Studie: Konzeptionelle Weiterentwicklung Systemverbund "Satellitenkommunikation der Bundeswehr (SATCOMBw)". 1.1 Vorbemerkung: Das Projekt „Satellitenkommunikationssystem der Bundeswehr Stufe 2 (SATCOMBw Stufe 2)“ bildet mit seinen Segmenten das Kernsystem des Systemverbunds „Satellitenkommunikation der Bundeswehr (SATCOMBw)“, welcher durch weitere in Nutzung befindliche Systeme anderer Projekte mit SATCOM-Anteilen ergänzt wird . Das Bodensegment (B/S) von SATCOMBw Stufe 2 befindet sich teilweise seit mehr als 10 Jahren in der Nutzung. Einzelne Geräte und Systemkomponenten entsprechen daher nicht mehr dem Stand der Technik. Ferner treten verstärkt Obsoleszenzen ein, d. h. Geräte oder Systemkomponenten werden vom Hersteller abgekündigt, ein Herstellersupport wird nicht mehr angeboten und Ersatzgeräte sind am Markt nicht mehr zu wirtschaftlichen Konditionen erhältlich. Eine Modernisierung des bestehenden B/S von SATCOMBw Stufe 2 sowie der zugehörigen Managementinstanzen in dessen Führungs- und Kontrollsegment (FuK) ist daher unerlässlich, um die derzeitigen Fähigkeiten für zukünftige Einsätze der Bundeswehr aufrechtzuerhalten. Darüber hinaus werden an die Fähigkeiten von SATCOMBw Stufe 2 in den kommenden Jahren zusätzliche Anforderungen gestellt. Der Systemverbund SATCOMBw wird mit der geplanten Beteiligung der Bundeswehr an der Satellitenmission „Heinrich Hertz“ (H2Sat) um eine eigene Hosted Payload erweitert, die zusätzliche Übertragungskapazitäten im Ka- und Ku- Band bereit-stellen wird. Die Nutzung dieser Kapazitäten stellt neue Anforderungen an alle Segmente von SATCOMBw Stufe 2, insbesondere an das FuK und das B/S. Die Planung, Steuerung, Kontrolle und Überwachung dieser neuen Übertragungsressourcen muss zukünftig im Systemverbund SATCOMBw möglich sein. Eine weitere Anforderung besteht darin, die neuen Übertragungsressourcen durch geeignete Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen des bestehenden B/S von SATCOMBw Stufe 2 für die Bundeswehr optimal nutzbar zu machen. Hierzu gehört die Anpassung von Hard- und Software bereits bestehender Bodenstationstypen und Managementinstanzen an die neuen Übertragungskapazitäten insbesondere im Ka-Band, aber auch die Integration neu zu beschaffender Systemlösungen. Bereits bestehende Nutzerforderungen hin-sichtlich mobiler Satellitenkommunikationsanwendungen sollen zukünftig über neu zu beschaffende SATCOM-on-the-Move (SOTM) Systeme im Ku- und/oder Ka-Band erfüllt werden, die in den bereits bestehenden Systemverbund SATCOMBw integriert werden müssen. Schließlich sind auch zukünftig Aspekte der Interoperabilität auf der Luftschnittstelle sowie im Basisband zu Systemen von NATO-Bündnispartnern zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus NATO STANAGs , die durch Deutschland ratifiziert worden sind und implementiert werden sollen oder sich noch in der Ratifizierung befinden. Neben der Modernisierung aufgrund von Obsoles-zenzen ist somit auch eine Anpassung des B/S und des FuK von SATCOMBw Stufe 2 erforderlich, um zukünftig Systemanteile von H2Sat und neue Bodenstationstypen technisch sowie organisatorisch integrieren zu können. 1.2 Zielsetzung der Studie: Ziel dieser Studie ist es, die erforderlichen Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen in allen bodenseitigen Systemanteilen von SATCOMBw, insbesondere dem B/S und dem FuK im Gesamtsystem SATCOMBw Stufe 2, in Abhängigkeit der derzeitigen Obsoleszenzen und der zukünftig zu berücksichtigenden Anforderungen an das B/S und FuK zu ermitteln. Hierzu ist von Annahmen zu künftigen Anforderungen an den Systemverbund SATCOMBw und Erfahrungen aus der Nutzung auszugehen. Unter Zugrundelegung des IST-Zustandes des Systemverbunds SATCOMBw sowie unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sind die notwendigen bzw. möglichen Änderungen zu erarbeiten. Dem Auftraggeber (AG) soll zum Ende der Studie ein durch den Auftragnehmer (AN) erstellter und bewerteter Katalog von möglichen und erforderlichen Einzelmaßnahmen zur Verfügung stehen, auf dessen Basis die sukzessive Anpassung und Modernisierung geplant und umgesetzt werden kann. Die Maßnahmen sind hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile und der jeweils notwendigen Realisierungsschritte darzustellen und zu bewerten. Dieser Katalog soll dabei möglichst modular aufgebaut sein, so dass der AG in die Lage versetzt wird, auch einzelne Maßnahmen oder logische Gruppen von Maßnahmen separiert umsetzen zu können. Darüber hinaus soll der Katalog zu jeder Modernisierungs- oder An-passungsmaßnahme Angaben zum Aufwand bei der Umsetzung, etwaige Abhängigkeiten zu anderen Maßnahmen sowie die zur Maßnahmenempfehlung ursächliche Anforderung (sog. „Treiber“) enthalten. 1.3 Systemarchitektur des Systemverbundes SATCOMBw: Zur Bearbeitung dieser Studie ist eine umfassende Sachkenntnis zum Bauzustand und zur Systemarchitektur des Systemverbundes SATCOMBw erforderlich. Dies schließt Geschäftsprozesse und operative Prozessabläufe mit ein. Um Wettbewerbsgleichheit herzustellen, werden dem AN zu Beginn der Studie (nach Vertragsunterzeichnung) in Abstimmung mit dem AG die erforderlichen Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird im Sinne der Wettbewerbsgleichheit zu Beginn der Studie ein Arbeitspaket vorgesehen, das die Erfassung des Bauzustandes aller relevanten Einrichtungen der bodenseitigen Systemanteile des Systemverbunds SATCOMBw, insbesondere des B/S und FuK von SATCOMBw Stufe 2, beinhaltet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-24.
Auftragsbekanntmachung (2016-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Studien
Menge oder Umfang: Siehe hierzu Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Studien📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.de🌏
E-Mail: baainbwi2.2@bundeswehr.org📧
Fax: 0261/400-22222 📠
Eine Bewertungsmatrix sowie Formblätter für diesen Teilnahmewettbewerb sind im Internet unter https://daten.baainbw.de/ITAus/E/ veröffentlicht.
Hinweis: Die beim Aufruf erscheinende Zertifikatsfehlermeldung bitte ich zu ignorieren und die Website trotzdem zu laden.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind.
(siehe "Kennzettel" unter https://daten.baainbw.de/ITAus/E/)
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die in Anhang A III) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen - EU-Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb,
Bearbeitungsnummer E/I2BM/FA132/AF011,
Antragsschlusstermin: 6.4.2016 14:00 Uhr.
Eine Bewertungsmatrix sowie Formblätter für diesen Teilnahmewettbewerb sind im Internet unter https://daten.baainbw.de/ITAus/E/ veröffentlicht.
Hinweis: Die beim Aufruf erscheinende Zertifikatsfehlermeldung bitte ich zu ignorieren und die Website trotzdem zu laden.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die in Anhang A III) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen - EU-Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb,
Bearbeitungsnummer E/I2BM/FA132/AF011,
Antragsschlusstermin: 6.4.2016 14:00 Uhr.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Studie: Konzeptionelle Weiterentwicklung Systemverbund "Satellitenkommunikation der Bundeswehr (SATCOMBw)".
1.1 Vorbemerkung:
Das Projekt „Satellitenkommunikationssystem der Bundeswehr Stufe 2 (SATCOMBw Stufe 2)“ bildet mit seinen Segmenten das Kernsystem des Systemverbunds „Satellitenkommunikation der Bundeswehr (SATCOMBw)“, welcher durch weitere in Nutzung befindliche Systeme anderer Projekte mit SATCOM-Anteilen ergänzt wird . Das Bodensegment (B/S) von SATCOMBw Stufe 2 befindet sich teilweise seit mehr als 10 Jahren in der Nutzung. Einzelne Geräte und Systemkomponenten entsprechen daher nicht mehr dem Stand der Technik. Ferner treten verstärkt Obsoleszenzen ein, d. h. Geräte oder Systemkomponenten werden vom Hersteller abgekündigt, ein Herstellersupport wird nicht mehr angeboten und Ersatzgeräte sind am Markt nicht mehr zu wirtschaftlichen Konditionen erhältlich. Eine Modernisierung des bestehenden B/S von SATCOMBw Stufe 2 sowie der zugehörigen Managementinstanzen in dessen Führungs- und Kontrollsegment (FuK) ist daher unerlässlich, um die derzeitigen Fähigkeiten für zukünftige Einsätze der Bundeswehr aufrechtzuerhalten.
Das Projekt „Satellitenkommunikationssystem der Bundeswehr Stufe 2 (SATCOMBw Stufe 2)“ bildet mit seinen Segmenten das Kernsystem des Systemverbunds „Satellitenkommunikation der Bundeswehr (SATCOMBw)“, welcher durch weitere in Nutzung befindliche Systeme anderer Projekte mit SATCOM-Anteilen ergänzt wird . Das Bodensegment (B/S) von SATCOMBw Stufe 2 befindet sich teilweise seit mehr als 10 Jahren in der Nutzung. Einzelne Geräte und Systemkomponenten entsprechen daher nicht mehr dem Stand der Technik. Ferner treten verstärkt Obsoleszenzen ein, d. h. Geräte oder Systemkomponenten werden vom Hersteller abgekündigt, ein Herstellersupport wird nicht mehr angeboten und Ersatzgeräte sind am Markt nicht mehr zu wirtschaftlichen Konditionen erhältlich. Eine Modernisierung des bestehenden B/S von SATCOMBw Stufe 2 sowie der zugehörigen Managementinstanzen in dessen Führungs- und Kontrollsegment (FuK) ist daher unerlässlich, um die derzeitigen Fähigkeiten für zukünftige Einsätze der Bundeswehr aufrechtzuerhalten.
Darüber hinaus werden an die Fähigkeiten von SATCOMBw Stufe 2 in den kommenden Jahren zusätzliche Anforderungen gestellt. Der Systemverbund SATCOMBw wird mit der geplanten Beteiligung der Bundeswehr an der Satellitenmission „Heinrich Hertz“ (H2Sat) um eine eigene Hosted Payload erweitert, die zusätzliche Übertragungskapazitäten im Ka- und Ku- Band bereit-stellen wird. Die Nutzung dieser Kapazitäten stellt neue Anforderungen an alle Segmente von SATCOMBw Stufe 2, insbesondere an das FuK und das B/S. Die Planung, Steuerung, Kontrolle und Überwachung dieser neuen Übertragungsressourcen muss zukünftig im Systemverbund SATCOMBw möglich sein. Eine weitere Anforderung besteht darin, die neuen Übertragungsressourcen durch geeignete Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen des bestehenden B/S von SATCOMBw Stufe 2 für die Bundeswehr optimal nutzbar zu machen. Hierzu gehört die Anpassung von Hard- und Software bereits bestehender Bodenstationstypen und Managementinstanzen an die neuen Übertragungskapazitäten insbesondere im Ka-Band, aber auch die Integration neu zu beschaffender Systemlösungen. Bereits bestehende Nutzerforderungen hin-sichtlich mobiler Satellitenkommunikationsanwendungen sollen zukünftig über neu zu beschaffende SATCOM-on-the-Move (SOTM) Systeme im Ku- und/oder Ka-Band erfüllt werden, die in den bereits bestehenden Systemverbund SATCOMBw integriert werden müssen. Schließlich sind auch zukünftig Aspekte der Interoperabilität auf der Luftschnittstelle sowie im Basisband zu Systemen von NATO-Bündnispartnern zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus NATO STANAGs , die durch Deutschland ratifiziert worden sind und implementiert werden sollen oder sich noch in der Ratifizierung befinden. Neben der Modernisierung aufgrund von Obsoles-zenzen ist somit auch eine Anpassung des B/S und des FuK von SATCOMBw Stufe 2 erforderlich, um zukünftig Systemanteile von H2Sat und neue Bodenstationstypen technisch sowie organisatorisch integrieren zu können.
Darüber hinaus werden an die Fähigkeiten von SATCOMBw Stufe 2 in den kommenden Jahren zusätzliche Anforderungen gestellt. Der Systemverbund SATCOMBw wird mit der geplanten Beteiligung der Bundeswehr an der Satellitenmission „Heinrich Hertz“ (H2Sat) um eine eigene Hosted Payload erweitert, die zusätzliche Übertragungskapazitäten im Ka- und Ku- Band bereit-stellen wird. Die Nutzung dieser Kapazitäten stellt neue Anforderungen an alle Segmente von SATCOMBw Stufe 2, insbesondere an das FuK und das B/S. Die Planung, Steuerung, Kontrolle und Überwachung dieser neuen Übertragungsressourcen muss zukünftig im Systemverbund SATCOMBw möglich sein. Eine weitere Anforderung besteht darin, die neuen Übertragungsressourcen durch geeignete Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen des bestehenden B/S von SATCOMBw Stufe 2 für die Bundeswehr optimal nutzbar zu machen. Hierzu gehört die Anpassung von Hard- und Software bereits bestehender Bodenstationstypen und Managementinstanzen an die neuen Übertragungskapazitäten insbesondere im Ka-Band, aber auch die Integration neu zu beschaffender Systemlösungen. Bereits bestehende Nutzerforderungen hin-sichtlich mobiler Satellitenkommunikationsanwendungen sollen zukünftig über neu zu beschaffende SATCOM-on-the-Move (SOTM) Systeme im Ku- und/oder Ka-Band erfüllt werden, die in den bereits bestehenden Systemverbund SATCOMBw integriert werden müssen. Schließlich sind auch zukünftig Aspekte der Interoperabilität auf der Luftschnittstelle sowie im Basisband zu Systemen von NATO-Bündnispartnern zu berücksichtigen. Diese ergeben sich aus NATO STANAGs , die durch Deutschland ratifiziert worden sind und implementiert werden sollen oder sich noch in der Ratifizierung befinden. Neben der Modernisierung aufgrund von Obsoles-zenzen ist somit auch eine Anpassung des B/S und des FuK von SATCOMBw Stufe 2 erforderlich, um zukünftig Systemanteile von H2Sat und neue Bodenstationstypen technisch sowie organisatorisch integrieren zu können.
1.2 Zielsetzung der Studie:
Ziel dieser Studie ist es, die erforderlichen Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen in allen bodenseitigen Systemanteilen von SATCOMBw, insbesondere dem B/S und dem FuK im Gesamtsystem SATCOMBw Stufe 2, in Abhängigkeit der derzeitigen Obsoleszenzen und der zukünftig zu berücksichtigenden Anforderungen an das B/S und FuK zu ermitteln. Hierzu ist von Annahmen zu künftigen Anforderungen an den Systemverbund SATCOMBw und Erfahrungen aus der Nutzung auszugehen. Unter Zugrundelegung des IST-Zustandes des Systemverbunds SATCOMBw sowie unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sind die notwendigen bzw. möglichen Änderungen zu erarbeiten. Dem Auftraggeber (AG) soll zum Ende der Studie ein durch den Auftragnehmer (AN) erstellter und bewerteter Katalog von möglichen und erforderlichen Einzelmaßnahmen zur Verfügung stehen, auf dessen Basis die sukzessive Anpassung und Modernisierung geplant und umgesetzt werden kann. Die Maßnahmen sind hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile und der jeweils notwendigen Realisierungsschritte darzustellen und zu bewerten. Dieser Katalog soll dabei möglichst modular aufgebaut sein, so dass der AG in die Lage versetzt wird, auch einzelne Maßnahmen oder logische Gruppen von Maßnahmen separiert umsetzen zu können. Darüber hinaus soll der Katalog zu jeder Modernisierungs- oder An-passungsmaßnahme Angaben zum Aufwand bei der Umsetzung, etwaige Abhängigkeiten zu anderen Maßnahmen sowie die zur Maßnahmenempfehlung ursächliche Anforderung (sog. „Treiber“) enthalten.
Ziel dieser Studie ist es, die erforderlichen Anpassungs- und Modernisierungsmaßnahmen in allen bodenseitigen Systemanteilen von SATCOMBw, insbesondere dem B/S und dem FuK im Gesamtsystem SATCOMBw Stufe 2, in Abhängigkeit der derzeitigen Obsoleszenzen und der zukünftig zu berücksichtigenden Anforderungen an das B/S und FuK zu ermitteln. Hierzu ist von Annahmen zu künftigen Anforderungen an den Systemverbund SATCOMBw und Erfahrungen aus der Nutzung auszugehen. Unter Zugrundelegung des IST-Zustandes des Systemverbunds SATCOMBw sowie unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten sind die notwendigen bzw. möglichen Änderungen zu erarbeiten. Dem Auftraggeber (AG) soll zum Ende der Studie ein durch den Auftragnehmer (AN) erstellter und bewerteter Katalog von möglichen und erforderlichen Einzelmaßnahmen zur Verfügung stehen, auf dessen Basis die sukzessive Anpassung und Modernisierung geplant und umgesetzt werden kann. Die Maßnahmen sind hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile und der jeweils notwendigen Realisierungsschritte darzustellen und zu bewerten. Dieser Katalog soll dabei möglichst modular aufgebaut sein, so dass der AG in die Lage versetzt wird, auch einzelne Maßnahmen oder logische Gruppen von Maßnahmen separiert umsetzen zu können. Darüber hinaus soll der Katalog zu jeder Modernisierungs- oder An-passungsmaßnahme Angaben zum Aufwand bei der Umsetzung, etwaige Abhängigkeiten zu anderen Maßnahmen sowie die zur Maßnahmenempfehlung ursächliche Anforderung (sog. „Treiber“) enthalten.
1.3 Systemarchitektur des Systemverbundes SATCOMBw:
Zur Bearbeitung dieser Studie ist eine umfassende Sachkenntnis zum Bauzustand und zur Systemarchitektur des Systemverbundes SATCOMBw erforderlich. Dies schließt Geschäftsprozesse und operative Prozessabläufe mit ein. Um Wettbewerbsgleichheit herzustellen, werden dem AN zu Beginn der Studie (nach Vertragsunterzeichnung) in Abstimmung mit dem AG die erforderlichen Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird im Sinne der Wettbewerbsgleichheit zu Beginn der Studie ein Arbeitspaket vorgesehen, das die Erfassung des Bauzustandes aller relevanten Einrichtungen der bodenseitigen Systemanteile des Systemverbunds SATCOMBw, insbesondere des B/S und FuK von SATCOMBw Stufe 2, beinhaltet.
Zur Bearbeitung dieser Studie ist eine umfassende Sachkenntnis zum Bauzustand und zur Systemarchitektur des Systemverbundes SATCOMBw erforderlich. Dies schließt Geschäftsprozesse und operative Prozessabläufe mit ein. Um Wettbewerbsgleichheit herzustellen, werden dem AN zu Beginn der Studie (nach Vertragsunterzeichnung) in Abstimmung mit dem AG die erforderlichen Unterlagen auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird im Sinne der Wettbewerbsgleichheit zu Beginn der Studie ein Arbeitspaket vorgesehen, das die Erfassung des Bauzustandes aller relevanten Einrichtungen der bodenseitigen Systemanteile des Systemverbunds SATCOMBw, insbesondere des B/S und FuK von SATCOMBw Stufe 2, beinhaltet.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht zugelassen.
Die nachstehenden Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerbern bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht zugelassen.
Ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit der Bewerbung vorzulegen. Bei Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
Ausländischen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Ein Nachweis der Gleichwertigkeit ist mit der Bewerbung vorzulegen. Bei Nachweisen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen.
a) mit dem Teilnahmeantrag ist eine Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/ Bieter bei Aufträgen nach § 99 (9) GWB vorzulegen;
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Bewertungsmatrix unter https://daten.baainbw.de/ITAus/E/ Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/ Bieter bei Aufträgen nach § 99 (9) GWB; Formblatt BAAINBw-B-V 031/12.2015 (siehe unter https://daten.baainbw.de/ITAus/E/).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: BAAINBw I2.2
Frau Meiss
Internetadresse: www.baainbw.de🌏
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr - E1.1 - Angebotssammelstelle -
URL der Dokumente: https://daten.baainbw.de/ITAus/E/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Eine Bewertungsmatrix sowie Formblätter für diesen Teilnahmewettbewerb sind im Internet unter https://daten.baainbw.de/ITAus/E/ veröffentlicht.
Hinweis: Die beim Aufruf erscheinende Zertifikatsfehlermeldung bitte ich zu ignorieren und die Website trotzdem zu laden.
Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin eingegangen sind.
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Der Umschlag ist ausschließlich an die in Anhang A III) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen - EU-Teilnahmewettbewerb,
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb,
Bearbeitungsnummer E/I2BM/FA132/AF011,
Antragsschlusstermin: 6.4.2016 14:00 Uhr.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Telefon: 0228 / 9499-0📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: 0228 / 9499-400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Siehe Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist.
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Internetadresse: www.baainbw.de🌏
Fax: 0261/400-22222 📠
Quelle: OJS 2016/S 046-076847 (2016-02-24)