Teilnahmewettbewerb: Wahrnehmung von Projektträgeraufgaben

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beabsichtigt gemäß § 17 VgV die Vergabe einer Projektträgerschaft. Zentrale Aufgabe des Projektträgers (PT) ist die Unterstützung des BAFA bei der Umsetzung eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Programms für die mittelständische Wirtschaft. Mit dem aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Förderprogramm „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ und der lediglich aus Bundesmitteln finanzierten Programmerweiterung „Willkommenslotsen“ unterstützt das Bundesministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs. Die Richtlinie kann unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/passgenaue_besetzung/rechtsgrundlagen/index.html
Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Mitarbeiter/innen der Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, der Kammern der freien Berufe sowie anderer gemeinnützig tätiger Organisationen der Wirtschaft, die diese bundesweit und möglichst flächendeckend für KMU erbringen: – Beratung und Unterstützung bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit jungen Menschen aus dem Inland und Ausland (ohne Flüchtlingsstatus) sowie bei der betrieblichen Integration von ausländischen Auszubildenden und Fachkräften (ohne Flüchtlingsstatus) sowie von bereits in Deutschland lebenden Migranten und Migrantinnen – „Passgenaue Besetzung“; – Sensibilisierung für die Möglichkeit der Fachkräftesicherung aus dem Kreis der Flüchtlinge, Beratung und Unterstützung bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen und Unterstützung bei der Ent-wicklung einer Willkommenskultur – „Willkommenslotsen“. Mit der Durchführung des Programms ist das BAFA als Bewilligungsbehörde beauftragt. In dem Verfahren ist ein zentraler, verbandsübergreifend tätiger PT für alle Kammern und Wirtschaftsorganisationen als erster Ansprech- und Umsetzungspartner vorgesehen. Aufgabe des PT ist die Aufschließung, Beratung und Betreuung von Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie die administrative Vorprüfung der eingereichten Anträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise entsprechend den Richtlinienbestimmungen. Die vorgeprüften Vorgänge werden mit Votum dem BAFA zur abschließenden Entscheidung übersandt. Zu den Aufgaben gehört ebenso eine fundierte Berichterstattung sowie die Erstellung und theoriebasierte Auswertung von Statistiken und Sachberichten. Die Programmabwicklung erfolgt vorwiegend IT-gestützt auf der Grundlage einer vom BAFA zur Verfügung gestellten Webanwendung. Die Bekanntmachung richtet sich an Einrichtungen der Wirtschaft, die als relevante Akteure in den Bereichen Ausbildung und – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsthematik – Fachkräftesicherung aus dem In- und Ausland die Projekte der Kammern und Wirtschaftsorganisationen koordinieren, umsetzen und auswerten können sowie über überregionale Informationskanäle zu potentiellen Antragstellern verfügen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-06.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-06 Auftragsbekanntmachung
2016-11-21 Ergänzende Angaben
2017-01-09 Ergänzende Angaben