Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen plant den Teilneubau der Donaubrücke am Kraftwerk Bertoldsheim, die Bestandteil der Kreisstraße ND 11 (Burgheim-Bertoldsheim) ist. Die Kreisstaße ND 11 und das Brückenbauwerk über die Donau wurden Mitte der 1960-er Jahre im Rahmen der Errichtung des Donaukraftwerks Bertoldsheim gebaut. Das bestehende Bauwerk teilt sich in drei Teilbereiche: 1. Die Schleusenbrücke Hierbei handelt es sich um eine einfeldrige Stahlbeton-Balkenbrücke, bestehend aus einem zweistegigen Plattenbalken mit einer Stützweite von 6,18 m. Sie liegt auf den mächtigen Wehrpfeilern der Stauanlage auf. 2. Die Wehrbrücke Hierbei handelt es sich um eine dreifeldrige Spannbeton-Balkenbrücke, bestehend aus drei unabhängig als Einfeldträger wirkenden zweistegigen Plattenbalken mit einer Stützweite von je 24,98 m. 3. Die Kraftwerksbrücke Hierbei handelt es sich um eine dreifeldrige Spannbeton-Balkenbrücke, bestehend aus einem als Durchlaufträger wirkenden zweistegigen Plattenbalken mit Stützweiten von 17,73 m, 18,30 m und 18,69 m. Das Brückenbauwerk entspricht Brückenklasse 30. Daher ist der Verkehr auf der Brücke derzeit auf ein tatsächliches Gewicht von 30 Tonnen beschränkt. Ziel ist aufgrund des stark angestiegenen Schwerlastverkehrs das Lastniveau der Brücke auf ein Niveau der Brückenklasse 60 bzw. LM 1 anzuheben. Im Zuge der Teilerneuerung soll die Fahrbahn außerdem verbreitert werden und ein einseitiger Geh- und Radweg angeordnet werden. Aus dem Jahr 2013 liegt ein Prüfbericht vor. Auf Grundlage von verschiedenen Untersuchungen, einer örtlichen Bestandsaufnahme und einer Bauwerksnachrechung hat sich herausgestellt, dass eine Sanierung bzw. Ertüchtigung des Bauwerks unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit nicht sinnvoll ist. Daher soll die Brücke mit neuen Überbauten versehen werden. Diese Überbauten können im Bereich der Wehrbrücke und Schleusenbrücke auf die vorhandenen massiven und tragfähigen Pfeiler aufgelagert werden. Im Bereich der Kraftwerksbrücke müssen mangels Tragfähigkeit die beiden Pfeilerkonstruktionen gegebenenfalls ertüchtigt oder neu errichtet werden. Die Planungsleistungen für die Teilerneuerung der Donaubrücke am Kraftwerk Bertoldsheim sollen an einen Generalplaner vergeben werden. Folgende Leistungen sind zu erbringen: — Planungsleistungen Ingenieurbauwerke LPH 1-9 nach § 41 ff HOAI 2013, — Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 nach § 49 ff HOAI 2013, — Planungsleistungen Verkehrsanlagen LPH 1-9 nach § 45 ff HOAI 2013. Die Planung und die Baumaßnahme sind intensiv mit der Rhein-Main-Donau-AG / DWK AG / E.on abzustimmen. Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich insgesamt 3 Jahre (2016-2019). Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im April 2016. Der Kostenrahmen liegt voraussichtlich bei ca. 3-4 000 000 EUR. Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich am 16.3.2016 statt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
Postanschrift: St.-Andreas-Straße 8
Postleitzahl: 86633
Postort: Neuburg an der Donau
Kontakt
Internetadresse: http://www.neuburg-schrobenhausen.de🌏
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II) – Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen und Nachweise hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: fehlende Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag. Ein Rechtsanspruch auf diese Nachforderungsmöglichkeit besteht nicht. Falls die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, führen unvollständig eingereichte Teilnahmeunterlagen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
i) Ein Büro hat bereits einen Prüfbericht erstellt und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II) – Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen und Nachweise hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: fehlende Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag. Ein Rechtsanspruch auf diese Nachforderungsmöglichkeit besteht nicht. Falls die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, führen unvollständig eingereichte Teilnahmeunterlagen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
i) Ein Büro hat bereits einen Prüfbericht erstellt und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen plant den Teilneubau der Donaubrücke am Kraftwerk Bertoldsheim, die Bestandteil der Kreisstraße ND 11 (Burgheim-Bertoldsheim) ist.
Die Kreisstaße ND 11 und das Brückenbauwerk über die Donau wurden Mitte der 1960-er Jahre im Rahmen der Errichtung des Donaukraftwerks Bertoldsheim gebaut.
Das bestehende Bauwerk teilt sich in drei Teilbereiche:
1. Die Schleusenbrücke
Hierbei handelt es sich um eine einfeldrige Stahlbeton-Balkenbrücke, bestehend aus einem zweistegigen Plattenbalken mit einer Stützweite von 6,18 m. Sie liegt auf den mächtigen Wehrpfeilern der Stauanlage auf.
2. Die Wehrbrücke
Hierbei handelt es sich um eine dreifeldrige Spannbeton-Balkenbrücke, bestehend aus drei unabhängig als Einfeldträger wirkenden zweistegigen Plattenbalken mit einer Stützweite von je 24,98 m.
3. Die Kraftwerksbrücke
Hierbei handelt es sich um eine dreifeldrige Spannbeton-Balkenbrücke, bestehend aus einem als Durchlaufträger wirkenden zweistegigen Plattenbalken mit Stützweiten von 17,73 m, 18,30 m und 18,69 m.
Das Brückenbauwerk entspricht Brückenklasse 30. Daher ist der Verkehr auf der Brücke derzeit auf ein tatsächliches Gewicht von 30 Tonnen beschränkt. Ziel ist aufgrund des stark angestiegenen Schwerlastverkehrs das Lastniveau der Brücke auf ein Niveau der Brückenklasse 60 bzw. LM 1 anzuheben.
Das Brückenbauwerk entspricht Brückenklasse 30. Daher ist der Verkehr auf der Brücke derzeit auf ein tatsächliches Gewicht von 30 Tonnen beschränkt. Ziel ist aufgrund des stark angestiegenen Schwerlastverkehrs das Lastniveau der Brücke auf ein Niveau der Brückenklasse 60 bzw. LM 1 anzuheben.
Im Zuge der Teilerneuerung soll die Fahrbahn außerdem verbreitert werden und ein einseitiger Geh- und Radweg angeordnet werden.
Aus dem Jahr 2013 liegt ein Prüfbericht vor. Auf Grundlage von verschiedenen Untersuchungen, einer örtlichen Bestandsaufnahme und einer Bauwerksnachrechung hat sich herausgestellt, dass eine Sanierung bzw. Ertüchtigung des Bauwerks unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit nicht sinnvoll ist. Daher soll die Brücke mit neuen Überbauten versehen werden. Diese Überbauten können im Bereich der Wehrbrücke und Schleusenbrücke auf die vorhandenen massiven und tragfähigen Pfeiler aufgelagert werden. Im Bereich der Kraftwerksbrücke müssen mangels Tragfähigkeit die beiden Pfeilerkonstruktionen gegebenenfalls ertüchtigt oder neu errichtet werden.
Aus dem Jahr 2013 liegt ein Prüfbericht vor. Auf Grundlage von verschiedenen Untersuchungen, einer örtlichen Bestandsaufnahme und einer Bauwerksnachrechung hat sich herausgestellt, dass eine Sanierung bzw. Ertüchtigung des Bauwerks unter Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit nicht sinnvoll ist. Daher soll die Brücke mit neuen Überbauten versehen werden. Diese Überbauten können im Bereich der Wehrbrücke und Schleusenbrücke auf die vorhandenen massiven und tragfähigen Pfeiler aufgelagert werden. Im Bereich der Kraftwerksbrücke müssen mangels Tragfähigkeit die beiden Pfeilerkonstruktionen gegebenenfalls ertüchtigt oder neu errichtet werden.
Die Planungsleistungen für die Teilerneuerung der Donaubrücke am Kraftwerk Bertoldsheim sollen an einen Generalplaner vergeben werden. Folgende Leistungen sind zu erbringen:
Die Planung und die Baumaßnahme sind intensiv mit der Rhein-Main-Donau-AG / DWK AG / E.on abzustimmen.
Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich insgesamt 3 Jahre (2016-2019). Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach im April 2016.
Der Kostenrahmen liegt voraussichtlich bei ca. 3-4 000 000 EUR.
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich am 16.3.2016 statt.
Beschreibung der Optionen:
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung.
Stufe 1: LPH 1-2 gem. HOAI 2013,
Stufe 2: LPH 3-4 gem. HOAI 2013,
Stufe 3: LPH 5-7 gem. HOAI 2013,
Stufe 4: LPH 8-9 gem. HOAI 2013.
Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht.
Dauer: 42 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Neuburg-Schrobenhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 9 VOF.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen, und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen Unternehmen zusammengearbeitet werden soll.
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2).
c) Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Siehe III.3.1) und III.3.2).
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag).
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist abzugeben (siehe Formblatt Teilnahmeantrag).
e) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz…
… des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 750 000 EUR brutto.
… für Leistungen der Ingenieurbauwerksplanung, für Leistungen der Tragwerksplanung, für Leistungen der Verkehrsanlagenplanung in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015) im Sinne von § 5 Abs. 4 c) VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015). Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von sieben Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
A) Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015). Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von sieben Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b) Die Person des Projektleiters und die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 19 Abs. 2 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
b) Die Person des Projektleiters und die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllen die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ (im Sinne des § 19 Abs. 2 VOF) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind acht Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 5 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter.
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen. Mindestanforderung sind acht Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und 5 Jahre für den stellvertretenden Projektleiter.
d) Erklärung über die Erreichbarkeit.
e) Referenzen:
Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Punkten gemacht werden. Insgesamt sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen. Davon ist mindestens eine Referenz für Ingenieurbauwerke und eine Referenz für Tragwerksplanung beizulegen.
Ein Referenzprojekt wird im Rahmen der Teilnehmerauswahl nach IV.1.2) nur gewertet, wenn Eigenerklärungen zu den nachfolgenden Punkten gemacht werden. Insgesamt sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen. Davon ist mindestens eine Referenz für Ingenieurbauwerke und eine Referenz für Tragwerksplanung beizulegen.
Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
— es muss mindestens eines der geforderten Leistungsbilder beauftragt worden sein.
— die Projektlaufzeit muss zwischen 2007-2015 liegen, die Leistungsphase 8 muss abgeschlossen sein.
— bei dem Referenzprojekt müssen mindestens die Leistungsphasen 2-8 beauftragt worden sein.
Folgende Eckdaten sind anzugeben:
— Projektbezeichnung
— Projektlaufzeit
— Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
— Angaben zur Einhaltung von Kosten- und Terminzielen (Nachweis durch Referenzschreiben des Auftraggebers)
— Auftraggeber
— Angaben zu Variantenuntersuchungen zu Wartungs- und Unterhaltungsaufwand
— Anmerkung zur Projektdarstellung der Referenzprojekte: Alle Referenzprojekte sind aussagekräftig auf jeweils höchstens vier DIN A4-Seiten oder zwei DIN A3-Seiten graphisch z. B. mit Plänen, Fotos etc. darzustellen und in Textform zu beschreiben.
Anmerkung zu den Referenzen: Im Falle einer ARGE ist von dem für die Teilleistung zuständigen ARGE-Partner die entsprechende Referenz abzugeben.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3)a)-e) gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
f) Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzüberprüfung festgestellt wird, dass die unter III.2.3)a)-e) gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 5 000 000 EUR für Personenschäden und über 5 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über 5 000 000 EUR für Personenschäden und über 5 000 000 EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein (muss aus Nachweis ersichtlich sein) gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja, es sind Nachweise nach Ziffer III.2.3)b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach objektiven Kriterien geprüft und bewertet. Die vollständige Bewertungsmatrix kann unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 6. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.Hinweis Nachnominierung: Im Fall einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung gibt es keine sogenannte Nachnominierung.
Die eingegangenen Bewerbungen werden nach objektiven Kriterien geprüft und bewertet. Die vollständige Bewertungsmatrix kann unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt. Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 6. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.Hinweis Nachnominierung: Im Fall einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung gibt es keine sogenannte Nachnominierung.
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II) – Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
a) Der Teilnahmeantrag, in dem die gewünschten Informationen und Nachweise dieser Bekanntmachung zusammengefasst sind, kann bei der Kontaktstelle (siehe Anhang A II) – Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken) unter vof@meixner-partner.de angefordert werden.
b) Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in schriftlicher Form an die Kontaktstelle unter vof@meixner-partner.de zu richten.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
c) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge mit Anlagen sind rechtsgültig zu unterschreiben und in einem verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung (Rücksendeaufkleber) im Original beim Auftraggeber in Papierform auf dem Postweg oder direkt einzureichen. Der Poststempel gilt nicht. Bei Abgabe durch einen Zustelldienst tragen die Bewerber Sorge dafür, dass sie den Nachweis über die rechtzeitige Einlieferung führen können. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Bewerbungen per Fax oder E-Mail sind nicht zugelassen.
d) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgesandt.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
e) Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrag auszufüllen (siehe Hinweis im Teilnahmeantrag). Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
f) Geforderte Nachweise sind in Kopie, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizulegen.
g) Weitere Unterlagen über die geforderten Erklärungen und Nachweise hinaus werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: fehlende Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag. Ein Rechtsanspruch auf diese Nachforderungsmöglichkeit besteht nicht. Falls die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, führen unvollständig eingereichte Teilnahmeunterlagen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
h) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: fehlende Erklärungen und Nachweise im Teilnahmeantrag. Ein Rechtsanspruch auf diese Nachforderungsmöglichkeit besteht nicht. Falls die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit keinen Gebrauch macht, führen unvollständig eingereichte Teilnahmeunterlagen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
i) Ein Büro hat bereits einen Prüfbericht erstellt und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
i) Ein Büro hat bereits einen Prüfbericht erstellt und gilt somit als vorbefasster Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich das vorbefasste Büro bewerben sollte und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollte, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 892176-2411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1).
Quelle: OJS 2016/S 008-010062 (2016-01-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen plant den Teilneubau der Donaubrücke am Kraftwerk Bertoldsheim, die Bestandteil der Kreisstraße ND 11 (Burgheim-Bertoldsheim) ist.
Die Kreisstaße ND 11 und das Brückenbauwerk über die Donau wurden Mitte der 1960-er Jahre im Rahmen der Errichtung des Donaukraftwerks Bertoldsheim gebaut.
Das bestehende Bauwerk teilt sich in drei Teilbereiche: die Schleusenbrücke, Wehrbrücke, Kraftwerksbrücke.
Die Planungsleistungen für die Teilerneuerung der Donaubrücke am Kraftwerk Bertoldsheim sollen an einen Generalplaner vergeben werden. Folgende Leistungen sind zu erbringen:
— Planungsleistungen Ingenieurbauwerke LPH 1-9 nach § 41 ff HOAI 2013;
— Fachplanung Tragwerksplanung LPH 1-6 nach § 49 ff HOAI 2013;
— Planungsleistungen Verkehrsanlagen LPH 1-9 nach § 45 ff HOAI 2013.
Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich insgesamt drei Jahre (2016-2019).
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen plant den Teilneubau der Donaubrücke am Kraftwerk Bertoldsheim, die Bestandteil der Kreisstraße ND 11 (Burgheim-Bertoldsheim) ist.
Die Kreisstaße ND 11 und das Brückenbauwerk über die Donau wurden Mitte der 1960-er Jahre im Rahmen der Errichtung des Donaukraftwerks Bertoldsheim gebaut.
Das bestehende Bauwerk teilt sich in drei Teilbereiche: die Schleusenbrücke, Wehrbrücke, Kraftwerksbrücke.
Die Planungsleistungen für die Teilerneuerung der Donaubrücke am Kraftwerk Bertoldsheim sollen an einen Generalplaner vergeben werden. Folgende Leistungen sind zu erbringen:
Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich insgesamt drei Jahre (2016-2019).
Gesamtwert des Auftrags: 636 048 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Neuburg-Schrobenhausen
🏙️
Die vorgesehene Projektlaufzeit beträgt voraussichtlich insgesamt drei Jahre (2016-2019).
Generalplanerleistungen für die Teilerneuerung der Donaubrücke Bertoldsheim (Schleusen-, Wehr-, Kraftwerksbrücke).
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe / Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 85
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 15
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-22 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 8921762411📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 101 b Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 085-149938 (2016-04-25)