Suche eines Unternehmens, welches die technische Betriebsführung für das Wasserversorgungsnetz der Stadtbetriebe Siegburg AöR erbringt

Stadtbetriebe Siegburg AöR

Die Stadtbetriebe Siegburg AöR – Fachbereich Wasser – als öffentliche Einrichtung hat gemäß der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung der Stadtbetriebe Siegburg AöR) vom 26.10.2012 die Aufgabe der Wasserversorgung (Lieferung von Trinkwasser) der Bevölkerung der Kreisstadt Siegburg in ihrem Gebiet.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-09.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-09 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-03-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Trinkwasserversorgung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Trinkwasserversorgung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtbetriebe Siegburg AöR
Postanschrift: Nogenter Platz 10 (Rathaus)
Postleitzahl: 53721
Postort: Siegburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtbetriebe-siegburg.de 🌏
E-Mail: ausschreibung.siegburg@bbh-online.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-09 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 051-085909
ABl. S-Ausgabe: 51
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III.2) geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Die Übersendung des Teilnahmeantrages hat in einem fest verschlossenen Umschlag zu erfolgen. Der Umschlag ist von außen sichtbar mit den Worten „Teilnahmeantrag im Verfahren der Kreisstadt Siegburg zur Vergabe der technischen Betriebsführung Wasser – Nicht öffnen“ zu kennzeichnen. Die Verpflichtungserklärungen zum TVgG NRW sind Bestandteil der Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen und werden im Rahmen der Angebotsaufforderung übersandt. Insofern dient dieser Absatz dem Hinweis auf deren Anwendung.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 27
Kurze Beschreibung:
Die Stadtbetriebe Siegburg AöR – Fachbereich Wasser – als öffentliche Einrichtung hat gemäß der Satzung über die öffentliche Wasserversorgung und den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage (Wasserversorgungssatzung der Stadtbetriebe Siegburg AöR) vom 26.10.2012 die Aufgabe der Wasserversorgung (Lieferung von Trinkwasser) der Bevölkerung der Kreisstadt Siegburg in ihrem Gebiet.
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Die Kreisstadt Siegburg gehört zum Rhein-Sieg-Kreis, besteht aus insgesamt 12 Ortsteilen auf einer Fläche von rund 26,5 km
Die Stadtbetriebe Siegburg AöR ist Eigentümer des Wasserversorgungsnetzes auf dem Gebiet der Kreisstadt Siegburg.
Die Versorgungsleitungen haben eine Gesamtlänge von ca. 153 km zuzüglich Hausanschlussleitungen mit einer Gesamtlänge von ca. 106 km. Im Versorgungsgebiet, welches mit dem Stadtgebiet übereinstimmt und eine Fläche von rund 26,5 km
Der derzeit laufende Vertrag über die kaufmännische und technische Betriebsführung des Wasserversorgungsnetzes endet zum 23.3.2017. Die kaufmännische Betriebsführung übernimmt zukünftig die Stadtbetriebe Siegburg AöR.
Vor diesem Hintergrund sucht die Stadtbetriebe Siegburg AöR ein Unternehmen, welches ab dem 24.3.2017 die technische Betriebsführung des Wasserversorgungsnetzes in der Kreisstadt Siegburg erbringt.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 5
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 60 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreisstadt Siegburg.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur, Beschreibung des Unternehmens);
— Erklärung, dass die Voraussetzungen nach § 21 Abs. 1 und Abs. 4 SektVO nicht vorliegen.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
— Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als 3 Monate.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren;
— die Umsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
— Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss er eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorlegen, wonach sich der Unterauftragnehmer verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen und/oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
In der Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
— Referenzen der letzten 3 Jahre im Bereich der technischen Betriebsführung von Wassernetzen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, z. B. der Betrieb des eigenen Wasserversorgungsnetzes.
Bezieht sich der Bewerber bei der Darlegung seiner Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten eines Unterauftragnehmers, so muss er eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorlegen, wonach sich der Unterauftragnehmer verpflichtet, dem Bewerber seine sachlichen und/oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei der Bewerbung von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III.2) sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
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Die Einbindung von Unterauftragnehmern ist zulässig. Sofern bereits Unterauftragnehmer bekannt sind, sollen deren Name und Anschrift im Teilnahmeantrag mitgeteilt werden. Der Auftragnehmer behält sich vor, die von den Bietern geforderten Nachweise und Erklärungen von den Unterauftragnehmern nachzufordern.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Becker Büttner Held
RAin Dr. Desiree Jung
Name: Becker Büttner Held
Postanschrift: Agrippinawerft 26-30
Postort: Köln
Postleitzahl: 50678

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln – Spruchkörper Köln
Postort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2211472120 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 2211472889 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unter anderem unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 10 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Auch ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Weitere Ausschlussfristen ergeben sich aus § 107 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 GWB.
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Quelle: OJS 2016/S 051-085909 (2016-03-09)
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