TK 29062016-1100

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Schul- und Sportamt

Beförderung von ca. 230 Schülern und Schülerinnen an Schultagen von der 30 Schule Kiefholzstr. 45 in die Ersatzschule Willi-Sänger-Str. 1 in 12437 Berlin.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-11 Auftragsbekanntmachung
2016-08-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Kurze Beschreibung:
Beförderung von ca. 230 Schülern und Schülerinnen an Schultagen von der 30 Schule Kiefholzstr. 45 in die Ersatzschule Willi-Sänger-Str. 1 in 12437 Berlin.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Schul- und Sportamt
Postanschrift: PF 910240
Postleitzahl: 12414
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/service-und-organisationseinheiten/facility-management/zentraler-einkauf/artikel.1204 🌏
E-Mail: zentraler-einkauf@ba-tk.berlin.de 📧
Telefon: +49 30902974206 📞
Fax: +49 30902974322 📠
URL der Dokumente: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏
URL der Teilnahme: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-13 📅
Datum des Beginns: 2016-09-05 📅
Datum des Endes: 2017-07-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 092-164390
ABl. S-Ausgabe: 92
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter zugelassen.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 12437 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das Fahrpersonal muss eine Fahrpraxis von mindestens zwei Jahren aufweisen. Es muss im Besitz aller für die Schülerbeförderung erforderlichen Qualifikationen und Erlaubnisse/ Führerschein sein. Ein polizeiliches Führungszeugnis für das Fahrpersonal darf keine Einträge aufweisen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Erfüllung der Anforderungen des Berliner Ausschreibe- und Vergabegesetzes.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Zentraler Einkauf, Zimmer 131, Rinkartstr. 13, 12437 Berlin.
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: SE Facility Management, Zentraler Einkauf
Dokumente URL: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen:
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist nur über die Vergabeplattform: www.vergabe.berlin.de möglich.
Die Einreichung/Abgabe der Angebote kann wahlweise digital (mit qualifizierter oder fortgeschrittener Signatur), elektronisch in Textform oder weiterhin konventionell in Papierformat erfolgen.
Weitere Hinweise können unter http://www.vergabe.berlin.de entnommen werden.
Die Frist für rechtzeitig beantragte Auskünfte über die Vergabeunterlagen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV endet am 21.6.2016 24:00 Uhr.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
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Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen
Bestimmungen bei den den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
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Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung
der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen, bei Verstößen, die
sich aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen ergeben, bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder
Bewerbungsfrist (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15
Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Zentraler Einkauf
Postanschrift: PF 910240
Postleitzahl: 12414
Telefon: +49 30902977201 📞
E-Mail: zentraler-einkauf@ba-tk.berlin.de 📧
Fax: +49 30902974322 📠
Quelle: OJS 2016/S 092-164390 (2016-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personenbeförderung mit Fuhrwerken
Referenznummer: TK 29062016-1100
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personenbeförderung mit Fuhrwerken 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 163-293853
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 092-164390
ABl. S-Ausgabe: 163

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 12435 Berlin.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-29 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Telefon: +49 30902974206 📞
Quelle: OJS 2016/S 163-293853 (2016-08-22)