Teilnahmewettbewerb Stundenweise Anmietung eines zivilen Hubschraubers EC135 am Standort Nordholz

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr

Stundenweise Anmietung eines zivilen Hubschraubers EC135 für die Aus- und Weiterbildung von Hubschrauberführeroffizieren/-innen.
Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Hubschrauberführeroffizieren/-innen (HFO) der Deutschen Marine ist im Anschluss an die Hubschrauberführergrundausbildung (HGA) ein geeigneter Hubschrauber des Musters EC135 stundenweise vorzuhalten, um eine maritime Vorausbildung durchzuführen und die Fähigkeit des Führens und Bedienens von Hubschraubern zu erhalten und zu verbessern.
Der Vermieter muss zivil zum Luftverkehr zugelassene Hubschrauber EC135 (Regelraum EASA) zeitlich befristet (stundenweise) zur Durchführung von Flügen in Absprache mit dem Mieter, in betriebsbereitem, lufttüchtigem Zustand auf dem Flugplatz in Nordholz (ziviler Bereich) bereitstellen.
Der Vermieter muss die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit/Lufttüchtigkeit während der Nutzung sicherstellen und muss die Leistung der Betreuung, Wartung, Instandsetzung und die Bereitstellung zur Durchführung des Flugbetriebes für einen befristeten Nutzungszeitraum durchführen.
Die Betreuung, Wartung, Instandhaltung und Bereitstellung sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft (Regelraum EASA) oder gleichwertig erfolgen.
Die Flüge werden auch über See oder in der Nähe der See durchgeführt. Für die daraus erforderliche Triebwerkswartung ist der Vermieter verantwortlich.
Pro Woche sind mindestens zwei Flugfenster für Nachtflüge vorzusehen (bis zu 840 Nachtflugstunden; diese sind in der gesamten Flugstundenzahl von 4.200 h inkludiert).
Pro Jahr werden 10 Flüge mit Landung auf fremden Plätzen durchgeführt (diese sind in der gesamten Flugstundenzahl von 4.200 h inkludiert).
Erforderliche Verbrauchsmaterialien und „Ground Support Equipment“ (Boden-, Prüf- und Sonderwerkzeuge) müssen vom Vermieter zur Verfügung gestellt und im Hubschrauber mitgeführt werden.
Die Betankung des Hubschraubers erfolgt im Rahmen der Leistungserbringung durch den Vermieter. Der Flugkraftstoff wird vom Mieter gestellt (mit Tankwagen der Bundeswehr). Die Betankung an auswärtigen Flugplätzen erfolgt durch den Mieter.
Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass der Hubschrauber nicht ausschließlich für die Durchführung von Flügen der Bundeswehr bereit steht. Die Bundeswehr hat hinsichtlich der Anforderung von Flugstunden jedoch gegenüber anderen Einsätzen Priorität.
Der durch den Vermieter bereit gestellte Hubschrauber muss einen für den vorgesehenen Einsatz ausreichenden Flugstundenvorrat besitzen.
Der Flugbetrieb soll am spätestens am 29.08.2016 beginnen.
Zudem sind folgende Leistungen zu erbringen:
— ca. 12 x Konservierung Bergewinde pro Jahr,
— ca. 400 Zyklen Bergewinde pro Jahr,
— Einweisung des Bundeswehrpersonals,
— Einweisung Luftfahrzeugführer/ Bediener,
— Jährliche Einweisung der Luftfahrzeugführer in der Vor-/Zwischen-/Nachflugkontrolle,
— Einweisung des Feuerwehr- und Rettungspersonals,
— Aktualisierung der Navigationsdaten und, sofern erforderlich, die Aktualisierung der elektronischen Karten.
Die von allen zu verwendende Sprache ist Deutsch. In sämtlichen Gesprächen, Schriftstücken usw. muss die deutsche Sprache verwendet werden. Ausnahmen sind nur in Bezug auf anerkannte Fachbegriffe zulässig und sofern dies gemäß der Leistungsbeschreibung gestattet ist.
Ausschlusskriterien
Minimalforderungen an den Hubschrauber EC135:
Die Nichterfüllung dieser Forderungen wird zum Ausschluss des Angebotes führen.
— Zulassung als Dual Pilot IFR Night, Cat A,
— Basic Area Nav- Fähigkeit,
— Multifunktionsdisplays („Glascockpit“),
— Autopilot (DAFCS),
— GPS,
— VOR/ILS,
— DME,
— ADF,
— Übungsmöglichkeit eines Triebwerkausfalls (Single Engine Failure),
— 5 Sitzplätze (inkl. Crew),
— Flugdauer mit einer Tankfüllung: 2:30 Stunden,
— Radarhöhenmesser,
— Notschwimmeranlage,
— Abwerfbare Cockpit-Türen (Jettisonable cockpit doors),
— Bergungswinde und sonstige erforderliche Ausstattungen (Schiebetürverschluss rechts, Befestigungspunkte für den Stehhaltegurt, für Menschentransport erforderliche technische Ausführung, Handbuch, Bediengerät, Not-Cable Cutter)
— First Aid Kit,
— Scheibenwischer,
— Rotor Brake System,
— ELT,
— Mast Moment Indication System,
— NVIS-Zulassung (BIV-Kompatible) (Fähigkeit zur Durchführung von Flügen mit Nachtsichtbrille des Typs ITT F4949 (MX-10160 (F9800 series), option J or P), Class B Filter)
— Searchlight (NVG)
— Anschlussmöglichkeit von Fliegerhelm vom Typ Gentex SPH 4G (NATO Stecker) auf allen Sitzplätzen
Bewertungskriterien
Der Verzicht auf nachfolgend aufgeführte Fähigkeiten/Ausstattungen wird zu Punktverlusten bei der Angebotsbewertung führen:
— Flight Management System bzw. Navigation Management System GTN GARMIN,
— Höhenverstellbarer Piloten- und Copilotensitz,
— CVFDR,
— Klimaanlage,
— External Life Raft System (Notschwimmer an Kufenlandegestell).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-13 Auftragsbekanntmachung
2016-09-23 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gelegenheitsflugverkehr
Menge oder Umfang:
Anzahl der geforderten FlugstundenSumme: 4.200Jahresscheibe2016: 2002017: 10002018: 10002019: 10002020: 1000Mindestabnahme:Es werden mindestens 100 in 2016, dann 200 FH (Flugstunden) pro Jahr vergütet – auch wenn weniger geflogen wird.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gelegenheitsflugverkehr 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1
Postleitzahl: 56073
Postort: Koblenz
Kontakt
Internetadresse: http://www.baainbw.org 🌏
E-Mail: baainbwl2.3@bundeswehr.org 📧
Fax: +49 261-40016578 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 094-169197
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Es gilt deutsches Recht. Berücksichtigt werden nur Teilnahmeantränge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zum Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich an die unter Anhang A III aufgeführte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen: „Nicht öffnen – EU Teilnahmewettbewerb, Nichtoffenes Verfahren, Bearbeitungsnummer Q/L2CD/GA047/GA001, Schlusstermin: 14.06.2016, 14:00 Uhr“.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stundenweise Anmietung eines zivilen Hubschraubers EC135 für die Aus- und Weiterbildung von Hubschrauberführeroffizieren/-innen.
Im Rahmen der Aus- und Weiterbildung von Hubschrauberführeroffizieren/-innen (HFO) der Deutschen Marine ist im Anschluss an die Hubschrauberführergrundausbildung (HGA) ein geeigneter Hubschrauber des Musters EC135 stundenweise vorzuhalten, um eine maritime Vorausbildung durchzuführen und die Fähigkeit des Führens und Bedienens von Hubschraubern zu erhalten und zu verbessern.
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Der Vermieter muss zivil zum Luftverkehr zugelassene Hubschrauber EC135 (Regelraum EASA) zeitlich befristet (stundenweise) zur Durchführung von Flügen in Absprache mit dem Mieter, in betriebsbereitem, lufttüchtigem Zustand auf dem Flugplatz in Nordholz (ziviler Bereich) bereitstellen.
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Der Vermieter muss die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit/Lufttüchtigkeit während der Nutzung sicherstellen und muss die Leistung der Betreuung, Wartung, Instandsetzung und die Bereitstellung zur Durchführung des Flugbetriebes für einen befristeten Nutzungszeitraum durchführen.
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Die Betreuung, Wartung, Instandhaltung und Bereitstellung sowie die Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit müssen nach den Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft (Regelraum EASA) oder gleichwertig erfolgen.
Die Flüge werden auch über See oder in der Nähe der See durchgeführt. Für die daraus erforderliche Triebwerkswartung ist der Vermieter verantwortlich.
Pro Woche sind mindestens zwei Flugfenster für Nachtflüge vorzusehen (bis zu 840 Nachtflugstunden; diese sind in der gesamten Flugstundenzahl von 4.200 h inkludiert).
Pro Jahr werden 10 Flüge mit Landung auf fremden Plätzen durchgeführt (diese sind in der gesamten Flugstundenzahl von 4.200 h inkludiert).
Erforderliche Verbrauchsmaterialien und „Ground Support Equipment“ (Boden-, Prüf- und Sonderwerkzeuge) müssen vom Vermieter zur Verfügung gestellt und im Hubschrauber mitgeführt werden.
Die Betankung des Hubschraubers erfolgt im Rahmen der Leistungserbringung durch den Vermieter. Der Flugkraftstoff wird vom Mieter gestellt (mit Tankwagen der Bundeswehr). Die Betankung an auswärtigen Flugplätzen erfolgt durch den Mieter.
Mieter und Vermieter sind sich darüber einig, dass der Hubschrauber nicht ausschließlich für die Durchführung von Flügen der Bundeswehr bereit steht. Die Bundeswehr hat hinsichtlich der Anforderung von Flugstunden jedoch gegenüber anderen Einsätzen Priorität.
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Der durch den Vermieter bereit gestellte Hubschrauber muss einen für den vorgesehenen Einsatz ausreichenden Flugstundenvorrat besitzen.
Der Flugbetrieb soll am spätestens am 29.08.2016 beginnen.
Zudem sind folgende Leistungen zu erbringen:
— ca. 12 x Konservierung Bergewinde pro Jahr,
— ca. 400 Zyklen Bergewinde pro Jahr,
— Einweisung des Bundeswehrpersonals,
— Einweisung Luftfahrzeugführer/ Bediener,
— Jährliche Einweisung der Luftfahrzeugführer in der Vor-/Zwischen-/Nachflugkontrolle,
— Einweisung des Feuerwehr- und Rettungspersonals,
— Aktualisierung der Navigationsdaten und, sofern erforderlich, die Aktualisierung der elektronischen Karten.
Die von allen zu verwendende Sprache ist Deutsch. In sämtlichen Gesprächen, Schriftstücken usw. muss die deutsche Sprache verwendet werden. Ausnahmen sind nur in Bezug auf anerkannte Fachbegriffe zulässig und sofern dies gemäß der Leistungsbeschreibung gestattet ist.
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Ausschlusskriterien
Minimalforderungen an den Hubschrauber EC135:
Die Nichterfüllung dieser Forderungen wird zum Ausschluss des Angebotes führen.
— Zulassung als Dual Pilot IFR Night, Cat A,
— Basic Area Nav- Fähigkeit,
— Multifunktionsdisplays („Glascockpit“),
— Autopilot (DAFCS),
— GPS,
— VOR/ILS,
— DME,
— ADF,
— Übungsmöglichkeit eines Triebwerkausfalls (Single Engine Failure),
— 5 Sitzplätze (inkl. Crew),
— Flugdauer mit einer Tankfüllung: 2:30 Stunden,
— Radarhöhenmesser,
— Notschwimmeranlage,
— Abwerfbare Cockpit-Türen (Jettisonable cockpit doors),
— Bergungswinde und sonstige erforderliche Ausstattungen (Schiebetürverschluss rechts, Befestigungspunkte für den Stehhaltegurt, für Menschentransport erforderliche technische Ausführung, Handbuch, Bediengerät, Not-Cable Cutter)
— First Aid Kit,
— Scheibenwischer,
— Rotor Brake System,
— ELT,
— Mast Moment Indication System,
— NVIS-Zulassung (BIV-Kompatible) (Fähigkeit zur Durchführung von Flügen mit Nachtsichtbrille des Typs ITT F4949 (MX-10160 (F9800 series), option J or P), Class B Filter)
— Searchlight (NVG)
— Anschlussmöglichkeit von Fliegerhelm vom Typ Gentex SPH 4G (NATO Stecker) auf allen Sitzplätzen
Bewertungskriterien
Der Verzicht auf nachfolgend aufgeführte Fähigkeiten/Ausstattungen wird zu Punktverlusten bei der Angebotsbewertung führen:
— Flight Management System bzw. Navigation Management System GTN GARMIN,
— Höhenverstellbarer Piloten- und Copilotensitz,
— CVFDR,
— Klimaanlage,
— External Life Raft System (Notschwimmer an Kufenlandegestell).
Menge oder Umfang:
Anzahl der geforderten Flugstunden
Summe: 4.200
Jahresscheibe
2016: 200
2017: 1000
2018: 1000
2019: 1000
2020: 1000
Mindestabnahme:
Es werden mindestens 100 in 2016, dann 200 FH (Flugstunden) pro Jahr vergütet – auch wenn weniger geflogen wird.
Referenznummer: Q/L2CD/GA047/GA001
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FA04
FB01
PA01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nordholz, Niedersachsen, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Originalauszug aus dem Handelsregister, nicht älter als drei Jahre
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB / Formular BAAINBw -B-V 034 / 04.2016
Die Formulare sind im Internet unter www.baainbw.de, Rubrik Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe zu beziehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Geschäftsbericht mit Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre,
— Bankerklärung,
— Beschäftigtenzahl,
— Angaben zur Konzernzugehörigkeit.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Betrieb des Teilnehmers muss die von den zivilen Behörden erteilten Genehmigungen für die zu erbringenden Leistungen besitzen und für die Laufzeit des Mietvertrages aufrechterhalten.
Alle in den Hubschrauber integrierten Ausstattungen und alle Fähigkeiten müssen seitens der zuständigen zivilen Luftfahrtbehörde zugelassen/genehmigt sein.
Der Teilnehmer hat vorzulegen:
— Nachweis der Erfahrung bei Wartung, Instandhaltung und Bereitstellung von Hubschraubern durch Vorlage einer Liste der wesentlichen erbrachten Leistungen mit Auftragswert und Leistungszeit der letzten drei Jahre sowie Angabe ob öffentlicher oder privater Auftraggeber:
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a) bei Leistungen für öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte Bescheinigung, bei Aufträgen mit der Bundeswehr genügt die Angabe der Auftragsnummer,
b) bei Leistungen für private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung; ist eine
derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Teilnehmers zulässig.
— Beschreibung der technischen Ausrüstung/Ausstattung der Betriebe (Personalstärke, Qualifikation des Personals, Instandhaltungskapazität, Einrichtungen, Werkstätten),
— Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Qualitätssicherungssystem),
— Nachweis, dass die Voraussetzung für die Instandhaltung erfüllt ist auf Basis der Vorschrift
„Verordnung (EG) Nr. 1321-2014 der Kommission über die Aufrechterhaltung der
Lufttüchtigkeit von Luftfahrzeugen, Teilen und Ausrüstungen und die Erteilung von Genehmigungen
für Organisationen und Personen, die diese Tätigkeiten ausführen“ mit
Anhang I (Part-M) „Continuing airworthiness requirements“.
Anhang II (Part-145) „Maintenance organization approvals“.
durch Vorlage aktueller Kopien der Zertifizierungen/Genehmigungen.
Gleichwertige Regelungen und Zertifizierungen/ Genehmigungen anderer/ausländischer Behörden
(z.B. der FAA) können anerkannt werden. Die Gleichwertigkeit ist darzustellen und nachzuweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Eventuell zu erbringende Kautionen und Sicherheiten werden im Rahmen der auf diesen Teilnahmewettbewerb ggf. folgenden Angebotsaufforderung mit den Vergabeunterlagen angefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Auftraggeber haftet nur für Schäden, die er durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt hat. Er haftet nicht für Schäden, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch entstehen.
Informationssicherheit.
Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass im Auftragsfall ausschließlich deutsches Recht gilt unter Einschluss der Regelungen des deutschen Preisrechts.
Das „Merkblatt für die Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS – Nur FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH (VS-nfD)“ (BAAINBW -B 096a) wird vereinbart.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: BAAINBW L2.3
Frau Thomas
Name: BAAINBw E1.1, Angebotssammelstelle
Postanschrift: Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1
Fax: +49 0261-400-13960 📠
URL der Teilnahme: http://baain.de 🌏
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-29 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Q/L2CD/GA047/GA001
Zusätzliche Informationen
Es gilt deutsches Recht. Berücksichtigt werden nur Teilnahmeantränge, die in einem verschlossenen und
äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zum Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch
eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich an
die unter Anhang A III aufgeführte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen:
„Nicht öffnen – EU Teilnahmewettbewerb,
Nichtoffenes Verfahren,
Bearbeitungsnummer Q/L2CD/GA047/GA001,
Schlusstermin: 14.06.2016, 14:00 Uhr“.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Telefon: +49 2289499-0 📞
Internetadresse: http://bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499-163 📠
Quelle: OJS 2016/S 094-169197 (2016-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-23)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 187-336364
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 094-169197
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Es gilt deutsches Recht. Berücksichtigt werden nur Teilnahmeantränge, die in einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zum Schlusstermin eingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich an die unter Anhang A III („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) aufgeführte Stelle zu senden und wie folgt zu kennzeichnen: „Nicht Öffnen – EU Teilnahmewettbewerb; Nichtoffenes Verfahren; Bearbeitungsnummer Q/L2CD/GA047/GA001; Schlusstermin: 14.6.2016, 14:00 Uhr“.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bewertungsmatrix (100)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-19 📅
Name: DL Helicopter Technik GmbH
Postanschrift: Walter-Carstens-Str. 1
Postort: Wurster Nordseeküste
Postleitzahl: 27639
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 160 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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§ 135 Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Quelle: OJS 2016/S 187-336364 (2016-09-23)