Steuerrechtliche Beratung
Die Leistungen sind für den Auftraggeber und seine derzeitigen Beteiligungsgesellschaften
— Bergmannsheil und Kinderklinik Buer GmbH
— Klinikum Westfalen GmbH
— Klinikum Vest GmbH
— Knappschaftsklinikum Saar GmbH
— Knappschaftskrankenhaus Bottrop GmbH
— Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH
— KIT Services GmbH
— KBS Geschäftsführungs GmbH
— DSL-Dienst- und Serviceleistungen GmbH KK-BO/BOT
— Klinikum Vest Service GmbH
— KW Service GmbH
zu erbringen. Entsprechendes gilt auch für zukünftige Konzerngesellschaften.
Den Link bzw. Zugangscode zur Ansicht der entsprechenden PdF-Dateien TW Anlage 1 bis 7 erhalten die Bewerber nach formlosen Antrag per E-Mail an die
vergabestelle@kbs.de.
Folgende Leistungen sind zu erbringen:
1. Die Beratung umfasst die Überprüfung der für die Körperschaftssteuer- und Gewerbesteuererklärung von der KBS gefertigte Einnahmen-Überschussrechnungen bzw. Steuerbilanzen sowie die Zusammenstellung und Abgabe der Steuererklärungen.
2. Eine Beratung erfolgt auch bei der Erstellung einer Mittelverwendungsrechnung für die gemeinnützigen Krankenhäuser.
3. Der Auftragnehmer berät bei steuerrechtlichen Fragen des Auftraggebers und unterstützt ihn bei Verhandlungen mit Geschäfts- und Kooperationspartnern, soweit hierbei steuerpflichtige Aspekte zu beachten sind. Hierzu gehören auch Fragen zum Umsatzsteuerrecht bei abzurechnenden Leistungen der Krankenversicherung.
4. Ebenso soll eine Betreuung bei der Betriebsprüfung durch die Finanzämter erfolgen.
5. Wir setzen voraus, dass, sofern notwendig, der Auftragnehmer jederzeit in der Lage ist, sowohl qualitativ anspruchsvolle als auch verständliche Informationsveranstaltungen über steuerrechtliche Änderungen für die Mitarbeiter der KBS durchzuführen.
6. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Nachfrage des Auftraggebers schnellstmöglich fallbezogene Gutachten bzw. Konzepte und Sachdarstellungen zu erstellen. Sofern der Sache dienlich, sind dem Auftraggeber hierzu gemäß Arbeitsfortschritt entsprechende Zwischenberichte in zuvor festgelegten Zeitabständen in schriftlicher Form zu erstatten. Darüber hinaus sind gegebenenfalls einmal jährlich Schulungen für diverse Mitarbeiter des Auftraggebers vorzubereiten und durchzuführen.
Nach den bisherigen Erfahrungen gehen wir von einem durchschnittlichen Beratungsaufwand von 850 Stunden im Jahr aus. Dem zukünftigen Auftragnehmer wird aber in jedem Fall die Abnahme von jährlich 200 Beraterstunden garantiert.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2016-04-14
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Auftragsbekanntmachung
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2016-07-25
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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