Steuerberatungsleistungen Konzern für die Veranlagungszeiträume 2017 ff

Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH

Beschaffungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen für die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH und den gesamten Stadt und Land-Konzern für 2017 ff.
Die Stadt und Land ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit derzeit rund 42 500 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Im Konzern sind ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land ist die Muttergesellschaft und leitende Einheit des Konzerns. Zum Konzern gehören:
— WoGeHe – Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH;
— WoBeGe – Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH;
— Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH;
— Stadt und Land Netze GmbH;
— Stadt und Land Johannisthal GmbH;
— SIWOGE 1992 – Siedlungsplanung und Wohnbauten Gesellschaft mbH (Beteiligung nicht konsolidiert).
Soweit zum Konzern Stadt und Land neue Gesellschaften hinzukommen oder ruhende Gesellschaften aktiviert werden, ist diese Steuerberatung auf diese Gesellschaften zu erweitern.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-22.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-22 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-07-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Steuerwesen
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen für die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH und den gesamten Stadt und Land-Konzern für 2017 ff. Die Stadt und Land ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit derzeit rund 42 500 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Im Konzern sind ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land ist die Muttergesellschaft und leitende Einheit des Konzerns. Zum Konzern gehören: — WoGeHe – Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH; — WoBeGe – Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH; — Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH; — Stadt und Land Netze GmbH; — Stadt und Land Johannisthal GmbH; — SIWOGE 1992 – Siedlungsplanung und Wohnbauten Gesellschaft mbH (Beteiligung nicht konsolidiert). Soweit zum Konzern Stadt und Land neue Gesellschaften hinzukommen oder ruhende Gesellschaften aktiviert werden, ist diese Steuerberatung auf diese Gesellschaften zu erweitern.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Steuerwesen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH
Postanschrift: Werbellinstraße 12
Postleitzahl: 12053
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtundland.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@stadtundland.de 📧
Fax: +49 3068926467 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-22 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 143-258684
ABl. S-Ausgabe: 143

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsgegenstand ist eine Rahmenvereinbarung über Steuerberatungsleistungen für die Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH und den gesamten Stadt und Land-Konzern für 2017 ff.
Die Stadt und Land ist ein kommunales Wohnungsunternehmen im Eigentum des Landes Berlin mit derzeit rund 42 500 Mieteinheiten in Berlin und Brandenburg. Im Konzern sind ca. 500 Mitarbeiter beschäftigt. Die Stadt und Land ist die Muttergesellschaft und leitende Einheit des Konzerns. Zum Konzern gehören:
Mehr anzeigen
— WoGeHe – Wohnungsbaugesellschaft Hellersdorf mbH;
— WoBeGe – Wohnbauten- und Beteiligungsgesellschaft mbH;
— Stadt und Land Facility-Gesellschaft mbH;
— Stadt und Land Netze GmbH;
— Stadt und Land Johannisthal GmbH;
— SIWOGE 1992 – Siedlungsplanung und Wohnbauten Gesellschaft mbH (Beteiligung nicht konsolidiert).
Soweit zum Konzern Stadt und Land neue Gesellschaften hinzukommen oder ruhende Gesellschaften aktiviert werden, ist diese Steuerberatung auf diese Gesellschaften zu erweitern.
Ziel der Ausschreibung ist es, eine Rahmenvereinbarung mit einem Steuerberatungsunternehmen zu schließen, welches die Beratung im Bereich jeglicher Art von Steuer für das Veranlagungsjahr 2017 und optional die der Folgejahre 2018 bis 2020 für den Konzern Stadt und Land übernimmt. Zu erbringen sind im Wesentlichen die folgenden Leistungen, die teilweise als Pauschalen und, soweit noch nicht abschließend bestimmbar, durch Stundensätze vergütet werden.
Mehr anzeigen
— Prüfung der von der Stadt und Land Wohnbauten-Gesellschaft mbH und ihren Tochtergesellschaften erstellten Steuerbilanzen und ermittelten Besteuerungsgrundlagen einschließlich Verifizieren des beim Auftraggeber geführten steuerlichen Immobilienvermögens;
Mehr anzeigen
— Erstellung bzw. Prüfung der Steuererklärungen zur Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer;
— Prüfung und gegebenenfalls Kommentierung der jährlichen Steuerbescheide, auch von Steuerbescheiden aus abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— Prüfung der Festsetzungen der Körperschaftsteuer und des Solidaritätszuschlages, der gesonderten Feststellungen der verbleibenden Verlustvorträge und der steuerlichen Einlagenkonten;
— Prüfung der Festsetzungen der Gewerbesteuermessbeträge und der verbleibenden Verlustvorträge;
— Prüfung der festgesetzten Vorauszahlungsabschläge zur Körperschaft- und Gewerbesteuer auf Anpassung während des laufenden Geschäftsjahres;
— Erstellung von Kapitalertragsteuer-Anmeldungen und Erstattungsanträgen;
— Elektronische Übermittlung der E-Bilanz nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an die Finanzverwaltung;
— Übernahme der Korrespondenz mit der Finanzverwaltung im Zusammenhang mit den generellen Leistungsinhalten sowie bei Einlegung von Rechtsbehelfen, bei Beantragung von Fristverlängerungen und bei Anträgen zur Anpassung der Vorauszahlungen;
— Fachlicher Ansprechpartner für die Mitarbeiter des Bereichs Steuern in allen Steuer- und Abgabenangelegenheiten inkl. Gutachten;
— Beantwortung von steuerlichen Fragestellungen im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und Erstellung der Steuerberaterbestätigungsschreiben für die Gesellschaften;
— Erstellung der Steuerbilanzen;
— Ermittlung der latenten Steuern für den Jahresabschluss der Gesellschaften des Stadt unD Land Konzerns und für den Konzern;
— Erstellung einer vorläufigen Steuerberechnung (KSt, GewSt) für Zwecke des Jahresabschlusses;
— Unterstützung bei der Planung des Ertragssteueraufwands;
— Prüfung der monatlichen USt-Vorauszahlungen bzw. der Umsatzsteuerberechnung;
— laufende Steuerberatung für sämtliche Steuerarten/alle Unternehmensformen insbesondere auch Grunderwerbsteuer, Umwandlungsrecht und Umwandlungssteuerrecht;
— Beratung von Umstrukturierungen (Verschmelzungen, Umwandlungen, Anwachsungen, etc.) insbesondere zu grunderwerbsteuerlichen, umsatzsteuerlichen und ertragsteuerlichen Sachverhalten;
— Erstellung von steuerlichen Gutachten;
— Unterstützung bei der Implementierung von relevanten neuen gesetzlichen Vorschriften;
— Begleitung der Betriebsprüfungen sowie von Lohnsteuer- und Umsatzsteuersonderprüfungen;
— Betreuung von außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren;
— Aktive Mitarbeit beim Jahresabschluss, insbesondere latente Steuern;
— Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Immobilien im Rahmen eines Share oder Asset Deals insbesondere die Erstellung der steuerlichen Due Diligence oder der steuerlichen Kaufvertragsklauseln für alle notwendigen Steuerarten;
— Angebot von Informationsveranstaltungen und Seminaren inkl. kontinuierlicher Fachinformationen;
— Aktive Mitwirkung an Problemlösungen und sonstige steuerliche Beratung von nicht genauer definierten Fragestellungen, die im Rahmen des täglichen Geschäfts oder bei Projektarbeiten auftreten;
— Außerdem kann der Auftragnehmer im Falle weiterer Übernahmen von Gesellschaften mit deren steuerlicher Beratung beauftragt werden.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption: dreimalig für jeweils ein Jahr, Maximallaufzeit 4 Jahre bis 2020.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe mindestens zwei für dieses Verfahren zuständiger Ansprechpartner mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
2. Darstellung des Firmenprofils des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft (Gesellschafter; Kooperationen; Beteiligungen).
3. Der Nachweis der Zulassung als Steuerberater oder Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft nach § 41 StBerG ist Mindestanforderung.
4. Erklärung gem. Ziff. VII Nr. 1 des Berliner Corporate Governance Kodex (Unabhängigkeit des Prüfer, Erklärung zu Leistungen für Auftraggeber in der Vergangenheit und für die Zukunft, soweit in Aussicht gestellt) (Mindestanforderung).
5. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB n. F und Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB n. F.
6. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 21 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und § 21 Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AEntG) und § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) und § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG). (Die Erklärung ist Mindestanforderung). Der Auftraggeber wird über den Teilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO, § 19 MiLoG anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zu Grunde legen.
Mehr anzeigen
7. Eigenerklärung gem. Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), den ArbeitnehmerInnen bei der Ausführung mindestens diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt oder andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte einhalten, unseren ArbeitnehmerInnen (ohne Auszubildende) bei der Ausführung der Leistungen mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn zu bezahlen, die beauftragten Nachunternehmer oder einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher schriftlich verpflichten, seinen ArbeitnehmerInnen mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Auftragnehmer selbst einzuhalten verspricht, sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten Nachunternehmer oder auf einen von ihm oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils schriftlich übertragen und dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftliche Übertragung nachgewiesen wird, sicherzustellen, dass die beauftragten Nachunternehmer ihrerseits die von ihnen beauftragten Nachunternehmer oder von ihnen beauftragte Verleiher die oben angegebenen Verpflichtungen jeweils schriftlich übertragen und verpflichten, dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen. Die Erklärung ist Mindestanforderung.
Mehr anzeigen
8. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 LandesgleichstellungsG und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gem. § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist Mindestanforderung.
Mehr anzeigen
Mit der Teilnahme am Verfahren stimmen die Bewerber zu, über die Einhaltung der vorgenannten Erklärungen eine Vertragsstrafenregelung sowie ein Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu vereinbaren. Darüber hinaus werden für die Einhaltung der Verpflichtungen Kontrollrechte vereinbart.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Nachweis des Bestehens eines branchenüblichen Versicherungsschutzes von mindestens 5 000 000 EUR bereits bei Stellung des Teilnahmeantrages; es wird davon ausgegangen, dass nur Bewerber, die hierzu in der Lage sind, über eine ausreichende Leistungsfähigkeit verfügen.
Mehr anzeigen
2. Angaben zum Umsatz pro Jahr für Steuerberatungsleistungen bezogen auf letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgeschlüsselt nach Geschäftsjahren.
Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft für Steuerberatungsleistungen von 1 600 000 EUR pro Jahr.
3. Nachweis der Bonität über eine Eigenauskunft einer Wirtschaftsauskunftei oder eine die Bonität belegende aktuelle Bankerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bitte beachten Sie die Angaben in Ziff. II.2.).
1. Angaben zum Gesamtpersonal des Bewerbers während der letzten 3 Jahre, getrennt in Angestellte und freie Mitarbeiter; aufgeschlüsselt nach Berufsgruppe (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte und sonstiges Personal) und Jahren. Nachweis, dass mindestens 20 Mitarbeiter beschäftigt werden. Der Nachweis ist in tabellarischer Form zu erbringen mit der Angabe der Jahre der Berufserfahrung. Tabellarische Auflistung des vorgesehenen Personals/Teams für die ausgeschriebene Leistung mit Angaben zur beruflichen Qualifikation, Berufserfahrung in Jahren und zu persönlichen Referenzen (vergleichbar mit der der ausgeschriebenen Leistung und der vorgesehenen Tätigkeit). Der Gesamtverantwortliche muss eine Position als Geschäftsführer, Partner, Vorstand oder vergleichbar haben. Er muss Steuerberater und kann zusätzlich Rechtsanwalt sein. Es muss ein Stellvertreter des verantwortlichen Partners benannt werden, der Steuerberater sein muss. Die Verfügbarkeit eines verantwortlichen Ansprechpartners mit der Position eines Geschäftsführers, Vorstand, Partners oder vergleichbarer Position mit umfassenden Leistungserfahrungen und langjährigen Erfahrungen bei der Steuerberatung von kommunalen Immobilienunternehmen, der die Qualifikation des Steuerberaters und des Rechtsanwalts nachweisen kann, wird während der Vertragslaufzeit nachgewiesen bzw. die Verfügbarkeit eines als Rechtsanwalt und Steuerberater qualifizierten Vertreters mit umfassenden Leistungserfahrungen und langjährigen Erfahrungen bei der Steuerberatung von kommunalen Immobilienunternehmen, der im Falle von Abwesenheiten als Ansprechpartner fungiert.
Mehr anzeigen
Der Bewerber/die Bietergemeinschaft muss den Nachweis der Zulassung zur Berufsausübung durch die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Zulassung erbringen.
2. Tabellarische Auflistung von mindestens 3 abgeschlossenen Referenzen der letzten 3 Jahre, davon mindestens eine Referenz in Bezug auf Steuerberatungsleistungen von Wohnungsunternehmen im Eigentum der öffentlichen Hand mit mindestens 20 000 Wohnungen. Anzugeben sind der Name und Adresse des Auftraggebers (soweit berufsrechtlich zulässig), Auftragssumme, Zeitraum der Leistungserbringung, Art und Umfang der Leistung. Bei dem Umfang ist Vergleichbarkeit gewährleistet, wenn belegt ist, dass ein komplexes Wohnungsunternehmen mit vergleichbarer Struktur unter Berücksichtigung mehrerer Tochterunternehmen beraten wurde.
Mehr anzeigen
3. Angaben zu Erfahrungen mit der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 GewStG und der Zinsschranke im Konzern. Der Nachweis ist über eine entsprechende Eigenerklärung in tabellarischer Form unter Nennung der Referenzmandate zu erbringen.
Die Darstellung der Erfahrungen kann, sie muss jedoch nicht anhand der oben geforderten Referenzprojekte erfolgen. Bei der Darstellung sollen die Bewerber für jede Anforderung kurz und präzise aufzeigen, in welchem Umfang sie für die ausgeschriebenen Leistungen Erfahrungen nachweisen können.
Mehr anzeigen

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Für die Verhandlungen sollen mindestens 3 bis maximal 5 Bewerber ausgewählt werden (§ 51 VgV).
Die Prüfung und Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt in 3 Stufen:
Stufe 1: Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziffer III.1) und Ziffer III.2) der EU-Bekanntmachung.
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als fünf Bewerber/Bewerbergemeinschaften die geforderten Anforderungen erfüllen, wird die Stadt und Land die fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes auswählen, die die aufgestellten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen und der hier ausgeschriebenen Leistung am nächsten liegen.
Mehr anzeigen
Ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden bis zu fünf Wirtschaftsteilnehmer. Dabei werden zunächst diejenigen drei Wirtschaftsteilnehmer, die im Zuge der Auswahlentscheidung die höchste Punktzahl erreichen, aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch ausdrücklich vor, über die drei besten Bewerber hinaus weitere zwei Wirtschaftsteilnehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern, wenn diese ebenfalls insgesamt nicht unter 18 Punkte erreicht haben. Ist zwischen gleicher Punktzahl eine Auswahl notwendig, entscheidet das Los.
Mehr anzeigen
Dafür werden die vom Bewerber/Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen zur technischen Leistungsfähigkeit wie folgt herangezogen:
1.
Anzahl der unter Ziff. III.1.3) Nr. 2 angegebenen und gültigen Referenzen
15 Punkte für 5 und mehr Referenzen
10 Punkte für 4 Referenzen
5 Punkte für 3 Referenzen
Ausschluss, wenn keine Referenz.
2.
Anzahl der unter Ziff. III.2.3) Nr. 3 erbrachten Nachweise zu Erfahrungen mit der erweiterten Kürzung gem. § 9 Nr. 1 GewStG und der Zinsschranke
10 Punkte für 5 und mehr Referenzen
8 Punkte für 4 Referenzen
Für die Angaben gem. Ziffer III.1.3, Nr. 2 und Nr. 3 (Referenzen) können maximal 25 Punkte erreicht werden. Eine Referenz wird gewertet, wenn sie im Hinblick auf den abgefragten Zeitraum gültig, die dargestellten Leistungen (vgl. Beschreibung des Auftrags), die Branche und die Angaben zur Konzerngröße und -struktur mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen der Bekanntmachung nach Art und Umfang vergleichbar ist. Für die Abschichtung unter den geeigneten erhaltenen Referenzen, die nicht im vorbeschriebenen Umfang vergleichbar sind, keine Punkte.
Mehr anzeigen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-08-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: wohnwirtschaftliches Unternehmen
Kontakt
Kontaktperson: Strategischer Einkauf
Dokumente URL: http://www.berlin.de/vergabeplattform/ 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen gem. § 160 Abs. 3 Nr.4 GWB bei Mitteilung über die Nichtabhilfe einer Rüge. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
Mehr anzeigen
§ 134 GWB
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zu widerläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
Mehr anzeigen
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Mehr anzeigen
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Wie: Körper überprüfen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Berlin, siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2016/S 143-258684 (2016-07-22)