauftragnehmern sowie zur Sicherstellung des Schutzes von Verschlusssachen bleiben vorbehalten.
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Im Übrigen kann ein Unternehmen gem. §§ 147, 124 Abs. 1 GWB auch dann von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn das Unternehmen nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweist, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen. Der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mit Hilfe geschützter Datenquellen erfolgen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
(10) Etwaige Fragen sind ausschließlich über die in unter I.1) angegebene E-Mail-Adresse (blka.sg124.funk@polizei.bayern.de) der Kontaktstelle (Bayerisches Landeskriminalamt, SG 124 Beschaffung/Zentraleinkauf – Vergabestelle) in Form von E-Mails zu stellen. Fragen und Antworten zum Teilnahmewettbewerb werden auf der Seite http://www.twobirds.com/de/More-information/Ausschreibungen/som_standorte zur Einsicht für alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber in anonymisierter Form bereitgestellt. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 8 Tage vor Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Teilnahmefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
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(11) Es liegt in der Verantwortung interessierter Unternehmen, die Einstellung von aktualisierten Informationen und Dokumenten bis zum Ablauf der in Abschnitt IV.3.4) genannten Teilnahmefrist auf der Seite http://www.twobirds.com/de/More-information/Ausschreibungen/som_standorte zur Kenntnis zu nehmen und bei der Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags zu berücksichtigen; eine Benachrichtigung über eine solche Einstellung erfolgt nicht.
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(12) Interessierte Unternehmen und Bewerber haben keinen Anspruch auf Auswahl im Teilnahmewettbewerb oder auf Zugang zu den Vergabeunterlagen oder auf Aufforderung zur Angebotsabgabe. Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen, und zwar in verschlüsselter Form (Verschlüsselungssoftware Chiasmus®). Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber haben der Vergabestelle auf erstes Anfordern zu bestätigen, dass sie in Besitz von Lizenzen für die Nutzung der Verschlüsselungssoftware Chiasmus® sind bzw. diese unverzüglich bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) unter Einhaltung der betreffenden Anforderungen und Lizenzbedingungen des BSI bestellen werden. In letzterem Fall hat der Bewerber nach Erhalt der Lizenz der Vergabestelle unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen, dass er in Besitz der Lizenz ist.
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(13) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder eine Vergütung für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
(14) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat die EU-Bekanntmachung Vorrang.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Internetadresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de 🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat: der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 134 GWB hin.
§ 134 Abs. 1 und Abs. 2 GWB lautet:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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Schließlich weist die Vergabestelle auf § 134 Abs. 3 Satz 2 GWB hin, wonach öffentliche Auftraggeber im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge beschließen können, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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Quelle: OJS 2016/S 146-265270 (2016-07-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 125-255575
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 146-265270
ABl. S-Ausgabe: 125

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Leistung (50)
2. Preis (50)

Auftragsvergabe
Name: Hörmann Kommunikation & Netze GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 45-47
Postort: Kirchseeon
Postleitzahl: 85614
Land: Deutschland 🇩🇪
Name: Strabag Property and Facility Services GmbH
Postanschrift: Bayreuther Str. 1
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90409
Name: Mugler AG
Postanschrift: Hofer Straße 2-4
Postort: Oberlungwitz
Postleitzahl: 09353
Quelle: OJS 2017/S 125-255575 (2017-06-29)