Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd

Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd, vertreten durch Landrat Klaus Pavel / Krankenhausdirektor Walter Hees

Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4-5 und Besondere Leistungen für den Neubau zentrale Notaufnahme (ZNA), Bestandssanierung und Erweiterung der Endoskopie und der Onkologie – Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-01 Auftragsbekanntmachung
2017-02-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Referenznummer: 2016/04
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4-5 und Besondere Leistungen für den Neubau zentrale Notaufnahme (ZNA), Bestandssanierung und Erweiterung der Endoskopie und der Onkologie – Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Ostalbkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd, vertreten durch Landrat Klaus Pavel / Krankenhausdirektor Walter Hees
Postanschrift: Wetzgauer Straße 85
Postleitzahl: 73557
Postort: Mutlangen
Kontakt
Internetadresse: http://www.stauferklinikum.de 🌏
E-Mail: walter.hees@stauferklinikum.de 📧
Telefon: +49 71717011001 📞
Fax: +49 71717011009 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHPY6QC%22 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHPY6QC%22 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-06 📅
Datum des Beginns: 2016-12-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 151-273282
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 4-5, Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen, Anlagengruppe 5 informationstechnische Anlagen, Leistungsphasen 1-8, 9 optional und Besondere Leistungen für den Neubau zentrale Notaufnahme (ZNA), Bestandssanierung und Erweiterung der Endoskopie und der Onkologie – Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd.
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Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt.
Die Fallzahlen der zentralen Notaufnahme – am Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd in Mutlangen steigen kontinuierlich und ständig. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurden im Vorfeld Untersuchungen und Überlegungen angestellt mit dem Ziel eine neue interdisziplinäre zentrale Notaufnahme und eine Erweiterung der Endoskopie und der Onkologie zu generieren.
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— Neubau zentrale Notaufnahme chirurgische Ambulanz.
Es ist geplant einen zweigeschossigen Ergänzungsbau entlang der Wetzgauer Straße nördlich des heutigen Apothekenbaus speziell für die neue zentrale Notaufnahme und weitere Nutzungen zu errichten.
Dieser Ergänzungsbau kann, da außerhalb des Klinikkomplexes gelegen, ohne wesentliche Störungen des eigentlichen Klinikbetriebes erbaut werden. Dazu kommen weitere Bereiche für die zentrale Notaufnahme bis zur heutigen Radiologie im inneren des Gebäudekomplexes.
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Weitere Schritte des geplanten Bauablaufs:
— Verlegung der Inneren / Ambulanz in das 2. OG, Neubau;
— Verlegung der Onkologie in das 2. OG Neubau;
— Erweiterung der zentralen Notaufnahme durch den heutigen Apothekenbau im 1. OG, Bestand;
— Verlegung der Endoskopie nach Süden in den Bereich der alten zentralen Notaufnahme 1. OG, Bestand.
Die technische Versorgung der Erweiterung und der Umbauten im Bestand erfolgt über die Anbindung an bereits bestehende Zentralen, die im Bedarfsfall angepasst, bzw. in Teilbereichen erweitert oder saniert werden müssen.
Fläche Neubau (Erweiterung) ca. 3 330 m
Fläche Sanierung (Bestand) ca. 1 435 m
Geplante Dauer der Baumaßnahme von Anfang Juli 2017 bis Ende Juli 2019, die Durchführung der Maßnahme erfolgt in 2 Bauabschnitten, zuerst Neubau, darauf folgend Sanierung.
Beschreibung der Optionen: Optionale Beaufragung der Leistungsphase 9.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stauferklinikum Schwäbisch Gmünd; Wetzgauer Straße 85; 73557; Mutlangen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle nachfolgenden Auskünfte sind auf den Formblättern des Bewerbungsbogens zu erteilen:
— Bürobezeichnung und Anschrift des Bewerbers;
— Darstellung der wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen, hinsichtlich Trennung von Planung und Bauausführung;
— Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage;
— Rechtsform des Bewerbers;
— Jahr der Bürogründung;
— Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens;
— Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur;
— verbindliche Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß §123 und § 124 GWB.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Angaben und Unterlagen in Bezug auf die daraus hervorgehende Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Center/company/announcements/categoryOverview.do?method=search&searchString=%22CXP4YHPY6QC%22 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Assmann Beraten + Planen AG
Postanschrift: Welfenstraße 22 / Haus B
Postort: München
Postleitzahl: 81541
Kontaktperson: Thomas Munsche
Telefon: +49 89680091-0 📞
E-Mail: t.munsche@assmann.info 📧
Land: München, Landkreis 🏙️
Internetadresse: www.assmann.info 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHPY6QC.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind: § 107 Abs. 3, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertragesnach § 101b Abs. 1 Nr. 2. §101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
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1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 151-273282 (2016-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-14)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-02-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-02-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 033-060662
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 151-273282
ABl. S-Ausgabe: 33

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Organisation der Auftragsabwicklung (5)
2. Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung (15)
3. Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung (60)
4. Gesamteindruck (5)
5. Honorar (15)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-01-13 📅
Name: Eproplan GmbH
Postanschrift: Schöttlestraße 34 A
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70597
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postort: Stuttgart
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:§ 107 Abs. 3,
Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1
Nr.2.§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein
Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne
andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem
Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die
Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des
Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2017/S 033-060662 (2017-02-14)