Die Vergabestelle möchte auf dem „Areal Fallenbrunnen 16“ (nachfolgend: „Areal“) Wohnraum für spezifische Wohnbedürfnisse schaffen, der, dem Leitgedanken des Wissenscampus folgend, Wohnen und Arbeiten identitätsorientiert ausrichtet. Des Weiteren sind Unterkünfte für Gaststudenten, -dozenten, -professoren vorzuhalten. Das Areal soll möglichst flexibel und mit dem Angebot moderner Informationstechnologie ausgestattet werden, um so Attraktivität für eine wissensorientierte Klientel auszustrahlen. Nach dem Stand der derzeitigen Vorstellungen soll eine mehrgeschossige Bebauung entstehen, deren Flächen ausschließlich für die Vermietung durch die Vergabestelle vorgesehene sind. Die Erstellung oberirdischer/unterirdischer Stellplätze ist ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Eine abschnittsweise Realisierung erscheint möglich. Die Durchführung der Neubebauung in zwei Bauabschnitten wird angestrebt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-29.
Auftragsbekanntmachung (2016-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauleistungen im Hochbau
Referenznummer: 4944/2015
Kurze Beschreibung:
Die Vergabestelle möchte auf dem „Areal Fallenbrunnen 16“ (nachfolgend: „Areal“) Wohnraum für spezifische Wohnbedürfnisse schaffen, der, dem Leitgedanken des Wissenscampus folgend, Wohnen und Arbeiten identitätsorientiert ausrichtet. Des Weiteren sind Unterkünfte für Gaststudenten, -dozenten, -professoren vorzuhalten. Das Areal soll möglichst flexibel und mit dem Angebot moderner Informationstechnologie ausgestattet werden, um so Attraktivität für eine wissensorientierte Klientel auszustrahlen. Nach dem Stand der derzeitigen Vorstellungen soll eine mehrgeschossige Bebauung entstehen, deren Flächen ausschließlich für die Vermietung durch die Vergabestelle vorgesehene sind. Die Erstellung oberirdischer/unterirdischer Stellplätze ist ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Eine abschnittsweise Realisierung erscheint möglich. Die Durchführung der Neubebauung in zwei Bauabschnitten wird angestrebt.
Die Vergabestelle möchte auf dem „Areal Fallenbrunnen 16“ (nachfolgend: „Areal“) Wohnraum für spezifische Wohnbedürfnisse schaffen, der, dem Leitgedanken des Wissenscampus folgend, Wohnen und Arbeiten identitätsorientiert ausrichtet. Des Weiteren sind Unterkünfte für Gaststudenten, -dozenten, -professoren vorzuhalten. Das Areal soll möglichst flexibel und mit dem Angebot moderner Informationstechnologie ausgestattet werden, um so Attraktivität für eine wissensorientierte Klientel auszustrahlen. Nach dem Stand der derzeitigen Vorstellungen soll eine mehrgeschossige Bebauung entstehen, deren Flächen ausschließlich für die Vermietung durch die Vergabestelle vorgesehene sind. Die Erstellung oberirdischer/unterirdischer Stellplätze ist ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Eine abschnittsweise Realisierung erscheint möglich. Die Durchführung der Neubebauung in zwei Bauabschnitten wird angestrebt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauleistungen im Hochbau📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bodenseekreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-03 📅
Datum des Beginns: 2017-06-05 📅
Datum des Endes: 2019-06-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 148-267222
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
Die in Ziffer II.2.5) angegebene Gewichtung der Zuschlagskriterien betrifft das erste indikative Angebot. Im Laufe des Verfahrens ändert sich die Gewichtung der vorgegebenen Zuschlagskriterien, die Wirtschaftlichkeit erhält ein zunehmend höheres Gewicht. Nähere Angaben enthält das Bewerbermemorandum.
Die in Ziffer II.2.5) angegebene Gewichtung der Zuschlagskriterien betrifft das erste indikative Angebot. Im Laufe des Verfahrens ändert sich die Gewichtung der vorgegebenen Zuschlagskriterien, die Wirtschaftlichkeit erhält ein zunehmend höheres Gewicht. Nähere Angaben enthält das Bewerbermemorandum.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Bebauung für innovative Nutzungsformen in den Bereichen Wohnen und Arbeiten in Friedrichshafen, Fallenbrunnen 16. Nach dem Ende der militärischen Nutzung entwickelten sich seit Anfang der 1990-er Jahre viele start up-Unternehmen in den vorhandenen Gebäuden bei günstiger Miete.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist Planung und schlüsselfertige Errichtung einer Bebauung für innovative Nutzungsformen in den Bereichen Wohnen und Arbeiten in Friedrichshafen, Fallenbrunnen 16. Nach dem Ende der militärischen Nutzung entwickelten sich seit Anfang der 1990-er Jahre viele start up-Unternehmen in den vorhandenen Gebäuden bei günstiger Miete.
Die „Initialzündung“ für den Schwerpunkt Bildung und Wissenschaft erfolgte durch die Ansiedlung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Allerdings haben sich das Erscheinungsbild und das Leben mit ursprünglich über hundert unterschiedlichen Nutzern dadurch entscheidend gewandelt. Zudem befindet sich auf dem Campus auch eine Außenstelle der Zeppelin Universität, einer privaten Hochschule, an der in verschiedenen Studienrichtungen aus dem Bereich Wirtschafts-, Staats-, Gesellschaftswissenschaften akademische Abschlüsse (Bachelor of Arts, Master of Arts) gemacht werden können.
Die „Initialzündung“ für den Schwerpunkt Bildung und Wissenschaft erfolgte durch die Ansiedlung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW). Allerdings haben sich das Erscheinungsbild und das Leben mit ursprünglich über hundert unterschiedlichen Nutzern dadurch entscheidend gewandelt. Zudem befindet sich auf dem Campus auch eine Außenstelle der Zeppelin Universität, einer privaten Hochschule, an der in verschiedenen Studienrichtungen aus dem Bereich Wirtschafts-, Staats-, Gesellschaftswissenschaften akademische Abschlüsse (Bachelor of Arts, Master of Arts) gemacht werden können.
Diese modernen Hochschuleinrichtungen sollen durch ein spezifisches Wohn- und Arbeitsquartier ergänzt werden, das in seinem räumlichen und funktionalen Angebot den vielfältigen Erfordernissen dieser Campus-Situation Rechnung trägt und hierdurch den innovativen Charakter der ausgeschriebenen Leistung begründet.
Diese modernen Hochschuleinrichtungen sollen durch ein spezifisches Wohn- und Arbeitsquartier ergänzt werden, das in seinem räumlichen und funktionalen Angebot den vielfältigen Erfordernissen dieser Campus-Situation Rechnung trägt und hierdurch den innovativen Charakter der ausgeschriebenen Leistung begründet.
Die Vergabestelle möchte auf dem „Areal Fallenbrunnen 16“ (nachfolgend: „Areal“) Wohnraum für spezifische Wohnbedürfnisse schaffen, der, dem Leitgedanken des Wissenscampus folgend, Wohnen und Arbeiten identitätsorientiert ausrichtet. Des Weiteren sind Unterkünfte für Gaststudenten, -dozenten, -professoren vorzuhalten. Das Areal soll möglichst flexibel und mit dem Angebot moderner Informationstechnologie ausgestattet werden, um so Attraktivität für eine wissensorientierte Klientel auszustrahlen.
Die Vergabestelle möchte auf dem „Areal Fallenbrunnen 16“ (nachfolgend: „Areal“) Wohnraum für spezifische Wohnbedürfnisse schaffen, der, dem Leitgedanken des Wissenscampus folgend, Wohnen und Arbeiten identitätsorientiert ausrichtet. Des Weiteren sind Unterkünfte für Gaststudenten, -dozenten, -professoren vorzuhalten. Das Areal soll möglichst flexibel und mit dem Angebot moderner Informationstechnologie ausgestattet werden, um so Attraktivität für eine wissensorientierte Klientel auszustrahlen.
Über variable und flexible Raumkombinationen sollen die Voraussetzungen geschaffen werden für bürobasierte Unternehmensgründungen, um die Synergien zu Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zu erleichtern.
Nach dem Stand der derzeitigen Vorstellungen soll eine mehrgeschossige Bebauung entstehen, deren Flächen ausschließlich für die Vermietung durch die Vergabestelle vorgesehen sind.
Die Erstellung oberirdischer/unterirdischer Stellplätze ist ebenfalls Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Auf Grundlage des bezuschlagten Angebots soll durch die Stad Friedrichshafen ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Baubeginn soll in 2017 erfolgen. Eine abschnittsweise Realisierung erscheint möglich. Die Durchführung der Neubebauung in zwei Bauabschnitten wird angestrebt.
Die in Ziffer II.2.5) angegebene Gewichtung der Zuschlagskriterien betrifft das erste indikative Angebot. Im Laufe des Verfahrens ändert sich die Gewichtung der vorgegebenen Zuschlagskriterien, die Wirtschaftlichkeit erhält ein zunehmend höheres Gewicht. Nähere Angaben enthält das Bewerbermemorandum.
Die in Ziffer II.2.5) angegebene Gewichtung der Zuschlagskriterien betrifft das erste indikative Angebot. Im Laufe des Verfahrens ändert sich die Gewichtung der vorgegebenen Zuschlagskriterien, die Wirtschaftlichkeit erhält ein zunehmend höheres Gewicht. Nähere Angaben enthält das Bewerbermemorandum.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Friedrichshafen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
2. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach – sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Nachunternehmer vorgesehen ist, führen.
3. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen,dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung.
3. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). In diesem Fall ist der Vergabestelle mit Einreichung des Teilnahmeantrags nachzuweisen,dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen, indem beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen der Unternehmen vorgelegt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A und § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vor, so ist das Unternehmen auf Anforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nimmt ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung.
Vorstehende Ausführungen unter 1. bis 3. gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
4. Über die nachfolgend und in III.1.2) und III.1.3) geforderten Eignungsnachweise hinaus sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 6e EU Abs. 1 bis Abs. 4 VOB/A nicht vorliegen;
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A;
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
5. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder das Zahlungsverhalten;
(2) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz hinsichtlich der vom dem Unternehmen jeweils zu erbringenden Teilleistung (Objektplanung, Bauausführung), jeweils unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Umsatz muss erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz hinsichtlich der vom dem Unternehmen jeweils zu erbringenden Teilleistung (Objektplanung, Bauausführung), jeweils unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Der Umsatz muss erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistungen geeignet ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal;
(2) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Führungskräfte des Unternehmens;
(3) Nachweis von Referenzen:
(a) Nur von dem für die Objektplanung vorgesehenen Unternehmen vorzulegen:
Nachweis von Referenzobjekten über eigenerbrachte Objektplanungsleistungen im Bereich „Innovative Bauvorhaben im Gewerbebau oder Wohnbau“ mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 mit anrechenbaren Herstellungskosten (Kostengruppen 200-500 nach DIN 276) in Höhe von mindestens EUR 7,5 Mio. netto. Die Referenzprojekte müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren fertiggestellt worden sein. Anschrift und Ansprechpartner der Referenzprojekte sind mit aktuellen Kontaktdaten anzugeben.
Nachweis von Referenzobjekten über eigenerbrachte Objektplanungsleistungen im Bereich „Innovative Bauvorhaben im Gewerbebau oder Wohnbau“ mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 mit anrechenbaren Herstellungskosten (Kostengruppen 200-500 nach DIN 276) in Höhe von mindestens EUR 7,5 Mio. netto. Die Referenzprojekte müssen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren fertiggestellt worden sein. Anschrift und Ansprechpartner der Referenzprojekte sind mit aktuellen Kontaktdaten anzugeben.
(b) Nur von dem für die Errichtung vorgesehenen Unternehmen vorzulegen:
Nachweis von Referenzobjekten über schlüsselfertige Bauleistungen mit einem Auftragsvolumen (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276) von mindestens 10 000 000 EUR netto. Die Referenzobjekte müssen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren fertiggestellt worden sein. Anschrift und Ansprechpartner der Referenzobjekte sind mit aktuellen Kontaktdaten anzugeben.
Nachweis von Referenzobjekten über schlüsselfertige Bauleistungen mit einem Auftragsvolumen (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276) von mindestens 10 000 000 EUR netto. Die Referenzobjekte müssen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren fertiggestellt worden sein. Anschrift und Ansprechpartner der Referenzobjekte sind mit aktuellen Kontaktdaten anzugeben.
Für eine Präsentation vor dem Auswahlgremium sollten die Referenzen in Wort und Bild digital der Bewerbung beigelegt werden.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen je Teilleistung, für die die Eignung nachzuweisen ist, ist nicht gewünscht.
Mindeststandards:
Nachweis von mindestens einem Referenzobjekt über…
… schlüsselfertige Bauleistungen mit einem Auftragsvolumen (Kostengruppen 300 und 400 nach DIN 276) von mindestens 10 000 000 EUR netto. Das Referenzobjekt muss in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren fertiggestellt worden sein.
… eigenerbrachte Objektplanungsleistungen im Bereich „Innovative Bauvorhaben im Gewerbebau oder Wohnbau“ mindestens in den Leistungsphasen 2 bis 8 mit anrechenbaren Herstellungskosten (Kostengruppen 200-500 nach DIN 276) in Höhe von mindestens 7 500 000 EUR netto. Das Referenzprojekt muss in den letzten 55 abgeschlossenen Geschäftsjahren fertiggestellt worden sein.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt (2.), ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen (Mindestreferenz und weitere Referenzen gemäß Ziff. III.1.3) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Bei der Bewertung der Referenzen für die Objektplanung wird hierbei im Besonderen ein innovativer Ansatz bei der Gestaltung bewertet. Bei der Bewertung werden die Referenzen des Objektplaners und die Referenzen des Bauunternehmens jeweils mit 50 % bewertet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Zunächst wird (1.) geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Anschließend wird beurteilt (2.), ob die Bewerber/Bewerbergemeinschaften nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Schließlich wird (3.) anhand der Referenzen (Mindestreferenz und weitere Referenzen gemäß Ziff. III.1.3) beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Bei der Bewertung der Referenzen für die Objektplanung wird hierbei im Besonderen ein innovativer Ansatz bei der Gestaltung bewertet. Bei der Bewertung werden die Referenzen des Objektplaners und die Referenzen des Bauunternehmens jeweils mit 50 % bewertet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-03 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Städtebau/Freiraumkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 16,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Architektur
Funktionalität
Konzept zu Lebenszykluskosten
Qualität/Standard der Innenraumgestaltung
Kostenkriterium: Wirtschaftlichkeit (Preis pro qm vermietbare Fläche)
Gewichtung der Kosten: 20,00
Der Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung steht…
… unter dem Vorbehalt, dass das Vergabeverfahren ein wirtschaftliches Ergebnis hat und dass die zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
… weiterhin unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Gremien der Vergabestelle zum Abschluss des Vertrags mit dem im Vergabeverfahren ermittelten Bestbieter.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zu Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 148-267222 (2016-07-29)
Ergänzende Angaben (2016-08-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben