Die IHK Köln beabsichtigt eine umfassende Modernisierung ihres Hauptgebäudes, Unter Sachsenhausen 10-26 in Köln. Das Gebäude wurde 1950 bis 1951 in einem ersten und 1956 in einem zweiten Bauabschnitt errichtet. Ein Teil des Gebäudes steht unter Denkmalschutz. Insgesamt dient das Gebäude der Unterhaltung von ca. 200 Arbeitsplätzen und wird entsprechend rege genutzt. Das Gebäude muss zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit grundlegend saniert und wesentlich modernisiert werden. Die Zielsetzung des Bauvorhabens umfasst die notwendige Erneuerung der Haustechnik und der Räumlichkeiten, eine effiziente Nutzung des Raumangebots sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Gäste und Mitarbeiter. Im Zuge der Modernisierung soll zudem eine Trennung zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen entsprechend der Funktion erfolgen. Für dieses Vorhaben, in welches unterschiedliche Fachbereiche eingebunden sind, werden Leistungen der Technischen Ausrüstung vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung (siehe unten Ziff. II.2.2)) der Bekanntmachung) vorgesehen. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt eine Ausschreibung von Leistungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung. Der Auftragnehmer muss sich darauf einstellen, dass mit der Auftragsdurchführung gleich im Anschluss an den Abschluss des Verfahrens begonnen werden soll. Voraussichtlich ist mit den Leistungen daher Anfang Juni 2016 zu beginnen. Die Fertigstellung soll bis Mitte 2019 erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technischen Ausrüstung, voraussichtlich Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI nebst ergänzender Besonderer Leistungen. voraussichtlich mit den Anlagengruppen 1-8 nach § 53 Abs. 2 HOAI. Dabei wurden Teile der Leistungsphase 1 und Leistungsphase 2 bereits durchgeführt, allerdings sollen durch den Auftragnehmer gegebenenfalls noch eine Nachprüfung und eine Vervollständigung derselben erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung (siehe unten Ziff. II.2.2)) der Bekanntmachung) beabsichtigt.
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Technischen Ausrüstung, voraussichtlich Leistungsphasen 1-9 nach § 55 HOAI nebst ergänzender Besonderer Leistungen. voraussichtlich mit den Anlagengruppen 1-8 nach § 53 Abs. 2 HOAI. Dabei wurden Teile der Leistungsphase 1 und Leistungsphase 2 bereits durchgeführt, allerdings sollen durch den Auftragnehmer gegebenenfalls noch eine Nachprüfung und eine Vervollständigung derselben erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung (siehe unten Ziff. II.2.2)) der Bekanntmachung) beabsichtigt.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer zu Köln
Postanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.ihk-koeln.de/🌏
E-Mail: modernisierung@koeln.ihk.de📧
1. Bei der IHK Köln handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die keine Staatsgebundenheit aufweist. Sie ist daher kein Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 12.9.2013 (C-526/11) und wurde zuletzt durch die VK Sachsen im Beschluss vom 12.11.2015 (1/SVK/033-15) bestätigt. Die IHK führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung des hier in Rede stehenden Auftrags in Anlehnung an die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOF und des TVgG-NRW finden keine Anwendung. Sollte ein Bewerber Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Selbsteinschätzung der IHK Köln haben, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Fax: +49 221-147 2889; Tel.: +49 221-147-3116, Internet-Adresse (URL): http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegeheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen ist für etwaige Rechtsbehelfe die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Köln. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist insoweit das Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50992 Köln, Fax: +49 221/477-3333, Tel.: +49 221/477-0, E-Mail: poststelle@lg-koeln.nrw.de, Internet-Adresse (URL): http://www.lg-koeln.nrw.de/
2. Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
3. Die Formblätter und Vergabeunterlagen können auf der Homepage des Auftraggebers, unter http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform, abgerufen werden.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bei IHK Köln, Frau Beutler, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln. Die Umschläge sind als Teilnahmeanträge zu kennzeichnen und mit der Aufschrift „Achtung. Nicht Öffnen. Teilnahmeantrag zur Ausschreibung Technische Ausrüstung: Modernisierung IHK-Hauptgebäude“ zu versehen. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags auf sonstigem Wege, etwa per Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig.
5. Fragen sind ausschließlich per E-Mail an „modernisierung@koeln.ihk.de“ zu senden. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
1. Bei der IHK Köln handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die keine Staatsgebundenheit aufweist. Sie ist daher kein Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 12.9.2013 (C-526/11) und wurde zuletzt durch die VK Sachsen im Beschluss vom 12.11.2015 (1/SVK/033-15) bestätigt. Die IHK führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung des hier in Rede stehenden Auftrags in Anlehnung an die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOF und des TVgG-NRW finden keine Anwendung. Sollte ein Bewerber Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Selbsteinschätzung der IHK Köln haben, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Fax: +49 221-147 2889; Tel.: +49 221-147-3116, Internet-Adresse (URL): http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegeheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen ist für etwaige Rechtsbehelfe die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Köln. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist insoweit das Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50992 Köln, Fax: +49 221/477-3333, Tel.: +49 221/477-0, E-Mail: poststelle@lg-koeln.nrw.de, Internet-Adresse (URL): http://www.lg-koeln.nrw.de/
2. Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bei IHK Köln, Frau Beutler, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln. Die Umschläge sind als Teilnahmeanträge zu kennzeichnen und mit der Aufschrift „Achtung. Nicht Öffnen. Teilnahmeantrag zur Ausschreibung Technische Ausrüstung: Modernisierung IHK-Hauptgebäude“ zu versehen. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags auf sonstigem Wege, etwa per Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig.
5. Fragen sind ausschließlich per E-Mail an „modernisierung@koeln.ihk.de“ zu senden. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IHK Köln beabsichtigt eine umfassende Modernisierung ihres Hauptgebäudes, Unter Sachsenhausen 10-26 in Köln. Das Gebäude wurde 1950 bis 1951 in einem ersten und 1956 in einem zweiten Bauabschnitt errichtet. Ein Teil des Gebäudes steht unter Denkmalschutz. Insgesamt dient das Gebäude der Unterhaltung von ca. 200 Arbeitsplätzen und wird entsprechend rege genutzt. Das Gebäude muss zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit grundlegend saniert und wesentlich modernisiert werden. Die Zielsetzung des Bauvorhabens umfasst die notwendige Erneuerung der Haustechnik und der Räumlichkeiten, eine effiziente Nutzung des Raumangebots sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Gäste und Mitarbeiter. Im Zuge der Modernisierung soll zudem eine Trennung zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen entsprechend der Funktion erfolgen.
Die IHK Köln beabsichtigt eine umfassende Modernisierung ihres Hauptgebäudes, Unter Sachsenhausen 10-26 in Köln. Das Gebäude wurde 1950 bis 1951 in einem ersten und 1956 in einem zweiten Bauabschnitt errichtet. Ein Teil des Gebäudes steht unter Denkmalschutz. Insgesamt dient das Gebäude der Unterhaltung von ca. 200 Arbeitsplätzen und wird entsprechend rege genutzt. Das Gebäude muss zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit grundlegend saniert und wesentlich modernisiert werden. Die Zielsetzung des Bauvorhabens umfasst die notwendige Erneuerung der Haustechnik und der Räumlichkeiten, eine effiziente Nutzung des Raumangebots sowie die Verbesserung der Aufenthaltsqualität für Gäste und Mitarbeiter. Im Zuge der Modernisierung soll zudem eine Trennung zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen entsprechend der Funktion erfolgen.
Für dieses Vorhaben, in welches unterschiedliche Fachbereiche eingebunden sind, werden Leistungen der Technischen Ausrüstung vergeben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung (siehe unten Ziff. II.2.2)) der Bekanntmachung) vorgesehen. Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgt eine Ausschreibung von Leistungen der Objektplanung und der Tragwerksplanung.
Der Auftragnehmer muss sich darauf einstellen, dass mit der Auftragsdurchführung gleich im Anschluss an den Abschluss des Verfahrens begonnen werden soll. Voraussichtlich ist mit den Leistungen daher Anfang Juni 2016 zu beginnen. Die Fertigstellung soll bis Mitte 2019 erfolgen.
Der Auftragnehmer muss sich darauf einstellen, dass mit der Auftragsdurchführung gleich im Anschluss an den Abschluss des Verfahrens begonnen werden soll. Voraussichtlich ist mit den Leistungen daher Anfang Juni 2016 zu beginnen. Die Fertigstellung soll bis Mitte 2019 erfolgen.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung mit den Leistungen der Technischen Ausrüstung soll in folgenden Stufen erfolgen: Zunächst sollen die Leistungsphasen 1-4 nach § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt werden (Stufe 1), sodann die Leistungsphase 5 nach § 55 Abs. 1 HOAI (Stufe 2), anschließend die Leistungsphasen 6-8 nach § 55 Abs. 1 HOAI (Stufe 3) und schließlich die Leistungsphase 9 nach § 55 Abs. 1 HOAI (Stufe 4). Auf die Beauftragung der Stufen 2, 3 und 4 besteht kein Rechtsanspruch.
Die Beauftragung mit den Leistungen der Technischen Ausrüstung soll in folgenden Stufen erfolgen: Zunächst sollen die Leistungsphasen 1-4 nach § 55 Abs. 1 HOAI beauftragt werden (Stufe 1), sodann die Leistungsphase 5 nach § 55 Abs. 1 HOAI (Stufe 2), anschließend die Leistungsphasen 6-8 nach § 55 Abs. 1 HOAI (Stufe 3) und schließlich die Leistungsphase 9 nach § 55 Abs. 1 HOAI (Stufe 4). Auf die Beauftragung der Stufen 2, 3 und 4 besteht kein Rechtsanspruch.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, einen Generalunternehmer – voraussichtlich nach der Stufe 1 – mit der Ausführung des Auftrags zu beauftragen. Dies würde eine Anpassung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen an die Aufgaben des Generalunternehmers bedingen.
Weiterhin behält sich der Auftraggeber vor, einen Generalunternehmer – voraussichtlich nach der Stufe 1 – mit der Ausführung des Auftrags zu beauftragen. Dies würde eine Anpassung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen an die Aufgaben des Generalunternehmers bedingen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Köln.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerber-/Bietergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
Die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden. Bei mehreren Unternehmen (Bewerber-/Bietergemeinschaften) sollte auf eine entsprechende Bezeichnung der Unterlagen geachtet werden (z. B. Anlage 1.1 für Firma 1, Anlage 1.2 für Firma 2 usw.).
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegen (Formblatt 1);
2. Antikorruptionserklärung (Formblatt 2);
3. Antiterrorerklärung (Formblatt 3);
4. Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt 4), falls erforderlich. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zudem die vorgenannten Erklärungen/Nachweise von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Alternativ kann eine Eigenerklärung abgegeben werden, dass eine den Mindeststandards entsprechende Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall für das Projekt abgeschlossen wird (Formblatt 5);
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Formblatt 6). Vergleichbar sind Leistungen der Technischen Ausrüstung;
3. Vorlage einer aktuellen allgemeinen Bankauskunft einer Bank innerhalb der Europäischen Union über die wirtschaftliche Situation und die Kontoführung.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Formblatt 7) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Formblatt 7) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Mindeststandards:
Zu 1.: Mindestdeckungssumme von 1 Mio. Euro je Schadensfall für Personen- und Sachschäden sowie 1 000 000 EUR für Vermögensschäden; jeweils mindestens zweifach maximiert.
Zu 2: Mindestens ein durchschnittlicher Jahresumsatz mit vergleichbaren Leistungen von 1 500 000 EUR netto in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zu 3: Die Bankauskunft darf nicht älter 2 Monate ab Datum der Bekanntmachung sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden Referenzen (Formblatt 8), wobei dieselbe Referenz, sofern sie den jeweiligen Mindeststandards genügt, auch für mehrere der nachfolgend unter lit. a bis lit. d genannten Kriterien aufgeführt werden kann:
Aussagekräftige Darstellung von den Mindeststandards entsprechenden Referenzen (Formblatt 8), wobei dieselbe Referenz, sofern sie den jeweiligen Mindeststandards genügt, auch für mehrere der nachfolgend unter lit. a bis lit. d genannten Kriterien aufgeführt werden kann:
(a) Referenzen zu Leistungen der Technischen Ausrüstung bei Umbau- oder Modernisierungsvorhaben;
(b) Referenzen zu Leistungen der Technischen Ausrüstung bei Gebäuden mit Büroflächen;
(c) Referenzen zu Leistungen der Technischen Ausrüstung bei Gebäuden mit Versammlungsräumen;
(d) Referenzen zu Leistungen der Technischen Ausrüstung, welche die oben unter lit. a und lit. b benannten Kriterien unter Berücksichtigung der jeweiligen Mindeststandards in einem Bauvorhaben zusammengefasst erfüllen. Das Fehlen einer entsprechenden Referenz zu lit. d führt für sich genommen nicht zum Ausschluss des Bewerbers. Die Anzahl der Referenzen dient bei mehr als sechs geeigneten Bewerbern als Kriterium für die Auswahl der Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens: siehe unten Ziff. IV.1.2) der Bekanntmachung).
(d) Referenzen zu Leistungen der Technischen Ausrüstung, welche die oben unter lit. a und lit. b benannten Kriterien unter Berücksichtigung der jeweiligen Mindeststandards in einem Bauvorhaben zusammengefasst erfüllen. Das Fehlen einer entsprechenden Referenz zu lit. d führt für sich genommen nicht zum Ausschluss des Bewerbers. Die Anzahl der Referenzen dient bei mehr als sechs geeigneten Bewerbern als Kriterium für die Auswahl der Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens: siehe unten Ziff. IV.1.2) der Bekanntmachung).
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Formblatt 7) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Beruft sich ein Bewerber hinsichtlich der technischen Leistungsfähigkeit auf Erklärungen/Nachweise eines Dritten/Nachunternehmers, sind die Erklärungen/Nachweise für den Dritten/Nachunternehmer gesondert beizufügen. In diesem Fall muss der Bewerber eine Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers (Formblatt 7) vorlegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institutionen ihres Heimatlandes beizubringen. Diese sind ins Deutsche zu übersetzen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft die geforderten Erklärungen und Nachweise erbringt. Die Nachweise und Erklärungen sollten möglichst in der aufgeführten Reihenfolge abgeheftet abgegeben werden.
Mindeststandards:
Inhaltliche Anforderungen an die Referenzen:
Für sämtliche abgefragte Referenzen gilt, dass die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts zu erbringenden Leistungen mindestens die Leistungsphasen 2-8 nach § 55 Abs. 1 HOAI mit den Anlagengruppen 1-6 nach § 53 Abs. 2 HOAI umfassen und nach dem 1.1.2011 abgeschlossen worden sein müssen. Dabei muss die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu mindestens 75 %, gemessen an der geplanten Laufzeit dieser Leistungsphase, abgeschlossen worden sein. Darüberhinaus müssen die Referenzprojekte folgenden Mindeststandards entsprechen:
Für sämtliche abgefragte Referenzen gilt, dass die im Rahmen des jeweiligen Referenzprojekts zu erbringenden Leistungen mindestens die Leistungsphasen 2-8 nach § 55 Abs. 1 HOAI mit den Anlagengruppen 1-6 nach § 53 Abs. 2 HOAI umfassen und nach dem 1.1.2011 abgeschlossen worden sein müssen. Dabei muss die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu mindestens 75 %, gemessen an der geplanten Laufzeit dieser Leistungsphase, abgeschlossen worden sein. Darüberhinaus müssen die Referenzprojekte folgenden Mindeststandards entsprechen:
Zu (a): Mindestens 1 Referenz des Bewerbers zu Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung bei Umbau- oder Modernisierungsvorhaben, wobei auf den Haustechnikanteil ein Bauvolumen (KG 400 gem. DIN 276) von mindestens 3 000 000 EUR netto ohne Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entfallen muss.
Zu (a): Mindestens 1 Referenz des Bewerbers zu Leistungen der Technischen Gebäudeausrüstung bei Umbau- oder Modernisierungsvorhaben, wobei auf den Haustechnikanteil ein Bauvolumen (KG 400 gem. DIN 276) von mindestens 3 000 000 EUR netto ohne Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entfallen muss.
Zu (b): Mindestens 1 Referenz zu Leistungen der Technischen Ausrüstung bei Gebäuden mit Büroflächen von mindestens 500 m
Zu (c): Mindestens 1 Referenz des Bewerbers zu Leistungen der Technischen Ausrüstung bei Gebäuden, in denen entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättVO) vom 20.9.2002 (GV.NRW. S. 454/SGV.NRW.232), geändert durch Verordnung vom 14.11.2006 (GV.NRW. S. 567/SGV.NRW.232) Versammlungsräume vorhanden sind, die einzeln oder zusammen mit anderen Verhandlungsräumen, sofern sämtliche Versammlungsräume über gemeinsame Rettungswege verfügen, mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen.
Zu (c): Mindestens 1 Referenz des Bewerbers zu Leistungen der Technischen Ausrüstung bei Gebäuden, in denen entsprechend § 1 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (VStättVO) vom 20.9.2002 (GV.NRW. S. 454/SGV.NRW.232), geändert durch Verordnung vom 14.11.2006 (GV.NRW. S. 567/SGV.NRW.232) Versammlungsräume vorhanden sind, die einzeln oder zusammen mit anderen Verhandlungsräumen, sofern sämtliche Versammlungsräume über gemeinsame Rettungswege verfügen, mehr als 200 Besucherinnen und Besucher fassen.
Anforderungen an die Darstellung der Referenzen:
Die Darstellung sämtlicher geforderter Referenzen muss alle für die Prüfung der jeweiligen Mindeststandards erforderlichen Angaben zuzüglich der Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber nebst Telefonnummer und einer Angabe von Ort und Zeit (von ... bis ...) der Leistungserbringung enthalten.
Die Darstellung sämtlicher geforderter Referenzen muss alle für die Prüfung der jeweiligen Mindeststandards erforderlichen Angaben zuzüglich der Angabe eines Ansprechpartners beim Auftraggeber nebst Telefonnummer und einer Angabe von Ort und Zeit (von ... bis ...) der Leistungserbringung enthalten.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entsprechend Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Entsprechend Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag an eine Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bewerber mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen gemäß den Vorgaben des § 4 in Verbindung mit § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen sowie § 19 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen abzugeben haben werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bewerber mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen gemäß den Vorgaben des § 4 in Verbindung mit § 8 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen sowie § 19 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen abzugeben haben werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Beratender Ingenieur/Ingenieur zur Verfügung steht. Der Bewerber muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein oder einen bauvorlageberechtigten Architekten bzw. Beratenden Ingenieur/Ingenieur als Nachunternehmer hinzuziehen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zugelassen ist, wer nach den Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere den Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn ihnen für die Durchführung der Aufgabe ein entsprechender Beratender Ingenieur/Ingenieur zur Verfügung steht. Der Bewerber muss nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein oder einen bauvorlageberechtigten Architekten bzw. Beratenden Ingenieur/Ingenieur als Nachunternehmer hinzuziehen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Höchste Anzahl der unter Ziff. III.2.3) (d) der Bekanntmachung geforderten und in Formblatt 8 anzuführenden Referenzprojekte zu Leistungen der Technischen Ausrüstung bei Umbau- oder Modernisierungsvorhaben mit Büroflächen von mindestens 500 m², bei denen auf den Haustechnikanteil ein Bauvolumen (KG 400 gem. DIN 276) von mindestens 3 000 000 EUR netto ohne Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entfällt. Die im Rahmen des Referenzprojekts zu erbringenden Leistungen müssen zudem mindestens die Leistungsphasen 2-8 nach § 55 Asb. 1 HOAI mit den Anlagengruppen 1-6 nach § 53 Abs. 2 HOAI umfassen und nach dem 1.1.2011 abgeschlossen worden sein. Dabei muss die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu mindestens 75 %, gemessen an der geplanten Laufzeit dieser Leistungsphase, abgeschlossen worden sein. Liegen mehrere Bewerber auf dem letzten Platz, entscheidet das Los.
Höchste Anzahl der unter Ziff. III.2.3) (d) der Bekanntmachung geforderten und in Formblatt 8 anzuführenden Referenzprojekte zu Leistungen der Technischen Ausrüstung bei Umbau- oder Modernisierungsvorhaben mit Büroflächen von mindestens 500 m², bei denen auf den Haustechnikanteil ein Bauvolumen (KG 400 gem. DIN 276) von mindestens 3 000 000 EUR netto ohne Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden Bausubstanz entfällt. Die im Rahmen des Referenzprojekts zu erbringenden Leistungen müssen zudem mindestens die Leistungsphasen 2-8 nach § 55 Asb. 1 HOAI mit den Anlagengruppen 1-6 nach § 53 Abs. 2 HOAI umfassen und nach dem 1.1.2011 abgeschlossen worden sein. Dabei muss die Leistungsphase 8 bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge zu mindestens 75 %, gemessen an der geplanten Laufzeit dieser Leistungsphase, abgeschlossen worden sein. Liegen mehrere Bewerber auf dem letzten Platz, entscheidet das Los.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: IHK Köln
Frau Beutler
URL der Dokumente: http://www.ihk-koeln.de/Vergabeplattform🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Bei der IHK Köln handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die keine Staatsgebundenheit aufweist. Sie ist daher kein Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 12.9.2013 (C-526/11) und wurde zuletzt durch die VK Sachsen im Beschluss vom 12.11.2015 (1/SVK/033-15) bestätigt. Die IHK führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung des hier in Rede stehenden Auftrags in Anlehnung an die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOF und des TVgG-NRW finden keine Anwendung. Sollte ein Bewerber Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Selbsteinschätzung der IHK Köln haben, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Fax: +49 221-147 2889; Tel.: +49 221-147-3116, Internet-Adresse (URL): http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
1. Bei der IHK Köln handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die keine Staatsgebundenheit aufweist. Sie ist daher kein Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 12.9.2013 (C-526/11) und wurde zuletzt durch die VK Sachsen im Beschluss vom 12.11.2015 (1/SVK/033-15) bestätigt. Die IHK führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung des hier in Rede stehenden Auftrags in Anlehnung an die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOF und des TVgG-NRW finden keine Anwendung. Sollte ein Bewerber Bedenken gegen die aufgezeigte rechtliche Selbsteinschätzung der IHK Köln haben, ist zuständige Stelle für ein hierauf gestütztes Nachprüfungsverfahren die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Fax: +49 221-147 2889; Tel.: +49 221-147-3116, Internet-Adresse (URL): http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegeheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insoweit vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegeheit der Bewerber sowie die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u.a. unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Übrigen ist für etwaige Rechtsbehelfe die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Köln. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist insoweit das Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50992 Köln, Fax: +49 221/477-3333, Tel.: +49 221/477-0, E-Mail: poststelle@lg-koeln.nrw.de, Internet-Adresse (URL): http://www.lg-koeln.nrw.de/
Im Übrigen ist für etwaige Rechtsbehelfe die ordentliche Gerichtsbarkeit zuständig. Der Gerichtsstand ist Köln. Die zuständige Stelle für Rechtsbehelfsverfahren ist insoweit das Landgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50992 Köln, Fax: +49 221/477-3333, Tel.: +49 221/477-0, E-Mail: poststelle@lg-koeln.nrw.de, Internet-Adresse (URL): http://www.lg-koeln.nrw.de/
2. Es sind, soweit vorgesehen, ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden. Diese sind an den dafür vorgesehenen Stellen vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bei IHK Köln, Frau Beutler, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln. Die Umschläge sind als Teilnahmeanträge zu kennzeichnen und mit der Aufschrift „Achtung. Nicht Öffnen. Teilnahmeantrag zur Ausschreibung Technische Ausrüstung: Modernisierung IHK-Hauptgebäude“ zu versehen. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags auf sonstigem Wege, etwa per Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig.
4. Die Teilnahmeanträge sind schriftlich in einem verschlossenen Umschlag einzureichen bei IHK Köln, Frau Beutler, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln. Die Umschläge sind als Teilnahmeanträge zu kennzeichnen und mit der Aufschrift „Achtung. Nicht Öffnen. Teilnahmeantrag zur Ausschreibung Technische Ausrüstung: Modernisierung IHK-Hauptgebäude“ zu versehen. Die Einreichung eines Teilnahmeantrags auf sonstigem Wege, etwa per Telefax oder E-Mail, ist nicht zulässig.
5. Fragen sind ausschließlich per E-Mail an „modernisierung@koeln.ihk.de“ zu senden. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gestellt werden, nicht zu beantworten.
5. Fragen sind ausschließlich per E-Mail an „modernisierung@koeln.ihk.de“ zu senden. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die nicht spätestens 8 Kalendertage vor dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge gestellt werden, nicht zu beantworten.
6. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich in diesem Fall vor, die Nachreichung einer Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: S. o. Ziff. VI.3) Nr. 1 der Bekanntmachung
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: S.o. Ziff. VI.3) Nr. 1 der Bekanntmachung.
Quelle: OJS 2016/S 068-118753 (2016-04-05)
Ergänzende Angaben (2016-04-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bei der IHK Köln handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die keine Staatsgebundenheit aufweist. Sie ist daher kein Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 12.9.2013 (C-526/11). Die IHK führte gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung des hier in Rede stehenden Auftrags in Anlehnung an die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOF und des TVgG-NRW fanden keine unmittelbare Anwendung.
Bei der IHK Köln handelt es sich um eine Selbstverwaltungskörperschaft des öffentlichen Rechts, die keine Staatsgebundenheit aufweist. Sie ist daher kein Auftraggeber nach § 98 Nr. 2 GWB. Diese Rechtsauffassung beruht insbesondere auf der Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 12.9.2013 (C-526/11). Die IHK führte gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs freiwillig eine öffentliche Ausschreibung des hier in Rede stehenden Auftrags in Anlehnung an die Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) durch. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV sowie der VOF und des TVgG-NRW fanden keine unmittelbare Anwendung.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Referenzen der Projektleiter (10)
3. Anwesenheit des Projektleiterteams (10)
4. Konzept zur Umsetzung der Planungsaufgabe (20)
5. Terminsicherstellungskonzept (5)
6. Kostensicherungskonzept (5)
7. Qualitätssicherungskonzept (5)
8. Reaktion auf Fragen (15)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-01 📅
Name: Ten Ingenieure GmbH
Postanschrift: Reuterweg 25a
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52080
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3