Mainova AG plant das Technische Gebäuedemanagement das bislang in eigener Regie erbracht wurde, auszuschreiben und extern zu vergeben. Dabei handelt es sich um 5 Standorte innerhalb Frankfurts mit insgesamt 41 Gebäuden unterschiedlichster Nutzung. Die Definitionen zur Ausschreibung der TGM-Leistungen erfolgt in Anlehnung an DIN 32736. Das technische Gebäudemanagement wird in folgende Leistungsbereiche unterteilt: Betreiben, inkl. Instandhaltung, Dokumentieren, Energiemanagement, Informationsmanagement, Modernisieren, Sanieren und Umbau. Die technischen Gewerke betreffen: Sanitär, Raumlufttechnik, Heizung und Elektrotechnik.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden
Menge oder Umfang: 41 Gebäude an 5 Standorten.500 0001 000 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von elektrischen Einrichtungen in Gebäuden📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technisches Gebäudemanagement / Facility Management
Postanschrift: Solmsstr 38
Postleitzahl: 60623
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://mainova.de🌏
E-Mail: p.giessen@mainova.de📧
Telefon: +49 69-213-23887📞
Fax: +49 69-213-96-23887 📠
1) Die Teilnahmeanträge und Bewerbungsunterlagen sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus).
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen zu verlangen.
2) Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/ Mittel der Nachunternehmer zu verweisen, so muss der Bewerber die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Nachweise/
Erklärungen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer nachweisen.
3) Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle betroffenen Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
4) Die den Bewerbungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zum gesetzlichen Mindestlohn ist vom Bieter, bei Bietergemeinschaften von allen Bewerbern sowie von sämtlichen Nachunternehmern auszufüllen und zu unterzeichnen
5) Es werden maximal 10 Bewerber für die weitere Angebotsphase zugelassen / qualifiziert. Maßgeblich ist der Punktestand im Rahmen der Bewertung des Fragebogens (erfolgt gem. Bewertungskatalog).
6) Es wird mit maximal 5 Bieter im Rahmen des Verhandlungsverfahrens verhandelt. Maßgeblich ist die Bewertung gem. den Zuschlagskriterien, welche im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt werden.
7) Die Bewerbungsunterlagen werden gleichzeitig an alle Bewerber versendet. Die Versendung erfolgt am 10.6.2016.. Danach haben die Bewerber 30 Tage Zeit die Unterlagen zu erarbeiten und pünktlich bis zum 11.7.2016, 12:00 Uhr einzureichen.
1) Die Teilnahmeanträge und Bewerbungsunterlagen sind schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen (die Übermittlung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, reicht nicht aus).
Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen zu verlangen.
2) Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/ Mittel der Nachunternehmer zu verweisen, so muss der Bewerber die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Nachweise/
Erklärungen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer nachweisen.
3) Es darf nur ein Angebot abgegeben werden, an dem ein Bieter entweder in einer Bietergemeinschaft beteiligt ist oder das ein Bieter alleine abgibt. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle betroffenen Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
4) Die den Bewerbungsunterlagen beiliegende Eigenerklärung zum gesetzlichen Mindestlohn ist vom Bieter, bei Bietergemeinschaften von allen Bewerbern sowie von sämtlichen Nachunternehmern auszufüllen und zu unterzeichnen
5) Es werden maximal 10 Bewerber für die weitere Angebotsphase zugelassen / qualifiziert. Maßgeblich ist der Punktestand im Rahmen der Bewertung des Fragebogens (erfolgt gem. Bewertungskatalog).
6) Es wird mit maximal 5 Bieter im Rahmen des Verhandlungsverfahrens verhandelt. Maßgeblich ist die Bewertung gem. den Zuschlagskriterien, welche im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführt werden.
7) Die Bewerbungsunterlagen werden gleichzeitig an alle Bewerber versendet. Die Versendung erfolgt am 10.6.2016.. Danach haben die Bewerber 30 Tage Zeit die Unterlagen zu erarbeiten und pünktlich bis zum 11.7.2016, 12:00 Uhr einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 1
Kurze Beschreibung:
Mainova AG plant das Technische Gebäuedemanagement das bislang in eigener Regie erbracht wurde, auszuschreiben und extern zu vergeben. Dabei handelt es sich um 5 Standorte innerhalb Frankfurts mit insgesamt 41 Gebäuden unterschiedlichster Nutzung. Die Definitionen zur Ausschreibung der TGM-Leistungen erfolgt in Anlehnung an DIN 32736.
Mainova AG plant das Technische Gebäuedemanagement das bislang in eigener Regie erbracht wurde, auszuschreiben und extern zu vergeben. Dabei handelt es sich um 5 Standorte innerhalb Frankfurts mit insgesamt 41 Gebäuden unterschiedlichster Nutzung. Die Definitionen zur Ausschreibung der TGM-Leistungen erfolgt in Anlehnung an DIN 32736.
Das technische Gebäudemanagement wird in folgende Leistungsbereiche unterteilt:
Betreiben, inkl. Instandhaltung, Dokumentieren, Energiemanagement, Informationsmanagement, Modernisieren, Sanieren und Umbau.
Die technischen Gewerke betreffen: Sanitär, Raumlufttechnik, Heizung und Elektrotechnik.
Menge oder Umfang: 41 Gebäude an 5 Standorten.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 💰
1 000 000 💰
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 36 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Hinweise zu III.2.1 bis III.2.3:
Die folgenden Nachweise / Erklärungen sind – bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern – mit dem Teilnahmeantrag gem. dem Frage- und Bewertungskatalog sowie den Formblättern zu erbringen, die bei der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle abgerufen werden können.
Die folgenden Nachweise / Erklärungen sind – bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern – mit dem Teilnahmeantrag gem. dem Frage- und Bewertungskatalog sowie den Formblättern zu erbringen, die bei der in Ziffer I.1 genannten Kontaktstelle abgerufen werden können.
Der Auftraggeber behält sich vor, unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes fehlende oder unzureichende Angaben, mit einmaliger Fristsetzung nachzufordern.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber hat zur Bewerbung das vom Auftraggeber erstellte Bewerbungsformular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Unterlagen sind bei der in Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle erhältlich. Das Bewerbungsformular ist an den angegebenen Stellen mit Firmenstempel zu versehen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und mit Angaben zu Ort und Datum des Tags der Ausstellung zu versehen sowie im Original im verschlossenem Umschlag fristgerecht abzugeben. Hierbei sind sämtliche, in den nachfolgenden Gliederungspunkten geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise beizufügen. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind per Post an die unter I.1. benannte Kontaktstelle zu senden.
Der Bewerber hat zur Bewerbung das vom Auftraggeber erstellte Bewerbungsformular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Die Unterlagen sind bei der in Ziffer I.1) benannten Kontaktstelle erhältlich. Das Bewerbungsformular ist an den angegebenen Stellen mit Firmenstempel zu versehen, rechtsverbindlich zu unterzeichnen und mit Angaben zu Ort und Datum des Tags der Ausstellung zu versehen sowie im Original im verschlossenem Umschlag fristgerecht abzugeben. Hierbei sind sämtliche, in den nachfolgenden Gliederungspunkten geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise beizufügen. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind per Post an die unter I.1. benannte Kontaktstelle zu senden.
Fremdsprachigen Eignungsnachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Bieter kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen
Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Soweit der Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweist, muss er diese anderen Unternehmen bereits im
Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern
für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen
anderen Unternehmen stammen. Der Bieter muss in diesem Fall außerdem nachweisen, dass er auf
die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen kann. Dieser Nachweis erfolgt durch
die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in
welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den betreffenden Bieter gegenüber
diesem unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur
Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem
Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, Erklärung, dass sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet, Erklärung über ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erklärung über die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft, Erklärung, dass keine schweren Verfehlungen von Verantwortlichen des Unternehmens wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften vorliegt: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, Erklärung, dass sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet, Erklärung über ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erklärung über die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft, Erklärung, dass keine schweren Verfehlungen von Verantwortlichen des Unternehmens wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften vorliegt: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-
Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhender Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen dem Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhender Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen dem Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Das in den Bewerbungsunterlagen enthaltene Formblatt „Eigenerklärung“ (Anlage A1) ist unbedingt zu verwenden.
Im Weiteren ist ein Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der Handwerkerrolle (nicht älter als 6 Monate) den Angebotsunterlagen beizufügen (Anlage A2)
Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsfall einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern.
Der Bieter hat den Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft zu erbringen.
Weiterhin ist zu bestätigen, dass die Regelungen des §19, Abs.1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLog) eingehalten werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis über die Deckungsgrenzen der Haftpflichtversicherung, 2 000 000 EUR für Personen- sowie 2 000 000 EUR für sonstige Schäden einschließlich Vermögensschäden, jährlich 2-fach maximiert. Der Nachweis ist spätestens im Auftragsfall zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis über die Deckungsgrenzen der Haftpflichtversicherung, 2 000 000 EUR für Personen- sowie 2 000 000 EUR für sonstige Schäden einschließlich Vermögensschäden, jährlich 2-fach maximiert. Der Nachweis ist spätestens im Auftragsfall zu erbringen.
— Informationen zu Eigenkapital, Fremdkapital, Umsatz und Investitionen der letzten 3 Jahre.
— Umsatzsteuer-ID-Nr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Möglicherweise geforderte Mindeststandards einzuhalten: Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die technische Eignung des Unternehmens wird durch nachstehende Fragen bestimmt.
Fähigkeiten der System-Dienst-
leister und ihrer Mitarbeiter gemäß der einschlägigen Normen, Richtlinien und Verordnungen ( z.B. GEFMA 730:2009)
Die System-Dienstleistung im Facility Management ist
eine sehr umfassende und interdisziplinäre Dienstleis-
tungsaufgabe in einem vernetzten Dienst-
leistungssystem. Das Potenzial für Effizienzsteigerung
im Bereich der Unterstützungsleistung durch die Dienst-
leistung ist beträchtlich. Voraussetzung für die Erzielung
dieser Effekte ist die konsequente Umsetzung der Ver-
änderungsprozesse, und dass die Mitarbeiter sowohl im
Kernprozess als auch im unterstützenden Leistungsbe-
reich die veränderten Prozesse beherrschen.
In der System-Dienstleistung sind sehr unterschiedliche
Kompetenzen und Funktionsbereiche zur erfolgreichen
Realisierung dieser komplexen Dienstleistung erforder-
lich.
Der Dienstleister muss die Ziele und die strategische
Ausrichtung des Kunden-Unternehmens kennen und
nachvollziehen können.
Die Abläufe im Kernprozess des jeweiligen Auftragge-
bers müssen dem Dienstleister ebenso geläufig sein wie
die zu verantwortenden Unterstützungsprozesse. Die
Mitarbeiter des Dienstleisters haben den Überblick über
mögliche Schnittstellen zwischen Kernleistungen und
Unterstützungsleistung. Durch methodisches Vorgehen
sind sie in der Lage, Schnittstellen zu identifizieren oder
zu definieren und diese zu analysieren. Ihre Bewer-
tungskompetenz von geeigneten Schnittstellen zwischen
kern- und unterstützender Seite lassen sie geeignete
und durchsetzungsfähige Entscheidungen treffen. Die
resultierende Verantwortung ist dabei klar abzuleiten.
Dabei besitzen sie ein Verständnis für die Aufnahme,
Verarbeitung und Umsetzung der Erwartungshaltung der
Beteiligten. Kreativitäts- und Problemlösetechniken hel-
fen ihnen bei der Realisierung.
Darüber hinaus ist Know-how zur Entwicklung und Ein-
führung von prozessorientierter Leistungserbringung im
Unternehmen erforderlich.
Wissen um den Lebenszyklus von Gebäuden bzw. In-
vestitionsgütern schließt ein Verständnis für Machbar-
keitsuntersuchungen und Finanzierungsmodelle ein.
Außerdem ist ein Grundwissen über integrale Planung in
der Erstellungs- sowie Nutzungsphase Voraussetzung.
Ideal ist das Verständnis für Ziele, Chancen und Risiken,
sowie Verfahrensweisen und Erfolgsfaktoren auf dem
Weg von der Betriebsführung zur optimalen Planung. Im
Fokus stehen die bezahlbare und qualitative Sicherung
der primären Leistungen und planbare Betriebsfüh-
rungskosten.
Die zufrieden stellende Auswahl und der geschäftliche
Umgang mit Partnerunternehmen setzen Erfahrung und
Geschick in der Verhandlungsführung voraus. Damit
einhergehend ist die Minimierung von Haftungsschäden
und daraus resultierender Rechtsfolgen für beide Partei-
en wichtig.
Der Unterarbeitskreis ipv®-Mitarbeiterqualifikation hat
gemeinsam mit dem GEFMA Arbeitskreis Aus- und
Weiterbildung diese erforderlichen Qualifikationen und
Fähigkeiten in die Aus- und Weiterbildungsprogramme
der Fachwirtausbildung eingebracht. So wird gewährleis-
tet, dass neben der unternehmenseigenen Aus- und
Weiterbildung ein hohes Maß an Grundkompetenz für
die System-Dienstleistung bereits in der FM-Ausbildung
angeboten wird und dann durch die praktische Qualifizie-
rung im Unternehmen effizient ergänzt werden kann.
— Befähigungskriterien für System-Dienstleister
Die geschilderten zu erreichenden Mehrwerte für den
FM-Kunden, aber auch die formulierten Anforderungen
an die Wertschöpfung in der System-Dienstleistung und
die Maßnahmen zur Sicherung der integralen Verantwor-
tungsübernahme erfordern Abläufe und Werkzeuge bei
den System-Dienstleistern, die als Befähigungskriterien
zusammengefasst werden können und in Anhang A der
Richtlinie erläutert werden.
Diese Kriterien für die integrale, systemische Verantwor-
tung im FM-Geschäft ergänzen die Befähigungskriterien
der GEFMA-Richtlinien 710 und 720. und setzen diese
voraus.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftraggeber ist berechtigt, Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung des Kaufvertrags und / oder zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche zu verlangen. Die Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der Vertragserfüllung beträgt 5 v. H. der Vertragssumme des Rahmenvertrags, die Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche betragt 5 v.H. der Vertragssumme des Rahmenvertrags. Die Vertragserfüllungsbürgschaft reduziert sich entsprechend bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung des Kaufvertrags und / oder zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche zu verlangen. Die Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der Vertragserfüllung beträgt 5 v. H. der Vertragssumme des Rahmenvertrags, die Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche betragt 5 v.H. der Vertragssumme des Rahmenvertrags. Die Vertragserfüllungsbürgschaft reduziert sich entsprechend bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach vereinbarter Rechnungsstellung unter Berücksichtigung eines noch zu verhandelnden Zahlungsziels, sowie vereinnahmter Leistung und geprüfter Rechnung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Erforderliche Rechtsform bei der Auftragserteilung: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischen Recht vergleichbaren Rechtsform.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Eine entsprechende Bietergemeinschaftserklärung ist abzugeben,
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
dass die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist.
Ansonsten wird die Bietergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Mainova AG
Peter Gießen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstr. 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151-12-6603📞
Fax: +49 6151-12-5816 📠
Quelle: OJS 2016/S 076-134971 (2016-04-14)
Ergänzende Angaben (2016-04-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 076-134971
Kurze Beschreibung:
Mainova AG plant das Technische Gebäudemanagement das bislang in eigener Regie erbracht wurde, auszuschreiben und extern zu vergeben. Dabei handelt es sich um 5 Standorte innerhalb Frankfurts mit insgesamt 41 Gebäuden unterschiedlichster Nutzung. Die Definitionen zur Ausschreibung der TGM-Leistungen erfolgt in Anlehnung an DIN 32736. Das Technische Gebäudemanagement wird in folgende Leistungsbereiche unterteilt: Betreiben, inkl. Instandhaltung, Dokumentieren, Energiemanagement, Informationsmanagement,Modernisieren, Sanieren und Umbau. Die technischen Gewerke betreffen: Sanitär, Raumlufttechnik, Heizung und Elektrotechnik.
Mainova AG plant das Technische Gebäudemanagement das bislang in eigener Regie erbracht wurde, auszuschreiben und extern zu vergeben. Dabei handelt es sich um 5 Standorte innerhalb Frankfurts mit insgesamt 41 Gebäuden unterschiedlichster Nutzung. Die Definitionen zur Ausschreibung der TGM-Leistungen erfolgt in Anlehnung an DIN 32736. Das Technische Gebäudemanagement wird in folgende Leistungsbereiche unterteilt: Betreiben, inkl. Instandhaltung, Dokumentieren, Energiemanagement, Informationsmanagement,Modernisieren, Sanieren und Umbau. Die technischen Gewerke betreffen: Sanitär, Raumlufttechnik, Heizung und Elektrotechnik.