Auftragsbekanntmachung (2016-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Lohn- und Gehaltsabrechnung
Menge oder Umfang:
Jährlich sind ca. 200 Anträge auf Bewilligungen mit den entsprechenden Mittelabrufen und Verwendungsnachweisen abzuwickeln. Das zu kontrollierende Fördervolumen liegt bei ca. 14 000 000 EUR jährlich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Lohn- und Gehaltsabrechnung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Postanschrift: Frankfurter Str. 29 – 35
Postleitzahl: 65760
Postort: Eschborn
Kontakt
Internetadresse: http://www.bafa.de🌏
E-Mail: beschaffung@bafa.bund.de📧
Telefon: +49 6196908-2422📞
Fax: +49 6196908-1888 📠
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beabsichtigt gemäß § 17 VgV die Vergabe einer Projektträgerschaft. Zentrale Aufgabe des Projektträgers (PT) ist die Unterstützung des BAFA bei der Umsetzung eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Programms für die mittelständische Wirtschaft. Mit dem aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Förderprogramm „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ und der lediglich aus Bundesmitteln finanzierten Programmerweiterung „Willkommenslotsen“ unterstützt das Bundesministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs. Die Richtlinie kann unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/passgenaue_besetzung/rechtsgrundlagen/index.html
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beabsichtigt gemäß § 17 VgV die Vergabe einer Projektträgerschaft. Zentrale Aufgabe des Projektträgers (PT) ist die Unterstützung des BAFA bei der Umsetzung eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Programms für die mittelständische Wirtschaft. Mit dem aus Mitteln des Bundes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Förderprogramm „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ und der lediglich aus Bundesmitteln finanzierten Programmerweiterung „Willkommenslotsen“ unterstützt das Bundesministerium kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Sicherung ihres künftigen Fachkräftebedarfs. Die Richtlinie kann unter folgender Adresse abgerufen werden: http://www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/passgenaue_besetzung/rechtsgrundlagen/index.html
Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Mitarbeiter/innen der Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, der Kammern der freien Berufe sowie anderer gemeinnützig tätiger Organisationen der Wirtschaft, die diese bundesweit und möglichst flächendeckend für KMU erbringen: – Beratung und Unterstützung bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit jungen Menschen aus dem Inland und Ausland (ohne Flüchtlingsstatus) sowie bei der betrieblichen Integration von ausländischen Auszubildenden und Fachkräften (ohne Flüchtlingsstatus) sowie von bereits in Deutschland lebenden Migranten und Migrantinnen – „Passgenaue Besetzung“; – Sensibilisierung für die Möglichkeit der Fachkräftesicherung aus dem Kreis der Flüchtlinge, Beratung und Unterstützung bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen und Unterstützung bei der Ent-wicklung einer Willkommenskultur – „Willkommenslotsen“. Mit der Durchführung des Programms ist das BAFA als Bewilligungsbehörde beauftragt. In dem Verfahren ist ein zentraler, verbandsübergreifend tätiger PT für alle Kammern und Wirtschaftsorganisationen als erster Ansprech- und Umsetzungspartner vorgesehen. Aufgabe des PT ist die Aufschließung, Beratung und Betreuung von Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie die administrative Vorprüfung der eingereichten Anträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise entsprechend den Richtlinienbestimmungen. Die vorgeprüften Vorgänge werden mit Votum dem BAFA zur abschließenden Entscheidung übersandt. Zu den Aufgaben gehört ebenso eine fundierte Berichterstattung sowie die Erstellung und theoriebasierte Auswertung von Statistiken und Sachberichten. Die Programmabwicklung erfolgt vorwiegend IT-gestützt auf der Grundlage einer vom BAFA zur Verfügung gestellten Webanwendung. Die Bekanntmachung richtet sich an Einrichtungen der Wirtschaft, die als relevante Akteure in den Bereichen Ausbildung und – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsthematik – Fachkräftesicherung aus dem In- und Ausland die Projekte der Kammern und Wirtschaftsorganisationen koordinieren, umsetzen und auswerten können sowie über überregionale Informationskanäle zu potentiellen Antragstellern verfügen.
Gefördert werden Beratungs- und Unterstützungsleistungen von Mitarbeiter/innen der Handwerks- sowie Industrie- und Handelskammern, der Kammern der freien Berufe sowie anderer gemeinnützig tätiger Organisationen der Wirtschaft, die diese bundesweit und möglichst flächendeckend für KMU erbringen: – Beratung und Unterstützung bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen mit jungen Menschen aus dem Inland und Ausland (ohne Flüchtlingsstatus) sowie bei der betrieblichen Integration von ausländischen Auszubildenden und Fachkräften (ohne Flüchtlingsstatus) sowie von bereits in Deutschland lebenden Migranten und Migrantinnen – „Passgenaue Besetzung“; – Sensibilisierung für die Möglichkeit der Fachkräftesicherung aus dem Kreis der Flüchtlinge, Beratung und Unterstützung bei der Besetzung offener Ausbildungs- und Arbeitsstellen mit Flüchtlingen und Unterstützung bei der Ent-wicklung einer Willkommenskultur – „Willkommenslotsen“. Mit der Durchführung des Programms ist das BAFA als Bewilligungsbehörde beauftragt. In dem Verfahren ist ein zentraler, verbandsübergreifend tätiger PT für alle Kammern und Wirtschaftsorganisationen als erster Ansprech- und Umsetzungspartner vorgesehen. Aufgabe des PT ist die Aufschließung, Beratung und Betreuung von Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie die administrative Vorprüfung der eingereichten Anträge, Mittelabrufe und Verwendungsnachweise entsprechend den Richtlinienbestimmungen. Die vorgeprüften Vorgänge werden mit Votum dem BAFA zur abschließenden Entscheidung übersandt. Zu den Aufgaben gehört ebenso eine fundierte Berichterstattung sowie die Erstellung und theoriebasierte Auswertung von Statistiken und Sachberichten. Die Programmabwicklung erfolgt vorwiegend IT-gestützt auf der Grundlage einer vom BAFA zur Verfügung gestellten Webanwendung. Die Bekanntmachung richtet sich an Einrichtungen der Wirtschaft, die als relevante Akteure in den Bereichen Ausbildung und – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Flüchtlingsthematik – Fachkräftesicherung aus dem In- und Ausland die Projekte der Kammern und Wirtschaftsorganisationen koordinieren, umsetzen und auswerten können sowie über überregionale Informationskanäle zu potentiellen Antragstellern verfügen.
Referenznummer: Ref. 114 - Projektträgeraufgaben
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Darstellung der bietenden Organisation (inkl. Mitarbeiterzahl, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte) 2. Formlose Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. 3. Formlose Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 AentG nicht vorliegen.
1. Darstellung der bietenden Organisation (inkl. Mitarbeiterzahl, Hauptsitz und weitere Standorte, Kompetenz- und Tätigkeitsschwerpunkte) 2. Formlose Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. 3. Formlose Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG und § 21 AentG nicht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Finanzielle Leistungsfähigkeit: a. (Vor-)Finanzierung des vorgesehenen Personals für ca. sechs Monate b. Bereitstellung der erforderlichen (Büro-)Infrastruktur c. Bereitstellung der eigenen IT-Infrastruktur d. Gewährleistung der Sicherheitsvorkehrungen 2. Formlose Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. 3. Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen, sofern zutreffend, unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu über-nehmenden Leistungsteils, sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unter-zeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. Sofern der Bewerber Subunternehmer einsetzen will, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung und der Verpflichtungserklärung um ein Ausschlusskriterium. 4. Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft, sofern zutreffend. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung um ein Ausschlusskriterium.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Finanzielle Leistungsfähigkeit: a. (Vor-)Finanzierung des vorgesehenen Personals für ca. sechs Monate b. Bereitstellung der erforderlichen (Büro-)Infrastruktur c. Bereitstellung der eigenen IT-Infrastruktur d. Gewährleistung der Sicherheitsvorkehrungen 2. Formlose Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen. 3. Formfreie Eigenerklärung zum beabsichtigten Einsatz von Subunternehmen, sofern zutreffend, unter genauer Bezeichnung des vom Subunternehmer zu über-nehmenden Leistungsteils, sowie unter Vorlage einer rechtsverbindlich unter-zeichneten Verpflichtungserklärung des Subunternehmers, in der dieser sich verpflichtet die bezeichneten Leistungsteile im Falle der Auftragserteilung als Subunternehmer zu übernehmen. Sofern der Bewerber Subunternehmer einsetzen will, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung und der Verpflichtungserklärung um ein Ausschlusskriterium. 4. Formfreie Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft, sofern zutreffend. Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet wird, handelt es sich bei der Vorlage der Eigenerklärung um ein Ausschlusskriterium.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Fachbezogene Eignung und fachliche Kompetenz des Anbieters in den Bereichen Ausbildung, Fachkräftesicherung und betriebliche Integration von Geflüchteten 2. Nachweis der Fachkunde und der Erfahrungen des einzusetzenden Personals in der Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen in vergleichbaren Projekten/Programmen 3. Erfahrungen in der Beratung, Information und Koordinierung von Zuwendungsempfängern 4. Erfahrungen in der Akquise potentiell interessierter Organisationen 5. Nachweis geeigneter, überregionaler und branchenübergreifender Kontakte zu Entscheidungsträgern und Multiplikatoren von Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie entsprechender Vernetzungs- und Kommunikationskanäle Die unter III.2.3) genannten Anforderungen sind durch formlose Eigendarstellungen bzw. Ausführungen zu belegen. Letztere sollen einen Gesamtumfang von maximal 8 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
1. Fachbezogene Eignung und fachliche Kompetenz des Anbieters in den Bereichen Ausbildung, Fachkräftesicherung und betriebliche Integration von Geflüchteten 2. Nachweis der Fachkunde und der Erfahrungen des einzusetzenden Personals in der Prüfung von Anträgen und Verwendungsnachweisen in vergleichbaren Projekten/Programmen 3. Erfahrungen in der Beratung, Information und Koordinierung von Zuwendungsempfängern 4. Erfahrungen in der Akquise potentiell interessierter Organisationen 5. Nachweis geeigneter, überregionaler und branchenübergreifender Kontakte zu Entscheidungsträgern und Multiplikatoren von Kammern und Wirtschaftsorganisationen sowie entsprechender Vernetzungs- und Kommunikationskanäle Die unter III.2.3) genannten Anforderungen sind durch formlose Eigendarstellungen bzw. Ausführungen zu belegen. Letztere sollen einen Gesamtumfang von maximal 8 DIN A4 Seiten nicht überschreiten.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B.
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: Das BAFA behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag ggf. auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der PT muss über Erfahrungen in der Administrierung vergleichbarer Projek-te/Programme verfügen und durch einen Zugang zu den Kammern und Wirtschafts-organisationen sowie einen Überblick über das Ausbildungswesen und die aktuelle Flüchtlingssituation in der Lage sein durch überregionale Vernetzungs- und Kommu-nikationskanäle neue Antragsteller für das Programm zu akquirieren. Darüber hinaus muss der PT in der Lage sein, das erforderliche Personal für sechs Monate vorzufi-nanzieren. Diese speziellen Anforderungen können nur durch einen begrenzten Kreis von PT in geeigneter Weise ausgeführt werden.
Der PT muss über Erfahrungen in der Administrierung vergleichbarer Projek-te/Programme verfügen und durch einen Zugang zu den Kammern und Wirtschafts-organisationen sowie einen Überblick über das Ausbildungswesen und die aktuelle Flüchtlingssituation in der Lage sein durch überregionale Vernetzungs- und Kommu-nikationskanäle neue Antragsteller für das Programm zu akquirieren. Darüber hinaus muss der PT in der Lage sein, das erforderliche Personal für sechs Monate vorzufi-nanzieren. Diese speziellen Anforderungen können nur durch einen begrenzten Kreis von PT in geeigneter Weise ausgeführt werden.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-21 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Internetadresse: www.bafa.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ref. 114 - Projektträgeraufgaben
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: 53113
Postleitzahl: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) hin. Die Vorschrift des § 160 GWB ist geregelt wie folgt: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 196-354291 (2016-10-06)
Ergänzende Angaben (2016-11-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben