Strategische Beratung und Unterstützung des Vorstandes bei der Entwicklung und Umsetzung eines Zielbildes der AOK Nordwest mit der Option zur Begleitung priorisierter Konsolidierungsthemen zur Verringerung der strukturellen Lücke. Die Beratungsleistungen beziehen sich übergreifend auf die relevanten Hebel zur Sicherung und Stärkung der Position der AOK Nordwest in der GKV
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung und Unterstützung des Vorstandes bei der Entwicklung und Umsetzung eines Zielbildes der AOK Nordwest mit der Option zur Begleitung priorisierter Konsolidierungsthemen zur Verringerung der strukturellen Lücke. Die Beratungsleistungen beziehen sich übergreifend auf die relevanten Hebel zur Sicherung und Stärkung der Position der AOK Nordwest in der GKV. In einem ersten Schritt ist nach einer Neubewertung der Organisationsstruktur unter Einbindung des Vorstandes der AOK NORDWEST und unter Berücksichtigung der bestehenden Unternehmenskultur ein Zielbild „Perspektive AOK NW 2020“ zu erarbeiten. Daran schließt sich die Umsetzungsbegleitung an. Außerdem sollen optional dringende Konsolidierungsthemen zur Verringerung der strukturellen Lücke vorangebracht werden. Hierbei müssen die Inhalte und Maßnahmen der für das Jahr 2016 bereits geplanten Projekte zur Optimierung der Einnahmen und Begrenzung der Ausgaben, des Projektes Digitalisierung/Automatisierung sowie der Einführung weiterer oscare®-Module berücksichtigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK-Bundesverband GbR
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31, Berlin-Mitte
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@bv.aok.de📧
Fax: +49 30346462777 📠
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest, vertreten durch den Vorstand Herrn Tom Ackermann, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Es handelt sich bei dem ausgeschriebenen Vertrag um eine Rahmenvereinbarung mit einer vierjährigen Laufzeit. Die Auftraggeberin behält sich vertraglich eine jährliche einseitige Kündigungsoption der Rahmenvereinbarung vor. Von diesem Recht kann erstmalig nach dem ersten Vertragsjahr Gebrauch gemacht werden.
(4) Die interessierten Unternehmen haben die unter /www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/ abrufbaren Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich im Original mit einer Kopie sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger bei der o.g. Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder E-Mail ist unzulässig.
(5) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmerbeziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den Bietern/ der Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen und die geforderten Nachweise auf ihn zutreffen.
(6) Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrageine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2.1) und III.2.2). der EU-Bekanntmachung sind dabei von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Punkt III.2.3). der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest, vertreten durch den Vorstand Herrn Tom Ackermann, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Es handelt sich bei dem ausgeschriebenen Vertrag um eine Rahmenvereinbarung mit einer vierjährigen Laufzeit. Die Auftraggeberin behält sich vertraglich eine jährliche einseitige Kündigungsoption der Rahmenvereinbarung vor. Von diesem Recht kann erstmalig nach dem ersten Vertragsjahr Gebrauch gemacht werden.
(4) Die interessierten Unternehmen haben die unter /www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/ abrufbaren Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich im Original mit einer Kopie sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger bei der o.g. Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder E-Mail ist unzulässig.
(5) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmerbeziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den Bietern/ der Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen und die geforderten Nachweise auf ihn zutreffen.
(6) Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrageine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2.1) und III.2.2). der EU-Bekanntmachung sind dabei von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Punkt III.2.3). der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung und Unterstützung des Vorstandes bei der Entwicklung und Umsetzung eines Zielbildes der AOK Nordwest mit der Option zur Begleitung priorisierter Konsolidierungsthemen zur Verringerung der strukturellen Lücke. Die Beratungsleistungen beziehen sich übergreifend auf die relevanten Hebel zur Sicherung und Stärkung der Position der AOK Nordwest in der GKV.
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur strategischen Beratung und Unterstützung des Vorstandes bei der Entwicklung und Umsetzung eines Zielbildes der AOK Nordwest mit der Option zur Begleitung priorisierter Konsolidierungsthemen zur Verringerung der strukturellen Lücke. Die Beratungsleistungen beziehen sich übergreifend auf die relevanten Hebel zur Sicherung und Stärkung der Position der AOK Nordwest in der GKV.
In einem ersten Schritt ist nach einer Neubewertung der Organisationsstruktur unter Einbindung des Vorstandes der AOK NORDWEST und unter Berücksichtigung der bestehenden Unternehmenskultur ein Zielbild „Perspektive AOK NW 2020“ zu erarbeiten. Daran schließt sich die Umsetzungsbegleitung an.
In einem ersten Schritt ist nach einer Neubewertung der Organisationsstruktur unter Einbindung des Vorstandes der AOK NORDWEST und unter Berücksichtigung der bestehenden Unternehmenskultur ein Zielbild „Perspektive AOK NW 2020“ zu erarbeiten. Daran schließt sich die Umsetzungsbegleitung an.
Außerdem sollen optional dringende Konsolidierungsthemen zur Verringerung der strukturellen Lücke vorangebracht werden. Hierbei müssen die Inhalte und Maßnahmen der für das Jahr 2016 bereits geplanten Projekte zur Optimierung der Einnahmen und Begrenzung der Ausgaben, des Projektes Digitalisierung/Automatisierung sowie der Einführung weiterer oscare®-Module berücksichtigt werden.
Außerdem sollen optional dringende Konsolidierungsthemen zur Verringerung der strukturellen Lücke vorangebracht werden. Hierbei müssen die Inhalte und Maßnahmen der für das Jahr 2016 bereits geplanten Projekte zur Optimierung der Einnahmen und Begrenzung der Ausgaben, des Projektes Digitalisierung/Automatisierung sowie der Einführung weiterer oscare®-Module berücksichtigt werden.
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund und Kiel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(1 ) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW sowie Eigenerklärung zur VOF sowie,
(2) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens in Kopie, soweit der Bewerber dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
(2) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR Abkommens in Kopie, soweit der Bewerber dort eingetragen ist, nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist.
Allgemeine Hinweise:
a) Bewerber mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben gleichwertige Nachweise von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
b) soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen; Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften und haben einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt;
b) soweit sich Bewerbergemeinschaften oder andere gemeinschaftliche Bewerber am Teilnahmewettbewerb beteiligen, ist dies deutlich zu kennzeichnen; Bewerbergemeinschaften haben zu erklären, dass sie im Falle der Auftragserteilung gesamtschuldnerisch haften und haben einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt;
c) Es wird auf Ziffer VI.3) der Bekanntmachung verwiesen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bewerber/Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen gültigen Nachweis (Kopie genügt) einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung/einer Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. Sofern derzeit keine entsprechende Versicherung besteht, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass bei Beauftragung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber/Das Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen gültigen Nachweis (Kopie genügt) einer aktuell bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung/einer Berufshaftpflichtversicherung vorzulegen. Sofern derzeit keine entsprechende Versicherung besteht, ist eine Eigenerklärung vorzulegen, dass bei Beauftragung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Kurze Unternehmensdarstellung, insbesondere Geschäftstätigkeit, Mitarbeiter/-innenzahl und -struktur, Gesellschafterstruktur, ggf. Standorte.
(2) Angabe von insgesamt 2 abgeschlossenen Referenzen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre über Projekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 500 000 EUR/Jahr innerhalb derer die beschriebene oder vergleichbare Leistung erbracht worden ist. Detaillierte Darstellung von Erfahrungen über die Beratung von dezentral organisierten deutschen Dienstleistungsunternehmen mit mehr als 3 Standorten, vorzugsweise in verschiedenen Bundesländern. Es wird eine detaillierte Darstellung der Erfahrungen mit der Beratung bei Reorganisationsprojekten, vorzugsweise im Kontext von Konsolidierungsprozessen im GKV-Umfeld erwartet. Diese soll widerspiegeln, inwieweit in den Referenzprojekten die Aspekte Finanzen, Markt, Beschäftigte/Führung und Prozesse/Strukturen berücksichtigt wurden.
(2) Angabe von insgesamt 2 abgeschlossenen Referenzen innerhalb der letzten 5 Kalenderjahre über Projekte mit einem Mindestauftragsvolumen von 500 000 EUR/Jahr innerhalb derer die beschriebene oder vergleichbare Leistung erbracht worden ist. Detaillierte Darstellung von Erfahrungen über die Beratung von dezentral organisierten deutschen Dienstleistungsunternehmen mit mehr als 3 Standorten, vorzugsweise in verschiedenen Bundesländern. Es wird eine detaillierte Darstellung der Erfahrungen mit der Beratung bei Reorganisationsprojekten, vorzugsweise im Kontext von Konsolidierungsprozessen im GKV-Umfeld erwartet. Diese soll widerspiegeln, inwieweit in den Referenzprojekten die Aspekte Finanzen, Markt, Beschäftigte/Führung und Prozesse/Strukturen berücksichtigt wurden.
Dabei sind unter Berücksichtigung des obigen insbesondere folgende Angaben zu tätigen:
(a) Angabe des öffentlichen/privaten Auftraggebers (Angabe Ansprechpartner, Telefon, Telefax/E-Mail) für Rückfragen;
(b) Angabe des Leistungszeitraums;
(c) Angabe der Branche;
(d) Beschreibung und Erläuterung der Tätigkeit in dem Auftrag sowie des Umfangs des Auftrages;
(e) Angabe des ungefähren Auftragsvolumens;
(f) Größe des eingesetzten Projektteams.
(3) Benennung und Darstellung der für die Projektleitung verantwortlichen Person (Projektleiter/-in) durch Einreichung eines Kurzlebenslaufs. Dieser hat insbesondere Referenzen und Qualifikation nachzuweisen.
Folgende detaillierte Angaben sind einzeln zu erbringen:
— Leitungs-/Führungserfahrung in einschlägigen Projekten (Reorganisation und Konsolidierung),
— methodisches und praktisches Fachwissen in Strategieentwicklung, Umsetzungsplanung, Projektmanagement, Change-Management und Post-Merger-Prozessen.
Der Nachweis kann in Form von Lebensläufen/Eigenerklärungen erbracht werden.
(4) Es ist ein Kernteam (inkl. stv. Projektleitung) bestehend aus 5 Personen zu benennen, welches nur mit Zustimmung der Auftraggeberin ausgewechselt werden darf.
— Berufliche Erfahrung in einschlägigen Projekten (Reorganisation und Konsolidierung),
Allgemeiner Hinweis zu (1)-(4) für Bewerbergemeinschaften und Unterauftragnehmer sind die entsprechenden Nachweise nach Maßgabe gem. Punkt VI.3) der Bekanntmachung einzureichen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerben sich mehrere Unternehmen in Form einer Bewerbergemeinschaft, so hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine rechtsverbindliche Erklärung für sich abzugeben, wonach im Auftragsfall die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Rechtsform zugesichert wird. Es sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages im Auftragsfall bevollmächtigte Vertreter zu benennen.
Sonstige besondere Bedingungen:
1) Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Erfüllung der Verpflichtung zur Tariftreue und Mindestentlohnung.
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung NRW.
3) Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Allgemeiner Hinweis: Für Bietergemeinschaften sind die Regelungen der Ziffer VI.3) (6) zu beachten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Referenzprojekte laut Ziffer III.2.3.(2) = 60 %; 2. Berufliche Erfahrung und Referenzen Projektleiter/-in = 20 %; 3. Berufliche Erfahrung des vorgesehenen Personals = 20 %; Die Auftraggeberin nimmt dabei eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
1. Referenzprojekte laut Ziffer III.2.3.(2) = 60 %; 2. Berufliche Erfahrung und Referenzen Projektleiter/-in = 20 %; 3. Berufliche Erfahrung des vorgesehenen Personals = 20 %; Die Auftraggeberin nimmt dabei eine vergleichende Bewertung der eingehenden Teilnahmeanträge vor. Falls nach diesen anzuwendenden Kriterien eine objektive Auswahl unter gleich qualifizierten Bewerbern nicht mehr nachvollziehbar durchgeführt werden kann, ist eine Auswahl durch Losentscheid möglich.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest
Postanschrift: Kopenhagener Straße 1
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Kontakt
Kontaktperson: Sonja van der Ploeg
Referenz Zusätzliche Informationen
(1) Auftraggeberin ist die AOK Nordwest, vertreten durch den Vorstand Herrn Tom Ackermann, Kopenhagener Str.1, 44269 Dortmund, Deutschland.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(2) Die vorbeschriebene Leistung wird im Verhandlungsverfahren gemäß § 3 VOF vergeben. Die Vergabebekanntmachung enthält die Bedingungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren. Es erfolgt zunächst ein sogenannter Teilnahmewettbewerb. Die Auftraggeberin wird dann im Sinne von § 10 VOF eine Auswahlentscheidung treffen und die ausgewählten Bewerber zur Verhandlung auffordern.
(3) Es handelt sich bei dem ausgeschriebenen Vertrag um eine Rahmenvereinbarung mit einer vierjährigen Laufzeit. Die Auftraggeberin behält sich vertraglich eine jährliche einseitige Kündigungsoption der Rahmenvereinbarung vor. Von diesem Recht kann erstmalig nach dem ersten Vertragsjahr Gebrauch gemacht werden.
(3) Es handelt sich bei dem ausgeschriebenen Vertrag um eine Rahmenvereinbarung mit einer vierjährigen Laufzeit. Die Auftraggeberin behält sich vertraglich eine jährliche einseitige Kündigungsoption der Rahmenvereinbarung vor. Von diesem Recht kann erstmalig nach dem ersten Vertragsjahr Gebrauch gemacht werden.
(4) Die interessierten Unternehmen haben die unter /www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/ abrufbaren Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich im Original mit einer Kopie sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger bei der o.g. Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder E-Mail ist unzulässig.
(4) Die interessierten Unternehmen haben die unter /www.aok-business.de/tools-service/ausschreibungen/ abrufbaren Formblätter zu verwenden. Diese sind schriftlich im Original mit einer Kopie sowie in elektronischer Form auf einem geeigneten Datenträger bei der o.g. Kontaktstelle fristgerecht einzureichen. Übermittlung von Teilnahmeanträgen per Telefax oder E-Mail ist unzulässig.
(5) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmerbeziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den Bietern/ der Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen und die geforderten Nachweise auf ihn zutreffen.
(5) Ein Bewerber kann sich zum Beleg seiner Eignung auf verbundene Unternehmen und Nachunternehmerbeziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass das verbundene Unternehmen bzw. der benannte Nachunternehmer die für die Ausführung des betreffenden Teils der Leistung erforderliche Eignung besitzt. Für die Benennung von vorgesehenen Nachunternehmern sind diese sowie die Leistungen, für die diese eingesetzt werden sollen, anzugeben. Auf Verlangen der Auftraggeberin ist die Bestätigung des vorgesehenen Nachunternehmers in unterzeichneter Form von den Bietern/ der Bietergemeinschaft spätestens vor Zuschlagserteilung beizubringen. Von dem Bewerber sind Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Nachunternehmer entsprechend den von dem Bewerber geforderten Unterlagen beizubringen, soweit ein Nachunternehmer wesentliche Auftragsteile erbringen sollen und die geforderten Nachweise auf ihn zutreffen.
(6) Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrageine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2.1) und III.2.2). der EU-Bekanntmachung sind dabei von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Punkt III.2.3). der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
(6) Bewerbergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrageine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Punkt III.2.1) und III.2.2). der EU-Bekanntmachung sind dabei von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Die unter Punkt III.2.3). der EU-Vergabebekanntmachung aufgeführten Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit können bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft gemeinschaftlich erbracht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist; auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. ..."
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis des(vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr.1 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 008-010176 (2016-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016-09-13-NW-PLO
Kurze Beschreibung:
Strategische Beratung und Unterstützung des Vorstandes bei der Entwicklung und Umsetzung eines Zielbildes der AOK Nordwest mit der Option zur Begleitung priorisierter Konsolidierungsthemen zur Verringerung der strukturellen Lücke. Die Beratungsleistungen beziehen sich übergreifend auf die relevanten Hebel zur Sicherung und Stärkung der Position der AOK Nordwest in der GKV.
Strategische Beratung und Unterstützung des Vorstandes bei der Entwicklung und Umsetzung eines Zielbildes der AOK Nordwest mit der Option zur Begleitung priorisierter Konsolidierungsthemen zur Verringerung der strukturellen Lücke. Die Beratungsleistungen beziehen sich übergreifend auf die relevanten Hebel zur Sicherung und Stärkung der Position der AOK Nordwest in der GKV.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland
🏙️
In einem ersten Schritt ist nach einer Neubewertung der Organisationsstruktur unter Einbindung des Vorstandes der AOK Nordwest und unter Berücksichtigung der bestehenden Unternehmenskultur ein Zielbild Perspektive AOK NW 2020 zu erarbeiten. Daran schließt sich die Umsetzungsbegleitung an.
In einem ersten Schritt ist nach einer Neubewertung der Organisationsstruktur unter Einbindung des Vorstandes der AOK Nordwest und unter Berücksichtigung der bestehenden Unternehmenskultur ein Zielbild Perspektive AOK NW 2020 zu erarbeiten. Daran schließt sich die Umsetzungsbegleitung an.
Außerdem sollen optional dringende Konsolidierungsthemen zur Verringerung der strukturellen Lücke vorangebracht werden.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beratungs- und Methodenansätze
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Vorschlags
Qualitätskriterium (Gewichtung): 55
Kostenkriterium: Preis
Gewichtung der Kosten: 30
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-12 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.aok.de🌏