Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) – das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein. Die IB.SH beschäftigt derzeit am Standort Kiel etwa 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze in verschiedenen Gebäuden an insgesamt acht Standorten untergebracht sind, die nur zum Teil im Eigentum der IB.SH stehen. Die IB.SH beabsichtigt den Neubau einer zentralen Gebäudelösung an einem innerstädtischen Standort (die Verhandlungen zum Grunderwerb finden gegenwärtig statt). Vorgesehen ist ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche zwischen 20.500 und 21.800 qm für etwa 615 bis 655 Arbeitsplätze. Besonderer Wert wird auf Nachhaltigkeit, energetischen Standard, städtebauliche/architektonische Qualität und eine möglichst mittelstandsfreundliche Vergabe des ÖPP-Modells gelegt (Einzelheiten in der Aufgabenbeschreibung, die an die ausgewählten Bewerber abgegeben wird). Das Vorhaben soll als lebenszyklusorientiertes ÖPP-Modell (Inhabermodell) realisiert werden (vorbehaltlich eines abschließenden Wirtschaftlichkeitsnachweis es am Ende des ÖPP-Vergabeverfahrens). Dem auszuwählenden privaten Partner (ÖPP-AN) sollen Planung, Bau, langfristige Instandhaltung und auch weitere Betriebsleistungen (Umfang noch zu definieren) übertragen werden, ebenso die Bauzeitfinanzierung. Die Endfinanzierung der Investitionen wird die IB.SH selbst bereitstellen. Für die Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens für das ÖPP-Projekt beabsichtigt die IB.SH, technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu beauftragen, einschließlich der Erstellung der nötigen Beschriebe für die Bereiche Gebäude/Haustechnik/Energiekonzeption zum Zwecke der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibungen, der Erstellung von Service-Level-Agreements und Anreizsystemen für den Gebäudebetrieb und der Begleitung der einzelnen Verfahrensschritte des ÖPP-Vergabeverfahrens. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind dabei als optionaler Auftragsgegenstand auch Leistungen des Projektcontrollings für das Vorhaben in der Planungs- und Bauphase einschließlich einer Qualitätssicherung der Planungs- und Bauleistungen des künftigen privaten Partners (ÖPP-AN). Wirtschaftliche und juristische Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bauwesen
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5) und II.2.2).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beratung im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Postanschrift: Fleethörn 29-31
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.ib-sh.de🌏
E-Mail: ib.sh-neubau@ib-sh.de📧
Telefon: +49 4319905-3320📞
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB, § 5 Abs. 1 VgV, § 3 Abs. 1 VOF (je in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung) geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind (im Einzelnen vgl. oben III.2.1-III.2.3). Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die gem. § 10 VOF zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Verhandlung); ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1) und IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich. Besondere Formulare für die Teilnahmeanträge werden von der Vergabestelle nicht ausgegeben; im eigenen Interesse wird davon abgeraten, Formulare anderer Auftraggeber unbesehen zu verwenden.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle (und auch die von ihr beauftragte Anwaltskanzlei) behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Durch die Angabe von Fax-Nr. bzw. E-Mail-Adressen oder die eigene Kommunikation auf diesen Wegen erklärt sich der Interessent/Bewerber mit der jeweiligen Kommunikationsform einverstanden. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung bei der beauftragten Anwaltskanzlei WEISSLEDER EWER (vgl. oben I.1) einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Technische Beratung Neubau IB.SH. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Es wird darum gebeten, in der verschlossenen Sendung zusätzlich einen Datenträger mit einer vollständigen und korrekten elektronischen Kopie des Teilnahmeantrags (gescannt als PDF) einzureichen.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
— Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG SH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue bzw. Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns von 9,18 EUR/h) abzugeben; Formulare dazu werden mit den Vergabeunterlagen an die Bieter verteilt. Eine Nichteinreichung mit dem Angebot führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss.
— Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Zu II.3: Die angegebene Dauer des Auftrags beinhaltet die in II.2.2) genannte optionale Beauftragung mit Projektcontrolling/Qualitätssicherung während der Planungs- und Bauphase, sie stellt eine Schätzung dar und unterliegt den Verhandlungen. Sie hängt insbesondere von Verlauf und Verfahrensdauer des ÖPP-Vergabeverfahrens ab.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB, § 5 Abs. 1 VgV, § 3 Abs. 1 VOF (je in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung) geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind (im Einzelnen vgl. oben III.2.1-III.2.3). Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die gem. § 10 VOF zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Verhandlung); ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1) und IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich. Besondere Formulare für die Teilnahmeanträge werden von der Vergabestelle nicht ausgegeben; im eigenen Interesse wird davon abgeraten, Formulare anderer Auftraggeber unbesehen zu verwenden.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle (und auch die von ihr beauftragte Anwaltskanzlei) behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Durch die Angabe von Fax-Nr. bzw. E-Mail-Adressen oder die eigene Kommunikation auf diesen Wegen erklärt sich der Interessent/Bewerber mit der jeweiligen Kommunikationsform einverstanden. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung bei der beauftragten Anwaltskanzlei WEISSLEDER EWER (vgl. oben I.1) einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Technische Beratung Neubau IB.SH. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Es wird darum gebeten, in der verschlossenen Sendung zusätzlich einen Datenträger mit einer vollständigen und korrekten elektronischen Kopie des Teilnahmeantrags (gescannt als PDF) einzureichen.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
— Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG SH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue bzw. Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns von 9,18 EUR/h) abzugeben; Formulare dazu werden mit den Vergabeunterlagen an die Bieter verteilt. Eine Nichteinreichung mit dem Angebot führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss.
— Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Zu II.3: Die angegebene Dauer des Auftrags beinhaltet die in II.2.2) genannte optionale Beauftragung mit Projektcontrolling/Qualitätssicherung während der Planungs- und Bauphase, sie stellt eine Schätzung dar und unterliegt den Verhandlungen. Sie hängt insbesondere von Verlauf und Verfahrensdauer des ÖPP-Vergabeverfahrens ab.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) – das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein.
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) – das zentrale Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein – berät, fördert und finanziert Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen in Schleswig-Holstein. Sie ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts und besitzt eine Bankerlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Träger und alleiniger Eigentümer der IB.SH ist das Land Schleswig-Holstein.
Die IB.SH beschäftigt derzeit am Standort Kiel etwa 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze in verschiedenen Gebäuden an insgesamt acht Standorten untergebracht sind, die nur zum Teil im Eigentum der IB.SH stehen. Die IB.SH beabsichtigt den Neubau einer zentralen Gebäudelösung an einem innerstädtischen Standort (die Verhandlungen zum Grunderwerb finden gegenwärtig statt). Vorgesehen ist ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche zwischen 20.500 und 21.800 qm für etwa 615 bis 655 Arbeitsplätze. Besonderer Wert wird auf Nachhaltigkeit, energetischen Standard, städtebauliche/architektonische Qualität und eine möglichst mittelstandsfreundliche Vergabe des ÖPP-Modells gelegt (Einzelheiten in der Aufgabenbeschreibung, die an die ausgewählten Bewerber abgegeben wird).
Die IB.SH beschäftigt derzeit am Standort Kiel etwa 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze in verschiedenen Gebäuden an insgesamt acht Standorten untergebracht sind, die nur zum Teil im Eigentum der IB.SH stehen. Die IB.SH beabsichtigt den Neubau einer zentralen Gebäudelösung an einem innerstädtischen Standort (die Verhandlungen zum Grunderwerb finden gegenwärtig statt). Vorgesehen ist ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche zwischen 20.500 und 21.800 qm für etwa 615 bis 655 Arbeitsplätze. Besonderer Wert wird auf Nachhaltigkeit, energetischen Standard, städtebauliche/architektonische Qualität und eine möglichst mittelstandsfreundliche Vergabe des ÖPP-Modells gelegt (Einzelheiten in der Aufgabenbeschreibung, die an die ausgewählten Bewerber abgegeben wird).
Das Vorhaben soll als lebenszyklusorientiertes ÖPP-Modell (Inhabermodell) realisiert werden (vorbehaltlich eines abschließenden Wirtschaftlichkeitsnachweis es am Ende des ÖPP-Vergabeverfahrens). Dem auszuwählenden privaten Partner (ÖPP-AN) sollen Planung, Bau, langfristige Instandhaltung und auch weitere Betriebsleistungen (Umfang noch zu definieren) übertragen werden, ebenso die Bauzeitfinanzierung. Die Endfinanzierung der Investitionen wird die IB.SH selbst bereitstellen.
Das Vorhaben soll als lebenszyklusorientiertes ÖPP-Modell (Inhabermodell) realisiert werden (vorbehaltlich eines abschließenden Wirtschaftlichkeitsnachweis es am Ende des ÖPP-Vergabeverfahrens). Dem auszuwählenden privaten Partner (ÖPP-AN) sollen Planung, Bau, langfristige Instandhaltung und auch weitere Betriebsleistungen (Umfang noch zu definieren) übertragen werden, ebenso die Bauzeitfinanzierung. Die Endfinanzierung der Investitionen wird die IB.SH selbst bereitstellen.
Für die Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens für das ÖPP-Projekt beabsichtigt die IB.SH, technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu beauftragen, einschließlich der Erstellung der nötigen Beschriebe für die Bereiche Gebäude/Haustechnik/Energiekonzeption zum Zwecke der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibungen, der Erstellung von Service-Level-Agreements und Anreizsystemen für den Gebäudebetrieb und der Begleitung der einzelnen Verfahrensschritte des ÖPP-Vergabeverfahrens. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind dabei als optionaler Auftragsgegenstand auch Leistungen des Projektcontrollings für das Vorhaben in der Planungs- und Bauphase einschließlich einer Qualitätssicherung der Planungs- und Bauleistungen des künftigen privaten Partners (ÖPP-AN). Wirtschaftliche und juristische Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
Für die Vorbereitung und Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens für das ÖPP-Projekt beabsichtigt die IB.SH, technische Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu beauftragen, einschließlich der Erstellung der nötigen Beschriebe für die Bereiche Gebäude/Haustechnik/Energiekonzeption zum Zwecke der Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibungen, der Erstellung von Service-Level-Agreements und Anreizsystemen für den Gebäudebetrieb und der Begleitung der einzelnen Verfahrensschritte des ÖPP-Vergabeverfahrens. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind dabei als optionaler Auftragsgegenstand auch Leistungen des Projektcontrollings für das Vorhaben in der Planungs- und Bauphase einschließlich einer Qualitätssicherung der Planungs- und Bauleistungen des künftigen privaten Partners (ÖPP-AN). Wirtschaftliche und juristische Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Verfahrens.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung ist vorgesehen: Beratungsleistungen bis zum Abschluss des ÖPP-Vergabeverfahrens (1. Stufe); optional sind Leistungen der Qualitätssicherung und des Projektcontrollings während der Planungsphase (2. Stufe) und Bauphase (3. Stufe) des ÖPP-Modells von insgesamt ca. 2,5 bis 3 Jahren.
Stufenweise Beauftragung ist vorgesehen: Beratungsleistungen bis zum Abschluss des ÖPP-Vergabeverfahrens (1. Stufe); optional sind Leistungen der Qualitätssicherung und des Projektcontrollings während der Planungsphase (2. Stufe) und Bauphase (3. Stufe) des ÖPP-Modells von insgesamt ca. 2,5 bis 3 Jahren.
Dem Auftraggeber wird ferner vertraglich das Recht eingeräumt, Leistungsänderungen bzw. zusätzliche Leistungen der technischen Beratung und der Projektsteuerung für das Projekt zu verlangen, sofern zur Durchführung des Gesamtprojekts angezeigt und der Betrieb des Auftragnehmers auf solche Leistungen eingerichtet ist.
Dem Auftraggeber wird ferner vertraglich das Recht eingeräumt, Leistungsänderungen bzw. zusätzliche Leistungen der technischen Beratung und der Projektsteuerung für das Projekt zu verlangen, sofern zur Durchführung des Gesamtprojekts angezeigt und der Betrieb des Auftragnehmers auf solche Leistungen eingerichtet ist.
Einzelheiten unterliegen den Verhandlungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis: Allgemeine Formalitäten, die auch für den Teilnahmewettbewerb gelten, finden sich unter VI.3) („Sonstige Informationen“).
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB, § 5 Abs. 1 VgV, § 3 Abs. 1 VOF (je in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung) geführt. Am Verhandlungsverfahren können nur solche Bewerber beteiligt werden, welche die als Teilnahmebedingungen geforderten Erklärungen und Nachweise erbracht haben und die Eignungskriterien erfüllen.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB, § 5 Abs. 1 VgV, § 3 Abs. 1 VOF (je in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung) geführt. Am Verhandlungsverfahren können nur solche Bewerber beteiligt werden, welche die als Teilnahmebedingungen geforderten Erklärungen und Nachweise erbracht haben und die Eignungskriterien erfüllen.
Es sind dazu schriftliche Teilnahmeanträge zu stellen (per Post oder direkt, E-Mail und Telefax allein genügen nicht, es wird gebeten, die Teilnahmeanträge zusätzlich auf einem Datenträger in elektronischer, gescannter Fassung einzureichen). Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form unmittelbar der Kontaktstelle gemäß I.1 vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Bei „möglichst“ vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist Vorlage mit Bewerbung zu empfehlen, die Auftraggeberin kann Auswahl nach IV.1.2) ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angabe/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise (z. B. Bundeszentralregisterauszug) nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, seinerseits einen Gewerbezentralregisterauszug einzuholen (auch noch vor dem Zuschlag), dies ersetzt jedoch nicht die hier vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise.
Es sind dazu schriftliche Teilnahmeanträge zu stellen (per Post oder direkt, E-Mail und Telefax allein genügen nicht, es wird gebeten, die Teilnahmeanträge zusätzlich auf einem Datenträger in elektronischer, gescannter Fassung einzureichen). Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form unmittelbar der Kontaktstelle gemäß I.1 vorzulegen, sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen benannt sind. Bei „möglichst“ vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist Vorlage mit Bewerbung zu empfehlen, die Auftraggeberin kann Auswahl nach IV.1.2) ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angabe/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Auftraggeberin das Recht vor, entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise (z. B. Bundeszentralregisterauszug) nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, seinerseits einen Gewerbezentralregisterauszug einzuholen (auch noch vor dem Zuschlag), dies ersetzt jedoch nicht die hier vom Bewerber geforderten Erklärungen und Nachweise.
Kopien von Nachweisen werden anerkannt (auch wenn der Aussteller auf Gültigkeit nur des Originals hingewiesen hat), sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (soweit nachfolgend konkrete Anforderungen an das Höchstalter gestellt werden, ist für die Fristberechnung der Ablauf der Teilnahmeantragsfrist maßgeblich).
Kopien von Nachweisen werden anerkannt (auch wenn der Aussteller auf Gültigkeit nur des Originals hingewiesen hat), sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein (soweit nachfolgend konkrete Anforderungen an das Höchstalter gestellt werden, ist für die Fristberechnung der Ablauf der Teilnahmeantragsfrist maßgeblich).
Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen ist die Eignung für die gesamte Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Unterlagen sind für alle daran beteiligten Unternehmen einzeln vom jeweiligen Unternehmen im Rahmen des gemeinsamen Teilnahmeantrags vorzulegen. Soweit ein an der gemeinschaftlichen bewerbungsbeteiligtes Unternehmen nur für einen bestimmten Leistungsbereich tätig werden soll, können sich die Unterlagen zu III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) im Hinblick auf dieses Unternehmen auf diesen Bereich beziehen/beschränken (es sind aber zu allen in III.2.1)-III.2.3) genannten Punkten Unterlagen vorzulegen). Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist bei gemeinschaftlichen Bewerbungen anzugeben. Die oben unter III.1.3) genannten Anforderungen sind zu beachten, soweit für den Teilnahmeantrag bedeutsam.
Bei gemeinschaftlichen Bewerbungen ist die Eignung für die gesamte Bewerbergemeinschaft/ Bietergemeinschaft nachzuweisen. Die geforderten Unterlagen sind für alle daran beteiligten Unternehmen einzeln vom jeweiligen Unternehmen im Rahmen des gemeinsamen Teilnahmeantrags vorzulegen. Soweit ein an der gemeinschaftlichen bewerbungsbeteiligtes Unternehmen nur für einen bestimmten Leistungsbereich tätig werden soll, können sich die Unterlagen zu III.2.3) (Technische Leistungsfähigkeit) im Hinblick auf dieses Unternehmen auf diesen Bereich beziehen/beschränken (es sind aber zu allen in III.2.1)-III.2.3) genannten Punkten Unterlagen vorzulegen). Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist bei gemeinschaftlichen Bewerbungen anzugeben. Die oben unter III.1.3) genannten Anforderungen sind zu beachten, soweit für den Teilnahmeantrag bedeutsam.
Will ein Bewerber (gilt entsprechend auch für Unternehmen als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.2.1)-III.2.3)) wie für den Bewerber selbst erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z. B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die aus II.1.5) (und hinsichtlich der optionalen aus II.2.2)) ersichtlichen wesentlichen Leistungsbereiche abdecken, also zum einen die Technische Beratung des Auftraggebers im Vergabeverfahren einschließlich Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibungen und der dafür nötigen planerischen Beschriebe, zum anderen Projektcontrolling/Qualitätssicherung für den Auftraggeber in der Planungs- und Bauphase (konkretere Anforderungen an die Vergleichbarkeit sind bei den einzelnen Punkten aufgeführt).
Will ein Bewerber (gilt entsprechend auch für Unternehmen als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich auch für den Dritten entsprechende Erklärungen und Nachweise (gemäß III.2.1)-III.2.3)) wie für den Bewerber selbst erforderlich (ggf. bezogen auf den betroffenen Leistungsbereich), ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht (z. B. durch Verpflichtungserklärung). Die Erklärungen bzw. Nachweise müssen in jedem Fall (egal ob durch Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte) die aus II.1.5) (und hinsichtlich der optionalen aus II.2.2)) ersichtlichen wesentlichen Leistungsbereiche abdecken, also zum einen die Technische Beratung des Auftraggebers im Vergabeverfahren einschließlich Erstellung der funktionalen Leistungsbeschreibungen und der dafür nötigen planerischen Beschriebe, zum anderen Projektcontrolling/Qualitätssicherung für den Auftraggeber in der Planungs- und Bauphase (konkretere Anforderungen an die Vergleichbarkeit sind bei den einzelnen Punkten aufgeführt).
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch im Rahmen des nach der Lage des Verfahrens Zulässigen vor.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch im Rahmen des nach der Lage des Verfahrens Zulässigen vor.
Formalitäten persönliche Lage:
PL1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, möglichst auch zu Schwerpunkten, Ausrichtung, Strategien; auf gesonderte Anforderung: Nachweis der Eintragung in Berufs- oder Handelsregister.
PL2: Eigenerklärungen (konkret, nicht bloß pauschal) über die folgenden (in § 4 Abs. 9 VOF genannten) Umstände:
PL2.1: Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den Rechtsvorschriften des jeweiligen Sitzlandes vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet; falls einer dieser Umstände zutrifft, ist darzulegen, wie die Leistungsfähigkeit gleichwohl sichergestellt wird,
PL2.1: Eigenerklärung, ob sich das Unternehmen im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den Rechtsvorschriften des jeweiligen Sitzlandes vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet; falls einer dieser Umstände zutrifft, ist darzulegen, wie die Leistungsfähigkeit gleichwohl sichergestellt wird,
PL2.2: Eigenerklärung, dass der Bewerber (bei juristischen Personen und Gesellschaften bezieht sich das auf die für das Unternehmen Verantwortlichen im Sinne von § 4 Abs. 6 S. 3 VOF) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen, dazu zählen insbesondere (aber nicht nur) die in § 4 Abs. 6 S. 1 VOF genannten Straftaten wie Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug gegen einen öffentlichen Haushalt, Subventionsbetrug, Bestechung, Steuerhinterziehung,
PL2.2: Eigenerklärung, dass der Bewerber (bei juristischen Personen und Gesellschaften bezieht sich das auf die für das Unternehmen Verantwortlichen im Sinne von § 4 Abs. 6 S. 3 VOF) nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, welche seine berufliche Zuverlässigkeit infrage stellen, dazu zählen insbesondere (aber nicht nur) die in § 4 Abs. 6 S. 1 VOF genannten Straftaten wie Bildung krimineller Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug gegen einen öffentlichen Haushalt, Subventionsbetrug, Bestechung, Steuerhinterziehung,
PL2.3: Eigenerklärung, dass der Bewerber (bei juristischen Personen und Gesellschaften bezieht sich das auf die für das Unternehmen Verantwortlichen, s. o.) im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
PL2.4: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat (zu Sozialversicherungsbeiträgen ist ein gesonderter Nachweis nötig, siehe PL3)
PL3: Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten, der nicht älter als ein Jahr sein und die von der ausstellenden Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten darf. Erforderlich sind Bescheinigungen der Sozialversicherungsträger, mindestens derjenigen Krankenkasse, die für die größte Zahl der Beschäftigten als Einzugsstelle zuständig ist (Hinweis: Bescheinigungen von Steuerberatern u. ä. genügen nicht.). Soweit für das Unternehmen die entsprechende tarifvertragliche Verpflichtung besteht, ist auch der Nachweis der vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Urlaubskasse) zu erbringen.
PL3: Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten, der nicht älter als ein Jahr sein und die von der ausstellenden Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten darf. Erforderlich sind Bescheinigungen der Sozialversicherungsträger, mindestens derjenigen Krankenkasse, die für die größte Zahl der Beschäftigten als Einzugsstelle zuständig ist (Hinweis: Bescheinigungen von Steuerberatern u. ä. genügen nicht.). Soweit für das Unternehmen die entsprechende tarifvertragliche Verpflichtung besteht, ist auch der Nachweis der vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (Urlaubskasse) zu erbringen.
PL4: Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für eine Auftragssperre nach § 13 TTG SH nicht vorliegen, also der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte seit dem Inkrafttreten des TTG SH nicht gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG SH oder gegen seine Verpflichtung aus § 9 Abs. 1 Satz 1 TTG SH verstoßen hat. Diese Erklärung ist gemäß § 16 Abs. 5 S. 1 TTG SH auch von allen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften, soweit bereits bekannt, ansonsten im weiteren Verfahren, abzugeben.
PL4: Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für eine Auftragssperre nach § 13 TTG SH nicht vorliegen, also der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte seit dem Inkrafttreten des TTG SH nicht gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TTG SH oder gegen seine Verpflichtung aus § 9 Abs. 1 Satz 1 TTG SH verstoßen hat. Diese Erklärung ist gemäß § 16 Abs. 5 S. 1 TTG SH auch von allen Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften, soweit bereits bekannt, ansonsten im weiteren Verfahren, abzugeben.
PL5: Angabe, ob und in welchem Umfang der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist (falls der Auskunft berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen, ist dies zu erläutern); dies betrifft insbesondere Verknüpfungen zu Unternehmen mit Ausführungsinteressen.
PL5: Angabe, ob und in welchem Umfang der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist (falls der Auskunft berufsrechtliche Vorschriften entgegenstehen, ist dies zu erläutern); dies betrifft insbesondere Verknüpfungen zu Unternehmen mit Ausführungsinteressen.
PL6: Eigenerklärung, dass der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Geldbuße von 2 500 EUR oder mehr belegt worden ist, anderenfalls Nachweis über die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit.
PL6: Eigenerklärung, dass der Bewerber oder nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz mit einer Geldbuße von 2 500 EUR oder mehr belegt worden ist, anderenfalls Nachweis über die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1: Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe von mindestens EUR 3 000 000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL1: Nachweis über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungshöhe von mindestens EUR 3 000 000 für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, hilfsweise Bestätigung eines Versicherers (Risikoträgers, nicht Maklers) über die vorbehaltlose Bereitschaft, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
WL2: Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert).
WL3: Erklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistungen (technische Beratungsleistungen und Projektcontrolling für Bauherrn bei ÖPP-Projekten und Büroneubauten [die vorgenannten Leistungsarten dürfen zusammengefasst werden]), jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
WL3: Erklärung zum Umsatz für vergleichbare Leistungen (technische Beratungsleistungen und Projektcontrolling für Bauherrn bei ÖPP-Projekten und Büroneubauten [die vorgenannten Leistungsarten dürfen zusammengefasst werden]), jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (nach Jahren aufgegliedert).
Mindeststandards:
Deckungshöhen der Versicherung gem. WL1 (bzw. entsprechende Bereitschaftserklärung einer Versicherung).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1. Referenzen: Liste wesentlicher in den letzten 5 Jahren (Leistungsabschluss nicht vor 2010) erbrachter vergleichbarer technischer Beratungsleistungen/Projektcontrollingleistungen für den Bauherrn mit Angabe (1) der Art des Projekts gem. den u.a. Kategorien TL1.1, TL1.2, (2) der Art der erbrachten Leistungen (z. B. Leistungsbeschreibung, Verfahrensbegleitung, Projektcontrolling), (3) der Leistungszeit, (4) des Auftraggebers sowie (5) Investitionsvolumen, möglichst auch (6) Rechnungswert (Vergütung), sowie möglichst (7) Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers) – Referenzen sind entsprechend den u.a. Kategorien aufgegliedert übersichtlich darzustellen -, und zwar bezogen auf:
TL1. Referenzen: Liste wesentlicher in den letzten 5 Jahren (Leistungsabschluss nicht vor 2010) erbrachter vergleichbarer technischer Beratungsleistungen/Projektcontrollingleistungen für den Bauherrn mit Angabe (1) der Art des Projekts gem. den u.a. Kategorien TL1.1, TL1.2, (2) der Art der erbrachten Leistungen (z. B. Leistungsbeschreibung, Verfahrensbegleitung, Projektcontrolling), (3) der Leistungszeit, (4) des Auftraggebers sowie (5) Investitionsvolumen, möglichst auch (6) Rechnungswert (Vergütung), sowie möglichst (7) Referenzschreiben (Bescheinigung des Auftraggebers) – Referenzen sind entsprechend den u.a. Kategorien aufgegliedert übersichtlich darzustellen -, und zwar bezogen auf:
TL1.1 Hochbau-Projekte für Neubauten im ÖPP-Modell (Übertragung von Planung, Bau, und Betriebsleistungen, schlüsselfertig aus einer Hand, an einen privaten Partner durch einen öffentlichen Auftraggeber) mit Investitionsvolumen von mindestens 40 000 000 EUR (brutto), die sich im Bau oder Betrieb befinden, mindestens mit Erstellung der Leistungsbeschreibung(en) und Begleitung des Vergabeverfahrens,
TL1.1 Hochbau-Projekte für Neubauten im ÖPP-Modell (Übertragung von Planung, Bau, und Betriebsleistungen, schlüsselfertig aus einer Hand, an einen privaten Partner durch einen öffentlichen Auftraggeber) mit Investitionsvolumen von mindestens 40 000 000 EUR (brutto), die sich im Bau oder Betrieb befinden, mindestens mit Erstellung der Leistungsbeschreibung(en) und Begleitung des Vergabeverfahrens,
TL1.2 Hochbau-Projekte für Neubauten von Bürogebäuden mit Bruttogrundfläche von mindestens 10 000 m², die sich im Bau oder Betrieb befinden, mindestens Erbringung von Projektcontrolling (auch zulässig: Projektmanagement oder Projektsteuerung) für den Bauherrn in der Vergabephase und der Ausführungsphase.
TL1.2 Hochbau-Projekte für Neubauten von Bürogebäuden mit Bruttogrundfläche von mindestens 10 000 m², die sich im Bau oder Betrieb befinden, mindestens Erbringung von Projektcontrolling (auch zulässig: Projektmanagement oder Projektsteuerung) für den Bauherrn in der Vergabephase und der Ausführungsphase.
TL2 Angaben über die technische Leitung: Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich und verantwortlich erbringen (mind. Projektleiter u Stellvertreter sowie verantwortlicher Sachbearbeiter in den Bereichen Gebäude/Haustechnik/Energie), möglichst mit Angaben über Dauer der Berufserfahrung, persönliche Referenzen, möglichst Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen prozentualen Verfügbarkeit.
TL2 Angaben über die technische Leitung: Name und berufliche Qualifikation der Personen, welche die Leistung tatsächlich und verantwortlich erbringen (mind. Projektleiter u Stellvertreter sowie verantwortlicher Sachbearbeiter in den Bereichen Gebäude/Haustechnik/Energie), möglichst mit Angaben über Dauer der Berufserfahrung, persönliche Referenzen, möglichst Angaben zur im Auftragsfall vorgesehenen prozentualen Verfügbarkeit.
TL3:. Eigenerklärung zum jährlichen Mittel der Anzahl der Beschäftigten, möglichst auch Anzahl der Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren.
TL4: Angabe des jeweiligen Bewerbers/Unternehmens, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. Hinweis: Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig, vgl. III.2.1).
TL4: Angabe des jeweiligen Bewerbers/Unternehmens, ob und ggf. welche Leistungsbereiche er als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Unterauftragsanteil) oder sonst und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeiten will. Hinweis: Falls er sich auf die Leistungsfähigkeit von Nachunternehmern/Dritten zur Darlegung seiner Eignung berufen will, sind zusätzlich auch für die Dritten Eignungsnachweise wie für den Bewerber selbst sowie auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, ein Verfügbarkeitsnachweis nötig, vgl. III.2.1).
Mindeststandards:
Je mindestens ein Referenzprojekt zu TL1.1. und TL1.2, Projekte dürfen identisch sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Aufrechterhaltung der Berufshaftpflichtversicherung gem. Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen III.2.2) (WL1).
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Vorgesehen ist eine Vergütung nach (Teil-)Pauschalen und Abrechnung nach Leistungsstand (Stufe 1). Für die Leistungen des Projektcontrolling (Stufe 2 und 3) ist eine Vergütung nach Zeitaufwand (Tages-/Stundensätze) im Rahmen eines vom jeweiligen Bieter angegebenen monatlichen Zeit-Budgets vorgesehen, dessen Überschreitung einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Nähere Angaben in den Vergabeunterlagen. Die Bedingungen unterliegen den Verhandlungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Vorgesehen ist eine Vergütung nach (Teil-)Pauschalen und Abrechnung nach Leistungsstand (Stufe 1). Für die Leistungen des Projektcontrolling (Stufe 2 und 3) ist eine Vergütung nach Zeitaufwand (Tages-/Stundensätze) im Rahmen eines vom jeweiligen Bieter angegebenen monatlichen Zeit-Budgets vorgesehen, dessen Überschreitung einer besonderen Rechtfertigung bedarf. Nähere Angaben in den Vergabeunterlagen. Die Bedingungen unterliegen den Verhandlungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bewerber und Nachunternehmer eines anderen Bewerbers) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Mehrfachbewerbungen (einzeln und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bewerber und Nachunternehmer eines anderen Bewerbers) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor. Kartellrechtlich unzulässige Bewerbergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern.
Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bewerbers sowie Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft und Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Im Verfahren tritt mit der Bewerbung (Teilnahmeantrag) grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bewerbers sowie Zusammensetzung einer Bewerbergemeinschaft und Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch darauf besteht nicht.
Sonstige besondere Bedingungen:
1) Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (TTG SH) – auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden gemäß TTG SH. Zu Verpflichtungserklärungen vgl. unten VI.3).
1) Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (TTG SH) – auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden gemäß TTG SH. Zu Verpflichtungserklärungen vgl. unten VI.3).
2) Vertragliche Vereinbarungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Ausführung des Auftrags, insbesondere im Verhältnis zu Bietern / Auftragnehmer des ÖPP-Verfahrens.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Erweisen sich mehr als die vorgesehene Höchstzahl der Bewerber als geeignet – einschließlich der Erfüllung der Mindestanforderungen –, werden die Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der angegebenen Gewichtung ausgewählt, um gem. § 10 VOF die für ein Projekt der vorliegenden Art im Bewerberfeld am besten qualifizierten Teilnehmer zu ermitteln. Die Auswahl erfolgt nach dem Maß der fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen/Nachweise (und ggf. deren Überprüfung) und nachfolgend genannten Kriterien (Angabe der Gewichtung in Klammern, nicht ausdrücklich gewichtete Unteraspekte werden nicht separat, sondern im Wege der Gesamtschau jeweils gleichgewichtig berücksichtigt): [1] Erfahrung des Bewerbers nach der Qualität (verstanden als Ähnlichkeit und Komplexität der Beratungs-/Controllingaufgabe, Umfang der erbrachten Leistungen, Bearbeitungsstand, Bewertung insbesondere nach Beschreibung und Referenzschreiben) der Referenzprojekte nach TL1.1 (25 %) und TL1.2 (15 %); [2] Zahl der Referenzprojekte nach TL1 (10 %); [3] Qualifikation (Berufserfahrung, persönliche Referenzen) und Verfügbarkeit der verantwortlichen Personen nach TL2 (30 %); [4] Umsatz vergleichbarer Leistungen nach WL3 (20 %). Die Bewertung in den Kriterien [1] und [3] erfolgt qualitativ auf einer Punkteskala (sehr gut – 10 Punkte, gut – 8, vollbefriedigend – 6, befriedigend – 4, ausreichend – 2; ganzzahlige Zwischenwerte sind möglich, nicht ausreichende Bewertungen – 0 – können von vornherein nicht als anforderungsgemäß berücksichtigt werden). In die qualitative Auswahlentscheidung für das Kriterium [1] werden (unbeschadet der vorgelagerten Eignungsprüfung anhand aller benannten Referenzen) maximal 5 Projekte jeweils aus der Kategorie TL1.1 und TL1.2 aus dem Referenzzeitraum, die vom Bewerber hierfür benannt werden (sonst Auswahl durch Auftraggeber), einbezogen und einzeln qualitativ gewertet. Die Punktzahlen werden aufaddiert (dies gilt auch bei weniger als fünf geeigneten Referenzen). Die Addition erfolgt auch, falls bei der Addition die Höchstpunktzahl (10) überschritten wird. Um die Bewertung relativ auf das Bewerberfeld zu gestalten, erfolgt eine Referenzierung, indem die im Kriterium (und der jeweiligen Kategorie) beste Bewerbung im Bewerberfeld auf die Höchstpunktzahl gesetzt und die anderen je nach vergebener Punktzahl dazu linear ins Verhältnis gesetzt werden (vergebene Punktzahl dividiert durch höchste vergebene Punktzahl multipliziert mit 10). Eine entsprechende Referenzierung erfolgt bei der qualitativen Bewertung auch, wenn keine Bewerbung bezüglich eines Kriteriums die Höchstpunktzahl erreicht.Beim Kriterium [3] (Zahl der Referenzen) wird die Gesamtzahl der die Anforderungen von TL1.1 oder TL1.2 erfüllenden Referenzen im abgefragten Zeitraum berücksichtigt; pro Referenz wird je 1 Punkt vergeben, aber nur bis max. 10 Punkte (von einer höheren Zahl verspricht sich der Auftraggeber keinen relevanten Eignungsvorteil). Erreicht kein Bewerber die Höchstpunktzahl, erfolgt eine Referenzierung analog obiger Methodik.Beim Kriterium [4] (Umsatz WL3) wird der Durchschnitt aus den letzten drei Geschäftsjahren gewertet. Der höchste Wert im geeigneten Bewerberfeld erhält die Höchstpunktzahl 10, der geringste die Punktzahl 2, dazwischen wird linear interpoliert.
Erweisen sich mehr als die vorgesehene Höchstzahl der Bewerber als geeignet – einschließlich der Erfüllung der Mindestanforderungen –, werden die Teilnehmer des Verhandlungsverfahrens nach Maßgabe der nachfolgend genannten Auswahlkriterien und der angegebenen Gewichtung ausgewählt, um gem. § 10 VOF die für ein Projekt der vorliegenden Art im Bewerberfeld am besten qualifizierten Teilnehmer zu ermitteln. Die Auswahl erfolgt nach dem Maß der fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen/Nachweise (und ggf. deren Überprüfung) und nachfolgend genannten Kriterien (Angabe der Gewichtung in Klammern, nicht ausdrücklich gewichtete Unteraspekte werden nicht separat, sondern im Wege der Gesamtschau jeweils gleichgewichtig berücksichtigt): [1] Erfahrung des Bewerbers nach der Qualität (verstanden als Ähnlichkeit und Komplexität der Beratungs-/Controllingaufgabe, Umfang der erbrachten Leistungen, Bearbeitungsstand, Bewertung insbesondere nach Beschreibung und Referenzschreiben) der Referenzprojekte nach TL1.1 (25 %) und TL1.2 (15 %); [2] Zahl der Referenzprojekte nach TL1 (10 %); [3] Qualifikation (Berufserfahrung, persönliche Referenzen) und Verfügbarkeit der verantwortlichen Personen nach TL2 (30 %); [4] Umsatz vergleichbarer Leistungen nach WL3 (20 %). Die Bewertung in den Kriterien [1] und [3] erfolgt qualitativ auf einer Punkteskala (sehr gut – 10 Punkte, gut – 8, vollbefriedigend – 6, befriedigend – 4, ausreichend – 2; ganzzahlige Zwischenwerte sind möglich, nicht ausreichende Bewertungen – 0 – können von vornherein nicht als anforderungsgemäß berücksichtigt werden). In die qualitative Auswahlentscheidung für das Kriterium [1] werden (unbeschadet der vorgelagerten Eignungsprüfung anhand aller benannten Referenzen) maximal 5 Projekte jeweils aus der Kategorie TL1.1 und TL1.2 aus dem Referenzzeitraum, die vom Bewerber hierfür benannt werden (sonst Auswahl durch Auftraggeber), einbezogen und einzeln qualitativ gewertet. Die Punktzahlen werden aufaddiert (dies gilt auch bei weniger als fünf geeigneten Referenzen). Die Addition erfolgt auch, falls bei der Addition die Höchstpunktzahl (10) überschritten wird. Um die Bewertung relativ auf das Bewerberfeld zu gestalten, erfolgt eine Referenzierung, indem die im Kriterium (und der jeweiligen Kategorie) beste Bewerbung im Bewerberfeld auf die Höchstpunktzahl gesetzt und die anderen je nach vergebener Punktzahl dazu linear ins Verhältnis gesetzt werden (vergebene Punktzahl dividiert durch höchste vergebene Punktzahl multipliziert mit 10). Eine entsprechende Referenzierung erfolgt bei der qualitativen Bewertung auch, wenn keine Bewerbung bezüglich eines Kriteriums die Höchstpunktzahl erreicht.Beim Kriterium [3] (Zahl der Referenzen) wird die Gesamtzahl der die Anforderungen von TL1.1 oder TL1.2 erfüllenden Referenzen im abgefragten Zeitraum berücksichtigt; pro Referenz wird je 1 Punkt vergeben, aber nur bis max. 10 Punkte (von einer höheren Zahl verspricht sich der Auftraggeber keinen relevanten Eignungsvorteil). Erreicht kein Bewerber die Höchstpunktzahl, erfolgt eine Referenzierung analog obiger Methodik.Beim Kriterium [4] (Umsatz WL3) wird der Durchschnitt aus den letzten drei Geschäftsjahren gewertet. Der höchste Wert im geeigneten Bewerberfeld erhält die Höchstpunktzahl 10, der geringste die Punktzahl 2, dazwischen wird linear interpoliert.
Für alle Kriterien gilt: Beim Fehlen hinreichend präziser Angaben kann die Vergabestelle schätzen oder die geringste Punktzahl vergeben. Die Punktzahlen werden auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich die Rangfolge pro Kriterium dadurch nicht ändert. Ausgewählt werden die fünf Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen. Klarstellender Hinweis: Diese Kriterien dienen der Bewerberauswahl für das Verhandlungsverfahren; die Kriterien für die Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) werden erst in den Vergabeunterlagen den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt (siehe unten IV.2.1)).
Für alle Kriterien gilt: Beim Fehlen hinreichend präziser Angaben kann die Vergabestelle schätzen oder die geringste Punktzahl vergeben. Die Punktzahlen werden auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet, soweit sich die Rangfolge pro Kriterium dadurch nicht ändert. Ausgewählt werden die fünf Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen. Klarstellender Hinweis: Diese Kriterien dienen der Bewerberauswahl für das Verhandlungsverfahren; die Kriterien für die Bewertung der Angebote (Zuschlagskriterien) werden erst in den Vergabeunterlagen den ausgewählten Bewerbern mitgeteilt (siehe unten IV.2.1)).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bankbetrieb
Sabine Führer
Internetadresse: www.ib-sh.de🌏
Name: WEISSLEDER EWER Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Walkerdamm 4-6
Kontaktperson: Dezernat Vergaberecht
Prof. Dr. Marius Raabe
Telefon: +49 431974360📞
E-Mail: raabe@weissleder-ewer.de📧
Fax: +49 4319743636 📠
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-02 📅
Datum des Endes: 2020-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 101 Abs. 5 GWB, § 5 Abs. 1 VgV, § 3 Abs. 1 VOF (je in der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung) geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind (im Einzelnen vgl. oben III.2.1-III.2.3). Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die gem. § 10 VOF zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Verhandlung); ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1) und IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich. Besondere Formulare für die Teilnahmeanträge werden von der Vergabestelle nicht ausgegeben; im eigenen Interesse wird davon abgeraten, Formulare anderer Auftraggeber unbesehen zu verwenden.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind (im Einzelnen vgl. oben III.2.1-III.2.3). Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die gem. § 10 VOF zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Verhandlung); ergänzende Unterlagen im Sinne von I.1) und IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich. Besondere Formulare für die Teilnahmeanträge werden von der Vergabestelle nicht ausgegeben; im eigenen Interesse wird davon abgeraten, Formulare anderer Auftraggeber unbesehen zu verwenden.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle (und auch die von ihr beauftragte Anwaltskanzlei) behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Durch die Angabe von Fax-Nr. bzw. E-Mail-Adressen oder die eigene Kommunikation auf diesen Wegen erklärt sich der Interessent/Bewerber mit der jeweiligen Kommunikationsform einverstanden. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung bei der beauftragten Anwaltskanzlei WEISSLEDER EWER (vgl. oben I.1) einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Technische Beratung Neubau IB.SH. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Es wird darum gebeten, in der verschlossenen Sendung zusätzlich einen Datenträger mit einer vollständigen und korrekten elektronischen Kopie des Teilnahmeantrags (gescannt als PDF) einzureichen.
— Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle (und auch die von ihr beauftragte Anwaltskanzlei) behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Durch die Angabe von Fax-Nr. bzw. E-Mail-Adressen oder die eigene Kommunikation auf diesen Wegen erklärt sich der Interessent/Bewerber mit der jeweiligen Kommunikationsform einverstanden. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung bei der beauftragten Anwaltskanzlei WEISSLEDER EWER (vgl. oben I.1) einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag Technische Beratung Neubau IB.SH. Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Es wird darum gebeten, in der verschlossenen Sendung zusätzlich einen Datenträger mit einer vollständigen und korrekten elektronischen Kopie des Teilnahmeantrags (gescannt als PDF) einzureichen.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
— Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
— Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG SH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue bzw. Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns von 9,18 EUR/h) abzugeben; Formulare dazu werden mit den Vergabeunterlagen an die Bieter verteilt. Eine Nichteinreichung mit dem Angebot führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss.
— Bieter haben mit der Angebotsabgabe (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) für sich und ihre Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit bei Angebotsabgabe bereits bekannt, die gemäß § 4 TTG SH erforderlichen Verpflichtungserklärungen (Tariftreue bzw. Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns von 9,18 EUR/h) abzugeben; Formulare dazu werden mit den Vergabeunterlagen an die Bieter verteilt. Eine Nichteinreichung mit dem Angebot führt, wenn auch eine Nachforderung erfolglos bleibt, zum Ausschluss.
— Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
— Für den Fall, dass ordnungsgemäße Teilnahmeanträge bzw. im weiteren Verlauf den Unterlagen entsprechende und wirtschaftliche Angebote nicht fristgerecht eingehen oder sonst wichtige Gründe bestehen, bleibt die Aufhebung des Verfahrens (Beendigung ohne Zuschlag) vorbehalten.
Zu II.3: Die angegebene Dauer des Auftrags beinhaltet die in II.2.2) genannte optionale Beauftragung mit Projektcontrolling/Qualitätssicherung während der Planungs- und Bauphase, sie stellt eine Schätzung dar und unterliegt den Verhandlungen. Sie hängt insbesondere von Verlauf und Verfahrensdauer des ÖPP-Vergabeverfahrens ab.
Zu II.3: Die angegebene Dauer des Auftrags beinhaltet die in II.2.2) genannte optionale Beauftragung mit Projektcontrolling/Qualitätssicherung während der Planungs- und Bauphase, sie stellt eine Schätzung dar und unterliegt den Verhandlungen. Sie hängt insbesondere von Verlauf und Verfahrensdauer des ÖPP-Vergabeverfahrens ab.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig, ausgenommen Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB (wegen Verletzung der Pflicht zur Vorabinformation gem. § 101a GWB oder unzulässiger unmittelbarer Vergabe). Der Auftraggeber versendet gemäß § 101a GWB spätestens zehn Tage vor Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) per Fax oder auf elektronischem Weg an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, eine Information über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, sowie über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung und den frühesten Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Dies gilt ebenso für solche Bewerber, denen zuvor keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde. Die zehntägige Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, es kommt nicht auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig, ausgenommen Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB (wegen Verletzung der Pflicht zur Vorabinformation gem. § 101a GWB oder unzulässiger unmittelbarer Vergabe). Der Auftraggeber versendet gemäß § 101a GWB spätestens zehn Tage vor Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) per Fax oder auf elektronischem Weg an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, eine Information über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, sowie über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung und den frühesten Zeitpunkt der Zuschlagserteilung. Dies gilt ebenso für solche Bewerber, denen zuvor keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde. Die zehntägige Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, es kommt nicht auf den Tag des Zugangs der Information beim betroffenen Bieter oder Bewerber an.
Quelle: OJS 2016/S 006-006794 (2016-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die IB.SH beabsichtigt den Neubau einer zentralen Gebäudelösung an einem innerstädtischen Standort. Vorgesehen ist ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche zwischen 20 500 und 21 800 m² für etwa 615 bis 655 Arbeitsplätze. Das Vorhaben soll als lebenszyklusorientiertes ÖPP-Modell (Inhabermodell) realisiert werden (vorbehaltlich eines abschließenden Wirtschaftlichkeitsnachweis es am Ende des ÖPP-Vergabeverfahrens). Dem auszuwählenden privaten Partner sollen Planung, Bau, langfristige Instandhaltung und auch weitere Betriebsleistungen (Umfang noch zu definieren) übertragen werden, ebenso die Bauzeitfinanzierung. Die Endfinanzierung der Investitionen wird die IB.SH selbst bereitstellen. Der hier vergebene Auftrag betrifft Technische Beratungsleistungen für das ÖPP-Vergabeverfahren sowie (optional) das Projektcontrolling in der Planungs- und Bauphase.
Die IB.SH beabsichtigt den Neubau einer zentralen Gebäudelösung an einem innerstädtischen Standort. Vorgesehen ist ein Gebäude mit einer Bruttogrundfläche zwischen 20 500 und 21 800 m² für etwa 615 bis 655 Arbeitsplätze. Das Vorhaben soll als lebenszyklusorientiertes ÖPP-Modell (Inhabermodell) realisiert werden (vorbehaltlich eines abschließenden Wirtschaftlichkeitsnachweis es am Ende des ÖPP-Vergabeverfahrens). Dem auszuwählenden privaten Partner sollen Planung, Bau, langfristige Instandhaltung und auch weitere Betriebsleistungen (Umfang noch zu definieren) übertragen werden, ebenso die Bauzeitfinanzierung. Die Endfinanzierung der Investitionen wird die IB.SH selbst bereitstellen. Der hier vergebene Auftrag betrifft Technische Beratungsleistungen für das ÖPP-Vergabeverfahren sowie (optional) das Projektcontrolling in der Planungs- und Bauphase.
Gesamtwert des Auftrags: 502 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Beratung und Konstruktionsberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Kiel, Kreisfreie Stadt🏙️
Hinweis zu II.1.7 und V.2.4: Die Angabe zum Auftragswert ist der für die Angebotswertung im Verfahren herangezogene Wert unter Ausschöpfung der optionalen Auftragsstufen und der maximalen Zeitkontingente der Projektbearbeiter (vorbehaltlich unvorsehbarer Zeitbedarfe) auf der Basis einer unterstellten Planungs- und Bauzeit. Die Angabe stimmt somit nicht notwendig mit dem tatsächlichen künftigen Abrechnungsvolumen überein, welches im Vorhinein nicht sicher angegeben werden kann.
Weiterer Hinweis: Das Verfahren wurde vor Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingeleitet und daher nach den nationalen Vorschriften, die der Umsetzung der erstgenannten Richtlinie dienten, zu Ende geführt (vgl. § 186 GWB). Aus technischen Gründen wurde diese Bekanntmachung nach dem Muster für die letztgenannte Richtlinie erstellt.
Hinweis zu II.1.7 und V.2.4: Die Angabe zum Auftragswert ist der für die Angebotswertung im Verfahren herangezogene Wert unter Ausschöpfung der optionalen Auftragsstufen und der maximalen Zeitkontingente der Projektbearbeiter (vorbehaltlich unvorsehbarer Zeitbedarfe) auf der Basis einer unterstellten Planungs- und Bauzeit. Die Angabe stimmt somit nicht notwendig mit dem tatsächlichen künftigen Abrechnungsvolumen überein, welches im Vorhinein nicht sicher angegeben werden kann.
Weiterer Hinweis: Das Verfahren wurde vor Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingeleitet und daher nach den nationalen Vorschriften, die der Umsetzung der erstgenannten Richtlinie dienten, zu Ende geführt (vgl. § 186 GWB). Aus technischen Gründen wurde diese Bekanntmachung nach dem Muster für die letztgenannte Richtlinie erstellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: S. oben II.1.4.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung: Beratungsleistungen bis zum Abschluss des ÖPP-Vergabeverfahrens (1. Stufe); optional sind Leistungen der Qualitätssicherung und des Projektcontrollings während der Planungsphase (2. Stufe) und Bauphase (3. Stufe) des ÖPP-Modells. Ferner optionale geänderte und zusätzliche Leistungen für das Projekt.
Stufenweise Beauftragung: Beratungsleistungen bis zum Abschluss des ÖPP-Vergabeverfahrens (1. Stufe); optional sind Leistungen der Qualitätssicherung und des Projektcontrollings während der Planungsphase (2. Stufe) und Bauphase (3. Stufe) des ÖPP-Modells. Ferner optionale geänderte und zusätzliche Leistungen für das Projekt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-18 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Hinweis zu II.1.7 und V.2.4: Die Angabe zum Auftragswert ist der für die Angebotswertung im Verfahren herangezogene Wert unter Ausschöpfung der optionalen Auftragsstufen und der maximalen Zeitkontingente der Projektbearbeiter (vorbehaltlich unvorsehbarer Zeitbedarfe) auf der Basis einer unterstellten Planungs- und Bauzeit. Die Angabe stimmt somit nicht notwendig mit dem tatsächlichen künftigen Abrechnungsvolumen überein, welches im Vorhinein nicht sicher angegeben werden kann.
Hinweis zu II.1.7 und V.2.4: Die Angabe zum Auftragswert ist der für die Angebotswertung im Verfahren herangezogene Wert unter Ausschöpfung der optionalen Auftragsstufen und der maximalen Zeitkontingente der Projektbearbeiter (vorbehaltlich unvorsehbarer Zeitbedarfe) auf der Basis einer unterstellten Planungs- und Bauzeit. Die Angabe stimmt somit nicht notwendig mit dem tatsächlichen künftigen Abrechnungsvolumen überein, welches im Vorhinein nicht sicher angegeben werden kann.
Weiterer Hinweis: Das Verfahren wurde vor Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingeleitet und daher nach den nationalen Vorschriften, die der Umsetzung der erstgenannten Richtlinie dienten, zu Ende geführt (vgl. § 186 GWB). Aus technischen Gründen wurde diese Bekanntmachung nach dem Muster für die letztgenannte Richtlinie erstellt.
Weiterer Hinweis: Das Verfahren wurde vor Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und vor Ablauf der Umsetzungsfrist der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates eingeleitet und daher nach den nationalen Vorschriften, die der Umsetzung der erstgenannten Richtlinie dienten, zu Ende geführt (vgl. § 186 GWB). Aus technischen Gründen wurde diese Bekanntmachung nach dem Muster für die letztgenannte Richtlinie erstellt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB a.F. i.V.m. § 186 GWB).
Nach der erfolgten Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind nur noch Nachprüfungsanträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB a.F. i. V. m. § 186 GWB wegen einer Verletzung der Pflicht zur Information betroffener Bieter vor Zuschlagserteilung gem. § 101a GWB a.F. oder wegen einer unzulässigen unmittelbaren Vergabe ohne wettbewerbliches Vergabeverfahren (De-facto-Vergabe).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach der erfolgten Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind nur noch Nachprüfungsanträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB a.F. i. V. m. § 186 GWB wegen einer Verletzung der Pflicht zur Information betroffener Bieter vor Zuschlagserteilung gem. § 101a GWB a.F. oder wegen einer unzulässigen unmittelbaren Vergabe ohne wettbewerbliches Vergabeverfahren (De-facto-Vergabe).
Die Frist zu einer solchen Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung des vergebenen Auftrags im Amtsblatt der Europäischen Union.